Am 1. Januar 2005 begann in den Ländern der Europäischen Union der Handel mit Zertifikaten, die zum Ausstoß von Treibhausgasen berechtigen. Das Emissionshandelssystem wurde eingeführt, um die von der EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllen zu können. Im Kyoto-Protokoll erklärt sich die EU dazu bereit, ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Da der Emissionshandel ein neues Instrument für den Klimaschutz in Europa darstellt, brachte die EU-Kommission eine Diskussion über die Gestaltung des Handelssystems mit CO2Zertifikaten in Gang. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission im März 2000 ein Green Paper zum Handel mit Emissionszertifikaten, in dem sie zum einen Vorschläge über das zukünftige Aussehen des Handelssystems machte, zum anderen betroffene Interessengruppen aufforderte, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Eine umstrittene Frage war dabei, wie die Zertifikate auf die teilnehmenden Unternehmen verteilt werden sollten.
Hierbei sind grundsätzlich zwei Vorgehensweisen möglich. Entweder können die Zertifikate durch den Staat an die teilnehmenden Unternehmen versteigert werden, oder sie können den Unternehmen kostenlos zugeteilt werden. Im Green Paper schlug die EU-Kommission die Versteigerung der Zertifikate vor, weil sie allen Unternehmen eine gleiche und faire Chance bietet, Zertifikate zu erwerben und weil die politische Entscheidung entfällt, welche Menge an Zertifikaten jedem Unternehmen zustehen soll. Auch Wissenschaftler sprachen sich für diese Form der Allokation aus, auch weil durch eine Auktion Wohlfahrtsgewinne realisiert werden können, die bei der kostenlosen Zuteilung nicht anfallen. Nachdem verschiedene betroffene Akteure, wie Regierungen,
Unternehmensverbände und NGO´s das Green Paper kommentiert hatten, veröffentlichte die EU im Oktober 2001 den Vorschlag für eine EU-Richtlinie. Darin wurde, entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die kostenlose Zuteilung der Zertifikate, sogenanntes Grandfathering, beschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Funktionsweise von Emissionshandelssystemen
3 Grundsätzliche Möglichkeiten der Allokation
3.1 Grandfathering
3.2 Auktion
3.3 Vergleich der beiden Methoden
3.4 Schlussfolgerung
4 Lobbyismus in der EU
4.1 Die unterschiedlichen Beeinflussungsmöglichkeiten der Interessengruppen
4.1.1 Die Unternehmen
4.1.2 Die Umweltschutzverbände
4.1.3 Die Konsumenten
4.2 Die Bedeutung des politischen Systems
4.2.1 Die EU-Kommission
4.2.2 Der Rat der Europäischen Union
4.2.3 Das Europäische Parlament
4.3 Schlussfolgerung
5 Die Analyse des politischen Entscheidungsprozesses
5.1 Das Interesse der Unternehmen
5.1.1 Rent-Seeking der Unternehmen
5.1.2 Empirische Analyse
5.2 Das Interesse der Umweltschutzverbände
5.3 Das Verhalten der Konsumenten
5.4 Das Entscheidungskalkül der Politiker
5.5 Das Interesse der Umweltbehörden
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kosteneffizienz eines Emissionshandelssystems
Tabelle 1: EU-Haushalt
Abbildung 2: Kosten bei Grandfathering und bei Auktion
Abbildung 3: Die Rente für ein eingesessenes Unternehmen
Abbildung 4: Die Emissionsminderung für maximale Unterstützung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Am 1. Januar 2005 begann in den Ländern der Europäischen Union der Handel mit Zertifikaten, die zum Ausstoß von Treibhausgasen berechtigen. Das Emissionshandelssystem wurde eingeführt, um die von der EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllen zu können. Im Kyoto-Protokoll erklärt sich die EU dazu bereit, ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 um 8% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Da der Emissionshandel ein neues Instrument für den Klimaschutz in Europa darstellt, brachte die EU-Kommission eine Diskussion über die Gestaltung des Handelssystems mit CO2 Zertifikaten in Gang. Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission im März 2000 ein Green Paper zum Handel mit Emissionszertifikaten, in dem sie zum einen Vorschläge über das zukünftige Aussehen des Handelssystems machte, zum anderen betroffene Interessengruppen aufforderte, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Eine umstrittene Frage war dabei, wie die Zertifikate auf die teilnehmenden Unternehmen verteilt werden sollten.
Hierbei sind grundsätzlich zwei Vorgehensweisen möglich. Entweder können die Zertifikate durch den Staat an die teilnehmenden Unternehmen versteigert werden, oder sie können den Unternehmen kostenlos zugeteilt werden.
Im Green Paper schlug die EU-Kommission die Versteigerung der Zertifikate vor, weil sie allen Unternehmen eine gleiche und faire Chance bietet, Zertifikate zu erwerben und weil die politische Entscheidung entfällt, welche Menge an Zertifikaten jedem Unternehmen zustehen soll.[1] Auch Wissenschaftler sprachen sich für diese Form der Allokation aus, auch weil durch eine Auktion Wohlfahrtsgewinne realisiert werden können, die bei der kostenlosen Zuteilung nicht anfallen.[2]
Nachdem verschiedene betroffene Akteure, wie Regierungen, Unternehmensverbände und NGO´s das Green Paper kommentiert hatten, veröffentlichte die EU im Oktober 2001 den Vorschlag für eine EU-Richtlinie. Darin wurde, entgegen dem ursprünglichen Vorschlag, die kostenlose Zuteilung der Zertifikate, sogenanntes Grandfathering, beschlossen.[3]
Die deutlichen Abweichungen in der EU-Richtlinie gegenüber den Vorschlägen, die im Green Paper gemacht wurden, werfen die grundsätzliche Frage auf, die in dieser Arbeit beantwortet werden soll: Ist es Interessengruppen gelungen, eine Allokationsmethode herbeizuführen, die ihnen persönliche Vorteile bringt, der Gesamtwohlfahrt jedoch schadet?
An dieser Frage wird bereits deutlich, dass die Arbeit sowohl aus einer normativen als auch einer positiven Analyse besteht. In der normativen Analyse soll die Frage beantwortet werden, welche Allokationsmethode aus ökonomischer Sicht gewählt werden sollte. In der positiven Analyse wird die tatsächliche politische Entscheidung zu untersuchen sein. Folgende Gliederung liegt meiner Arbeit zugrunde: Nach der Einleitung wird im zweiten Kapitel erklärt, wie ein Emissionshandelssystem grundsätzlich funktioniert.
Im Zentrum des dritten Kapitels steht die normative Analyse. Es werden zunächst die beiden Allokationsmethoden erläutert (3.1-3.2) und anschließend unter ökonomischen Effizienz- und Verteilungsgesichtspunkten miteinander verglichen (3.3). In der Analyse wird gezeigt werden können, dass die Versteigerung der Zertifikate eindeutig vorteilhaft ist. Dennoch wurde die kostenlose Zuteilung der Zertifikate beschlossen.
In den beiden darauffolgenden Kapiteln wird im Rahmen der positiven Analyse erklärt, wie es zu dieser ineffizienten Entscheidung kam. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich mit der traditionellen normativen Theorie, die davon ausgeht, dass Politiker an der Maximierung der Gesamtwohlfahrt interessiert sind, tatsächliche umweltpolitische Entscheidungen nicht erklären lassen. Die politische Ökonomie, die sich seit den 60er Jahren entwickelt hat, ist dagegen gut geeignet, politische Realitäten zu erklären.[4] Mit ihrer Hilfe wird der Wechsel von der Auktion zum Grandfathering beschrieben. In der politischen Ökonomie geht man davon aus, dass (umwelt-) politische Entscheidungen maßgeblich durch Interessengruppen bzw. Lobbyismus beeinflusst werden.[5] Zudem wird angenommen, dass sich sämtliche Akteure ökonomisch rational verhalten, und ihre eigenen Interessen verfolgen.
In Kapitel 4.1 werden zunächst die von der umweltpolitischen Maßnahme betroffenen Interessengruppen vorgestellt und ihre jeweiligen Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu beeinflussen, aufgezeigt. Der zweite Abschnitt des Kapitels beschäftigt sich mit den europäischen Institutionen und zeigt deren Anfälligkeit für Lobbyismus auf.
Im fünften Kapitel wird der politische Entscheidungsprozess analysiert, der zur Wahl von Grandfathering führte. Dabei werden zunächst die Präferenzen der verschiedenen Interessengruppen bezüglich der Allokationsmethode identifiziert (5.1-5.3). Dies erfolgt zunächst auf theoretischer Ebene unter der Annahme bestimmter Verhaltensweisen über die jeweiligen Interessengruppen. Daran anschließend werden die theoretischen Ergebnisse empirisch überprüft.
Im vierten Abschnitt des Kapitels wird das Entscheidungskalkül der Politiker analysiert. Dies geschieht mit Hilfe einer sogenannten political support function.[6] Bei solchen Funktionen geht man davon aus, dass Politiker die Entscheidung treffen, die ihnen die maximale Unterstützung der Interessengruppen sichert. In die Entscheidungsfunktion der Politiker gehen die zuvor identifizierten Präferenzen der Interessengruppen ein, die mit Hilfe der Ergebnisse aus Kapitel 4 unterschiedlich gewichtet werden können.
Im letzen Abschnitt des Kapitels werden schließlich noch die Umweltbehörden betrachtet. Obwohl die Umweltbehörden nicht in das Entscheidungskalkül der Politiker eingehen, sind sie dennoch in der Lage, umweltpolitische Entscheidungen direkt zu beeinflussen. Da auch Behörden ihre eigenen Interessen verfolgen, wird in diesem Abschnitt aufgezeigt, für welche Form der Allokation sie sich einsetzen werden.
Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen.
2 Funktionsweise von Emissionshandelssystemen
Ein Emissionshandelssystem ist ein Instrument, mit welchem Treibhausgasemissionen auf kostengünstige Weise reduziert werden können. Die zulässige Emissionsmenge wird dabei durch den Staat festgelegt. In Deutschland beträgt die erlaubte jährliche Emissionsmenge für die am Handelssystem teilnehmenden Firmen beispielsweise 499 Mio. t CO2.[7] In entsprechendem Umfang gibt der Staat Zertifikate aus, die als handelbare Umweltnutzungsrechte beschrieben werden können. Sie berechtigen den Eigentümer zum Ausstoß einer bestimmten Menge eines bestimmten Schadstoffes. Jeder Emittent darf nur die Menge an Treibhausgasen emittieren, in deren Höhe er auch Zertifikate besitzt. Da die Zertifikate handelbar sind, wird sich für sie über Angebot und Nachfrage ein Preis bilden. Gleichzeitig wird der Handel, wie unten gezeigt werden wird, bewirken, dass die erforderlichen Emissionsminderungen zu den volkswirtschaftlich geringsten Kosten erreicht werden.
Für den freien Handel der Zertifikate spielt die Art des Schadstoffes eine wichtige Rolle. So kann er dazu führen, dass in einer bestimmten Region besonders viel eines Schadstoffes emittiert wird. Wenn sich bei einem Schadstoff die räumliche Konzentration negativ auf die Umwelt auswirkt, muss der freie Handel eingeschränkt werden, um diese sogenannten Hot Spots zu vermeiden. In das europäische Emissionshandelssystem wird jedoch zunächst nur Kohlendioxid (CO2) einbezogen. CO2 ist ein global wirkender Schadstoff, es spielt also keine Rolle, wo er ausgestoßen wird, sondern nur die gesamte Emissionsmenge ist von Bedeutung. Das Problem der Hot Spots tritt hier also nicht auf und wird deshalb im Rahmen dieser Arbeit nicht näher behandelt.[8]
Wie bereits erwähnt, kann durch die Handelbarkeit der Zertifikate die vorgegebene Emissionsminderung zu den volkswirtschaftlich geringsten Kosten erreicht werden. Die folgende Darstellung der Kosteneffizienz basiert im Wesentlichen auf Tietenberg.[9] In Abbildung 1 wird angenommen, dass es nur zwei Anlagen gibt, die Schadstoff emittieren. Ohne Regulierung emittieren beide Anlagen jeweils 15 Einheiten, also werden insgesamt 30 Einheiten emittiert. Nun wird die Emissionsobergrenze auf 15 Einheiten festgelegt; folglich müssen die beiden Anlagen ihren Ausstoß um 15 Einheiten reduzieren.
Der Ursprung der Grenzvermeidungskostenkurve der ersten Anlage (MC1) ist in der Abbildung links unten und der der zweiten Anlage (MC2) rechts unten. Festzuhalten ist, dass die Grenzvermeidungskosten der beiden Anlagen zwar unterschiedlich sind, in beiden Fällen jedoch einen konvexen Verlauf aufweisen. Dies bedeutet, dass die Kostenzuwächse für jede zusätzlich reduzierte Einheit ansteigen.
Die geforderte Vermeidung von 15 Einheiten wird an jedem Punkt der Grafik erfüllt. Betrachtet man z.B. den Ursprung der Grenzvermeidungskosten der ersten Anlage, so stellt man fest, dass in diesem Punkt die zweite Anlage die gesamten 15 Einheiten vermeidet und die erste Anlage 15 Einheiten ausstößt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Für den Ursprung der Grenzvermeidungskostenkurve der zweiten Anlage gilt hingegen das Umgekehrte. Sämtliche Punkte dazwischen zeigen einen unterschiedlichen Grad von Vermeidung und Ausstoß der beiden Anlagen, für die alle gilt, dass die Obergrenze von 15 emittierten Einheiten genau eingehalten wird.
In der Abbildung sieht man, dass die gesamten Kosten der Emissionsminderung am geringsten sind, wenn die erste Anlage 10 und die zweite Anlage 5 Einheiten vermeidet (Schnittpunkt der Grenzvermeidungskostenkurven). In diesem Fall entsprechen die gesamten Vermeidungskosten den Flächen A + B + C. Die Flächen A + B zeigen die Vermeidungskosten der ersten Anlage, die Fläche C entspricht den Vermeidungskosten der zweiten Anlage. Jede andere Verteilung der Emissionsvermeidung würde zu höheren Kosten führen. Die gesamten Vermeidungskosten sind also minimal, wenn die Grenzvermeidungskosten der Emittenten gleich sind.
Die Abbildung zeigt auch, dass sich über den Handel mit Zertifikaten genau diese kosteneffiziente Verteilung der Emissionen einstellen wird. Angenommen, vor Einführung des Handels muss die erste Anlage 8 Einheiten vermeiden und die zweite 7. In dieser Situation besteht für beide Firmen ein Anreiz zum Handel, da die Kosten für die zweite Anlage (G) wesentlich höher sind als jene der ersten Anlage (E). Die zweite Firma würde also ihre Kosten senken, solange sie von der ersten Firma Zertifikate zu einem Preis kaufen kann, der kleiner als G ist. Die erste Firma kann sich besser stellen, solange sie Zertifikate zu einem Preis verkaufen kann, der höher als E ist. Die Firmen werden also solange Zertifikate handeln, bis die erste Firma 10 Einheiten vermeidet und die zweite nur noch 5. An diesem Punkt ist der Zertifikatspreis gleich P. Für die kosteneffiziente Allokation gilt also, dass sich die Grenzvermeidungskosten der einzelnen Emittenten aneinander und an den Zertifikatspreis annähern. An diesem Punkt besteht für keine der beiden Firmen ein weiterer Anreiz, Zertifikate zu kaufen oder zu verkaufen. Der Zertifikatsmarkt ist nicht nur im Gleichgewicht, sondern das Gleichgewicht resultiert auch in einer kosteneffizienten Allokation der Emissionen.
Durch die Möglichkeit des Handels vermeidet die erste Firma zwei Emissionseinheiten mehr und die zweite Firma zwei Einheiten weniger als in der Situation ohne Handel. In der Abbildung entspricht die Fläche D den Kosten, die durch den Handel gespart werden. Der Handel mit Zertifikaten senkt also die Vermeidungskosten auf ein Minimum.
Ein weiterer Vorteil eines Emissionshandelssystems ist, dass es nicht nur zu Kosteneffizienz führt, sondern auch dynamische Anreize setzt, emissionsmindernde Verfahren zu entwickeln. Ein Unternehmen wird stets den herrschenden Zertifikatspreis mit seinen Grenzvermeidungskosten vergleichen. Durch Innovation kann ein Unternehmen Emissionen vermeiden und die nicht benötigten Zertifikate verkaufen. Wenn der Erlös aus dem Verkauf höher ist als die Kosten der Emissionsminderung, realisiert das Unternehmen einen Gewinn. Es besteht also ein Eigeninteresse der Unternehmen, neue Verfahren zu entwickeln, um Zertifikate einzusparen. Jedoch muss man anmerken, dass dieser Anreiz im Zeitablauf sinkt. Ein Unternehmen, das durch Innovation Zertifikate einspart, wird die freiwerdenden Zertifikate auf dem Markt anbieten und scheidet dadurch als Nachfrager aus. Die Nachfrage nach Zertifikaten wird also durch Innovationen gesenkt, was zu sinkenden Zertifikatspreisen führt, nicht aber zu einem Rückgang der Gesamtemissionen. Je geringer der Zertifikatspreis ist, desto kleiner wird auch der Anreiz für Unternehmen, neue emissionsmindernde Verfahren zu entwickeln. Innovationen können also nur zur Kostensenkung, nicht aber zur Emissionsminderung genutzt werden.
Ebenso wenig wird allerdings eine Nachfrageerhöhung, z.B. durch Markteintritt neuer Emittenten, zu einer Ausdehnung der gesamten Emissionsmenge führen. Eine Erhöhung der Gesamtnachfrage nach Zertifikaten wird zu einem steigenden Zertifikatspreis führen, der weitere Vermeidungsmaßnahmen wieder rentabel machen kann.[10]
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die oben dargestellte Kosteneffizienz nur erreicht werden kann, wenn ausreichend Konkurrenz auf den Zertifikatsmärkten herrscht. Es ist wichtig, dass kein Nachfrager oder Anbieter über Marktmacht verfügt. Ein marktmächtiges Unternehmen könnte den Zertifikatspreis stark in die Höhe treiben, um so Konkurrenten von den Absatzmärkten zu verdrängen.[11] Betrachtet man die am europäischen Emissionshandelssystem beteiligten Firmen und deren Marktanteile, so sieht man, dass die Gefahr von Preismanipulationen hier allerdings nicht gegeben ist. Man kann also von einem gut funktionierenden Zertifikatsmarkt ausgehen.[12]
Bei der praktischen Umsetzung eines Emissionshandelssystems stellt sich jedoch noch die wichtige Frage, wie die Erstausstattung der Firmen mit Zertifikaten geregelt werden soll. Die verschiedenen Möglichkeiten und deren Vor- und Nachteile werden im folgenden Kapitel dargestellt.
3 Grundsätzliche Möglichkeiten der Allokation
Es gibt grundsätzlich zwei Arten, wie die Allokation der Zertifikate durchgeführt werden kann. Die erste Möglichkeit ist, die Zertifikate den Firmen kostenlos zuzuteilen (Grandfathering), die zweite ist die Versteigerung der Zertifikate durch den Staat (Auktion).[13]
3.1 Grandfathering
Beim Grandfathering werden die Zertifikate den Unternehmen kostenlos zugeteilt; in der Regel erfolgt dies auf der Basis historischer Emissionen. Bei diesem System werden die Emissionen der verschiedenen Unternehmen in einer Basisperiode gemessen, die Summe der Emissionen wird daraufhin entsprechend den Minderungszielen gesenkt und es werden in Höhe der verminderten Gesamtmenge Zertifikate ausgegeben. Wenn beispielsweise die Gesamtemissionen in der Basisperiode 100 Einheiten betragen und die Emissionsobergrenze auf 80 Einheiten festgelegt wird, erhält ein Unternehmen kostenlos Zertifikate für 80% seiner Emissionen in der Basisperiode.[14] Auch bei der kostenlosen Zuteilung werden die Unternehmen ihre Grenzvermeidungskosten mit dem herrschenden Zertifikatspreis vergleichen und entweder Zertifikate zukaufen, oder ihre Emissionen verringern, so dass sich die kosteneffiziente Allokation der Emissionen, wie oben gezeigt, einstellt.
Ein großes Problem beim Grandfathering ist die unterschiedliche Behandlung von Alt- und Neuemittenten. Da die Emissionsobergrenze festgelegt ist und Zertifikate in diesem Ausmaß an die bestehenden Firmen verteilt werden, haben Unternehmen, die neu in den Markt kommen, nur die Möglichkeit, Zertifikate von Altemittenten zu kaufen. Die Altemittenten erhalten dadurch einen Vermögensvorteil gegenüber neuen Marktteilnehmern. Es wird häufig die Sorge geäußert, dass bei diesem System Kostenvorteile für die Altemittenten entstehen, die zu Marktzutrittsschranken führen. Da den Altemittenten durch die kostenlose Zuteilung der Zertifikate jedoch Opportunitätskosten entstehen, wird es nicht zu Marktzutrittsschranken kommen. Diese Problematik wird in Kapitel 5.1.1 noch ausführlich diskutiert.
Ein weiterer kritischer Punkt beim Grandfathering ist das sogenannte early action Problem. Da sich die Verteilung der Zertifikate an den Emissionen in der Basisperiode orientiert, kann es für Unternehmen, die aufgrund früherer Umweltschutzmaßnahmen relativ geringe Emissionen in der Basisperiode hatten, zu Nachteilen kommen, da ihnen entsprechend wenige Zertifikate zugeteilt werden. Unternehmen hingegen, die in der Vergangenheit keine besonderen Anstrengungen zur Emissionsminderung unternommen haben, werden in der Basisperiode vergleichsweise hohe Emissionen haben und aufgrund dessen auch viele Zertifikate erhalten. Die Folge davon ist dass Firmen die sich bereits vor Einführung des Handelssystems umweltfreundlich verhalten haben, Nachteile erleiden.[15]
Ein weiteres Problem kann die Ermittlung der Emissionen in der Basisperiode darstellen. Zum einen muss gewährleistet sein, dass die Messungen der Emissionen verlässlich sind, zum anderen kann es durch eine frühzeitige Ankündigung der Basisperiode zu strategischem Verhalten der Unternehmen kommen. Sie könnten versuchen, eine höhere Anzahl von Zertifikaten zu erhalten, indem sie ihre Emissionen in der Basisperiode künstlich erhöhen.
All diese Probleme verkomplizieren das System und machen es schwierig, eine "gerechte" Verteilung der Zertifikate zu erreichen. Die Alternative zur kostenlosen Vergabe ist die Auktion, bei der sich die Unternehmen die Zertifikate ersteigern müssen.
3.2 Auktion
Bei einer Auktion werden die Zertifikate durch den Staat an die Emittenten versteigert. Die Menge an Zertifikaten wird dabei durch die zulässigen Gesamtemissionen bestimmt. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie man eine Auktion im Einzelnen ausgestalten kann. Eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Auktionsarten würde im Rahmen dieser Arbeit zu weit führen, sie ist auch für die Beantwortung der oben formulierten Frage nicht erforderlich, deshalb werde ich hier nur das grundsätzliche Prinzip beschreiben.[16]
Prinzipiell funktioniert eine Auktion so, dass der Staat einen Preis ausruft und die Emittenten Angebote abgeben, welche Menge an Zertifikaten sie zu diesem Preis kaufen möchten. Wenn die Emittenten mehr Zertifikate kaufen wollen als insgesamt zur Verfügung stehen, wird der Preis solange erhöht, bis die Nachfrage der Emittenten dem Angebot entspricht. Auch jetzt vergleichen die Emittenten den Zertifikatspreis mit ihren Grenzvermeidungskosten; ist der Zertifikatspreis höher, werden sie selbst ihre Emissionen verringern, ist er niedriger, werden sie Zertifikate kaufen. Dies führt dazu, dass bei einer Auktion bereits die Primärallokation kosteneffizient ist. Die Zertifikate wandern dorthin, wo sie am dringendsten benötigt werden, d.h. dahin, wo die Grenzvermeidungskosten am höchsten sind.[17] Der Handel mit Zertifikaten wird einsetzen, sobald sich bei einzelnen Emittenten die Grenzvermeidungskosten oder die Outputmengen ändern. Hieran sieht man, dass sich bei beiden Systemen Kosteneffizienz einstellen wird, unabhängig von der Allokationsmethode
Dennoch gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den beiden Verfahren. Im Gegensatz zum Grandfathering gibt es bei der Auktion keine Diskriminierung der Neuemittenten, weil alle Emittenten die Zertifikate kaufen müssen. Auch das oben beschriebene early action Problem besteht bei der Auktion nicht, weil Emissionen aus der Vergangenheit bei einer Versteigerung keine Rolle spielen.
Zudem entsteht durch die Versteigerung ein fiskalisches Aufkommen. Die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten des Auktionserlöses und deren Auswirkungen werden im nächsten Abschnitt eingehend behandelt.
Ein Problem der Auktion ist, dass sie möglicherweise mit bestehendem Ordnungsrecht kollidiert. Im Ordnungsrecht werden Anlagen genehmigt, aus denen Umweltbeeinträchtigungen entstehen; dadurch besteht eine Art Garantie zum Betreiben solcher Anlagen. Die Versteigerung von Zertifikaten würde den genehmigten Anlagenbetrieb gefährden, da dieser mit dem Risiko des Ersteigerungserfolges einer ausreichenden Zertifikatsmenge behaftet wäre. Bei einer Auktion müssten diese früher erteilten Genehmigungen aufgehoben werden.
Aus der Sicht der Unternehmen besteht noch ein weiterer gewichtiger Unterschied. Während sie beim Grandfathering die Zertifikate kostenlos erhalten und nur noch für die verbleibenden Emissionen Zertifikate kaufen müssen, müssen sie bei einer Auktion für ihre gesamten Emissionen Zertifikate kaufen. Der Vermögensvorteil, der bei den Unternehmen durch die kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte entsteht, fällt bei einer Auktion nicht an. Aus diesem Grund ist die kostenlose Vergabe der Zertifikate für Unternehmen attraktiver. Aber ist sie auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vorteilhaft? Diese Frage soll im nächsten Abschnitt behandelt werden.
3.3 Vergleich der beiden Methoden
Wie bereits gezeigt wurde, wird sich bei beiden Allokationsmethoden Kosteneffizienz einstellen. Durch eine Auktion lassen sich jedoch weitere Effizienzgewinne realisieren, die bei der kostenlosen Zuteilung nicht anfallen.
Der entscheidende Unterschied der beiden Methoden ist, dass bei einer Auktion der Versteigerungserlös an den Staat geht, beim Grandfathering wird die entsprechende Summe hingegen auf die Unternehmen verteilt. Für die 15 am europäischen Emissionshandelssystem teilnehmenden Staaten wird der Wert der zu verteilenden Zertifikate auf etwa 14 Mrd. Euro jährlich geschätzt.[18] Der große Vorteil der Auktion ist, dass man den Versteigerungserlös zur Senkung verzerrender Steuern verwenden kann. Verzerrende Steuern verursachen Wohlfahrtsverluste, weil sie die relativen Preisverhältnisse verzerren. Wenn diese Steuern gesenkt werden und dadurch die Verzerrung der relativen Preise vermindert wird, können die Kosten der Regulierung gesenkt werden.
Für das amerikanische Steuersystem wurde errechnet, dass jeder zusätzliche Dollar, den der Staat durch verzerrende Steuern einnimmt, die Gesellschaft 1,30 Dollar kostet.[19] In Europa sind die steuerlichen Verzerrungen noch größer und damit ist auch das Potential für Wohlfahrtsgewinne aus der Erlösrückerstattung größer.[20]
Für die Rückerstattung des Versteigerungserlöses gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ein Kriterium bei der Rückerstattung sollte sicherlich Effizienz sein, um die Gesamtkosten der Regulierung möglichst gering zu halten. Ein anderes könnte die Kompensation der Gruppen sein, die durch die Regulierung besonders belastet wurden. Die Verteilung der Kosten der Regulierung und die verschiedenen Kompensationsmöglichkeiten werden im weiteren Verlauf dieses Kapitels noch genauer analysiert. Die effizienteste Erlösrückerstattung ist jene, bei der die Steuern gesenkt werden, welche die größten Verzerrungen hervorrufen. In Europa sind dies wahrscheinlich die Steuern auf Arbeit und auf Kapital.[21] Dass durch die Steuersenkungen eine sogenannte doppelte Dividende entsteht, ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Doppelte Dividende bedeutet, dass sowohl ein ökologisches Ziel erreicht wird, als auch, dass das Steuersystem durch die Erlösrückerstattung effizienter wird, so dass die Gesamtkosten der politischen Maßnahme negativ werden. Also, dass die Wohlfahrtsgewinne aus der Steuersenkung größer sind als die Kosten, die aus der umweltpolitischen Regulierung entstehen. Durch die Wechselwirkungen mit bestehenden Steuern können die Kosten für die CO2 Regulierung jedoch höher ausfallen als sofort ersichtlich ist.[22] Arbeit und Konsumgüter werden besteuert, was zu einer Senkung des realen Einkommens führt, Freizeit hingegen nicht. Deshalb wird Freizeit gegenüber Arbeit relativ billiger und folglich stärker nachgefragt. Die Folge ist eine Verzerrung der Arbeitsangebotsentscheidung. Verteuern sich Güter, bei deren Produktion CO2 eingesetzt wird, durch umweltpolitische Maßnahmen, sinkt ebenfalls das reale Einkommen und die bereits bestehende Verzerrung des Arbeitsmarktes wird weiter verstärkt.[23] Die zusätzlichen Verzerrungen führen dazu, dass die Kosten der Regulierung höher ausfallen als anfänglich erkennbar.
Aufgrund dieser schwer vorhersehbaren Kosten kann man wahrscheinlich keine doppelte Dividende erwarten.[24] Aber auch wenn keine doppelte Dividende entsteht, ist die Auktion in jedem Fall effizienter, weil die Kosten, die aus den zusätzlichen Verzerrungen des Steuersystems entstehen, bei beiden Allokationsmethoden anfallen. Jedoch können sie bei der Auktion durch die Möglichkeit der Erlösrückerstattung zumindest teilweise gesenkt werden. Parry schätzt, dass die Kosten einer Emissionsminderung von 10% bei Grandfathering mehr als dreimal so hoch sind wie bei einer Versteigerung der Zertifikate.[25] Die signifikante Senkung der Kosten ist sicherlich das Hauptargument für die Versteigerung der Zertifikate, es lassen sich jedoch noch weitere Argumente zu Gunsten einer Auktion finden.
Eine Auktion hat gegenüber Grandfathering auch dynamische Vorteile. Die Anreize für emissionsmindernde Innovationen sind bei der Auktion größer als beim Grandfathering. Wie in Kapitel 2 gezeigt wurde, senken Innovationen die Vermeidungskosten. Dies führt durch die sinkende Nachfrage nach Zertifikaten zu einem Sinken des Zertifikatspreises. Bei einer Auktion müssen alle Zertifikate von den Unternehmen gekauft werden, deshalb profitieren sie von sinkenden Zertifikatspreisen. Bei Grandfathering hingegen müssen die Unternehmen nichts für die Zertifikate bezahlen. Sie erhalten also kostenlos eine Rente. Der Wert dieser Rente entspricht dem aktuellen Wert der Zertifikate, welche die Unternehmen besitzen. Wenn nun durch Innovationen der Zertifikatspreis sinkt, dann sinkt für die Unternehmen auch der Wert ihrer Rente. Es entsteht also kein zusätzlicher Gewinn für die Unternehmen aus der Innovation und folglich ist auch der Anreiz für Unternehmen, innovativ tätig zu werden, geringer.[26]
Eine weitere wichtige Frage, die sich bei der Wahl der Allokationsmethode stellt, ist die der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen. Einige Länder der EU argumentieren, dass sie nicht in der Lage sind, Zertifikate zu versteigern, wenn in anderen Ländern die Zertifikate kostenlos vergeben werden, weil dies zu einem Wettbewerbsnachteil ihrer Industrie führen würde. Auf den ersten Blick scheint dieses Argument durchaus plausibel, jedoch muss man berücksichtigen, dass kostenlos ausgegebene Zertifikate für ein Unternehmen Opportunitätskosten darstellen. Kostenlos ausgegebene Zertifikate sind deshalb kein kostenloser Inputfaktor für eine Firma. Wenn sich eine Firma dazu entscheidet, ein Zertifikat für den Produktionsprozess zu gebrauchen, dann verzichtet sie gleichzeitig auf den Erlös, den der Verkauf des Zertifikats erbracht hätte. Wenn ein Unternehmen Gewinnmaximierung erreichen will, muss es sämtliche Kosten in seinem Kalkül berücksichtigen, auch die Opportunitätskosten. Es wird also immer seine Emissionen so stark reduzieren, bis die Grenzvermeidungskosten mit dem Zertifikatspreis übereinstimmen. Die Anpassung seiner Inputfaktoren wird also immer auf die gleiche Weise geschehen, unabhängig von der Allokationsmethode. Deshalb werden die Änderungen der Outputmenge, die Anzahl beschäftigter Arbeiter und der Kapitalstock einer Firma bei einer Auktion genau gleich sein wie bei Grandfathering. Der Unterschied zwischen Auktion und Grandfathering besteht nur beim Einfluss auf den Gewinn. Der Gewinn wird für Unternehmen bei kostenloser Zuteilung der Zertifikate stets höher sein als bei einer Auktion.[27]
Die kostenlose Allokation der Zertifikate ist also ein reiner Vermögenstransfer an die Unternehmen, die Grenzkosten der Produktion werden aber dadurch nicht beeinflusst. Aus diesem Grund wird Grandfathering keine nachteiligen Effizienzeffekte durch eine Grenzkostenänderung hervorrufen.[28] Bei beiden Allokationsmethoden kostet die Emission einer Einheit CO2 ein Unternehmen den Zertifikatspreis. Der Unterschied liegt nur in der Verteilung der Rente. Bei einer Auktion geht diese an den Staat, bei Grandfathering an die Unternehmen. Folglich entsteht einem Unternehmen, das die Zertifikate ersteigern muss, kein Wettbewerbsnachteil gegenüber einem, das die Zertifikate kostenlos erhält.[29] Aufgrund der höheren Gewinne haben Unternehmenseigentümer aber ein starkes Interesse, für eine kostenlose Zuteilung der Zertifikate zu kämpfen.
Auch wenn die Allokationsmethode die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den regulierten Unternehmen nicht beeinflusst, entstehen dennoch Kosten durch die CO2 Regulierung.
Wenn ein Zertifikat das Recht verbrieft, eine Tonne CO2 zu emittieren, dann kostet diese Emission ein Unternehmen genau den Zertifikatspreis. Die Zertifikate stellen also für die Unternehmen einen Inputfaktor dar, der die Produktionskosten erhöht. Der Anstieg der Kosten wird durch den Zertifikatspreis determiniert. Je höher der Zertifikatspreis ist, desto höher sind auch die Produktionskosten. Die Höhe des Zertifikatspreises hängt von der zulässigen Emissionsmenge, also dem Zertifikatsangebot und den Grenzvermeidungskosten ab; die Allokationsmethode hat hingegen keinen Einfluss auf den Zertifikatspreis.[30] Folglich sind die Kosten, die aus der Regulierung entstehen, bei beiden Methoden grundsätzlich identisch.
Als Folge der gestiegenen Kosten kommt es zu unterschiedlichen Verteilungseffekten in der gesamten Volkswirtschaft. Solchen die durch Änderungen von Preisen und Faktorentlohnungen entstehen und anderen, den Vermögenseffekten, die durch Eigentumsübertragung entstehen.
Je nach Allokationsmethode unterscheiden sich die sich ergebenden Vermögenseffekte. Bei einer Auktion mit Erlösrückerstattung wird das Eigentumsrecht an der Atmosphäre von der Allgemeinheit auf die Steuerzahler übertragen, wohingegen beim Grandfathering dieses Recht auf die Empfänger der Zertifikate übergeht. Dadurch entsteht beim Grandfathering eine Rente für die Empfänger der Zertifikate, weil sie ein Eigentumsrecht bzw. einen Inputfaktor kostenlos erhalten. Es entsteht also ein Vermögenstransfer von der Allgemeinheit auf die am Handel teilnehmenden Unternehmen.[31] Viele Unternehmen argumentieren nun, dass durch die Regulierung die Produktionskosten gestiegen seien und dass die kostenlose Vergabe der Zertifikate eine Kompensation für diese gestiegenen Kosten darstelle und deshalb gerechtfertigt sei. Jedoch berücksichtigen sie dabei in der Regel nicht, dass die höheren Produktionskosten keinesfalls in vollem Umfang von ihnen selbst getragen werden müssen. Man kann damit rechnen, dass Konsumenten und andere Gruppen zum Teil an den Kosten beteiligt werden, z.B. über höhere Energiepreise.
Es gibt drei Gruppen, die die Kosten tragen werden.[32] Die Konsumenten, die Arbeitnehmer und die Kapitaleigentümer. Die Konsumenten werden einen Verlust an Konsumentenrente hinnehmen müssen, die Arbeitnehmer sinkende Einkommen und die Kapitaleigentümer Werteverluste ihres eingesetzten Kapitals. An jedem Punkt der Volkswirtschaft werden die betroffenen Akteure versuchen, die Kostensteigerungen zu überwälzen. Entweder vorwärts, auf die Konsumenten, über steigende Preise, oder rückwärts auf die Faktoranbieter über sinkende Faktorentlohnungen. Inwieweit die Überwälzung gelingt, hängt von den jeweiligen Angebots- und Nachfrageelastizitäten ab. Grundsätzlich wird immer die unelastischere Marktseite den Großteil der Kosten tragen. Die Energienachfrage der Haushalte wird beispielsweise relativ unelastisch sein, da sie praktisch nur durch reduzierten Verbrauch reagieren können. Aus diesem Grund wird sicherlich ein Teil der Kosten auf die Konsumenten überwälzt. Gruppen, die hingegen in der Lage sind, den Einsatz bestimmter Energieträger zu verringern, indem sie auf nicht fossile Brennstoffe umsteigen oder die Energieeffizienz kurzfristig erhöhen können, werden weniger Kosten tragen.
Die Kosten können aber auch rückwärts auf die Faktoranbieter, wie z.B. Kohlebergarbeiter, überwälzt werden. Der Effekt auf die Löhne der Kohlebergarbeiter hängt von der Nachfrageelastizität nach diesen Arbeitern und deren Angebotselastizität ab. Zumindest kurzfristig sind diese Arbeiter immobil und haben deshalb ein unelastisches Arbeitsangebot und werden folglich mit stark sinkenden Löhnen und Arbeitslosigkeit rechnen müssen. Aber auch Eigentümer von Kohlekraftwerken z.B., werden mit sinkenden Kapitalrenditen durch die Kostensteigerungen rechnen müssen.
Festzuhalten ist, dass es die jeweiligen Angebots- und Nachfrageelastizitäten sind, die die Kostenverteilung bestimmen. Da die Form der Allokationsmethode keinen Einfluss auf die Elastizitäten hat, wird auch die Verteilung der Kosten bei beiden Methoden dieselbe sein.
Es stellt sich erneut die Frage nach der Kompensation der Gruppen, die von der Regulierung betroffen sind. Hierbei unterscheiden sich die beiden Allokationsmethoden grundsätzlich. Bei der Auktion können unterschiedliche Gruppen durch die Rückerstattung der Auktionserlöse entschädigt werden. Mit dem Auktionserlös könnten Arbeits- oder Konsumsteuern gesenkt werden, wovon zum einen alle Steuerzahler profitieren würden. Zum anderen würden Wohlfahrtsgewinne durch die verminderten steuerlichen Verzerrungen realisiert. Der Auktionserlös könnte auch zur direkten Kompensation betroffener Arbeitnehmer benutzt werden. Ebenfalls könnte man ihn zur Senkung von Kapitalertragssteuern verwenden, um die Kapitaleigentümer zu unterstützen.
Im Gegensatz dazu, kommen bei Grandfathering lediglich die Zertifikatsempfänger in den Genuss einer Entschädigung. Dabei entstehen jedoch keine Wohlfahrtsgewinne, so dass in diesem Fall die Gesamtkosten der Regulierung höher sind. Hiermit wird deutlich, dass Grandfathering sowohl unter Verteilungs- als auch Effizienzgesichtspunkten der Auktion unterlegen ist.
Ein weiteres Problem, das die kostenlose Zuteilung der Zertifikate mit sich bringt, ist die Verteilung von Renten durch die Politik. Bei der Entscheidung darüber, wie viele Zertifikate jedes Unternehmen bekommen soll, wird es sicherlich zu Verteilungskämpfen unter den Unternehmen kommen. Da alle Unternehmen ein Interesse daran haben, so viele Zertifikate wie möglich zu erhalten, werden sie versuchen, die Regierung zu beeinflussen und für Ausnahmeregelungen kämpfen. Unternehmen werden zu diesem Zweck Anwälte engagieren und wissenschaftliche Gutachten erstellen lassen, die ihnen eine höhere Zahl an Zertifikaten sichern sollen. Die Regierungsmitglieder müssen viel Zeit für Verhandlungen aufwenden und Gutachten prüfen lassen. Dieser Prozess wird erneut direkte Kosten verursachen.[33]
3.4 Schlussfolgerung
Der Vergleich der beiden Allokationsmethoden zeigt deutlich, dass eine Auktion der kostenlosen Zuteilung vorzuziehen ist, wie mit einer Reihe von Argumenten gezeigt werden konnte. Durch die Versteigerung wird die Diskriminierung neuer Marktteilnehmer gegenüber Altemittenten verhindert, weil alle Emittenten die Zertifikate kaufen müssen. Auch das oben beschriebene early action Problem entsteht bei einer Auktion nicht. Es gibt folglich keine Nachteile für Firmen, die bereits vor der Basisperiode emissionsmindernde Maßnahmen durchgeführt haben. Zudem bietet die Auktion größere Anreize für zusätzliche emissionsmindernde Innovationen. Das wichtigste Argument zugunsten einer Auktion ist aber die signifikante Senkung der Kosten, die über die Senkung verzerrender Steuern erreicht wird. Auch in Verteilungsfragen bietet die Auktion flexiblere und effizientere Möglichkeiten, die betroffenen Gruppen zu kompensieren.
Wie lässt es sich nun erklären, dass trotz dieser vielen Vorteile Grandfathering als Allokationsmethode beschlossen wurde? Im Green Paper hatte die EU-Kommission noch eine Auktion vorgeschlagen; es kam zur Konsultation der betroffenen Interessengruppen und erst daran anschließend wurde die kostenlose Vergabe beschlossen. Das lässt darauf schließen, dass es bestimmten Interessengruppen gelungen ist, die politischen Entscheidungsträger zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Im folgenden Kapitel werden die betroffenen Interessengruppen vorgestellt und deren jeweilige Möglichkeiten, die politischen Entscheidungen zu beeinflussen, analysiert. Zudem wird das politische System der EU betrachtet und untersucht, inwieweit dieses Lobbyismus begünstigt.
4 Lobbyismus in der EU
In diesem Kapitel geht es um die Frage, inwieweit (umwelt-) politische Entscheidungen von Interessengruppen beeinflusst werden können. Umweltpolitische Regulierungen sind das Ergebnis vieler Konsultationen und Verhandlungen zwischen Interessengruppen und den politischen Entscheidungsträgern. Bei ihrer Gestaltung können Interessengruppen informativ sein und die Aufmerksamkeit der Politiker auf Bereiche lenken, die ansonsten missachtet würden. Allerdings versuchen Interessengruppen auch immer, politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Sie werden versuchen, so viel Geld wie möglich von den europäischen Steuerzahlern an die Mitglieder ihrer Gruppe umzuverteilen.[34]
Im Fall der Allokationsmethode geht es um die Rente, die durch die unterschiedliche Zuteilungsmethode entsteht. Bei einer Auktion mit Erlösrückerstattung geht diese Rente an die Steuerzahler, bei Grandfathering geht sie an die Empfänger der Zertifikate. Die Interessengruppen werden Rent-Seeking betreiben, d.h. sie werden versuchen, sich diese Rente anzueignen.[35] Durch Aufwendung von Zeit und Geld werden sie versuchen, eine Entscheidung herbeizuführen, die ihren Interessen entspricht, also Lobbyismus betreiben. Im Fall der Allokationsmethoden und der damit verbundenen Rente bedeutet dies, dass verschiedene Interessengruppen um diese kämpfen werden und die Frage ist, welche Gruppe dabei die größten Erfolgsaussichten hat.
4.1 Die unterschiedlichen Beeinflussungsmöglichkeiten der Interessengruppen
Das entscheidende Kriterium für den Erfolg einer Interessengruppe ist die Gruppengröße.[36] Kleine Gruppen bieten Vorteile insofern, als sie leichter zu organisieren sind und das Problem des Trittbrettfahrens leichter überwunden werden kann als in Großen. Ich will die Logik der Gruppengröße an einem Beispiel verdeutlichen:
Ich vergleiche die unterschiedlichen Möglichkeiten, auf die Allokationsmethode Einfluss zu nehmen, von 200 Millionen europäischen Steuerzahlern einerseits, mit denen von fünf Industrieunternehmen andererseits, wobei keine der Gruppen zunächst organisiert ist.
Sollte als Allokationsmethode die Auktion gewählt werden, wird jeder der 200 Millionen Steuerzahler z.B. 10 Euro jährlich gewinnen, weil der Erlös der Auktion über niedrigere Einkommenssteuern an alle Steuerzahler weitergegeben wird. In diesem Fall beträgt der Gesamtgewinn 2 Milliarden Euro (200 Mio. x 10 Euro). Nimmt man weiter an, dass die Gesamtkosten für einen Steuerzahler 1 Mio. Euro betragen, um erfolgreich auf Bürokraten und Politiker Einfluss zu nehmen, dann wird sich ein einzelner Haushalt nicht engagieren, weil sein persönlicher Nettogewinn negativ ist. Obwohl die große Gruppe der Steuerzahler einen Gesamtgewinn von 2 Mrd. Euro realisieren würde, wenn die Zertifikate versteigert werden würden (2000 mal höher als die Gesamtkosten von 1 Mio. Euro), wird keiner von ihnen die Initiative ergreifen und versuchen, die Politik zu beeinflussen.
Betrachten wir nun die kleine Gruppe der 5 Unternehmen und nehmen an, dass ihr Gesamtgewinn, wenn es zum Grandfathering kommt, ebenfalls 2 Mrd. beträgt. Die 5 identischen Unternehmen würden dann jeweils 400 Millionen Euro gewinnen. Nehmen wir weiter an, dass die Kosten für Lobbyismus auch hier 1 Mio. Euro betragen. Jetzt sieht man, dass es sich für ein einzelnes Unternehmen lohnt, Lobbyismus zu betreiben, auch wenn die 5 Unternehmen nicht organisiert sind. Dem Unternehmen entsteht ein individueller Gewinn von 399 Mio. Euro.[37]
An diesem Beispiel wird ersichtlich, dass in kleinen Gruppen ein deutlich stärkerer finanzieller Anreiz für ein persönliches Engagement besteht, also das Problem der Trittbrettfahrer entsprechend klein ist. Bei großen Gruppen ist dieser Anreiz sehr viel geringer, weil der individuelle Gewinn viel niedriger ist, als die Kosten, die notwendig sind, das Kollektivgut bereitzustellen. Eine häufige Folge aus dieser Tatsache ist, dass es zu einer Umverteilung von großen Gruppen, die kleine pro Kopf Verluste erleiden, hin zu kleinen Gruppen kommt, die hohe pro Kopf Gewinne erhalten. So ist es möglich, dass die Politik Umverteilungsmaßnahmen ergreift, die kleine Gruppen begünstigt, aber zur Senkung der Gesamtwohlfahrt führen kann.
Wer sich mit den Interessengruppen in Brüssel befasst, wird feststellen, dass deren Zahl in den letzten Jahrzehnten sprunghaft gestiegen ist. Während es 1954 noch 59 Gruppen waren, stieg diese Zahl bis 1982 auf 546. 1992 schätzte die EU-Kommission, dass 3000 Interessengruppen und etwa 10.000 professionelle Lobbyisten in Brüssel aktiv seien.[38] Im selben Jahr waren etwa 25.000 Bürokraten ständig beschäftigt; das ergibt ein sogenanntes Lobbyisten-Bürokraten-Verhältnis von 2,5. Seither hat die EU-Kommission keine Zahlen mehr veröffentlicht. Da es bisher keine Registrierungspflicht für Interessengruppen gibt, ist ihre genaue Zahl nicht bekannt. Jedoch scheint die Zahl von 3000 Gruppen auch heute noch zu gelten.[39] Die zunehmende Zahl von Interessengruppen hängt sicherlich mit den gestiegenen Kompetenzen der EU in den letzten Jahren zusammen. Mittlerweile geht man davon aus, dass etwa 13.000 professionelle Lobbyisten in Brüssel arbeiten, womit die Lobbying-Industrie Brüssels zur zweitgrößten der Welt aufgestiegen ist.[40] Die europäischen Bürokraten sind häufig auf Informationen durch die Lobbyisten angewiesen, insbesondere bei Gesetzentwürfen, die technischer Natur sind. In diesem Zusammenhang meint auch EU-Kommissar Siim Kallas, dass Lobbyisten einen beträchtlichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung haben.[41]
In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten europäischen Interessengruppen vorgestellt und es soll gezeigt werden, wie unterschiedlich diese Gruppen in Brüssel repräsentiert sind.
[...]
[1] Vgl. CEU, (2000a), S. 18f.
[2] Vgl. z.B. Cramton, P./Kerr, S., (2002), S.339ff.; Keohane, N.O./Revesz, R.L./Stavins, R.N., (1997), S.6.
[3] Vgl. CEU, (2001), S.5.
[4] Vgl. Oates,W.E./Portney, P.R., (2001), S.6.
[5] Vgl. z.B. Tullock, G, (1967); Keohane, N.O./Revesz, R.L./Stavins, R.N., (1997); Oates, W.E./Portney, P.R., (2001).
[6] Die political support function ist ein übliches Instrument, um die Entscheidung von Politikern zu modellieren. Siehe dazu z.B. Becker, G.S., (1983), Hillman, A.L., (1982), Oates, W.E./Portney, P.R., (2001).
[7] Vgl. Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007, (2004), S.22.
[8] Zur Hot Spot Problematik siehe z.B. Cansier, D., (1996), S.197f.; Tietenberg, T., (1985), S.60ff.
[9] Vgl. Tietenberg, T., (1985), S.20f.
[10] Vgl. Cansier, D., (1996), S.196f.
[11] Vgl. Binder, K.G., (1999), S.151f.
[12] Vgl. Svendsen, G.T., (2003), S.119f.
[13] Es gibt auch die Möglichkeit, die beiden Methoden zu kombinieren, indem ein Teil der Zertifikate kostenlos ausgegeben und der Rest versteigert wird.
[14] Für die tatsächliche Berechnung der Zuteilungsmenge siehe Nationaler Allokationsplan für die Bundesrepublik Deutschland 2005-2007, (2004), S.50.
[15] Vgl. Cansier, D., (1996), S.193.
[16] Für eine genauere Beschreibung der verschiedenen Auktionsarten, siehe Cramton, P./Kerr, S., (2002), S.335f.
[17] Vgl. Cansier, D., (1996), S.188.
[18] Vgl. Vesterdal, M./Svendsen, G.T., (2004), S.962.
[19] Vgl. Ballard, C.L./Shoven, J.B./Whalley, J. (1985), S.135
[20] Vgl. Kerr, S., (2000), S.181.
[21] Vgl. ebd.
[22] Für eine ausführlichere Betrachtung der Steuerwechselwirkungen siehe Bovenberg, A.L./Goulder, L.H., (1996).
[23] Vgl. Fischer, C./Kerr, S./Toman, M., (1998a), S. 461.
[24] Vgl. Cramton, P./Kerr, S., (2002), S.339.
[25] Vgl. Parry, I.W./Williams, R.C./Goulder, L.H., (1998), S.67-71.
[26] Vgl. Fischer, C./Parry, I.W./Pizer, W.A., (1998b), S.2.
[27] Vgl. van Ierland, W., (2004), S.31.
[28] Eine negative Auswirkung könnte nur entstehen, falls die Kapitalmobilität eingeschränkt ist. Siehe dazu Kerr, S., (2000), S.177f.
[29] Vgl. Bohm, P., (2002), S.4.
[30] Vgl. Varming, S., u.a., (2000), S.88f.
[31] Vgl. Brandt, U.S./Svendsen, G.T., (2004), S.71.
[32] Die folgende Darstellung der Kosteninzidenz basiert auf Cramton, P./Kerr, S., (2002), S.340f.
[33] Vgl. Cramton, P./Kerr, S., (2002), S. 343.
[34] Vgl. Svendsen, G.T., (2003), S.11.
[35] Das Konzept des Rent-Seeking geht zurück auf Tullock, G., (1967), S.228.
[36] Vgl. dazu Olson, M., (1965), S.5-65.
[37] Vgl. Svendsen, G.T., (2002), S.5f.
[38] Vgl. CEU, (1992).
[39] Vgl. Woll, C., (2003).S.2; EU Kommissar Siim Kallas spricht von 2.600 Interessengruppen. Kallas, S., (2005), S.5.
[40] Vgl. Woll, C., (2003), S.2.
[41] Vgl. Kallas, S. (2005), S.5-6.
- Arbeit zitieren
- Philipp Joos (Autor:in), 2005, Der Einfluss von Interessengruppen auf die Wahl der Allokationsmethode im europäischen Emissionshandelssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46607
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