99,7% aller Unternehmen in Deutschland werden vom Institut für Mittelstandsforschung (2005) dem Mittelstand zugerechnet. Sie bieten gut 70% aller deutschen Arbeitsplätze an und tätigen gut 40% aller steuerpflichtigen Umsätze. Diese Zahlen verdeutlichen gut ihre hohe Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Die Finanzierungssituation der mittelständischen Unternehmen rückte in den vergangenen Jahren zunehmend ins öffentliche Interesse. Verbunden damit ist Diskussion um die Folgen der Neufassung der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und das Schlagwort "Basel II". In diesem Zusammenhang wird eine Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten oder ihre Verteuerung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vermutet (so z.B. Deutscher Bundestag, 2002).
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit diesem Spannungsfeld und der Kausalität zwischen der bankaufsichtsrechtlichen Regulierung von Kreditinstituten und der Finanzierungssituation von KMUs. Es soll geklärt werden ob und falls ja, welche Auswirkungen Basel II für den deutschen Mittelstand entwickeln könnte und welche Folgerungen für seine Finanzierung hieraus zu ziehen wären. Besonders soll den Auswirkungen auf die Kreditfinanzierung im Hinblick auf die Kreditpreise und die Kreditversorgung Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ziel dieser Arbeit ist es ebenfalls, mögliche ausgewählte alternative Finanzierungsinstrumente aufzuzeigen und ihre Eignung als Kreditsubstitute zu beurteilen.
Die Seminararbeit beginnt mit einer kurze Auseinandersetzung mit dem Begriff "Mittelstand" sowie der Darstellung der aktuellen Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen im Kapitel 2. Kapitel 3 enthält eine kurze theoretische Fundierung und einem historischen Abriss der aufsichtsrechtlichen Überwachung von Kreditinstituten sowie die Darstellung wesentlicher Eckpunkte der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung. Folgen der Neufassung der aufsichtsrechtlichen Normen für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind das Thema des Kapitels 4. Dort werden ebenfalls ausgewählte Finanzierungsalternativen zum Bankkredit, die einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzstruktur leisten können, vorgestellt und auf ihre Eignung und Praktikabilität beurteilt. Die Arbeit schließt mit einer Schlussbetrachtung im Kapitel 5.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
1. Einführung
2. Der Mittelstand in Deutschland
2.1. Begriffseingrenzung
2.2. Aktuelle Finanzierungsstrukturen im Mittelstand
3. Aufsichtsrechtliche Regulierung von Kreditinstituten
3.1. Theoretische Grundlagen der Regulierung
3.2. Bankenaufsicht in Deutschland und Internationalisierungstendenzen
3.3. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.3.1. Struktur und Ziele von Basel II
3.3.2. Berücksichtigung von KMU-Krediten unter Basel II
4. Auswirkungen der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf die Finanzierungssituation von KMU
4.1. Neue Anforderungen an KMU
4.2. Kreditpreise und Kreditangebot
4.3. Finanzierungsalternativen für mittelständische Unternehmen
4.3.1. Traditionelle Kreditsubstitute
4.3.2. Asset Backed Securities als Finanzierungsinstrument
4.3.3. Hybride Finanzierungsinstrumente
5. Schlussbetrachtung
Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Eigenkapitalanteile der KMU
Abb. 2: Verschuldung der nichtfinanziellen Unternehmen
Abb. 3: Eigenkapitalunterlegung gemäß Basel I
Abb. 4: Säulenmodell von Basel II
Abb. 5: Kreditkonditionen in Abhängigkeit von der Bonität
Abb. 6: Risko-Rendite-Struktur mezzaniner Finanzierungsinstrumente
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Quantitative Abgrenzungskriterien zum Mittelstands-Begriff
Tab. 2: Risikogewichte im Standardansatz
Tab. 3: Ausgewählte Merkmale mezzaniner Finanzierungsinstrumente im Vergleich zu Eigen- und Fremdkapital
1. Einführung
99,7% aller Unternehmen in Deutschland werden vom Institut für Mittelstandsforschung (2005) dem Mittelstand1zugerechnet. Sie bieten gut 70% aller deutschen Arbeitsplätze an und tätigen gut 40% aller steuerpflichtiger Umsätze. Diese Zahlen verdeutlichen gut ihre hohe Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft. Die Finanzierungssituation der mittelständischen Unternehmen rückte in den vergangenen Jahren zunehmend ins öffentliche Interesse. Verbunden damit ist Diskussion um die Folgen der Neufassung der Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und das Schlagwort "Basel II". In diesem Zusammenhang wird eine Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten oder ihre Verteuerung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vermutet (so z.B. Deutscher Bundestag, 2002).
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit diesem Spannungsfeld und der Kausalität zwischen der bankaufsichtsrechtlichen Regulierung von Kreditinstituten und der Finanzierungssituation von KMUs. Es soll geklärt werden ob und falls ja welche Auswirkungen Basel II für den deutschen Mittelstand entwickeln könnte und welche Folgerungen für seine Finanzierung hieraus zu ziehen wären. Besonders soll den Auswirkungen auf die Kreditfinanzierung im Hinblick auf die Kreditpreise und die Kreditversorgung Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ziel dieser Arbeit ist es ebenfalls, mögliche ausgewählte alternative Finanzierungsinstrumente aufzuzeigen und ihre Eignung als Kreditsubstitute zu beurteilen.
Die Seminararbeit beginnt mit einer kurze Auseinandersetzung mit dem Begriff "Mittelstand" sowie der Darstellung der aktuellen Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen im Kapitel 2. Kapitel 3 enthält eine kurze theoretische Fundierung und einem historischen Abriss der aufsichtsrechtlichen Überwachung von Kreditinstituten sowie die Darstellung wesentlicher Eckpunkte der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung. Folgen der Neufassung der aufsichtsrechtlichen Normen für die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind das Thema des Kapitels 4. Dort werden ebenfalls ausgewählte Finanzierungsalternativen zum Bankkredit, die einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzstruktur leisten können, vorgestellt und auf ihre Eignung und Praktikabilität beurteilt. Die Arbeit schließt mit einer Schlussbetrachtung im Kapitel 5.
2. Der Mittelstand in Deutschland
2.1. Begriffseingrenzung
Da der Begriff "Mittelstand" oft vielfältig und teilweise missverständlich verwendet wird, scheint eine Abgrenzung notwendig. Um zu einer Definition zu gelangen, wird eine Fülle möglicher Abgrenzungskriterien vorgeschlagen, die sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigen. Eine eindeutige Begriffsklärung scheint jedoch schwierig. Eine Eingrenzung des Mittelstandes auf der quantitativen Ebene wird üblicherweise über den Umsatz und die Mitarbeiterzahl vorgenommen, wobei die jeweiligen Grenzen unterschiedlich festgesetzt werden (Berens et al., 2005, S. 7-10).
Tab. 1: Quantitative Abgrenzungskriterien zum Mittelstands-Begriff
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten2
(Quelle: modifiziert entnommen aus Berens et al., 2005)
Um den Mittelstand zu charakterisieren und abzugrenzen wird jedoch auch die Einbindung qualitativer Merkmale gefordert. Diese umfassen vor allem die starke Betonung der Person des Unternehmers, der in seiner Person das Eigentum am Unternehmen, seine Leitung und das unternehmerische Risiko vereinigt (Kayser/Kokalj, 2002). Ersatzweise werden diese Aspekte auch über die Rechtsform3des Unternehmens erfasst (Berens et al., 2005, S. 10-12).
In Deutschland findet die quantitative Definition des IfM die meiste Verbreitung (Dt. Bundesbank, 2003b, S. 31).
2.2. Aktuelle Finanzierungsstrukturen im Mittelstand
Die "Beschaffung von Geld bzw. Geldäquivalenten" und die "Gestaltung von Zahlungs- beziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern" definiert Drukarczyk (1993, S. 18) als Finanzierung. Sie hat die Aufgabe die "Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden" und soll gleichzeitig die Interessen der Eigenkapitalgeber berücksichtigen. Das Problem der Kapitalbeschaffung unterteilen Perridon und Steiner (1999, S 8f.) in drei Bereiche: Kapitalstruktur, Kapitalvolumen und Kapitalkosten4. Sie unterteilen die Finanzierungsformen ferner u.a. nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdfinanzierung. Die Mittelherkunft qualifiziert eine Finanzierungsform hingegen als Außen- oder Innenfinanzierung. Im Rahmen der Außenfinanzierung werden dem Unternehmen finanzielle Mittel von Außen zugeführt5. In der Innenfinanzierung stellen die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und die Finanzierung aus zurückgehaltenen Aufwandsgegenwerten die beiden Hauptformen dar (Perridon/Steiner, 1999, S.343-347).
Abb. 1: Eigenkapitalanteile der KMU
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Dt. Bundesbank, 2003b, S. 43
Betrachtet man die Kapitalstruktur mittelständischer Unternehmen, so wird ihnen einhellig eine vergleichsweise niedrige Eigenkapitalquote bescheinigt6(so z.B. Lichtblau/Utzig, 2002; Bräunig, 2004; Berens et al., 2005). Als Gründe werden vor allem steuerliche (Benachteiligung der Gewinn- thesaurierung) und bilanzielle (Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven) Aspekte genannt. Heidebrecht (2003, S. 16) stellt hierzu fest, dass die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens systemabhängig sei und von seinem institutionellen Umfeld direkt beeinflusst wird. Die Finanzierungsstruktur im deutschen Mittelstand muss also in diesem Kontext beurteilt werden und Vorschläge dazu sollten sich an vorhandenen strukturellen Problemen orientieren (Steiner/Starbatty, 2004, S.18).
Bisher herrschte in Deutschland vor allem im Mittelstand eine Finanzierungskultur vor, die auf der Langfristigkeit von Kreditbeziehungen und einer engen Beziehung zu einer Hauptbank basierte (Klepper, 2004, S.265). Sie führte dazu, dass der Großteil des Fremdkapitalbedarfs der kleinen und mittleren Unternehmen über Bankkredite abgedeckt werden konnte (Kayser/Kokalj, 2002, S. 112). Teilweise wurde, so Berens et al. (2005, S. 14f.), bis zur Hälfte des Unternehmensvermögens auf diese Weise finanziert, was jedoch auch darauf zurückzuführen ist, dass Bankkredite in der Vergangenheit zu vergleichsweise günstigen Konditionen vergeben wurden (Schöning, 2003, S. 206f.).
Abb. 2: Verschuldung der nichtfinanziellen Unternehmen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung nach Dt. Bundesbank (2003a), S. 58
Im Ergebnis erscheint die Finanzierung mittelständischer Unternehmen heute wenig ausdifferenziert mit der Selbstfinanzierung als der dominanten Quelle (Paul, 2004a, S.287f.), hohen Anteilen für die Kreditfinanzierung und als direkter Folge den niedrigen Eigenkapitalquoten. Als Finanzierungsinstrument genießt traditionell der Bankkredit eine heraus gehobene Stellung. Die Struktur der Finanzierung wurde von den Unternehmen bisher kaum als Gestaltungsraum erkannt und daher auch keiner Überprüfung oder Optimierung unterzogen (Kayser/Kokalj, 2002, S. 113f.; Köster, 2003, S. 9; Schöning, 2003, S. 206f.).
3. Aufsichtsrechtliche Regulierung von Kreditinstituten
3.1. Theoretische Grundlagen der Regulierung
Um den Einfluss aufsichtsrechtlicher Normen auf die Finanzierung beurteilen zu können, müssen ihre Wirkungen auf das Verhalten der Kreditinstitute und die Begründung der Regulierung beleuchtet werden.
Banken sind Finanzintermediäre. Ihre Existenzgrundlage wird überwiegend mit zwischen Einlegern und Kreditnehmern bestehenden Informationsasymmetrien und der Fähigkeit, daraus resultierende Probleme zu verringern begründet. Ihre Geschäftstätigkeit ist darauf ausgerichtet, den Anlagebedarf der Überschusseinheiten mit dem Finanzbedarf der Defiziteinheiten in Einklang zu bringen (Bessler, 1999, S. 114). Nach Schmidt (1979, S. 713) besteht die Hauptleistung der Bank dabei in der Übernahme von Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken.
Aus einem besonderen Schutzbedürfnis des Publikumsverkehrs heraus und der bei Banken üblicherweise niedrigen "Nettohaftungsreserven-Quote" leitet sich die Forderung nach der Regulierung von Banken im Sinne eines Einlegerschutzes ab (Stützel, 1983, Tz. 42-54), d.h. eines stellvertretenden Handelns der Bankenregu- lierung für die Einleger. Regulierungsvorschriften ersetzen in diesem Verständnis individuelle vertragliche Regelungen zwischen Sparern und Banken und sollen möglichst reibungslose Finanzierungsbeziehungen zwischen ihnen ermöglichen. Nur wenn diese Forderung erfüllt ist und die regulatorischen Eingriffe zusätzlich der ökonomischen Effizienz dienen, ist eine Regulierung sinnvoll. (Hartmann-Wendels et al., 2004, S. 361-377). Mindestanforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute sind dabei ein Kernelement aller bankaufsichtlicher Regelungen (Vollbracht/Quinten, 2004, S. 167), die auf die Bonitätssicherung der Banken abzielen.7
3.2. Bankenaufsicht in Deutschland und Internationalisierungstendenzen
Erst die Zusammenbrüche einiger Banken in Deutschland als Folge der Weltwirt- schaftskrise 1929-1932 führten 1931 zur Schaffung einer allgemeinen Bankenaufsicht in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese bis zum Jahr 1962 dezentral durch die Bundesländer ausgeübt. Erst das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) vom 10.07.1961 schuf mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) eine zentrale Aufsichtsinstanz (Beham, 1999a, S. 154-156). Die Bankenaufsicht übte es seitdem gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank aus, die für die praktische Durchführung verantwortlich war.
Angesichts gravierender Veränderungen wie der Entstehung großer Allfinanz-Unter- nehmen oder der zunehmenden Integration der internationalen Finanzmärkte und mit dem Ziel die "Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems zu sichern" wurden im Jahr 20028die Spartenaufsichtsämter (Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht) in einer einheitlichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt (BaFin, 2005).
Die zunehmende Internationalisierung führte seit den siebziger Jahren auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit der nationalen Bankaufsichtsbehörden untereinander, die schließlich 1975 zur Gründung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht führte9. Der Ausschuss beschäftigt sich seitdem mit der Formulierung von Standards und Empfehlungen zur Bankenaufsicht (Beham, 1999b, S. 164f.), ohne jedoch selbst eine Art supranationaler Aufsichtsbehörde zu sein und ohne dass die erarbeiteten Vorschläge unmittelbare Gesetzeskraft erlangen würden (BIS, 2005).
1988 gelang ihm mit dem Baseler Akkord (Basel I) erstmals die Schaffung einer weltweit anerkannten Risikobegrenzungsnorm für Kreditinstitute. Durch die unveränderte Übernahme der Eigenkapitalübereinkunft in EU- und deutsches Recht10 wurde diese Norm auch für alle deutschen Banken verpflichtend (Schöning, 2003, S. 193f.). Die Regelung sah vor, dass die Kreditinstitute 8% ihrer standardisiert gewichteter Risikoaktiva11 als Mindestkapitalausstattung vorzuhalten hatten (Dt. Bundesbank, 2001, S. 16).
Abb. 3: Eigenkapitalunterlegung gemäß Basel I
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Schöning, 2003, S. 194
Das einfache und schlichte Konzept der Norm wird vor allem als Grund für den Erfolg von Basel I angeführt (Vollbracht/Quinten, 2004, S. 169), ist aber auch der Haupt- kritikpunkt. Durch die stark standardisierte und pauschalierte Erfassung der Kreditrisiken werden diese und auch das Gesamtrisiko einer Bank nur unzureichend abgebildet. Neue Finanzinstrumente werden dabei durch die Regelung kaum oder gar nicht erfasst. Aus einer pauschalen Behandlung von Unternehmenskrediten entsteht zusätzlich die Problematik der adversen Selektion und der Anreiz zur Regulierungsarbitrage (Dt. Bundesbank, 2001, S. 16f. und 2004b, S. 76; o.V., 2002, S. 102; Schöning, 2003, S. 194).
3.3. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
3.3.1. Struktur und Ziele von Basel II
Die Kritikpunkte aufnehmend und mit der Zielsetzung über mehr Flexibilität und eine risikogerechtere Ausrichtung die "Stärkung der Solidität des Finanzsystems" zu erreichen (Sek. BAB, 2001), stellte der Baseler Ausschuss seit 1999 drei Konsultationspapiere zu einer neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vor. Basel II liegt demnach ein Konzept von drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen zu Grunde, die sich mit Mindestkapitalanforderungen, einem bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess und erweiterter Marktdisziplin befassen12.
Abb. 4: Säulenmodell von Basel II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Dt. Bundesbank (2001), S. 17
Im Bereich der Mindestkapitalanforderungen stehen den Banken drei unterschiedlich komplexe Verfahren zur Risikomessung zur Verfügung. Ein Standardansatz als eine modifizierte Version der geltenden Regelung und zwei IRB-Ansätze13, bei denen sich die Kreditinstitute bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderung auf eigene Einschätzungen der Bonität stützen.
[...]
1 In der vorliegenden Arbeit werden die Begriffe Mittelstand, mittelständische Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) synonym verwendet. Zur Begriffsbestimmung und Abgrenzung siehe Kapitel 2.1.
2Gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG). Vgl. dazu Europäische Union (2005).
3 Eine eindeutige Abgrenzung lässt sich jedoch auch anhand dieses Kriteriums nicht erreichen. Die Autoren weisen in diesem Zusammenhang auf eine Studie von Wolter und Hauser (2001) hin, die gezeigt haben, dass bei Personengesellschaften fast ausschließlich und bei GmbHs überwiegend von mittelständischen Unternehmen gesprochen werden kann. Vgl. Berens et al. (2005), Fn. 16.
4Aussagen zu Kapitalkosten siehe Kapitel 4.2.
5Z.B. als Einlage bisheriger Eigenkapitalgeber, Beteiligung neuer Gesellschafter oder durch Kreditkapital.
6 Jedoch weist Rehm (2004, S. 143) in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation bei Personengesellschaften und Einzelkaufleuten auch das Unternehmensvermögen aus dem Privatbereich hinzugezogen werden müsste. Die tatsächlichen Eigenkapitalquoten wären dann höher als die statistisch erfassten.
7 Stützel (1983, Tz. 58-78) nennt die Sicherung der Bonität der Banken den Kern des Einlegerschutzes. Da die Liquidität der Bonität folge, seien Liquiditätsvorschriften für den Einlegerschutz weder notwendig noch hinreichend.
8Grundlage hierzu war das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG vom 22.04.2002. Die neu geschaffene Bundesanstalt nahm am 1.05.2002 ihre Arbeit auf. Vgl. dazu BaFin (2005).
9Der Ausschuss fungierte zuerst als "Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung" und wurde Ende 1974 offiziell gegründet, trat jedoch erst im Februar 1975 zum ersten Mal zusammen.
10 Der Baseler Akkord wurde mittels der Eigenmittelrichtlinie (89/299/EWG) und der Solvabilitätsrichtlinie (89/647/EWG) in europäisches und mittels der 4. KWG-Novelle in deutsches Recht transformiert. Die Anforderungen an deutsche Kreditinstitute bestimmen sich seitdem über den Grundsatz I i.V.m. § 10 KWG. Vgl. dazu Beham (1999b, S. 165) und Schöning (2003, S.193f.).
11 Die Einbeziehung der Marktpreisrisiken gemäß der Formel in Abb. 1 erfolgte erst im Jahr 1996. Vgl. dazu Dt. Bundesbank (2001), S. 16.
12Da vor allem die Eigenkapitalanforderungen für die Thematik der vorliegenden Arbeit von Interesse sind, wird auf den aufsichtlichen Überwachungsprozess und die verstärkten Publizitätspflichten nicht weiter eingegangen. Ein Überblick hierzu findet sich z.B. in Dt. Bundesbank (2004b) ab Seite 88.
13 internal rating based
- Arbeit zitieren
- Karsten Zeglen (Autor:in), 2005, Der Einfluss von Basel II auf Finanzierungsformen im deutschen Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49321
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