Die „Mutter der Reformen“ ist nicht zu Stande gekommen. Die Kommission aus Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag, ergänzt um mehrere politische und externe Berater, gestartet mit dem Ziel die Verflechtungen zwischen Bund und Ländern zu entflechten, ist gescheitert. Nach etwas über einem Jahr Verhandlungszeit haben am 17. Dezember 2004 die beiden Vorsitzenden, Franz Müntefering (SPD) und Edmund Stoiber (CSU), das Ende der Föderalismuskommission verkündet, ohne einen Abschluss erzielt haben zu können. Dabei sollte die Kommission die Basis dafür legen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich aus ihrer politischen Lähmung endlich befreien kann. Reformvorhaben und Gesetzestexte sollten schneller als bisher angenommen und umgesetzt werden und Deutschland somit auch wirtschaftlich wieder in Fahrt gebracht werden.
Hauptgrund der Streitigkeiten waren unüberbrückbare Differenzen in der Bildungspolitik. Nachdem in mehreren Teilbereichen bereits Einigungen erzielt werden konnten, schieden sich am Thema Bildung die Geister. Bund und Länder konnten sich in Detailfragen nicht auf einen gemeinsamen Nenner verständigen. Es scheint also vordergründig um inhaltliche Meinungsverschiedenheiten gegangen zu sein.
Nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Materialien, wie stenografische Mitschriften der Sitzungen und Expertenmeinungen, kann dies aber zumindest ernsthaft angezweifelt werden. Die vorliegende Arbeit möchte eine ganz andere Sichtweise aufzeigen. Inhaltliche Differenzen spielten bei den Verhandlungen nur eine Nebenrolle. Vielmehr hatten parteipolitische Grabenkämpfe einen bedeutenden Einfluss sowie Machtinteressen der einzelnen Landesfürsten, ausgetragen auf dem Rücken der Bildung. Die Verantwortungslosigkeit mit der die Beteiligten nur ein Ziel verfolgten, nicht etwa Deutschland reformfähig zu machen, sondern lediglich ihren Einflussbereich zu erhalten beziehungsweise zu vergrößern, ist dabei scharf zu kritisieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Übersicht Föderalismuskommission
3. Bund-Länder-Kontroversen in der Bildungspolitik in der Vergangenheit
4. Streitfrage Bildung – alles nur ein Vorwand?
5. Zusammenfassung und Ausblick
1. Einleitung
Die „Mutter der Reformen“ ist nicht zu Stande gekommen. Die Kommission aus Mitgliedern von Bundesrat und Bundestag, ergänzt um mehrere politische und externe Berater, gestartet mit dem Ziel die Verflechtungen zwischen Bund und Ländern zu entflechten, ist gescheitert. Nach etwas über einem Jahr Verhandlungszeit haben am 17. Dezember 2004 die beiden Vorsitzenden, Franz Müntefering (SPD) und Edmund Stoiber (CSU), das Ende der Föderalismuskommission verkündet, ohne einen Abschluss erzielt haben zu können. Dabei sollte die Kommission doch die Basis dafür legen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich aus ihrer politischen Lähmung endlich befreien kann. Reformvorhaben und Gesetzestexte sollten schneller als bisher angenommen und umgesetzt werden und Deutschland somit auch wirtschaftlich wieder in Fahrt gebracht werden.
Hauptgrund der Streitigkeiten waren unüberbrückbare Differenzen in der Bildungspolitik. Nachdem in mehreren Teilbereichen bereits Einigungen erzielt werden konnten, schieden sich am Thema Bildung die Geister. Bund und Länder konnten sich in Detailfragen nicht auf einen gemeinsamen Nenner verständigen. Es scheint also vordergründig um inhaltliche Meinungsverschiedenheiten gegangen zu sein.
Nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Materialien, wie stenografische Mitschriften der Sitzungen und Expertenmeinungen, kann dies aber zumindest ernsthaft angezweifelt werden. Die vorliegende Arbeit möchte eine ganz andere Sichtweise aufzeigen. Inhaltliche Differenzen spielten bei den Verhandlungen nur eine Nebenrolle. Vielmehr hatten parteipolitische Grabenkämpfe einen bedeutenden Einfluss sowie Machtinteressen der einzelnen Landesfürsten, ausgetragen auf dem Rücken der Bildung. Die Verantwortungslosigkeit mit der die Beteiligten nur ein Ziel verfolgten, nicht etwa Deutschland reformfähig zu machen, sondern lediglich ihren Einflussbereich zu erhalten beziehungsweise zu vergrößern, ist dabei scharf zu kritisieren.
Beginnen wird diese Arbeit mit einem Griff in die historische Mottenkiste. Es wird untersucht inwieweit es früher schon Kontroversen zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik gab und wie diese abgelaufen sind. Hierbei wird speziell auf das Hochschulrahmengesetz (HRG) von 1976 eingegangen. Daran anknüpfend erfolgen eine Vorstellung der Föderalismuskommission und ein kurzer Überblick über den Verlauf der Verhandlungen. Der Hauptteil untersucht die folgende Fragestellung: Haben die Vorsitzenden der Länder die Kommission scheitern lassen, weil sie einen Verlust ihrer Macht und ihres Einflusses befürchten mussten? Und inwieweit haben parteipolitische Taktiken zwischen der Regierung und der Opposition die Entscheidung beeinflusst? Anhand der recherchierten Materialien wird aufgezeigt, dass die Kontroversen in der Bildungspolitik nur ein Vorwand gewesen sind, um die Verhandlungen platzen zu lassen. Den Abschluss bilden eine Zusammenfassung und ein Ausblick, wie es mit der Föderalismuskommission weitergehen wird und welche Auswirkungen das Scheitern für die Bildungspolitik in Deutschland haben wird.
2. Übersicht Föderalismuskommission
Der Reichsrat in der Weimarer Republik war der Vorläufer des heutigen Bundesrates. Er hatte ähnliche Aufgaben wie der Bundesrat heute, allerdings waren seine Befugnisse sehr viel schwächer. Die Reichsregierung bedurfte zwar der Zustimmung des Reichstages bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen, aber bei Ablehnung konnte der Reichstag die Gesetze trotzdem ausrufen. Der Einspruch des Reichsrates konnte mit einer Zweidrittelmehrheit des Reichstages egalisiert werden. Diese Anfälligkeit des politischen Systems konnten sich die Nazis zunutze machen und den Reichsrat unterwandern. 1934 sorgte das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ dafür, dass die Landesregierungen entmachtet wurden und fortan der Reichsregierung unterstanden.
Nach der Kapitulation Deutschlands und dem Ende des Zweiten Weltkrieges stand die Neugestaltung des politischen Systems Deutschlands an. Man beschloss neben dem Bundestag eine zweite Kammer aufzubauen, den Bundesrat. Dieser sollte ein Gegengewicht zum Parlament darstellen und hemmend, kontrollierend oder verbessernd auf die Beschlüsse der Volksvertretung einwirken. Dafür sorgt schon die komplett andere Zusammensetzung der Mitglieder. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Bundesrat seine Zustimmung geben muss, wenn ein Gesetz Länderinteressen berührt. Da dies fast immer der Fall ist, bedarf beinahe jedes Gesetz der Legitimation durch den Bundesrat. Dieser hat dabei ein Vetorecht und kann vom Bundestag nicht überstimmt werden.
Im Laufe der letzten 60 Jahre haben die Länder allerdings immer mehr Kompetenzen an den Bund abgetreten. Zumeist haben sie sich dafür finanziell entschädigen lassen und mehr Mitbestimmung auf Bundesebene erhalten. Die Kompetenzen sind also mehr und mehr vermischt worden. Da der Bundesrat zumeist die Mehrheit der Partei stellt, die gerade nicht an der Regierung ist, birgt die Konstellation eine potentielle Blockadegefahr. Um Konsens zu erzielen werden Gesetzesvorlagen bis zur Unkenntlichkeit auseinander genommen, Unterhändler und Vermittlungsausschüsse werden bei fast jeder Abstimmung benötigt und was als Endergebnis herauskommt, hat oft mit der eigentlichen Idee des Antrags nicht mehr viel zu tun. Um quasi die Basis für künftige Reformen zu schaffen und die Kompetenzen von Bund und Ländern zu entflechten und neu zu ordnen, haben Bundesrat und Bundestag auf Initiative des Bundestags am 16./17. Oktober 2003 beschlossen eine gemeinsame Kommission zu diesem Zwecke einzusetzen. Die „ Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“, so der offizielle Name, hatte die heikle Mission „ ...Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Dabei sollte sie insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüfen. Auch die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Situation der Kommunen sollte dabei Berücksichtigung finden.“[1]
Die Kommission setzte sich im Wesentlichen aus Vertretern aus Bundestag und Bundesrat zusammen. Jede Institution bestimmte 16 Mitglieder. Auf Länderseite, übrigens CDU-dominant, waren dies die Ministerpräsidenten, auf Bundesseite Mitglieder des Parlaments, darunter so politische Schwergewichte wie der Parteivorsitzende Franz Müntefering und Bundesfinanzminister Hans Eichel, beide SPD. Jedes Mitglied bestimmte zudem einen Stellvertreter. Die 32 Mitglieder waren allesamt Stimm-, Antrags- und Redeberechtigt, ebenso ihre Stellvertreter. Beratend der Regierung zur Seite kamen vier Mitglieder aus dem Bundestag, sowie sechs weitere Vertreter der Landesparlamente für den Bundesrat hinzu. Weiterhin als ständige Gäste anwesend stellten die kommunalen Spitzenverbände drei Vertreter. Analog hatten auch diese Mitglieder einen Vertreter bestimmt, doch waren zwar alle mit Rede- und Antragsrecht ausgestattet, doch ohne Stimmrecht. Das Feld wurde durch zwölf Sachverständige, alles hochrangige Professoren aus unterschiedlichen Fachrichtungen, komplettiert. Diese Gruppe hatte jedoch lediglich ein Rederecht. Den Vorsitz führten für den Bund Franz Müntefering, SPD und für die Länder Edmund Stoiber, CSU.
Die erste konstituierende Sitzung fand am 7. November 2003 statt. Von da an wurde in unregelmäßigen Abständen elf Mal getagt. Die letzte Sitzung war für den 17. Dezember 2004 angesetzt. Die Kommission einigte sich schnell auf sieben Schwerpunktthemen und setzte hierzu Projektgruppen ein. Die Schwerpunktthemen waren Art. 84 GG/Materielle Zugriffsrechte der Länder/Europa, Öffentlicher Dienst/Innere Sicherheit, Bildung und Kultur, Umwelt- und Verbraucherschutz, Regionale Themen, Finanzthemen sowie das Hauptstadtthema.
Nachdem es Anfang des Jahres 2004 zu einem Stillstand gekommen war, kam im Mai wieder Bewegung in die Gespräche. Die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat sollte reduziert werden. Dafür forderten die Länder aber mehr Kompetenzen in der Bildung. Nach weiteren Verhandlungen kam es kurz vor der letzten Sitzung zum Streit. Die Länder bestanden beharrlich auf mehr Rechte in der Bildungspolitik. Obwohl die beiden Vorsitzenden Zuversicht und Optimismus ausstrahlten, schien eine Lösung noch nicht gefunden zu sein. Am letzten Verhandlungstag am 17. Dezember 2004 stellten sich die Länder quer. Obwohl man in den meisten Fragen einen Konsens erzielen konnte, beharrten sie nun darauf, angeführt von den CDU-regierten Ländern, dass sich der Bund komplett aus der Bildungspolitik zurückziehen solle. Dies konnte die Bundesregierung nicht akzeptieren und die Verhandlungen wurden als gescheitert erklärt. In den anschließenden Gesprächen wiesen sich die Länder und Bund, sowie CDU und SPD gegenseitig die Schuld zu.
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[1] http://www3.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.1_20Bundesstaatskommission/1._20Arbeit_20der_20Kommission/index,templateId=renderUnterseiteKomplett.html, 13.02.2005
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