Ab wann spricht man von Leben? Und was bedeutet ungeborenes Leben? Die Entwicklung eines Menschen hat ihren Anfang in der Befruchtung. Danach folgen verschiedene Entwicklungsstadien. Doch ab wann ist ein ungeborenes Leben so weit entwickelt, dass es rechtlich geschützt werden muss?
Derya Akdag beschäftigt sich in ihrer Publikation mit der Menschenwürde des ungeborenen Lebens. Ist ein künstlicher Embryo schützenswerter ist als ein natürlich erzeugter menschlicher Embryo? Wie Akdag feststellt, ändern günstige oder ungünstige Voraussetzungen in der Umgebung nichts an der Qualität des betroffenen Wesens.
Sie geht deshalb der Basis für den rechtlichen Schutzanspruch von ungeborenem Leben nach. Der Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte der europäischen Grund- und Menschenrechte ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet. Akdag setzt sich mit der Kompatibilität der Menschenrechte mit den Praktiken in der Embryonenforschung auseinander.
Aus dem Inhalt:
- Stammzellen;
- embryonale Stammzellen;
- Biomedizin;
- Präimplantationsdiagnostik;
- Pränataldiagnostik;
- Abtreibung
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- 1 Einführung
- 2 Völkerrechtliche Fundamente des Schutzes von Embryonen und embryonaler Stammzellen
- 2.1 Anwendbarkeit menschenrechtlicher Instrumente auf das ungeborene Leben
- 2.2 Grund- und Menschenrechte nach der GRC und der EMRK
- 2.3 Menschenrechtliche Gewährleistungen der Oviedo Konvention
- 2.4 (In)effektiver Schutz von Embryonen bzw. embryonaler Stammzellen durch Europäische Grund- und Menschenrechte
- 3 Kollision des Embryonenschutzes mit der Forschungsfreiheit auf europäischer Ebene
- 3.1 Sekundärrechtlicher Embryonenschutz vs. sekundärrechtlich erlaubte Eingriffe
- 3.2 Gewährleistung der Forschungsfreiheit in Europa
- 3.3 Zulässige Embryonenforschungsprogramme innerhalb der EU
- 3.4 Kollidierende Grundrechte der Embryonen mit der Forschungsfreiheit: Pro-Embryonenschutz oder Pro-Embryonenforschung?
- 4 Patentierbarkeit embryonaler Stammzellerfindungen und ihre Kompatibilität mit den Menschenrechten
- 4.1 Unionsrechtlich maßgebliche Voraussetzungen des TRIPS-Abkommens bzgl. der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen
- 4.2 Patentierung embryonaler Stammzellerfindungen im Rahmen der Biopatent-Richtlinie (RL 98/44/EG)
- 4.3 Schutz embryonaler Stammzellerfindungen im Europäischen Patentübereinkommen
- 4.4 Vereinbarkeit der Patentierung embryonaler Stammzellen mit den Menschenrechten
- 5 Gesamtwürdigung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte. Dabei wird die Frage untersucht, inwieweit die Embryonenforschung und die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen mit den Menschenrechten vereinbar sind.
- Anwendbarkeit menschenrechtlicher Instrumente auf das ungeborene Leben
- Kollision von Embryonenschutz und Forschungsfreiheit
- Patentierbarkeit embryonaler Stammzellerfindungen
- Vereinbarkeit der Patentierung embryonaler Stammzellen mit den Menschenrechten
- Gesamtwürdigung der Thematik
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik und beleuchtet die völkerrechtlichen Fundamente des Schutzes von Embryonen und embryonaler Stammzellen. Dabei werden die Grund- und Menschenrechte nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Gewährleistungen der Oviedo Konvention betrachtet.
Im dritten Kapitel wird die Kollision des Embryonenschutzes mit der Forschungsfreiheit auf europäischer Ebene analysiert. Hierbei werden sowohl der sekundärrechtliche Embryonenschutz als auch die Gewährleistung der Forschungsfreiheit in Europa untersucht. Die Arbeit beleuchtet zudem die Zulässigkeit von Embryonenforschungsprogrammen innerhalb der EU und die Frage, ob die Grundrechte der Embryonen mit der Forschungsfreiheit kollidieren.
Im vierten Kapitel werden die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellerfindungen und deren Kompatibilität mit den Menschenrechten analysiert. Es werden die unionsrechtlichen Voraussetzungen des TRIPS-Abkommens, die Biopatent-Richtlinie (RL 98/44/EG) und das Europäische Patentübereinkommen betrachtet. Abschließend wird die Frage untersucht, ob die Patentierung embryonaler Stammzellen mit den Menschenrechten vereinbar ist.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themenbereichen Embryonenschutz, Menschenrechte, Forschungsfreiheit, Patentierbarkeit, embryonale Stammzellen, Europäische Union, GRC, EMRK, Oviedo Konvention, TRIPS-Abkommen, Biopatent-Richtlinie, Europäisches Patentübereinkommen.
- Citar trabajo
- Derya Akdag (Autor), 2019, Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463381