Diese Bachelorarbeit richtet sich an alle Exporteure, die sich für die Geschäfte mit Weißrussland interessieren und über Absicherung von Delkredererisiken und Ausfuhrfinanzierung informieren wollen, weil die Exportfinanzierung heutzutage als Teil des Angebotes erwartet wird. Infolgedessen ist das Ziel dieser Arbeit, die Instrumente der kurzfristigen Ausfuhrfinanzierung und die Formen der mittelfristigen Finanzierung unter Berücksichtigung der Risikoabsicherungskosten für die Entscheidungsfindung im Exportgeschäft mit Weißrussland (Belarus) zu untersuchen. Dabei werden die Risiken durch Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Die Exportfinanzierung erfolgt aus Zwecken der Wettbewerbsdifferenzierung über Lieferantenkredite. Alle untersuchten Instrumente wurden für die Refinanzierung von Lieferantenkrediten verwendet.
Für die Ermittlung des geeigneten Instrumentes werden solche Entscheidungsmethoden wie Kostenvergleich und SWOT-Analyse verwendet. Nach der SWOT-Analyse werden Risiken, Chancen und solche wichtigen Kriterien wie Sicherheit, Liquiditätszufluss, Bonitätsanforderungen und Verwaltungsaufwand bewertet. Die Anwendung der SWOT-Analyse vermindert dabei die Wahrscheinlichkeit einer Risiko- oder Chancenfehleinschätzung und damit einer Fehlentscheidung.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit und persönliche Motivation
1.3 Abgrenzung des Themas
1.4 Vorgehen
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Methodik der Arbeit
2.2 Definition wichtiger Begriffe
2.3 Euromarktfinanzierung
2.4 Akzeptkredit
2.5 Exportfactoring
2.6 Forfaitierung
3 Staatliche Exportkreditversicherung
3.1 OECD- und Berner Union-Regelungen
3.2 Formen der Deckung durch den Bund
3.2.1 Lieferantenkreditdeckung
3.2.2 Fabrikationsrisikodeckung
4 Kurzfristige Finanzierung. Kostenvergleich
4.1 Allgemeine Ausgangslage
4.2 Kosten der Hermesdeckung
4.3 Kontokorrentkreditkosten
4.4 Akzeptkreditkosten
4.5 Kosten des Exportfactorings
4.6 Vergleich von Kosten
5 Kurzfristige Finanzierung. SWOT-Analyse
5.1 Kontokorrentkredit
5.2 Akzeptkredit
5.3 Exportfactoring
5.4 Vergleich der Ergebnisse der SWOT-Analyse
6 Mittelfristige Finanzierung. Kostenvergleich
6.1 Allgemeine Ausgangslage
6.2 Hermesdeckung-Kosten
6.3 Eigenkapitalfinanzierung
6.4 Fremdkapitalfinanzierung
6.5 Forfaitierung
6.6 Vergleich von Kosten
7 Mittelfristige Finanzierung. SWOT-Analyse
7.1 Eigenkapitalfinanzierung
7.2 Fremdkapitalfinanzierung
7.3 Forfaitierung
7.4 Vergleich der Ergebnisse der SWOT-Analyse
8 Zusammenfassung
9 Literaturverzeichnis
10 Anhang
Abstract
Diese Bachelorarbeit richtet sich an alle Exporteure, die sich für die Geschäfte mit Weißrussland interessieren und über Absicherung von Delkredererisiken und Ausfuhrfinanzierung informieren wollen, weil die Exportfinanzierung heutzutage als Teil des Angebotes erwartet wird. Infolgedessen ist das Ziel dieser Arbeit die Instrumente der kurzfristigen Ausfuhrfinanzierung und die Formen der mittelfristigen Finanzierung unter Berücksichtigung der Risikoabsicherungskosten für die Entscheidungsfindung im Exportgeschäft mit Weißrussland (Belarus) zu untersuchen. Dabei werden die Risiken durch Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Die Exportfinanzierung erfolgt aus Zwecken der Wettbewerbsdifferenzierung über Lieferantenkredite. Alle untersuchten Instrumente wurden für die Refinanzierung von Lieferantenkrediten verwendet. Für die Ermittlung des geeigneten Instrumentes werden solche Entscheidungsmethoden wie Kostenvergleich und SWOT-Analyse verwendet. Nach der SWOT-Analyse werden Risiken, Chancen und solche wichtigen Kriterien wie Sicherheit, Liquiditätszufluss, Bonitätsanforderungen und Verwaltungsaufwand bewertet. Die Anwendung der SWOT-Analyse vermindert dabei die Wahrscheinlichkeit einer Risiko- oder Chancenfehleinschätzung und damit einer Fehlentscheidung.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Die Grundstruktur des Lieferantenkredites
Abb. 2: Ablauf des Akzeptkredites zur Refinanzierung eines Zahlungsziels
Abb. 3: Exportfactoring
Abb. 4: Forfaitierung. Grundstruktur
Abb. 5: Gebühren für die Hermesdeckung. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung
Abb. 6: Entgeltberechnung. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung
Abb. 7: Kriterienbewertung
Abb. 8: Bewertungsmatrix. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung. Risiken
Abb. 9: Bewertungsmatrix. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung. Chancen
Abb. 10: Entgeltberechnung. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung
Abb. 11: Gebühren für die Hermesdeckung. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung
Abb. 12: Kriterienbewertung
Abb. 13: Bewertungsmatrix. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung. Risiken
Abb. 14: Bewertungsmatrix. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung. Chancen
Abb. 15: Ausfuhr aus Deutschland nach Belarus
Abb. 16: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland
Abb. 17: Auskunft der AKA mbH
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gesamtkosten. Kontokorrentkredit
Tabelle 2: Gesamtkosten. Akzeptkredit
Tabelle 3: Kosten. Exportfactoring
Tabelle 4: Gesamtkosten. Exportfactoring
Tabelle 5: Vergleich der Kosten für die kurzfristige Ausfuhrfinanzierung
Tabelle 6: SWOT-Analyse. Kontokorrentkredit
Tabelle 7: SWOT-Analyse. Akzeptkredit
Tabelle 8: SWOT-Analyse. Exportfactoring
Tabelle 9: Erläuterung. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung. Risiken
Tabelle 10: Erläuterung. Kurzfristige Ausfuhrfinanzierung. Chancen
Tabelle 11: Eigenkapital. Die Zinskosten
Tabelle 12: Eigenkapital. Zinskosten nach der Diskontierung
Tabelle 13: Eigenkapital. Gesamtkosten
Tabelle 14: Fremdkapital. Die Zinskosten
Tabelle 15: Fremdkapital. Zinskosten nach der Diskontierung
Tabelle 16: Gesamtkosten. Fremdkapital
Tabelle 17: Fremdkapital 1. Die Zinskosten
Tabelle 18: Fremdkapital 1. Zinskosten nach der Diskontierung
Tabelle 19: Gesamtkosten. Fremdkapital
Tabelle 20: Forfaitierungskosten
Tabelle 21: Vergleich der Kosten für die mittelfristige Ausfuhrfinanzierung
Tabelle 22: SWOT-Analyse. Eigenkapitalfinanzierung
Tabelle 23: SWOT-Analyse. Fremdkapitalfinanzierung
Tabelle 24: SWOT-Analyse. Fremdkapitalfinanzierung
Tabelle 25: SWOT-Analyse. Forfaitierung
Tabelle 26: Erläuterung. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung. Risiken
Tabelle 27: Erläuterung. Mittelfristige Ausfuhrfinanzierung. Chancen
Tabelle 28 : Kontokorrentkredit
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
Die Analyse der gesamten deutschen Exporte zeigt eine steigende Tendenz. Im Jahr 2015 sind die Exporte um 6.5 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit dem Überschuss von 1.196.378.000 Euro wurde der bisherige Höchstwert aus dem Vorjahr deutlich übertroffen.1 Aber die steigende Tendenz ist nicht gleichmäßig auf die Ausfuhrwerte in die einzelnen Länder direkt zu übertragen. Laut dem statistischen Landesamt in Baden-Württemberg wurden im Jahr 2013 Waren im Wert von 2.285.800 Euro nach Weißrussland exportiert, im Jahr 2014 betrug der Ausfuhrwert deutlich weniger und im Jahr 2015 ist er auf 1.270.900 Euro gesunken.2 Das hängt vor allem mit der wirtschaftlichen und politischen Situation in Weißrussland zusammen.
Kein Export ist ohne Risiko. Laut den Angaben der Organisation for Economic Co-operation und Development (OECD) gehört Weißrussland zu den Ländern mit der höchsten Risikoeinstufung.3 Doch allein das Risiko ist kein Grund ganz auf die Zusammenarbeit mit diesem Land zu verzichten, weil Weißrussland immerhin den Rang 63 von 239 Ländern in der Liste der Handelspartner im Exportgeschäft mit der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 einnimmt4 und weil Deutschland deshalb als stark exportabhängiges Land diese Chancen nützen sollte.5
Im Rahmen dieser Arbeit wird besonderer Wert auf politischen und wirtschaftlichen Delkredererisiken gelegt. Im internationalen Geschäft ist es sehr wichtig schon bei den Verhandlungen von Zahlungsbedingungen die Absicherung des Zahlungsausfallrisikos zu berücksichtigen, weil der Eigentumsvorbehalt unter Umständen nicht durchsetzbar sein kann und gleichzeitig eine gerichtliche Verfolgung der Forderung sehr kompliziert und relativ teuer werden kann.6 Daraus ergibt sich die erste Frage, die in dieser Arbeit untersucht wird:
1. Wie und zu welchen Kosten kann der deutsche Exporteur die Delkredererisiken im Exportgeschäft vermeiden?
Der Exporteur hat die Möglichkeit, sich durch die Zahlungsbedingungen im Vertrag abzusichern, indem er ein Akkreditiv vereinbart oder Vorauszahlung vom Importeur fordert. Diese Zahlungsbedingungen bringen Risiken für den Importeur mit sich. Selbstverständlich ist die Vorkasse die ungünstigste Alternative für ihn.
Das Akkreditiv spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Zahlungssicherung im Außenhandelsgeschäft und kann sogar die weitere Finanzierung von Außenhandelsgeschäften unterstützen, es birgt jedoch ein Risiko für den Käufer, weil der Importeur nicht gleichzeitig die Ware und die Dokumente für die Ware erhält. Und falls die Ware nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht wie im Vertrag vereinbart wurde, geliefert wird, trägt er eventuelle Verluste alleine, er kann die Ware nicht weiterverkaufen und als Folge keine weitere Finanzierung von seiner Bank erhalten.7
Um die Risiken zu vermeiden, kann der Importeur den Auftrag ablehnen. Deshalb ist es bei den Exporten in finanziell instabile Länder zu überlegen, ob der Importeur in der Lage ist, sofort den vollen Betrag zu bezahlen, oder ob es besser ist, nach einem passenden Finanzierungsinstrument zu suchen, das für beide Seiten optimal ist.
Janus H. weist darauf hin: „Die Achillesferse des Exports in der Wirtschaftskrise ist aber, abgesehen vom generellen Nachfragerückgang, nicht so sehr die Risikoübernahme, sondern die Finanzierung.“8 In Deutschland ist die Wirtschaftskrise schon längst vorbei, im Importstaat mit einer schwierigen Wirtschaftslage wie in Weißrussland kann es aber zu einer Kapitalverknappung und als Folge zu Finanzierungsproblemen kommen.
Außerdem ist es bei der mittel- bis langfristigen Ausfuhrfinanzierung auch sehr wichtig die richtige Form der Finanzierung auszuwählen, weil gerade hier die falsche Entscheidung negative Auswirkungen auf das Unternehmen hervorrufen kann. Wird die Entscheidung nur aufgrund der Kosten getroffen, ist das Geschäftsergebnis zwar kostengünstiger, aber ob es den strategischen Unternehmenszielen entspricht, alle Chancen und Risiken berücksichtigt, ist zu bezweifeln. Daraus entsteht die zweite Frage dieser Arbeit:
2. Welche Chancen und Risiken sind mit dem jeweiligen Finanzierungsinstrument oder der Finanzierungsform verbunden?
1.2 Ziel der Arbeit und persönliche Motivation
An dem ausgewählten Thema habe ich angefangen zu arbeiten, als ich auf die Tatsache aufmerksam wurde, dass die deutschen Exporteure und die weißrussischen Importeure ganz unterschiedliche, zum Teil sogar widersprüchliche Interessen in der Frage der Finanzierung von Exporten haben.9 Daher ist das Ziel dieser Arbeit die Untersuchung der Frage, wie man das jeweils passende Instrument der kurzfristigen und die passende Form der mittelfristigen Ausfuhrfinanzierung unter Berücksichtigung der Kosten für die Risikoabsicherung im Exportgeschäft mit Weißrussland ermittelt.
Gleichzeitig liegt mein Interesse in der wirtschaftlichen Entwicklung meines Heimatlandes durch Handel und seine risikoabgesicherte, optimale Finanzierung.
1.3 Abgrenzung des Themas
Im Rahmen dieser Arbeit werden die Möglichkeiten der Finanzierung und der Ausschaltung oder Verringerung von wirtschaftlichen und politischen Delkredererisiken bei den Exporten nach Weißrussland behandelt. Dafür muss der Exporteur wissen, welches Instrument, welche Finanzierungsform und welche Exportkreditversicherung für die beiden Geschäftspartner am besten geeignet sind.
In der Bachelorarbeit werden alle für diese Exportbeziehungen möglichen Alternativen der kurzfristigen Exportfinanzierung untersucht. Die Daten entstammen der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) für Weißrussland: zwei Varianten der Bankfinanzierung, Kontokorrent- und Akzeptkredit, sowie die Finanzierung über den Factor.10 Das Exportfactoring ist eine Alternative zur Bankfinanzierung, daher wird diese Möglichkeit im Rahmen dieser Arbeit ebenfalls geprüft.
Das Akkreditiv und Dokumenteninkasso werden im Rahmen dieser Arbeit nicht untersucht, obwohl sie eine hohe Zahlungssicherheit im Außenhandelsgeschäft gewährleisten. Denn obwohl das Akkreditiv mit der Vergabe eines Kredites zusammenhängen kann, sind Akkreditiv und Inkasso keine eigenständigen Finanzierungsinstrumente, sondern Zahlungsbedingungen.11 Bei der Zahlungsbedingungen geht es darum, wie die exportierten Waren, Güter oder Dienstleistungen bezahlt werden sollen. Bei der Exportfinanzierung handelt es sich darum, wie die Mittel zur Finanzierung beschafft werden sollen und ob der Exporteur oder der Importeur das Auslandsgeschäft finanziert.12
Als Instrument der mittelfristigen Exportfinanzierung werden der Lieferantenkredit und seine Finanzierungsformen eingesetzt. Dabei wird dem Importeur die Möglichkeit eingeräumt, den Rechnungsbetrag nicht zum Zeitpunkt der Leistungserbringung sondern zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.
Das Gegenteil vom Lieferantenkredit wäre der Bestellerkredit. Obwohl der Bestellerkredit für den Importeur eine günstigere Variante sein kann, wird er im Rahmen dieser Arbeit nicht untersucht, weil der Exporteur bei dem Bestellerkredit den vollen Betrag von der Bank ausgezahlt bekommt und für ihn das Geschäft risikofrei beendet wird.13 Das ganze Risiko wird auf den Importeur übertragen. Das aber sollte man nicht zulassen, wenn man sich vom Wettbewerb14 differenzieren will und eine langfristige Partnerschaft im Ausland auszubauen plant.15 Durch den härter werdenden Wettbewerb sind die Exporteure eher gezwungen, eine geeignete Finanzierungsform dem Importeuer anzubieten,16 um Zahlungsausfallrisiken in der Zukunft auszuschließen. Deshalb werden in dieser Bachelorarbeit die unterschiedlichen Finanzierungsformen des Lieferantenkredites analysiert. Die Projektfinanzierung oder Exportleasing werden im Rahmen dieser Arbeit nicht betrachtet.
Da der bekannteste Kreditversicherer Euler Hermes AG sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken absichert17, wurden die Berechnungen der Kosten für diese Dienstleistung durchgeführt. Die private Kreditversicherung eignet sich nur für die Absicherung der wirtschaftlichen Risiken18 und wird in dieser Arbeit nicht erwähnt, weil die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von politischen Risiken bei den Exporten nach Weißrussland ziemlich hoch ist.
1.4 Vorgehen
In dieser Bachelorarbeit werden die möglichen Varianten der kurz- und mittelfristigen Ausfuhrfinanzierung beschrieben, die Kosten für die Finanzierung mit den ausgewählten Instrumenten und Kreditversicherung dargestellt und schließlich die Ausrichtung bei der Auswahl des geeigneten Instrumentes begründet. Dabei zielt diese Arbeit auf deutsche Unternehmen, die nach Weißrussland exportieren möchten. Deshalb wurde folgendes Vorgehen festgelegt:
1. Definition der Zielsetzung und Fragestellung.
2. Auswahl der Finanzierungsinstrumente der kurz- und mittelfristigen Ausfuhrfinanzierung für die Analyse.
3. Berechnung der Entgelte für die Hermesdeckung der kurzfristigen Kredite.
4. Berechnung der Kreditkosten und Hermesdeckungskosten für den Kontokorrentkredit.
5. Berechnung der Kreditkosten und Hermesdeckungskosten für den Akzeptkredit.
6. Berechnung der Exportfactoring-Kosten.
7. Vergleich der erhaltenen Ergebnisse.
8. Durchführung der SWOT-Analyse von den ausgewählten Finanzierungsinstrumenten.
9. Bewertung von Risiken, Chancen und entscheidenden Kriterien der Instrumente.
10. Berechnung der Kreditkosten für die mittelfristige Ausfuhrfinanzierung am Beispiel der unterschiedlichen Finanzierungsformen des Lieferantenkredites.
11. Vergleich der erhaltenen Ergebnisse.
12. Durchführung der SWOT-Analyse von den ausgewählten Finanzierungsformen.
13. Bewertung von Risiken, Chancen und entscheidenden Kriterien der Finanzierungsformen.
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Methodik der Arbeit
Gegenstand der Untersuchung sind die Finanzierungsinstrumente der kurz- und mittelfristigen Ausfuhrfinanzierung. Zuerst wurden die Finanzierungsinstrumente für die Analyse festgelegt. Es wurden alle möglichen Instrumente der kurzfristigen Exportfinanzierung zur Analyse bestimmt. Bei der Auswahl von Instrumenten der mittelfristigen Finanzierung hat die Tatsache der Risikoübernahme eine überwiegende Rolle gespielt.
Zur Erreichung des Ziels der Bachelorarbeit werden zwei Entscheidungsmethoden verwendet. Zuerst wird der Kostenvergleich der Instrumente und Formen der kurzfristigen und mittelfristigen Exportfinanzierung durchgeführt werden. Die Entgelte für die Hermesdeckung werden mittels eines Excel Tools ermittelt, das auf der Seite der staatlichen Kreditversicherung zur Verfügung gestellt ist.
Danach werden die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken von jedem Instrument und jeder Finanzierungsform identifiziert. Dafür wird die SWOT-Analyse als Methode für die Entscheidungsfindung angewandt.
Die SWOT-Analyse ist ein Instrument des strategischen Managements, das aus den erkannten Zuständen die Entwicklungsmöglichkeiten und Schlüsse für das zukünftige Handeln ableiten lässt. Die Analyse besteht aus zwei Phasen: der internen und externen Analyse. Im Rahmen der internen Analyse werden Stärken und Schwächen einzelner Finanzierungsinstrumente und Finanzierungsformen aufgedeckt. Die externe Analyse dient zur Erkennung der Chancen und Risiken, die sich aus den Stärken und Schwächen ergeben können.19
Die erhaltenen Informationen werden in einer Matrix dargestellt. Bevor die SWOT-Analyse durchgeführt wird, muss man das Ziel des Unternehmens definiert haben, um die Stärken und Schwächen korrekt bewerten zu können. Da in der hier vorliegenden Arbeit der praktische Bezug auf die Ziele und Strategie des Unternehmens fehlt, werden die Chancen und Risiken exemplarisch dargestellt. Abschließend wird die Bewertung von Risiken, Chancen und solchen für die Auswahl entscheidenden Kriterien wie Sicherheit, Liquiditätszufluss, Bonität, Verwaltungsaufwand durchgeführt.
2.2 Definition wichtiger Begriffe
Die Außenhandelsfinanzierung gliedert sich in die Ausfuhr- bzw. Exportfinanzierung sowie die Importfinanzierung. Unter dem Begriff der Exportfinanzierung versteht man die Beschaffung der Geldmittel für den Zeitraum zwischen Herstellung bzw. Einkauf der zu exportierenden Ware oder Dienstleistung bis zum Ablauf des an den Importeur eingeräumten Zahlungsziels.20 Ausprägungen der Exportfinanzierung sind die Exportvorfinanzierung, Exportfinanzierung und Exportanschlussfinanzierung. Die Herstellungsphase wird durch die Vorfinanzierung gewährleistet, die Bereitstellung der Ware einschließlich Transport und Entladung durch Exportfinanzierung.21 Die Risikodisposition und die Refinanzierung des Exportkredites sind Bestandteile der Exportanschlussfinanzierung.22
Für die Exportfinanzierung stehen den deutschen Exporteuren Instrumente mit unterschiedlichen Fristigkeiten zur Verfügung. Kurzfristige Exportfinanzierungen betreffen den Zeitraum von bis zu 12 Monaten,23 mittelfristige Instrumente laufen bis zu 5 Jahren, langfristige Exportfinanzierungen stellen Kredite mit einer Laufzeit von über 5 Jahren zur Verfügung.24 Die Instrumente der kurzfristigen Finanzierung, die im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden, sind Kontokorrent-, Akzeptkredit und Exportfactoring. Der Kontokorrentkredit ist ein kurzfristiger Buchkredit mit einem festgeschriebenen Höchstbetrag.25 Der Akzeptkredit und Exportfactoring werden später ausführlich erläutert.
Als Lieferantenkredit wird in der Fachliteratur der kurzfristige Kredit des Exporteurs an seinen Kunden bezeichnet, manche Autoren nennen ihn auch Handels- oder Liefererkredit. Büter definiert den Lieferantenkredit als Kredit, der für die Refinanzierung des vom Exporteur an seinen Kunden eingeräumten Zahlungsziels dient und aus zwei Kreditvertragsbeziehungen besteht. Einerseits gewährt der Exporteur einen Handels- oder Liefererkredit an seinen Kunden, andererseits, bekommt er von der Bank einen Lieferanten- oder Exporteurkredit für die Refinanzierung seines Auslandsgeschäfts.26 Stocker bezeichnet die letztgenannten Kreditbeziehungen als Herstellerkredit.27 Sowohl das kurzfristige als auch das mittelfristige Exportgeschäft werden durch Lieferantenkredite finanziert, die im Rahmen dieser Arbeit beschrieben werden.
Die untersuchten Finanzierungsinstrumente werden für die Refinanzierung des eingeräumten Zahlungsziels eingesetzt. Der Exporteur refinanziert sich meist bei einer Bank mit oder ohne Exportkreditversicherung.28 Unter Refinanzierung versteht man die Beschaffung von Mitteln im Kreditgeschäft, um wiederum eigene Kredite den eigenen Kunden gewähren zu können.29 Abbildung 1 zeigt die Grundstruktur eines Lieferantenkredites mit Kreditversicherung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Die Grundstruktur des Lieferantenkredites
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Jahrmann, F. U. (2013), S. 177
Im Exportgeschäft treten verstärkt wirtschaftliche und politische Delkredererisiken auf. Wirtschaftliche Delkredererisiken werden auch als Käuferrisiken bezeichnet, das ist das Risiko, dass der Importeur seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Erscheinungsformen sind:
- Zahlungsverzug
- Zahlungsunwilligkeit
- Zahlungsunfähigkeit des Importeurs.30
Unter politischen Delkredererisiken versteht man die Nichtzahlung des Bestellers aus politischen Gründen. Sie werden auch Länderrisiken genannt. Das ist der Fall, wenn der Währungsumtausch eingeschränkt wird, weil ein Land nicht genügend über Devisen verfügt.31 Das Delkredererisiko kann durch Bankgarantien und Bankbürgschaften besonders bei längeren Kreditlaufzeiten im Exportgeschäft abgesichert werden. Das Risiko des Zahlungsausfalls wegen Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit oder wegen eines langen Zahlungsverzugs eines Garanten wird als Garantendelkredererisiko definiert. Es ist empfehlenswert zu erfahren, wie vom Kreditversicherer das Garantendelkredererisiko bestimmt wird, wenn er das ganze Risiko übernimmt. Im Falle der Übergabe der Exportforderung an eine Forfaitierungs- oder Factoringgesellschaft sind bestimmte Konditionen zur Art und Umfang von Sicherheiten zu erfüllen.32 (Vgl. Kapitel 2.5 und 2.6).
Die Exportkreditversicherer werden international als Export-Credit-Agency (ECA) bezeichnet. Solche spezielle Finanzierungsinstitutionen wie Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA) und Kreditgesellschaft für Wiederaufbau (KfW) finanzieren nur abgesicherte Kredite.33 Die deutsche Außenwirtschaft wird durch Exportkreditgarantien des Bundes gefördert, die sog. Hermesdeckung als Ausfuhrgewährleistung der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht deutschen Exporteuren und deutschen Kreditinstituten zur Verfügung, dient der Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen politischen und wirtschaftlichen Risiken.34
Bei der Exportkreditversicherung sind die Regeln von zwei internationalen Institutionen die Organisation for Economic Co-operation und Development (OECD) und Berner Union (BU), dem weltgrößten Bündnis von internationalen Exportkredit- und Investitionsversicherer, zu beachten. Im Rahmen des OECD-Konsensus werden die Bedingungen der staatlich geförderten Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren geregelt, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern einzuschränken.35 Die staatliche Risikodeckung erfolgt unter dem Grundsatz der Subsidiarität, das heißt Euler Hermes versichert nur, wenn besonders versicherungsbedürftige Risiken vorliegen, die von den privaten Versicherungsunternehmen nicht übernehmen werden können.36 Die Auszahlung der mittel- und langfristigen Kredite erfolgt „pro rata Lieferung“. Das bedeutet, dass die Zahlung sich nach den im Liefer- und Leistungsvertrag abgestimmten Zahlungsterminen richtet.37
Vor der Durchführung von Berechnungen sollte man sich mit folgenden Begriffen auseinandersetzen: Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR), London Interbank Offered Rate (LIBOR). EURIBOR ist ein gemeinsamer Referenzsatz der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) teilnehmenden Länder. Ein Informationsanbieter erhält von den bestimmten Geschäftsbanken aus der Euro-Zone Briefsätze für verschiedene Laufzeiten, darauf aufbauend wird einen Durchschnittssatz errechnet und veröffentlicht.38 Der LIBOR bezeichnet den Referenzzinssatz im internationalen Interbankengeschäft. Die LIBOR-Zinsen sind die Zinsen der ausgewählten Geschäftsbanken in London.39
2.3 Euromarktfinanzierung
Der Euromarkt bietet die Möglichkeit der Finanzierung von Transaktionen im Exportgeschäft, wenn der Angebotspreis in einer anderen Währung als in Euro festgelegt ist. Der Euromarkt repräsentiert internationale Finanzmärkte, auf denen die Einlage- und Kreditgeschäfte in Währung außerhalb ihres Währungsgebietes gehandelt werden. Die Währungen werden von der Seite einer Zentralbank nicht kontrolliert. Staaten, Banken, internationale Institutionen, Großunternehmen mit einer einwandfreien Bonität sind hier die Marktteilnehmer. Mittelständische Unternehmen können über ihre Geschäftsbanken auch am Euromarkt Kredite aufnehmen. Die Euromärkte bieten die Refinanzierung von Außenhandelsgeschäften unter günstigen Konditionen. Sie kennzeichnen sich durch die freie Zinsbildung durch Angebot und Nachfrage.
Eurokredite gewinnen an Bedeutung bei der Refinanzierung von Außenhandelsgeschäften. Die Vermittlung findet über Geschäftsbanken statt. Bei der Aufnahme von Krediten ist ein Mindestvolumen in Höhe von 100.000 Euro vorausgesetzt. Die Kredite werden zu relativ niedrigen Zinsen bewilligt. Die Kreditkosten bestehen aus dem Interbanken Zinssatz und einer Vermittlungsgebühr für die Eurobank als auch die Geschäftsbank.40
2.4 Akzeptkredit
Unter einem Akzept versteht man jede Form des Kreditgeschäfts, bei dem die Bank ihr Akzept dem Kunden oder einer anderen Bank, gewöhnlich einer ausländischen Bank, zur Verfügung stellt. Die Akzepte repräsentieren entweder eine besondere Form der Verbriefung eines Darlehens, bei der die Forderung einfach und schnell eingelöst werden kann, oder ein Instrument der Bank zur Refinanzierung. Der Kredit, der durch eine Bank akzeptiert wird, dient dem Kreditnehmer als Mittel zur Zahlung oder der Geldbeschaffung.41 Das Kreditgeschäft ist rechtlich eine Darlehensgewährung gemäß §§ 607 ff. BGB, wenn das bezogene Kreditinstitut den Wechsel selbst diskontiert, oder eine Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB.42 Bei der klassischen Form des Akzeptkredites stellt der Importeur einen Wechsel aus, und die Bank gewährt daraufhin einen Akzeptkredit. Die klassische Form des Akzeptkredites in der Außenhandelsfinanzierung wird in folgender Weise abgewickelt:
1. Exporteur und Importeur schließen den Kaufvertrag ab.
2. Der Importeur, da er keine Mittel zur Bezahlung der Lieferung/Leistung zur Verfügung hat, wendet sich an seine Bank, um einen Akzeptkredit zu beantragen.
3. Der Importeur zieht einen Wechsel auf die Bank.
4. Die Bank akzeptiert den Wechsel.
5. Die Lieferung findet gegen indossiertes Bankakzept statt.43
Der Exporteur hat die Möglichkeit, das Bankakzept an die Lieferanten weiterzugeben, 2 Tage vor dem Verfall der Bank vorzulegen oder zum Diskont einzureichen. Die Bank ist zur Zahlung der in dem Wechsel angegebener Summe verpflichtet.44
Der Wechsel ist ein Wertpapier, das den strengen Formvorschriften des Wechselgesetzes unterliegt. Eine Wechselforderung ist ohne Vorlage der sie repräsentierenden Urkunde nichtig. Eine Wechselforderung ist nichtakzessorisch, d.h. sie ist nicht an ein Hauptgeschäft gebunden. Der Wechsel kann als Kreditmittel, Sicherungsmittel und Zahlungsmittel eingesetzt werden.45
Die Wechselansprüche sind schnell durchsetzbar.46 Für die Ausstellung des Akzeptkredites wird eine Akzeptprovision in Höhe von 1,5 bis 2,5 % p. a des Nominalbetrages des Wechsels entrichtet. Bei Diskontierung werden die Zinsen dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt.47
Es gibt viele unterschiedliche Arten der Exportfinanzierung und Absicherung mit einem Akzeptkredit. Die oben beschriebene klassische Form des Akzeptkredites wird im Rahmen dieser Arbeit nicht dargestellt. Stattdessen ist die gängigste Form im Exportgeschäft mit Weißrussland eine Abwandlung des klassischen Akzeptkredits. Sie wird dann verwendet, wenn der Importeur zur Wechselakzeptierung nicht bereit ist, der Exporteur aber eine Refinanzierung für die Gewährung eines Zahlungsziels benötigt.48 Dann ist der Wechselaussteller der Exporteur. Der Wechsel wird von seiner Hausbank akzeptiert und diskontiert, dadurch ist Kreditleihe und Geldleihe gleichzeitig gegeben.49 Der Exporteur kann sich auf solche Weise die Geldmittel beschaffen, die er zur Einräumung des Zahlungsziels verwenden kann. Der Ablauf dieser Form des Akzeptkredites ist in der Abbildung 2 geschildert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Ablauf des Akzeptkredites zur Refinanzierung eines Zahlungsziels
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Büter, C. (2013), S.330
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Akzeptkredite insgesamt an Bedeutung verlieren, weil die Wechsel nicht zur Refinanzierung über die Europäische Zentralbank (EZB) genutzt werden können.50 Dafür wird eine besondere Form des Akzeptkredites, der Rembourskredit öfter im Exportgeschäft gebraucht. Im Rahmen dieser Arbeit wird dieser Kredit nicht untersucht, weil im Exportgeschäft speziell mit Weißrussland nach Angaben der AHK Belarus nur der Akzeptkredit eingesetzt wurde, der Rembourskredit aber nicht.
2.5 Exportfactoring
Exportfactoring bedeutet den laufenden Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Exportgeschäften an ein spezialisiertes Finanzinstitut.51 Kurzfristig bedeutet hier eine Laufzeit bis zu 180 Tagen.52 Die vertragliche Abtrettung einer Forderung vom Gläubiger an einen Factoringgeber nennt man Zession.53
Die Factoringgesellschaft stellt bestimmte Anforderungen an die Exporteure, um den Ankauf von „schlechten Risiken“54 zu vermeiden. Es werden nur Exportforderungen mit einem bestimmten Mindestvolumen pro Auftrag angekauft. Auch der Jahresumsatz der Anschlusskunden muss eine bestimmte Höhe erreichen, um einen Vertrag mit der Factoringgesellschaft abschließen zu können. Die Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein, in ihrer Höhe fest stehen und am besten aus Geschäften mit Stammkunden herrühren. Dadurch lassen sich die Prüfkosten der Debitoren und die gesamten Exportfactoring-Kosten minimieren.55
Es gibt unterschiedliche Formen von Exportfactoring. Abhängig davon, ob der Importeur über ein Factoring und die damit zusammenhängende Zession informiert ist oder nicht, unterscheidet man ein offenes und stilles Factoring.56 Beim echten Factoring haftet der Factor für die übernommenen Risiken und Forderungen ohne Regress. Der Exporteur haftet nur für den Rechtsbestand der Forderung. Das echte Exportfactoring erfüllt Finanzierungs-, Dienstleistungs-, und Kreditsicherungsfunktion. Die Finanzierungsfunktion besteht darin, dass der Factor die laufende Forderung ankauft und den Forderungsbetrag zu 70 - 90 % der Forderungshöhe abzüglich Factoringkosten dem Exporteur vorauszahlt.57 Der Sperrbetrag in Höhe von 10 - 20 % wird dem Exporteur von der Factoringgesellschaft erst nach der Zahlung des Importeurs oder nach einer bestimmten Sperrfrist ausgezahlt.58
Die Dienstleistungsfunktion äußert sich dadurch, dass der Exporteur die Debitorenbuchhaltung59, Mahnwesen, Inkasso, Rechtsverfolgung an den Factor übertragen kann.60 Die Kreditsicherungsfunktion oder Delkrederefunktion wird durch die Übertragung der wirtschaftlichen Delkredererisiken an den Factor erfüllt. Politische Risiken sind ausgeschlossen. Es werden nur die Forderungen angekauft, bei denen geglaubt wird, dass kein politisches Risiko vorhanden ist.
Beim unechten Factoring trägt der Forderungsverkäufer die wirtschaftlichen Delkredererisiken selbst. Die Factoringgesellschaft muss genau wissen, ob die zu verkaufenden Exportforderungen auch tatsächlich existieren, dafür wird die Bonität des Exporteurs auch geprüft.61
Die Factoringkosten bestehen aus Zinsen und Gebühren abhängig vom Zeitraum und der Bonitätseinstufung des Importeurs. Nach der Bonitätsprüfung der ausländischen Importeure kann der Factor ein Limit pro Kunde festlegen. Für die Erfüllung der Finanzierungsfunktion sind Zinsen zu entrichten. Die Factoring-Gebühren werden abhängig vom Exportumsatz der Anschlusskunden des Unternehmens berechnet. Die Factoring-Gebühren setzen sich zusammen aus Gebühren für die Prüfung der Debitoren und Gebühren für die Erfüllung der Dienstleistungs- und Kreditsicherungsfunktion.62
Das Exportfactoring unterscheidet sich vom klassischen Factoring dadurch, dass es sich dabei um ein Two-Factor-System handelt. Der Exportfactor kauft die Forderung ein und übt die oben beschriebenen Funktionen aus. Der Factor im Schuldnerland als Korrespondenzfactor oder Import-Factor, steht für die Zahlung der Forderung ein, d.h. er prüft ständig die Bonität des Bestellers. Der Korrespondenzfactor ist in der Regel besser über die rechtlichen Besonderheiten des Staates, Zahlungswege und Vollstreckungsmöglichkeiten informiert und kann schneller den Schuldner kontaktieren.63 Die Abbildung 3 zeigt, wie das Exportfactoring organisiert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Exportfactoring
Quelle: Büter, C. (2013), S. 334
2.6 Forfaitierung
Eine weitere Finanzierungsform für Lieferantenkredite ist Forfaitierung. Darunter versteht man den regresslosen Ankauf von mittel- bis langfristigen Einzelforderungen im Außenhandel. Regressloser Ankauf bedeutet, dass das Kreditinstitut nach dem Vertragsabschluss alle wirtschaftlichen und politischen Risiken alleine trägt.64 Um die Entscheidung für oder gegen ein spezielles Kreditinstitut zu treffen, beschafft der Exporteur eine Festofferte von einer Finanzierungsgesellschaft, in der sie sich zur Forfaitierung zu den genannten Konditionen verpflichtet.65 Als Sicherheit fordert die Forfaitierungsgesellschaft vom Exporteur, dass sein ausländischer Kunde einen Solawechsel ausstellt, der mit einem Blanko-Indossament versehen ist. Der Solawechsel, auch Eigenwechsel genannt, weil Aussteller und Schuldner eine Person ist.66 Der Solawechsel ist ein Versprechen des Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt an die Person, die im Ordervermerk genannt ist, zu zahlen.67 Indossament ist eine schriftliche Übertragungserklärung, sie ist meist auf der Rückseite der Urkunde angebracht.68 Blanko-Indossament ist ein Indossament auf dem Wechsel oder Scheck mit der Unterschrift vom Inhaber, der Empfänger ist nicht benannt. Damit kann er wie ein Inhaberpapier übertragen werden.69
Der Solawechsel muss bei der Hausbank des Exporteurs eingereicht werden. Am Finanzmarkt werden solche Forfaitierungswechsel angekauft, deren Schuldner eine gute Bonität haben und international bekannt sind, ansonsten wird i.d.R. zusätzlich ein Bankaval gefordert, d.h. die Bürgschaft einer international anerkannten Bank. Es werden nur die Wechsel forfaitiert, die in frei konvertierbare Währung ausgestellt sind, andere Währungen werden nur unter besonderen Bedingungen gehandelt.70 Die Forderungen müssen abstrakt sein und können auch als Akkreditiv oder Buchforderung bestehen.71 Der Forfaitierungsverlauf ist in der Abbildung 4 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Forfaitierung. Grundstruktur
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Thommen, J.-P./ Achleitner, A.-K. (2009), S. 642
Für die Risikoübernahme und Erfüllung der Finanzierungfunktion werden die Forfaitierungskosten als Diskont vom Exportunternehmen verrechnet. Die Höhe des Diskontsatzes hängt vom Länderrisiko, der Laufzeit des Wechsels, den Sicherheiten, der Währung und der Intensität von Angebot und Nachfrage ab. Das Länderrisiko wird aufgrund der binnenwirtschaftlichen, außenwirtschaftlichen und politischen Situation beurteilt. Die Laufzeit kann bis zu zehn Jahre betragen. Die Länder mit erhöhtem Risiko haben niedrigere Höchstlaufzeiten.72 Der Diskontsatz wird meistens als Festzinssatz für die gesamte Forderungslaufzeit festgelegt. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus dem LIBOR und einem Risikozuschlag.73
Die Zinsen werden mittels der deutschen Zinsmethode mit 30/360 Tagen oder der Eurozinsmethode mit 365/360 Tagen kalkuliert. Die Diskontierung erfolgt unter Berücksichtigung von 5 Respekttagen. Das ist ein Zuschlag für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, wenn die Forderung nicht am Ort des Forfaiteurs bezahlt wird.74
Der effektive Jahreszins gibt die prozentualen jährlichen Gesamtkreditkosten an. Der Kreditvertrag ist ohne Angabe des effektiven Jahreszinses nichtig.75 Der Effektivzins wird als Yield bezeichnet und nach folgender Formel berechnet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kn = Endwert (Wechselsumme)
Ko= Barwert (Auszahlung)
n = Forderungslaufzeit
Die Formel für die mittlere Laufzeit:76
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Bereitstellungsprovision wird nur aufgrund der Festofferte in die Rechnung gestellt, beträgt bis zu 1 % p.a., bezieht sich entweder auf die Summe der Kaufpreisraten oder den auszuzahlenden Forfaitierungserlös.77
Die Hausbank wird i.d.R. für die Vermittlung von einem Forfaiteur eine Vermittlungsprovision verlangen. Außerdem wird vom Importeur die Avalprovision in Höhe von 1-1,5 % p.a. getragen, wenn die Ausstellung eines Bankavals vorausgesetzt wurde. Für die Option eines Rücktritts ist eine zusätzliche Optionsgebühr zu bezahlen.78
Die Ansprüche aus Bundesdeckung können an die Forfaitierungsgesellschaft abgetreten werden, dafür muss man die schriftliche Zustimmung des Bundes bekommen. Die Abtretung der Exportforderung mit Hermesdeckung erleichtert die Suche nach einem Forfaiteur, weil es in manchen Fällen nicht einfach ist, eine Forfaitierungsgesellschaft zu finden, die bereit ist, alle Risiken zu übernehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit einen geringeren Risikozuschlag zu erhalten. Forfaitierungsgesellschaften kaufen aber im Vergleich zur AKA nicht nur die mit Hermesdeckung abgesicherten Exportforderungen an.79
3 Staatliche Exportkreditversicherung
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes betrug die Exportquote in Deutschland im Jahr 2015 39,5 %. Die deutsche Wirtschaft ist exportorientiert und hängt von der Nachfrage im Ausland ab.80 Da nicht jedes Land in der Lage ist die Exportwaren sofort oder in kürzester Frist zu bezahlen, spielt die Exportförderung der Bundesrepublik Deutschland für die deutsche Wirtschaft eine besonders wichtige Rolle. Einerseits fördert sie Arbeitsplätze und die Wirtschaftsentwicklung im Inland, andererseits sichert sie die vorhandenen Geschäftsbeziehungen ab oder schafft neue, indem sie die Nachfrage im Ausland auf dem gleichen oder noch höheren Niveau hält.81
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Entwicklung der internationalen Aktivitäten deutscher Exporteure durch ihre staatliche Ausfuhrkreditversicherung. Die Exportkreditgarantien, auch Hermesdeckungen genannt, dienen der Absicherung der wirtschaftlichen und politischen Risiken beim Export von Waren und Dienstleistungen.82 Die Euler-Hermes Kreditversicherung AG und PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) sind Mandatare des Bundes. Zu ihren Aufgaben gehört die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des ausländischen Importeurs oder des Kreditnehmers, der politischen Situation im Bestellerstaat, Beratung der Exporteure und Kreditinstitute, Abwicklung der Deckung sowie Bezahlung der Entschädigung, falls der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und die gelieferte Ware unbezahlt bleibt.83 Folgende politische Risiken werden abgesichert:
1. Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland (so genannter allgemeiner politischer Schadenfall),
2. Schadenfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der häufigste Schadenfall),
3. Verluste von Ansprüchen aus nicht möglicher Vertragserfüllung aus politischen Gründen,
4. Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände (Ware ist beim Käufer z.B. wegen Beschlagnahme, Zerstörung etc. nicht eingetroffen).
Die Hermesdeckung sichert folgende wirtschaftliche Risiken ab:
1. Forderungsausfälle im Nichtzahlungsfall (protracted default)
2. Forderungsausfälle durch Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung und Zahlungseinstellung.84
Außer Absicherung der Risiken gewährt Hermes auch Risikovorsorge. Über die Deckungsübernahme einer Forderungsdeckung wird im Interministeriellen Ausschuss (IMA) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entschieden. Dazu ist auch die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im IMA erforderlich. Die Vertreter der Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA) können zur Teilnahme am IMA eingeladen werden. Die AKA unterstützt die Exportwirtschaft, indem sie Finanzierungen von Exportgeschäften anbietet.85
Wichtig ist, dass die Bund nicht verpflichtet ist, ein Exportgeschäft zu versichern, und auch ohne Erklärung die Deckung ablehnen darf. Exporte mit zu hohem Risiko können in ihrem Umfang (Lieferung- oder Leistungsanteil) beschränkt werden. Die Ausfuhrdeckungen, die von der privaten Kreditversicherung erfüllt werden können, werden nicht von Euler Hermes bearbeitet.
Der Antrag für die Hermesdeckung soll möglichst vor Abschluss des Export- und Kreditvertrages, d.h. vor dem Risikoeintritt gestellt werden. Sehr wichtig ist, jede Informationen des ausländischen Geschäftspartners den Mandataren des Bundes mitzuteilen, um die Bearbeitung des Antrages zu erleichtern und beschleunigen.86
[...]
1 Vgl. Hrsg. Statistisches Bundesamt (2016a), S. 25
2 Vgl. Statistisches Landesamt Baden - Württemberg (2016), http://www.statistik.badenwuerttemberg.de/ → 6&B=1
3 Vgl. o. V. (2016), S. 1
4 Vgl. Hrsg. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 3
5 Vgl. Hrsg. Statistisches Bundesamt (2015), S. 6 - 9
6 Vgl. Pommert, B. (2015), S. 245
7 Vgl. Ehrlich, D./ Zahn, J. C. D./ Haas, G.(2010), S. 39 - 41
8 Janus, H. (2010), S. 340
9 Vgl. Guserl, R./ Pernsteiner, H. (2015), S. 290
10 Vgl. Hrsg. AHK Belarus (2012), S. 5 – 6
11 Vgl. Lenger, T./ Novak, V. (2013), S. 231 - 243
12 Vgl. Büter, C. (2013), S. 323
13 Vgl. Pommert, B. (2015), S. 250
14 Vgl. Pommert, B. (2015), S. 242
15 Vgl. Beck, T. R. (2014), S. 7-10
16 Vgl. Royer, I. (2013), S. 262
17 Vgl. AGA-Portal (2016), http://www.agaportal.de/pages/portal/index.html
18 Vgl. Büter, C. (2013), S. 401
19 Vgl. Schawel, C./ Billing, F. (2014), S. 246 – 248
20 Vgl. Höfferer, M./ Grausberg, P (2013), S. 304
21 Vgl. Gelbrich, K./ Müller, S. (2012), S. 413
22 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 434
23 Vgl. Waschbusch, G. (2011), S. 63
24 Vgl. Büter, C. (2013), S. 325
25 Vgl. Bazan, H.-J. et. al. (2011), S. 467
26 Vgl. Büter, C. (2013), S. 334
27 Vgl. Stocker, K. (2013), S. 86
28 Vgl. Guserl, R./ Pernsteiner, H. (2015), S. 291
29 Vgl. Deutsche Bundesbank (2016), https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/R/refinanzierung.html
30 Vgl. Büter, C. (2013), S. 299
31 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 618 - 621
32 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 622
33 Vgl. Stocker, K. (2013), S. 93 ff
34 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 955
35 Vgl. Bergen, H.-P. et. al (2009), S. 154
36 Vgl. Büter, C. (2013), S. 393
37 Vgl. Stocker, K. (2013), S. 86
38 Vgl. EURIBOR-Rates. EU (2016), http://de.euribor-rates.eu/was-ist-der-euribor.asp
39 Vgl. o. V. (2016), http://www.finanzen.net/zinsen/libor/
40 Vgl. Büter, C. (2013), S. 335 - 338
41 Vgl. Palyi, M./ Quittner, P. (1933), S. 30
42 Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E. (2012), S. 155
43 Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E. (2012), S. 155
44 Vgl. Büter, C. (2013), S.330
45 Vgl. Staroßom, H. (2012), S. 123 - 124
46 Jahrmann, F. U. (2007), S. 498
47 Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E. (2012), S. 155
48 Vgl. Jahrmann, Fritz U. (2004), S. 438; AHK Belarus (2012), S. 5
49 Vgl. Thommen, J.-P./ Achleitner, A.-K. (2009), S. 638
50 Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E. (2012), S. 156
51 Vgl. Büter, C. (2013), S. 332
52 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 928; Royer, I. (2013), S.277
53 Vgl. Thommen, J.-P./ Achleitner, A.-K. (2009), S. 640
54 Büter, C. (2013), S. 332
55 Vgl. Büter, C. (2013), S. 332 - 333
56 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 929
57 Vgl. Royer, I. (2013), S. 277; Büter, C. (2013), S. 333
58 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 931; Staroßom, H. (2013), S. 129
59 Vgl. Beck, T. R. (2014), S. 23
60 Vgl. Prätsch, J./ Schikorra, U./ Ludwig, E. (2012), S. 200
61 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 931
62 Vgl. Jahrmann, F. U. (2004), S. 458 - 463
63 Vgl. Staroßom, H. (2013), S. 137 - 138; Becker, H. P. (2016), S. 264
64 Vgl. Schlick, H. (2011), S. 235; Becker, H. P. (2016), S. 265
65 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 923
66 Vgl. Thommen, J.-P./ Achleitner, A.-K. (2009), S. 638
67 Vgl. Jahrmann, F. U. (2013), S. 199
68 Vgl. o. V. (2004), S. 186
69 Vgl. DTV (Hrsg.) (2015), S. 275
70 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 498 – 499; Häberle S. G. (2002), S. 920; Stocker, K. (2013), S. 100
71 Vgl. Huber, E./Schäfer, H. (1995), S. 277
72 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 501
73 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 924
74 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 502
75 Vgl. Grundmann, W. (2014), S. 332
76 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 505
77 Vgl. Jahrmann, F. U. (2007), S. 502; Stocker, K. (2013), S. 101
78 Vgl. Jahrmann, F. U. (2004), S. 508; Stocker, K. (2013), S. 101
79 Vgl. Häberle, S. G. (2002), S. 921 - 922
80 Vgl. Statistische Bundesamt, Wiesbaden (2016), https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ → cae1#Tabellen
81 Vgl. Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (2016), http://www.agaportal.de/pages/portal/index.html
82 Vgl. Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (2016), http://www.agaportal.de/ → grundzuege.html
83 Vgl. Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (2016), http://www.agaportal.de/ → mandatarauftrag.html
84 Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (2016), http://www.agaportal.de/ → gedeckte_risiken.html
85 Vgl. Höfferer, M./ Grausberg, P (2013), S. 307 – 308
86 Vgl. Hrsg. Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (2014b), S.4
- Quote paper
- Valentina Barysava (Author), 2017, Ausfuhrfinanzierung. Instrumente, Finanzierungsformen, Risikoabsicherung und Kosten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461833
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