Die Gestaltung des Grundrechtsschutzes im europäischen Mehrebenensystem befindet sich in einer entscheidenden Phase. Neben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den mitgliedstaatlichen Gewährleistungen sowie den aus diesen zusammen mit der EMRK entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätzen tritt mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) eine weitere Grundrechtsquelle.
Die vorliegende Arbeit befasst sich in Teil 1 mit den allgemeinen Bestimmungen und Auswirkungen der GRC. Im Teil 2 werden die dargestellten Strukturen und Wechselwirkungen am Beispiel der Medienfreiheit des Art. 11 Abs. 2 GRC beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht
- II. Entstehungsprozess der Grundrechtecharta
- III. Allgemeine Bestimmungen und Auswirkungen der Grundrechtecharta
- 1. Inhalt
- 2. Anwendungsbereich
- 3. Einschränkungsmöglichkeiten und deren Rechtfertigung
- 4. Verhältnis der Grundrechtecharta zur EMRK und zu den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
- 5. Wirkungen der Grundrechtecharta
- 6. Fortsetzung des Verfassungsprozesses
- IV. Auswirkungen der Charta am Beispiel der Medienfreiheit: Artikel 11 Absatz 2 Grundrechtscharta
- 1. Vorgaben für die Auslegung des Art. 11 Abs. 2
- a) Art. 10 EMRK
- b) Rechtsprechung des EuGH
- c) Fernsehrichtlinie
- d) Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten
- e) Medienfreiheit als Funktionsgrundrecht nach dem Grundgesetz
- 2. Diskussion im Konvent zur Ausgestaltung der Medienfreiheit
- 3. Tatbestand der Medienfreiheit
- a) Schutzniveau
- b) Medienfreiheit und Pluralität
- c) Wirkungen der Medienfreiheit: „geachtet“ statt „gewährleistet“
- aa) Kompetenzproblematik im Bereich des Medienrechts
- bb) Diskussion
- d) Einschränkungsmöglichkeiten der Medienfreiheit
- 4. Ausblick
- 1. Vorgaben für die Auslegung des Art. 11 Abs. 2
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union am Beispiel der Medienfreiheit. Ziel ist es, die Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht aufzuzeigen und die Entstehung der Grundrechtecharta zu analysieren. Darüber hinaus werden die allgemeinen Bestimmungen und Auswirkungen der Charta auf die Medienfreiheit im Kontext des Artikels 11 Absatz 2 der Grundrechtecharta untersucht.
- Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht
- Entstehungsprozess der Grundrechtecharta
- Anwendungsbereich und Auswirkungen der Grundrechtecharta
- Verhältnis der Grundrechtecharta zur EMRK und zu den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten
- Auswirkungen der Charta auf die Medienfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I behandelt die Entwicklung der Grundrechte im Gemeinschaftsrecht und zeigt deren Integration in das europäische Rechtssystem auf.
- Kapitel II beleuchtet den Entstehungsprozess der Grundrechtecharta, inklusive ihrer wichtigsten Stationen und beteiligten Akteure.
- Kapitel III analysiert die allgemeinen Bestimmungen und Auswirkungen der Grundrechtecharta, einschließlich ihres Anwendungsbereichs, der Möglichkeiten der Einschränkung und des Verhältnisses zur EMRK.
- Kapitel IV konzentriert sich auf die Auswirkungen der Grundrechtecharta auf die Medienfreiheit, insbesondere im Hinblick auf Artikel 11 Absatz 2 der Charta. Es werden die Vorgaben für die Auslegung des Artikels, die Diskussion im Konvent und die Einschränkungsmöglichkeiten der Medienfreiheit behandelt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Grundrechtecharta, Medienfreiheit, Artikel 11 Absatz 2, europäisches Recht, EMRK, Gemeinschaftsrecht, Kompetenzproblematik, Pluralität, Funktionsgrundrecht, Rechtsprechung des EuGH und Verfassungsprozess.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)?
Die GRC ist eine verbindliche Grundrechtsquelle der EU, die neben die EMRK und nationale Verfassungen tritt, um den Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem zu sichern.
Welcher Artikel der Grundrechtecharta schützt die Medienfreiheit?
Die Medienfreiheit und die Pluralität der Medien werden spezifisch in Artikel 11 Absatz 2 der Grundrechtecharta (GRC) geregelt.
Welche Rolle spielt die EMRK für die Auslegung der Medienfreiheit?
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dient als maßgebliche Vorgabe für die Auslegung des Artikels 11 GRC, um ein kohärentes Schutzniveau in Europa zu gewährleisten.
Was bedeutet „Medienpluralität“ im Kontext der EU-Charta?
Medienpluralität sichert eine Vielfalt an Meinungen und Informationsquellen, was als essenziell für eine funktionierende Demokratie angesehen wird und durch die Charta aktiv geschützt werden soll.
Können die durch die Charta garantierten Grundrechte eingeschränkt werden?
Ja, die Arbeit beleuchtet die allgemeinen Bestimmungen der Charta, nach denen Einschränkungen möglich sind, sofern sie gesetzlich vorgesehen sind und den Wesensgehalt der Rechte achten.
Was ist die Kompetenzproblematik im europäischen Medienrecht?
Es besteht eine Spannung zwischen der EU-Regulierung und der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten. Die Charta nutzt daher oft den Begriff „geachtet“ statt „gewährleistet“, um diese Kompetenzverteilung zu berücksichtigen.
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- Ralf Erdhütter (Author), 2004, Wirkungen der Grundrechtecharta am Beispiel der Medienfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49344