Im Folgenden werde ich mich der möglichen Verfassungswidrigkeit des Zinses im Sinne von § 233a AO widmen. Zunächst werden das Grundkonzept des § 233a AO und die Grundlagen der Vollverzinsung, sowie der Stand der Rechtsprechung dargestellt. Nachfolgend wird die mögliche Verfassungswidrigkeit der AO-Zinsen in Höhe von 6 % per anno vor allem bezüglich des Gleichheitsgrundsatzes und des Übermaßverbots bezogen auf § 233a AO kritisch betrachtet. Am Ende dieser Arbeit werden Reformvorschläge erörtert.
Die Verzinsung von steuerlichen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gemäß § 233a AO ist durch die andauernde Niedrigzinsphase zunehmend in die Kritik geraten. Schon die Einführung des § 233a AO wurde kritisch gesehen. Auf Grund anhaltender Marktzinsen bei 0 % scheint eine starre Verzinsung in Höhe von 6 % nicht mehr angebracht. Auch der Bundesfinanzhof folgt nicht mehr seiner ständigen Rechtsprechung und zweifelt in seinem Urteil vom 14.05.2018 an der Verfassungsmäßigkeit der steuerlichen Verzinsung. Weitere BFH-Urteile sind zudem anhängig.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Verwaltungsanweisungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Grundkonzept des § 233a AO
1. Historische Entwicklung des § 233a AO
2. Sinn und Zweck der Verzinsung
a) Zinsen
b) Gebot der Steuergerechtigkeit
3. Anwendungsbereich des § 233a AO
a) Sachlicher
b) Zeitlicher
II. Grundlagen der Vollverzinsung
1. Zinsberechnung
a) Soll-Verzinsung
b) Ist-Verzinsung
2. Berücksichtigung der Zinsentwicklung
a) Kapitalmarktzins
aa) Kapitalanlagen
bb) Darlehen und Kredit
cc) Ausblick
b) Zinsvorschriften im Zivilrecht
c) Zinsvorschriften im Verwaltungsrecht
III. Stand der Rechtsprechung
1. BFH
a) Zinszeitraum bis 2011
b) Zinszeitraum bis 2013
c) Zinszeitraum ab 2013
d) Anhängige Verfahren
2. FG
3. BVerfG
4. Finanzverwaltung
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung
1. Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Beurteilung
2. Verletzung des Gleichheitssatzes, gem. Art. 3 I GG
a) Maßstab des BVerfG
b) Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers
c) Typisierender Vergleichsmaßstab der Verzinsung
3. Verletzung des Übermaßverbotes
a) Betroffenheit von Grundrechten
b) Verhältnismäßigkeit
4. Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit
5. Auswirkungen auf den Steuergläubiger
V. Reformvorschläge
1. Variabler Zinssatz
a) Bezugsgröße
b) Basiszinsaufschlag
aa) Einheitlicher vs. Differenzierender Aufschlag
bb) Bemessung des Aufschlags
2. Ist-Verzinsung ohne Karenzzeit
3. Fester Zinssatz
C. Zusammenfassung
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
Anhang 7
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