Der freie Wille – ein Thema, das Philosophen und Naturwissenschaftler seit Jahrhunderten beschäftigt und vermutlich noch eine Weile beschäftigen wird. Doch was macht die Sache so kompliziert? Eigentlich sieht man es doch als selbstverständlich an, daß man zumindest in einigen Fällen freie Entscheidungen fällt, d.h. man hat die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen und entscheidet sich willentlich und ohne äußeren Zwang für eine davon. Da man sich somit als Urheber der darauf folgenden Handlung ansieht, sieht man sich auch für die Handlung, bzw. für deren Folgen als verantwortlich an. Soweit könnte man vermutlich grob das alltägliche Verständnis von freiem Willen beschreiben. Interessant wird die Sache jedoch, wenn man diese Ansicht mit einer weiteren, ebenso als selbstverständlich empfundenen Ansicht verbindet: der Richtigkeit der naturwissenschaftlichen Weltsicht, bzw. dem Glauben an ihre Gesetzmäßigkeiten. Nach dem Kausalitätsprinzip kann man jedem natürlichen Ereignis eine natürliche Ursache zuschreiben, welche wiederum durch ein vorhergehendes Ereignis hervorgerufen wurde; ein Ereignis ist also immer Teil einer Kausalitätskette und somit determiniert. Auch das stellt man nicht in Frage, ebenso wie die Tatsache, daß der Mensch Teil der natürlichen Ordnung ist. Wie kann man aber der Urheber von Handlungen, bzw. Wirkungen sein, wenn jedes Ereignis in einem anderen Ereignis seine Ursache hat? Sieht man sich selbst als Teil einer Kausalitätskette an, kann man sich nicht als Urheber des Ereignisses ansehen, d.h. der Wille zur Handlung wäre somit auch klar bedingt. Die einzige Möglichkeit, eine Handlung als unverursachtes Hervorbringen einer Person ansehen zu können, wäre insofern problematisch, daß man die Person als außerhalb der natürlichen Ordnung stehend ansehen müßte – und dennoch als fähig, in diese einzuwirken. Ein weites Feld für die Philosophen und ein Ärgernis für so manchen Naturwissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2.1 Die Versuche B. Libets
2.2 Das Bewertungssystem des Gehirns
2.3 Determinismus und Verbrechen
3. Ausblick
Literaturliste
1. Einleitung
Der freie Wille – ein Thema, das Philosophen und Naturwissenschaftler seit Jahrhunderten beschäftigt und vermutlich noch eine Weile beschäftigen wird. Doch was macht die Sache so kompliziert? Eigentlich sieht man es doch als selbstverständlich an, daß man zumindest in einigen Fällen freie Entscheidungen fällt, d.h. man hat die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen und entscheidet sich willentlich und ohne äußeren Zwang für eine davon. Da man sich somit als Urheber der darauf folgenden Handlung ansieht, sieht man sich auch für die Handlung, bzw. für deren Folgen als verantwortlich an. Soweit könnte man vermutlich grob das alltägliche Verständnis von freiem Willen beschreiben. Interessant wird die Sache jedoch, wenn man diese Ansicht mit einer weiteren, ebenso als selbstverständlich empfundenen Ansicht verbindet: der Richtigkeit der naturwissenschaftlichen Weltsicht, bzw. dem Glauben an ihre Gesetzmäßigkeiten. Nach dem Kausalitätsprinzip kann man jedem natürlichen Ereignis eine natürliche Ursache zuschreiben, welche wiederum durch ein vorhergehendes Ereignis hervorgerufen wurde; ein Ereignis ist also immer Teil einer Kausalitätskette und somit determiniert. Auch das stellt man nicht in Frage, ebenso wie die Tatsache, daß der Mensch Teil der natürlichen Ordnung ist. Wie kann man aber der Urheber von Handlungen, bzw. Wirkungen sein, wenn jedes Ereignis in einem anderen Ereignis seine Ursache hat? Sieht man sich selbst als Teil einer Kausalitätskette an, kann man sich nicht als Urheber des Ereignisses ansehen, d.h. der Wille zur Handlung wäre somit auch klar bedingt. Die einzige Möglichkeit, eine Handlung als unverursachtes Hervorbringen einer Person ansehen zu können, wäre insofern problematisch, daß man die Person als außerhalb der natürlichen Ordnung stehend ansehen müßte – und dennoch als fähig, in diese einzuwirken[1]. Ein weites Feld für die Philosophen und ein Ärgernis für so manchen Naturwissenschaftler:
„Die Idee der Willensfreiheit mutet uns nichts weniger als die Ersetzung der gewöhnlichen kausalen Determination durch eine andere, kausal nicht erklärbare Form von Determination zu. Diese geht von einem autonom gedachten Subjekt aus, das selbst frei, d.h. nicht determiniert ist. Deshalb müssen die rührenden Versuche, die Freiheit des Willens mit der Unschärferelation der Quantenphysik oder der Indeterminiertheit chaotischer Systeme in Verbindung zu bringen, zum Scheitern verurteilt sein. Sie beruhen auf dem Mißverständnis, die Freiheit des Willens sei nichts weiter als Abwesenheit von Determination oder Determinierbarkeit. In Wahrheit geht die Zumutung viel weiter: Die Idee der Willensfreiheit verlangt uns ab, jedes Subjekt als eine eigenständige, autonome Quelle der Handlungsdetermination anzusehen“.[2]
Mit den Methoden der naturwissenschaftlichen Forschung versucht man nun, die Frage nach der Existenz des freien Willens endgültig zu beantworten. So sind es die stetig wachsenden Erkenntnisse der Hirnforschung, welche die Diskussion um den freien Willen in den letzten Jahren neu und interdisziplinär entfacht haben. Maßgeblich hierfür sind die inzwischen berühmten Versuche eines amerikanischen Neurobiologen, der anhand seiner Versuchsreihen ursprünglich die Existenz des freien Willens nachweisen wollte und von den Ergebnissen ziemlich überrascht wurde.
2.1 Die Versuche Benjamin Libets:
1983 veröffentlichte der amerikanische Neurobiologe Benjamin Libet seine Ergebnisse einer Versuchsreihe zur Beziehung zwischen Bereitschaftspotential und Willensakt. Damals wie heute gaben diese Ergebnisse Anlaß zu kontroversen Diskussionen und fehlen als Zitat in fast keinem Artikel zum Thema „Willensfreiheit“.
Libets Experimente basieren auf der Messung des Bereitschaftspotentials im Gehirn, das als ein Zeichen der Vorbereitung und Initiierung einer willentlichen Bewegung gedeutet wird. Das Bereitschaftspotential ist eine negative neuronale Aktivität, die aus dem Elektroenzephalogramm (EEG) herausgefiltert wird. Das symmetrische Bereitschaftspotential wird beidseitig über der linken und rechten Hemisphäre gemessen, das folgende lateralisierte Bereitschaftspotential tritt asymmetrisch auf der Gehirnseite auf, die dem bewegten Körperteil gegenüberliegt[3]. Libet bat seine Versuchspersonen, spontan den Entschluß zu fassen, eine Fingerbewegung der rechten Hand durchzuführen, wobei sie auf einen Lichtpunkt blickten, der mit einer Periode von 2,56 Sekunden rotierte. Zu dem Zeitpunkt, an dem sie den Entschluß zur Bewegung faßten, sollten sie sich die Position des Lichtpunktes merken. Wie erwartet, ging der Willensakt zur Bewegung der Motorreaktion stets um durchschnittlich 200 ms voraus. Überraschend war jedoch, daß der Beginn des Bereitschaftspotentials dem Zeitpunkt des Entschlusses stets um durchschnittlich 550 – 350 ms vorausging, d.h. das Gehirn bereitete die Bewegung bereits vor, während die jeweilige Versuchsperson sich des Entschlusses zu dieser Bewegung noch gar nicht bewußt war! Libet folgert „the brain evidently “decides” to initiate or, at least, prepares to initiate the act at a time before there is any reportable subjective awareness that such a decision has taken place. [...] These considerations would appear to introduce certain constraints on the potential of the individual for exerting conscious initiation and control over his voluntary acts.”[4]
Libet sieht jedoch auch ein „Schlupfloch” für den freien Willen: “There could be a conscious “veto“ that aborts the performance even of the type of “spontaneous“ self-initiated act under study here.”[5] Demnach gibt es einen corticalen Willen, der die subcorticale (also aus dem „Unbewußten“) aufkommende Bereitschaft zu einer Handlung lenken und sogar blockieren kann – es bleiben jedoch die Tatsachen bestehen, daß die Antriebe für Handlungen subcorticalen Ursprungs sind und das Gefühl, etwas zu wollen, nach dem Bereitschaftspotential auftritt[6].
Natürlich gab es auch Kritik an Libets Vorgehensweise, die in erster Linie die Möglichkeit in Frage stellte, den Zeitpunkt des Willensaktes präzise zu bestimmen – letztendlich erscheint es auch möglich, daß der Entschluß, diese bestimmte Handlung auszuführen, mit der Einführung in den Versuchsablauf erfolgte, bzw. einen Prozeß in Gang setzte[7].
Haggard und Eimer wiederholten die Libet´schen Versuche in etwas modifizierter Form: sie maßen außer dem symmetrischen auch das lateralisierte Bereitschaftspotential (s. S. 3 ) und führten eine „freie Wahl“ ein – die Versuchspersonen hatten diesmal zwei Tasten zur Wahl, von denen sie eine drücken sollten.
Im Ergebnis unterschieden sich die Messungen von freier und fixierter Wahl nicht signifikant voneinander, in jedem Fall lag der Beginn des lateralisierten Bereitschaftspotentials deutlich vor dem Zeitpunkt des Willensentschlusses und der Beginn des symmetrischen Bereitschaftspotentials weit vor Beginn des lateralisierten.[8] Auch bei dieser Variante des Experiments bleibt die (schockierende?) Tatsache bestehen, daß der Willensakt nur eine Folge der neuronalen Prozesse darstellt und nicht deren Auslöser – also eine reine Begleitempfindung ist.
Weitere Kritikpunkte wären jedoch der geringe zeitliche Abstand zwischen der Handlungsabsicht und ihrer Ausführung und die Art der Handlung – es ist fraglich, ob man die Ergebnisse zur Untersuchung einer Handbewegung übertragen kann auf eine komplexe moralische, bzw. zukunftsweisende Entscheidung, über die man womöglich auch noch mehrere Wochen nachgedacht hat. Nach der Meinung einiger Hirnforscher sei dies allerdings möglich. Der amerikanische Neurowissenschaftler Michael Gazzaniga formuliert es so: „Wir sind die Letzten, die erfahren, was unser Gehirn vorhat“[9] ; ähnlich stark formuliert es Gerhard Roth, indem er den freien Willen als eine „nützliche Illusion“[10] beschreibt.
Das klingt natürlich erst einmal ernüchternd, bedeutet aber nicht, daß der Mensch der Willkür zufälliger neuronaler Prozesse ausgeliefert ist, im Gegenteil: die „Entscheidungen“, die im Gehirn getroffen werden, sichern das Überleben des gesamten Systems „Mensch“ – und das unter Einbeziehung der individuellen Vorerfahrung in qualitativ möglichst hochwertiger Form.
[...]
[1] So spannend und bedeutend die philosophische Debatte zu diesem Thema war und ist, so würde selbst die kürzeste Zusammenfassung derselben den Rahmen dieser Arbeit weit überschreiten – ich bitte um Nachsicht, daß die Philosophie hier zugunsten der Neurobiologie vernachlässigt wird.
[2] Prinz, Wolfgang: „Freiheit oder Wissenschaft?“ In: von Cranach, M. und Foppa, K. (Hrsg.): Freiheit des Entscheidens und des Handelns. Heidelberg 1996, S. 92
[3] Die Messungen des lateralisierten Bereitschaftspotentials erfolgten später durch Haggard und Eimer (1999).
[4] Libet et al., 1983, S. 640ff.
[5] ebd.
[6] s. dazu Roth: Das Gehirn und seine Wirklichkeit. S. 308
[7] s. dazu die Experimente von Keller und Heckhausen (1990): “our results suggest that the general intention to act has been induced by the instruction at the beginning of the experiment”.
[8] nach Roth: Fühlen, Denken, Handeln. Wie das Gehirn unser Verhalten steuert. 2001
zu den detaillierten Ergebnissen s. Haggard, Patrick und Eimer, Martin : On the relationship between brain potentials and the awareness of voluntary movements. In: Experimental Brain Research 126 (1999), S. 128-133.
[9] Interview in Focus 16 (2000), S. 171.
[10] Zitiert in Tagesspiegel 4.7.2003, S. 29.
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- Sandra Anger (Author), 2003, Der freie Wille und die Schuldfähigkeit des Menschen aus Sicht der Hirnforschung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46977
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