Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungs-zusammenarbeit offeriert verschiedene Betrachtungsweisen. So stellt sich zunächst die Frage, ob für Technologietransfer überhaupt spezielle rechtliche Konzepte in der Entwicklungszusammenarbeit nötig sind. Bejaht man dies, so stellen sich weitere Fragen nach in diesem Zusammenhang möglicherweise bereits bestehenden Konzepten und deren Geeignetheit hinsichtlich der mit dem Transfer von Technologie in Entwicklungsländer beabsichtigten Ziele. Weiterhin ist zu überlegen, ob ein rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit bereits dann vorliegt, wenn es nur bestimmte Themen im Zusammenhang mit Technologietransfer thematisiert oder ob dies nur der Fall ist, wenn ein sehr breites thematisches Regelungsspektrum erfasst wird.
Zur Beantwortung dieser Fragen erscheint die Erstellung eines thema-tischen Diskussionsfundaments notwendig. Hierzu soll daher zunächst auf den Begriff des Technologietransfers näher eingegangen werden und eine Darstellung erfolgen, inwieweit Technologietransfer für die Entwicklungsländer ein völkerrechtliches Problem darstellt. Im Anschluss erfolgt eine exemplarische Übersicht möglicher Beispiele von rechtlichen Technologietransferkonzepten. Zwei Beispiele sollen dabei näher untersucht werden und die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen unterstützen.
Gliederung
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Definition Technologie
II. Definition (Internationaler) Technologietransfer
III. Technologietransfer als völkerrechtliches Problem für die Entwicklungsländer und die entwickelten Staaten
1. Technologietransfer aus Sicht der Entwicklungsländer
2. Technologietransfer aus Sicht der entwickelten Staaten
C. Bestehende Regelungen zum Technologietransfer
I. Zur Verwendung des Begriffs Technologietransfer
II. Internationale Technologietransfer-Regelungen hinsichtlich Entwicklungsländern
1. Regelungen auf bilateraler Ebene
2. Regelungen auf regionaler und multilateraler Ebene
D. Technologietransfer als allgemeines rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit
I. Allgemeine rechtliche Technologietransfer-Konzepte auf Basis der bestehenden staatlich fokussierten Technologietransfer-Vereinbarungen
II. Bestehende staatlich und privatwirtschaftlich fokussierte Technologietransfer-Vereinbarungen als Grundlage für allgemeine rechtliche Technologietransfer-Konzepte
1. Der Entwurf des Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer
a) Zeitliche Einordnung des Entwurfs
b) Rechtscharakter des Entwurfs
c) Inhaltliche Struktur des Entwurfs
d) Regelungen mit Bezug zu den Entwicklungsländern
e) Wettbewerbsrechtliche Regelungen im Entwurf
aa) Rechtliche Ausgangssituation
bb) Der Streitstand bei den Verhandlungen
cc) Zu den Wettbewerbsregeln des letzten Entwurfsstands
f) Schuldrechtliche Regelungen im Entwurf
g) Weitere Regelungsbereiche im Entwurf
2. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
a) Zeitliche Einordnung und Rechtscharakter
b) Regelungen mit direktem Bezug zu den Entwicklungsländern
c) Weitere Regelungen ohne direkten Bezug zu Entwicklungsländer
III. Bedingungen für das Vorliegen eines rechtlichen Konzepts
IV. Schlussfolgerungen
1. Einzelbetrachtungen
a) Der Entwurf des „Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer“
b) Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS)
2. Der Entwurf des „Internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer“ und TRIPS als Ausgangspunkte für ein zukünftiges rechtliches Konzept bzw. eine zukünftige rechtliche Konzeption
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit
A. Einleitung
Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungs-zusammenarbeit offeriert verschiedene Betrachtungsweisen. So stellt sich zunächst die Frage, ob für Technologietransfer überhaupt spezielle rechtliche Konzepte in der Entwicklungszusammenarbeit nötig sind. Bejaht man dies, so stellen sich weitere Fragen nach in diesem Zusammenhang möglicherweise bereits bestehenden Konzepten und deren Geeignetheit hinsichtlich der mit dem Transfer von Technologie in Entwicklungsländer beabsichtigten Ziele. Weiterhin ist zu überlegen, ob ein rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit bereits dann vorliegt, wenn es nur bestimmte Themen im Zusammenhang mit Technologietransfer thematisiert oder ob dies nur der Fall ist, wenn ein sehr breites thematisches Regelungsspektrum erfasst wird.
Zur Beantwortung dieser Fragen erscheint die Erstellung eines thema-tischen Diskussionsfundaments notwendig. Hierzu soll daher zunächst auf den Begriff des Technologietransfers näher eingegangen werden und eine Darstellung erfolgen, inwieweit Technologietransfer für die Entwicklungsländer ein völkerrechtliches Problem darstellt. Im Anschluss erfolgt eine exemplarische Übersicht möglicher Beispiele von rechtlichen Technologietransferkonzepten. Zwei Beispiele sollen dabei näher untersucht werden und die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen unterstützen.
B. Grundlagen
I. Definition Technologie
Technologie wird in sehr unterschiedlichem Umfang definiert. Abgeleitet wird der Begriff vom griechischen „Techne“ (Kunst, Fertigkeit).[1] Sehr weit definiert können unter diesem Begriff alle Fähigkeiten, alles Wissen und alle Vorgehensweisen verstanden werden, die notwendig sind um nützliche Dinge zu machen, zu nutzen und zu tun.[2] In einer sehr engen Definition ist Technologie technische Information, die in Patenten enthalten ist oder technisches Wissen, welches schriftlich kommuniziert werden kann.[3] Weiterhin kann Technologie in „harte Technologien“, die auf Prozesse, Produkte oder Anwendung bezogenes Wissen umfassen und „weiche Technologien“, die sich auf Unternehmensführung im allgemeinen, Marketing, Finanzen und Verwaltung beziehen unterteilt werden.[4] Auch gibt es Ansätze zur Abgrenzung des Technologiebegriffs einerseits von der Wissenschaft, die Wissen verkörpert, welches noch nicht endgültig angewendet oder kommerzialisiert wurde[5], andererseits vom Begriff Technik, welcher sich auf die der Erkenntnis und dem Wissen zugrunde liegenden Gegenstände bezieht.[6]
Aufgrund der Bandbreite an Definitionen wird in der Literatur, sofern dies in konkreten Sachverhalten die den Technologiebegriff tangieren notwendig ist, teilweise eine definitorische Klarstellung durch die entsprechenden Autoren hinsichtlich ihres eigenen Begriffsverständnis vorgenommen.
II. Definition (Internationaler) Technologietransfer
Die oben aufgezeigte Breite an Definitionen des Technologiebegriffs führt in der Konsequenz zu einer mindestens ebenso großen Bedeutungsbreite hinsichtlich des Begriffs des (Internationalen) Technologietransfers. Unproblematisch ist das International in diesem Terminus. Es lässt sich inhaltlich eindeutig im Sinne von „grenzüberschreitend“ festlegen.[7]
Nach einer sehr wortlautorientierten Definition kann unter Technologietransfer der Transport von Technologie von einem Ort zum anderen oder von einer Verwendung hin zu einer anderen verstanden werden.[8] Ein davon angeblich losgelöster Ansatz sieht Technologietransfer als Transfer von Absorbtionskapazitäten, die das Verständnis und und die Weiterentwicklung von Technologie ermöglichen.[9] Genau genommen beschreibt dieser Ansatz aber nichts weiter als eine zeitpunktversetzten Verschachtelung von vielen Einzeltransporten von Technologie nach der wortlautorientierten Definition.[10] Richtig ist aber, dass die Rezeptionsfähigkeit des Empfängers von besonderer Bedeutung ist.
Ein volkswirtschaftlicher Annäherungsversuch versteht unter Technologietransfer den Prozess, durch den technologische Infor-mation zu einem öffentlichen, allgemein zur Benutzung zugänglichen Gut wird.[11] Privatwirtschaftlich wird in einem weiteren Ansatz das zur Distribution bringen und wirtschaftliche Auswerten von Technologie durch seinen Eigentümer verstanden.[12] Beispiele hierfür sind Direktinvestitionen, Unternehmenskooperationen, Anlagen- und Infrastrukturprojekte, Ingenieurs-, Entwurfs-, Planungs- und Entwicklungsleistungen, Lizenzverträge wie Patent- oder Know-how-Lizenzvertrag bzw. Produktions-, Produkt-, Herstellungs-, Vertriebs- oder Betriebslizenzen.[13]
III. Technologietransfer als völkerrechtliches Problem für die Entwicklungsländer und die entwickelten Staaten
Zwischen den entwickelten Staaten und den Entwicklungsländern besteht in der Regel ein technologisches Gefälle.[14] Der Bestand an Technologien beschreibt in hohem Maße indirekt den Gesamt-entwicklungsstand einer Gesellschaft.[15]
Völkerrechtlich entstehen aus diesem starken Ungleichgewicht aus verschiedenen Perspektiven Konflikte, zu deren Lösung beide Seiten aus oft gegensätzlichen Motiven heraus nach rechtlichen Ab-sicherungen suchen.
1. Technologietransfer aus Sicht der Entwicklungsländer
Die Entwicklungsländer (bzw. ihre innerstaatlichen Technologie-empfänger) sehen sich aufgrund ihrer in der Regel schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage hinsichtlich Technologietransfer-Vereinbarungen in der schwächeren Verhandlungsposition gegenüber den technologiegebenden entwickelten Staaten (bzw. deren inner-staatlichen Technologiegebern).[16] Hinzu kommt, dass die Techno-logiegeber oftmals nicht an einer Weitergabe oder Herausgabe ihrer Technologien interessiert sind und versuchen ihre Technologien zu schützen. Dieser Umstand hat beispielsweise in der Gesundheits-versorgung besondere Bedeutung (z.B. Produktion von Generika zum Einsatz gegen schwere Krankheiten wie HIV).[17] Auch besteht für die Entwicklungsländer die Gefahr, von importierter Technologie nicht zu profitieren, weil sie nicht über ausreichende Kapazitäten zur Re-zeption verfügen[18] oder weil die importierte Technologie nicht den wirklichen Bedürfnissen entspricht.[19] Dies kann dazu führen, dass Auslandsinvestitionen den lokalen Wettbewerb ersticken und darüber hinaus aufgrund mangelndem Forschungsniveau und fehlender Technologie zu Unterbeschäftigung, abhängiger Entwicklung und technologischem Niedergang beitragen.[20] Weitere Probleme bestehen u.a. in den Bereichen des Umweltschutzes (Umweltverschmutzung verursacht z.B. durch transnationale Konzerne).[21]
Andererseits sind die Entwicklungsländer aufgrund ihrer schlechten eigenen technologischen Ressourcen in hohem Maße auf den Technologietransfer aus entwickelten Ländern angewiesen.[22]
2. Technologietransfer aus Sicht der entwickelten Staaten
Die entwickelten Staaten als Technologiegeber investieren eigene Technologien primär dann, wenn der Ertrag die Investition übersteigt. Bei privatwirtschaftlichen Investoren steht hierbei der finanzielle Er-trag im Vordergrund.[23] Weiterhin sind die Technologiegeber bestrebt, ihre eigenen Technologien gegen ungewollte Diffusion in den Entwicklungsländern zu schützen um ihre Marktanteile nicht zu gefährden (z.B. durch Patentschutz, Geheimhaltungsvereinbarungen oder grundsätzliche Geheimhaltung).[24] Staaten als Technologiegeber verfolgen oft auch politische Interessen, wie beispielsweise den fried-lichen Einsatz von Nukleartechnologie[25] und den internationalen Um-weltschutz.[26]
[...]
[1] Röhm, Die Bedeutung von Patentschutz für den Technologietransfer in Ent-wicklungsländer, S. 11; Funke, Technologietransfer in internationalen Corporate Joint Ventures, S. 6.
[2] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 2; vgl. auch: Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Ver-hältnis, 275, 277; Cabanellas, in: Encyclopedia of Public International Law, S. 776.
[3] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 2; vgl. auch: Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Ver-hältnis, 275, 277; Cabanellas, in: Encyclopedia of Public International Law, S. 776.
[4] Röhm, Die Bedeutung von Patentschutz für den Technologietransfer in Entwick-lungsländer, S. 11; Herzog, Wachstumswirkungen des internationalen Techno-logietransfers, S. 11; ähnlich: Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 1 f; Stoll, Technologietransfer, S. 3 f.; kritisch: Funke, Technologietransfer in internationalen Corporate Joint Ventures, S. 11 f.
[5] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 3.; ähnlich: Stoll, Technologietransfer, S f. 3; Altin-Sieber, Joint Ventures, Technologietransfer und -schutz, S. 35.
[6] Stoll, Technologietransfer, S. 4; ähnlich: Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 2; Altin-Sieber, Joint Ventures, Technologietransfer und -schutz, S. 35; S. 2; kritisch: Epple, Der Technologietransfer durch Klein- und Mittelbetriebe in Entwick-lungsländer, S. 59, siehe auch weiter unten zur Klärung des Begriffs „Internationaler Technologietransfers“.
[7] Epple, Der Technologietransfer durch Klein- und Mittelbetriebe in Entwick-lungsländer, S. 58.
[8] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 2.
[9] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 2.
[10] Vgl. Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 278, der Technologietransfer als mehrschichtigen Prozess beschreibt und darüberhinaus eine Struktierung mithilfe von Erfolgsgraden hinsichtlich der Rezeptionstätigkeit versucht (passive Rezeption im Gegensatz zu aktiver Rezeption, worunter er die Fähigkeit zur Reproduktion und schöpferischen Weiterentwicklung versteht).
[11] Weber / Skripsky, in: SZIER/RSDIE 2/2005, S. 316.
[12] Weber / Skripsky, in: SZIER/RSDIE 2/2005, S. 316; ausführliche Liste weitere Beispiele für Technologietransferformen: Funke, Technologietransfer in inter-nationalen Corporate Joint Ventures, S. 14.
[13] Stoll, Technologietransfer, S. 10; vgl. auch Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 10.
[14] Osterrieth, Die Neuordnung des Rechts des internationalen Technologietransfers, S. 1; Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 296.
[15] Vgl. Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 277;
[16] Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 297; Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 22.
[17] Cottier, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 237, 258.
[18] Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 278 f.; Pesselhoy, Strukturelle Veränderungen der chinesischen Automobilzulieferindustrie im Kontext von Öffnungspolitik und WTO-Beitritt, S. 55.
[19] Weiß / Hermann, Welthandelsrecht, Rdnr. 982.
[20] Pesselhoy, Strukturelle Veränderungen der chinesischen Automobilzuliefer-industrie im Kontext von Öffnungspolitik und WTO-Beitritt, S. 55.
[21] Chen, in: Chen, Transnational Corporations and Technology Transfer to Developing Countries, S. 21 f.; Stickel, Transfer von Umwelttechnik und -dienstleistungen aus Industrieländern in Entwicklungsländer, S. 1.; Meng, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 1, 8.
[22] Pesselhoy, Strukturelle Veränderungen der chinesischen Automobilzuliefer-industrie im Kontext von Öffnungspolitik und WTO-Beitritt, S. 55.
[23] Herzog, Wachstumswirkungen des internationalen Technologietransfers, S. 22.
[24] Funke, Technologietransfer in internationalen Corporate Joint Ventures, S. 36 f.
[25] Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 284 ff.
[26] Stoll, in: Meng / Magnus / Schlemmer-Schulte / Cottier / Stoll / Epiney, Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis, 275, 290 f.
- Quote paper
- Helge Kraak (Author), 2007, Technologietransfer als rechtliches Konzept in der Entwicklungszusammenarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/130354
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