Privatleben bezeichnet den Lebensbereich, der im Gegensatz zum öffentlichen Leben durch Vertraulichkeit und Selbstbestimmung gekennzeichnet ist. Das Familienleben stellt einen hiervon kaum trennbaren Bereich dar, da sich das Familienleben zum größten Teil im Privaten vollzieht. Privat ist ein Bereich vor allem dann, wenn er für andere nur mit Einwilligung des Individuums zugänglich ist. Dies gilt nicht nur für die Räumlichkeiten, in denen sich das Privatleben abspielt, „das Zuhause“, sondern auch für die Kommunikation und für vertrauliche Informationen. Diese Privatsphäre ist für jedes Individuum von großer Bedeutung, sowohl für sein körperliches und seelisches Wohlbefinden als auch für seinen eigenen Bestand in der Gesellschaft, der durch die Preisgabe von persönlichen Informationen beeinträchtigt werden kann. Gerade durch den technischen Fortschritt entstehen immer wieder neue Bedrohungen für die Privatsphäre durch den Staat oder Dritte. Der grundrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens gewinnt damit immer größere Bedeutung und muss sich dynamisch an die Entwicklungen in Gesellschaft und Technologie anpassen. Die Familie und insbesondere die darin aufwachsenden Kinder stellen zudem zumindest im biologischen Sinne die Verwirklichung des Lebenssinns eines Menschen dar. Auch deshalb bedarf die „kleinste Zelle der Gesellschaft“ besonderen Schutzes, um dem Glück Aller und des Einzelnen dienen zu können.
Regelungsgehalt von Art.8 I EMRK ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seiner Korrespondenz. Er enthält damit ein Bekenntnis zur „Freiheit der Intimsphäre des Menschen“. Dieser „Anspruch auf Achtung“ gestaltet sich zunächst, wie in den anderen Konventionsrechten, als Abwehrrecht. Der wesentliche Zweck der Vorschrift besteht darin, den Einzelnen gegen willkürliche Eingriffe der öffentlichen Gewalt in sein Privat- und Familienleben zu schützen. Darüber hinaus schließt eine effektive Achtung der Privat- und Familiensphäre auch die Verpflichtung des Staates zu positiven Schutzmaßnahmen ein. Die in Art. 8 I EMRK zusammengefassten vier Rechte auf Achtung des Privatlebens, des Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz, werden im deutschen Grundgesetz durch eine Reihe von Grundrechten, nämlich die Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG (Privatsphäre), Art. 6 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) sowie Art. 13 GG (Wohnung) geschützt.
Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) und vergleicht die Menschenrechtsgewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit der Europäischen Grundrechtscharta und dem Deutschen Grundgesetz. Die Arbeit analysiert die jeweiligen Bestimmungen und deren praktische Anwendung.
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)
- Vergleich der EMRK mit der Europäischen Grundrechtscharta
- Vergleich der EMRK mit dem Deutschen Grundgesetz
- Analyse der Menschenrechtsgewährleistungen
- Praktische Anwendung der Bestimmungen
Zusammenfassung der Kapitel
Literaturverzeichnis: Dieses Kapitel präsentiert eine umfangreiche Liste von juristischen Werken, die als Grundlage für die Seminararbeit dienten. Die aufgeführten Quellen umfassen Kommentare zum Grundgesetz, zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum Völkerrecht, sowie Monographien und Aufsätze zu relevanten Themen wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Familienrecht und dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Union. Die Auswahl der Literatur verdeutlicht die interdisziplinäre Natur der Thematik und die umfassende Auseinandersetzung der Autorin mit dem Thema des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Kontext verschiedener Rechtsordnungen. Die Quellen umfassen sowohl klassische Standardwerke als auch aktuelle Publikationen, was die Aktualität der Forschung unterstreicht. Die Vielzahl an Kommentaren zu den relevanten Rechtstexten zeigt ein starkes Interesse an der Interpretation und Anwendung dieser Rechtsnormen in der Praxis. Die Zusammenstellung der Quellen dient als fundierte Basis für die Argumentation und Analyse der Seminararbeit.
Schlüsselwörter
Art. 8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Grundrechtscharta, Deutsches Grundgesetz, Grundrechtsschutz, Menschenrechte, Vergleichende Rechtsanalyse, Rechtsvergleichung.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) und vergleicht die Gewährleistungen dieses Rechts in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Europäischen Grundrechtscharta und dem Deutschen Grundgesetz. Die Arbeit analysiert die jeweiligen Bestimmungen und deren praktische Anwendung.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunktthemen: das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK), einen Vergleich der EMRK mit der Europäischen Grundrechtscharta, einen Vergleich der EMRK mit dem Deutschen Grundgesetz, eine Analyse der Menschenrechtsgewährleistungen in allen drei Rechtsordnungen und die praktische Anwendung der jeweiligen Bestimmungen.
Welche Quellen werden in der Seminararbeit verwendet?
Das Literaturverzeichnis enthält eine umfangreiche Liste juristischer Werke, darunter Kommentare zum Grundgesetz, zur EMRK und zum Völkerrecht, sowie Monographien und Aufsätze zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Familienrecht und Grundrechtsschutz in der EU. Die Auswahl spiegelt die interdisziplinäre Natur des Themas wider und umfasst sowohl klassische Standardwerke als auch aktuelle Publikationen.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit enthält ein Inhaltsverzeichnis, eine Einleitung mit Zielsetzung und Themenschwerpunkten, Kapitelzusammenfassungen (in diesem Fall nur für das Literaturverzeichnis detailliert dargestellt) und ein Schlüsselwortverzeichnis. Das Inhaltsverzeichnis listet mindestens ein Literaturverzeichnis auf.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Seminararbeit?
Schlüsselwörter sind: Art. 8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Grundrechtscharta, Deutsches Grundgesetz, Grundrechtsschutz, Menschenrechte, Vergleichende Rechtsanalyse, Rechtsvergleichung.
Was ist der Zweck des Literaturverzeichnisses?
Das Literaturverzeichnis dient als fundierte Basis für die Argumentation und Analyse der Seminararbeit. Es zeigt die umfassende Auseinandersetzung der Autorin mit dem Thema und unterstreicht die Aktualität der Forschung durch die Einbeziehung aktueller Publikationen. Die Vielzahl an Kommentaren zu den relevanten Rechtstexten verdeutlicht das starke Interesse an der Interpretation und Anwendung dieser Normen in der Praxis.
- Quote paper
- Georg Schäfke (Author), 2005, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48118