„Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem kritischen Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.“ (Schaffstein/Beulke 2002, S. 1)
Das Strafrecht für junge Täter wurde aus dem allgemeinen Strafrecht ausgegliedert, da sich die Täter (zum Zeitpunkt der Tat) in der Entwicklung vom Kind zum Erwachsenen befinden und Straftaten oft entwicklungsbedingt und aus Konfliktsituationen ihrer Altersstufe heraus resultieren (vgl. BpB 1999, S. 38). Ausgegliedert heißt, dass das Jugendstrafrecht zwar ein echtes Strafrecht ist - die Rechtsfolgen setzen die Begehung einer schuldhaften Tat voraus - jedoch liegt nicht die Ahndung der Tat im Fokus, sondern vielmehr die Erziehung des Täters. Der jugendliche Täter soll erkennen, dass die das Sozialverhalten regelnden Normen der Gesellschaft auch für ihn gelten und nicht ohne Nachteile von ihm übertreten werden können (vgl. Schaffstein/Beulke 2002, S. 1ff). Daraus resultieren die Sondervorschriften für junge Täter: Ziel der gesetzlichen Erziehungsmaßnahmen aus dem Jugendstrafrecht ist, dass weitere Straftaten des Täters verhindert werden. Das Jugendstrafrecht wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Zu den Erziehungsmaßnahmen gemäß JGG zählen die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel und die Jugendstrafe.
Die folgende Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Erziehungsmaßregeln im Jugendstrafrecht. Anhand der gesetzlichen Regelungen soll verdeutlicht werden, was Erziehungsmaßregeln sind und welche Erziehungsmaßregeln es gibt. Im Vorfeld ist jedoch zu klären, warum es ein spezielles Strafrecht für junge Täter gibt, für wen das Jugendstrafrecht gilt und welche Sanktionsmöglichkeiten (im Überblick) das Jugendgericht hat.
Die Ausarbeitung bezieht sich auf die Paragraphen zum Geltungsbereich und zur Verantwortung des Täters nach JGG und auf die Paragraphen zu den Erziehungsmaßregeln im JGG. Zum Teil werden Beispiele hinzugezogen, um die gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen.
Im Rahmen einer Schlussbetrachtung möchte ich zu der Thematik „Erziehungsmaßregeln“ persönlich Stellung beziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Geltungsbereich
- Rechtsfolgen nach JGG
- Das Jugendstrafrecht im Überblick
- Erziehungsmaßregeln
- Definition / Zweck
- Arten
- Weisungen
- Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung
- Erziehungsmaßregeln nach JGG im Überblick
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung setzt sich zum Ziel, die Erziehungsmaßregeln im deutschen Jugendstrafrecht zu beleuchten und deren Anwendung anhand der gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen. Sie analysiert, warum es ein spezielles Strafrecht für junge Täter gibt, für wen das Jugendstrafrecht gilt und welche Sanktionsmöglichkeiten das Jugendgericht hat.
- Das deutsche Jugendstrafrecht und seine Besonderheiten
- Der Geltungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
- Erziehungsmaßregeln als zentrale Elemente des Jugendstrafrechts
- Die verschiedenen Arten von Erziehungsmaßregeln
- Die Bedeutung der Erziehung des Täters zur Vermeidung weiterer Straftaten
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt das Jugendstrafrecht als ein Sonderstrafrecht für junge Täter vor. Es wird erläutert, warum es ein separates Strafrecht für junge Täter gibt und welche Ziele das Jugendstrafrecht verfolgt. Die Erziehungsmaßregeln werden als zentrales Element des Jugendstrafrechts vorgestellt und die Struktur der Ausarbeitung wird skizziert.
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Geltungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes. Es werden die Altersgrenzen für Jugendliche und Heranwachsende definiert und die Voraussetzungen für die strafrechtliche Verantwortung von jungen Tätern erläutert. Außerdem werden die verschiedenen Rechtsfolgen, die nach dem JGG möglich sind, dargestellt.
Erziehungsmaßregeln
Dieser Abschnitt definiert den Begriff der Erziehungsmaßregeln und beschreibt ihren Zweck. Er behandelt die verschiedenen Arten von Erziehungsmaßregeln, darunter Weisungen und die Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Erziehungsmaßregeln nach JGG gegeben.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Erziehungsmaßregeln, Weisungen, Hilfe zur Erziehung, Jugendlicher, Heranwachsender, strafrechtliche Verantwortung, Strafrecht, Entwicklung, Erziehung, Rechtsfolgen, Sanktionen, Jugendgericht.
- Quote paper
- Alexandra Schmidt (Author), 2003, Erziehungsmaßregeln (JGG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46361