Am 28.Januar 2004 hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vorgelegt. Die Bundesregierung hat am 17.November 2004 den Regierungsentwurf (RegE) für eine weitere Aktienrechtsnovelle unter dem Titel „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)“ beschlossen. Dazu liegt inzwischen eine kritische Stellungnahme des Bundesrats vom 18. Februar 2005 vor, zu der sich die Bundesregierung am 9.März 2005 geäußert hat; dieses Gesetz soll im November 2005 in Kraft treten.
Der Referentenentwurf basierte auf der beabsichtigten Umsetzung des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung. Dieses Programm wurde im Februar 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt.
Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Der Gesetzentwurf greift ebenso Empfehlungen der Regierungskommission
Corporate Governance4aus dem Jahr 2001 auf, die bisher noch nicht Eingang in das Gesetz gefunden haben , sowie dem darauf beruhenden Corporate Governance Kodex dieser Regierungskommission. Es dient weiter auch der Umsetzung von Regelungsvorschlägen des 63. Deutschen Juristentages. Die Entwurfsbegründung weist ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin und sieht das UMAG als weitere Stufe eines einheitlichen Reformprozesses, der im Anschluß an die Einsetzung der Kommission Deutscher Corporate Governance, das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002, das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), sowie dem Spruchverfahrensneuordnungsgesetz, fortgeführt werden soll, mit dem Ziel einer grundlegenden Reform des deutschen Aktenrechts herbeizuführen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland für Anleger interessanter zu machen.
Der Gesetzesentwurf betrifft drei Bereiche: zum einen die Neuregelung des Organhaftungsrechts und des Rechts der Sonderprüfung, ferner Änderungen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung und zuletzt wesentliche Neuerungen des Anfechtungsrechts.
Diese Arbeit beschäftigt sich lediglich mir dem dritten Bereich. Das Anfechtungsrechts, die durch die Erweiterung des Freigabeverfahrens, modernisiert wurde.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung
- B) Ausgangspunkt
- I. Eintragung in das Handelsregister
- II. Handelsregistersperre als Druckmittel
- III. Lösungsansätze
- 1. § 16 Abs.3 UmwG analog
- 2. UMAG
- C) Das Freigabeverfahren nach § 246a AktG-RegE
- I.Anwendungsbereich
- II. Subsidiarität
- III. keine Vorraussetzung einer Registersperre
- 1.Notwendigkeit einer Registersperre
- 2.Kritik
- 3.die Registersperre als Bindungswirkung
- 4.Kritik
- 5.Auswirkungen
- IV. Bindungswirkung des Registerrichters…
- D) Prozessuale Vorraussetzungen des § 246a AktG-RegE
- I.
- II.
- III.
- Freigabeverfahren als Eilverfahren
- Glaubhaftmachung
- sofortige Beschwerde
- 1. mündliche Verhandlung im Referentenentwurf
- 2. mündliche Verhandlung im Regierungsentwurf
- IV.Entscheidungsfrist
- 1. Verweis auf andere Gesetze; §36 Abs.3 AsylVFG
- 2. Hintergrund der dreimonatigen Frist…
- 3. Angleichung des § 16 Abs.3 UmwG, § 319 Abs.6 AktG
- 4. Begründungspflicht
- E) materielle Voraussetzungen
- I. offensichtliche Unbegründetheit
- 1. offensichtliche Unbegründetheit bei geringem zeitlichen Prüfungsaufwand
- 2. 2.offensichtliche Unbegründetheit bei hoher Sicherheit der Unbegründetheit
- 3. offensichtliche Unbegründetheit nach § 246a Aktg-RegE
- II. Interessenabwägungsklausel
- I. offensichtliche Unbegründetheit
- F) Rechtsfolgen
- I.Bestandschutz
- II. Intra omnes-Wirkung
- III. Schadensersatz
- 1.Wirkung des Schadesersatzanspruches
- 2.Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Spruchverfahrens
- 3. Abweichende Rechtsfolge des §319 Abs.6 AktG von §246a AktG-RegE
- G) Bewertung des Entwurfs zur UMAG
- I.
- II.
- III.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Gesetzentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zielt darauf ab, das deutsche Aktienrecht zu reformieren und den Schutz von Anlegern zu stärken. Die wichtigsten Bereiche, die in diesem Gesetzentwurf behandelt werden, sind die Neuregelung des Organhaftungsrechts, die Modernisierung des Anfechtungsrechts und Änderungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
- Das Freigabeverfahren zur Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Die Bekämpfung von missbräuchlichen Anfechtungsklagen
- Die Sicherung der Effizienz und Rechtssicherheit bei Kapitalerhöhungen und anderen wichtigen Strukturmaßnahmen
- Die Stärkung des Anlegerschutzes und die Verbesserung der Unternehmensintegrität
- Die Reform des deutschen Aktienrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Hintergrund des Gesetzesentwurfs zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) dar. Hier werden die Ziele und die wichtigsten Neuerungen erläutert.
Das Kapitel "Ausgangspunkt" analysiert das bisherige Anfechtungsrecht und zeigt die Probleme auf, die es mit sich bringt, insbesondere die Möglichkeit, Hauptversammlungsbeschlüsse durch Anfechtungsklagen zu blockieren.
Im Kapitel "Das Freigabeverfahren nach § 246a AktG-RegE" wird die neue Regelung zur Überwindung der Registersperre bei Anfechtungsklagen vorgestellt. Es werden der Anwendungsbereich, die Subsidiarität, die materielle und die prozessuale Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen des Freigabeverfahrens erläutert.
Das Kapitel "Bewertung des Entwurfs zur UMAG" befasst sich mit den Auswirkungen des Gesetzesentwurfs und beleuchtet die Interessen der Kleinaktionäre, die Bestandschaft der Rechtsfolgen sowie die dreimonatige Entscheidungsfrist für das Freigabeverfahren.
Schlüsselwörter
Anfechtungsrecht, Freigabeverfahren, Registersperre, Hauptversammlungsbeschlüsse, Kapitalerhöhung, Unternehmensvertrag, Anlegerschutz, Unternehmensintegrität, Aktienrecht, UMAG, § 246a AktG-RegE, § 16 Abs.3 UmwG, § 319 Abs.6 AktG
- Quote paper
- A. Goscinska (Author), 2005, Neuregelung des Anfechtungsrechts durch das UMAG; 246 a AktG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46534