Diese Arbeit bietet eine Zusammenfassung des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege.
Zusammenfassung des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege von 2009
S1
Die Einrichtung verfügt über eine schriftliche Verfahrensregelung zum Entlassungsmanagement. Diese beinhaltet:
ein Organigramm---regelt Zuständigkeiten und Autoritäten der einzelnen Berufsgruppen
Zuständigkeiten---Pflegefachkraft oder Casemanager
Aussagen zur Qualifikation der am Entlassungsmanagement beteiligten
einen Ablaufplan und Vorgehensweise um Risikopatienten zu erfassen
einen Einschätzungskriterien für poststationäre Versorgungsrikiken
zielgruppenspezifische Assessmentinstrumente
Aussage zur Einbeziehung von Angehörigen
Vorgaben zur Dokumentation
Beschreibungen der Einflussnahme der Pflege auf den Entlassungstermin
Umgang mit prästationären Schulungen
Sie muss zeitliche und personelle Ressourcen vorhalten, sowie Schulungsräume S. 26
Die Pflegefachkraft muss Risikoassessmentinstrumente auswählen und anwenden können, um Versorgungs- und Unterstützungsbedarf nach der Entlassung zu erfassen. Sie benötigt:
- Wissen wann welches Assessment angewendet wird und Wissen zum individuellen Versorgungs- und Unterstützungsbedarf.
Definition Versorgungsbedarf: Unterstützung durch unterschiedliche Berufsgruppen, um verlorene Fähigkeiten des Patient wiederherstellen oder kompensieren zu können.
Definition Unterstützungsbedarf: Selbstpflege- und Versorgungsdefizite sollen durch Ressourcen und das soziale Umfeld ausgeglichen werden. Die individuelle Sicht des Patienten ist hier vorrangig.
Empfehlungen für ein standardisiertes Risikoassessment gibt es nicht. Die jeweilige Pflegeeinheit entwickelt das Assessment nach ihrem Schwerpunkt und Setting. S. 28
Risikobereiche können eingeteilt werden in:
- krankheits- und pflegebezogenen Unterstützungsbedarf
- alltagsbezogenen Unterstützungsbedarf
- psychosozialer und biographischer Unterstützungsbedarf
- Unterstützungsbedarf zu Selbstmanagementkompetenzen
- Unterstützungsbedarf zu Auswahl und Koordination von Dienstleistungen und Hilfsmittel
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Die Pflegekraft führt mit allen Angehörigen innerhalb von 24 h nach Aufnahme das initiale Assessment durch, um Versorgungsrikiken und Versorgungsbedarf zu erkennen. Bei Veränderungen wird diese aktualisiert.
Bei den durch das initiale Assessment (kriteriengeleitete Einschätzung) identifizierten Personen führt sie ein differenziertes Assessment mit dem Pat. und seinen Angehörigen durch oder leitet dies in die Wege (z. B. Kontakt Casemangager). Hier werden die identifizierten Risiken genauer untersucht und eine entsprechende Entlassungsplanung erstellt. Dies gilt auch für ambulantes Operieren und Vorgespräche (OP- Vorbereitung).
Bei zu erwartenden hohen Versorgungsbedarf kann das initiale Assessment entfallen und sofort mit dem differenzierten begonnen werden. Das Assessment sollte mit anderen Berufsgruppen koordiniert werden, um Dopplungen zu vermeiden.
Folgende Aspekte könnten sich im Initialen Assessment befinden um Risikopatienten zu screenen:
- mehrfache Krankenhausaufenthalte in letzter Zeit
- Pflegebedürftigkeit und Mobilitätseinschränkungen
- kognitive oder psychische Störungen
- hohes Alter, geringes Geburtsalter
- hohe pflegebedingte Anforderungen an die Angehörigen
- fehlende Infos zu Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
- alte und allein lebende, wohnungslose Patienten
- palliative Patienten
- fehlende, aber benötigte Hilfsmittel
- schwere körperliche Krankheiten
Auch im differenzierten Assessment kann keine Empfehlung für ein spezielles Assessment gemacht werden. Man kann sich am geriatrischen Basisassessment oder an den anderen Expertenstandards orientieren. Es sollte jedenfalls so früh wie möglich mit Angehörigen oder der nachstehenden Pflegeeinrichtung Kontakt aufgenommen werden. S. 30-31
Die Entlassungsplanung sollte beinhalten:
- Stammdaten, Lebenssituation, Angehörige, Betreuer, Hausarzt, Grund für Krankenhausaufenthalt
- gesundheitliche Situation (Diagnosen, Risiken)
- Erwartungen von Patient und Angehörigen zum Versorgungsverlauf
- kognitive Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, emotionaler Status
- Ressourcen in den ATL´s
- soziales Umfeld, Wohnumfeld, Barrieren, verfügbare und benötigte Hilfsmittel
- Versorgungsbedarf (differenziertes Assessment)
- aktuelle Versorgungssituation (ambulant/stationär/Angehörige)
- finanzielle Situation/ welche Leistungsansprüche?
- Bedarf an Info, Beratung, Schulung, Anleitung, Unterstützungsbedarf Angehörige
- Info zu Therapie und Medikamente, Compliance
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Eine Grundlage für die Informationsweitergabe und frühzeitige Kontaktaufnahme ist gegeben. Welche Einschätzung vom Patienten/Angehörigen und der Pflegekraft ist, erscheint nachvollziehbar. S. 32
S 2
Die Pflegekraft verfügt über Kenntnisse und Kontakten zu Unterstützungsangeboten (ambulante, stationäre Versorgung, Fachexperten, Sozialarbeiter, Therapeuten, Selbsthilfegruppen, Hausarzt, Apotheke, Sanitätshaus) in der Region. Sie übernimmt die Kontaktaufnahme und Vermittlung zu Fachexperten und Pflegeberatern.
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Die Entlassungsplanung sollte durch Einbeziehen des Patienten/ Angehörigen/ anderer Berufsgruppen erfolgen. Es sollte dem Patienten gegenüber schriftlich benannt sein, wer welche Aufgaben übernimmt, welche Risiken bestehen und welcher Versorgungsbedarf besteht. Jetzt muss schon eine Pflegestufe beantragt sein und die nachfolgende Einrichtung kontaktiert werden. Info, Schulung, Anleitung, Beratung sollte erfolgen. S. 34
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Die Verantwortlichkeiten der Beteiligten liegen schriftlich vor. Der Patient weiß, wo Vorbereitungs- und Veränderungsbedarf besteht (Beschaffung Hilfsmittel, Kontakt Pflegedienst).
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Die Pflegekraft informiert den Patienten/Angehörige über Risiken und Versorgungsbedarf. Sie schult, berät und koordiniert.
Die Einrichtung überträgt die Verantwortung an die Fachkraft oder die Casemanerin durch eine Verfahrensregelung. Sie regelt auch Räumlichkeiten und Zeitkorridore. Im angloamerikanischen Raum besitzt die Casemanagerin meist einen Masterabschluss.
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Die Pflegekraft übernimmt die Beratung zum Versorgungsbedarf selbst oder verweist an Experten. Patienten/ Angehörige benötigen individuelle Infos zur Entlassungsplanung. Patient/ Angehörige sollen Selbstpflegekompetenzen im Alltag erhalten.
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Patienten/ Angehörige besitzen Infos darüber wie und wo sie Unterstützung bekommen. Sie kennen ihre Risiken und den Unterstützungsbedarf. S. 34
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Die Pflegekraft kann und darf den Entlassungsprozess durchführen.
In kleinen Krankenhäuser führt meistens die Bezugspflegekraft den kompletten Entlassungsprozess durch (dezentral). In großen Krankenhäusern ist oftmals das Entlassungsmanagement zentral durch die Casemanagerin geregelt.
Laut Literatur sind zentrale Casemanager dem dezentralen System Überlegen. S. 35
Komplexe poststationäre Versorgungsprobleme benötigen einen Casemanager. Die Pflegefachkraft übernimmt eine Schlüsselfunktion, da sie den Patienten am besten kennt.
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Im Austausch mit dem Patienten/ Angehörigen und anderer Berufsgruppen wird der Entlassungstermin festgelegt. Personal, Hilfsmittel, Zeit und Räume der weiter versorgenden Einrichtung müssen berücksichtigt werden. Hier muss die Pflege ggf. intervenieren können, wenn sie Bedarf sieht, welcher von ärztlicher Seite nicht gegeben ist.
Dem Patienten und der weiter versorgenden Einrichtung wird durch eine Übergabe die Möglichkeit eröffnet sich einen Überblick zu beschaffen. Die nachsorgende Einrichtung stellt ihre Unterstützungsmöglichkeiten vor. S. 36
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Mit dem Patient und der Einrichtung ist der gemeinsame Entlassungstermin abgestimmt und der Versorgungsbedarf geklärt. Der Patient und seine Angehörigen wurden in die Planung miteinbezogen. Alle Maßnahmen sind veranlasst und entsprechend dokumentiert.
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Die Pflegekraft kann beurteilen, ob die Entlassungsplanung dem Bedarf des Patienten entspricht.
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- Quote paper
- Benjamin Schmidt (Author), 2017, Zusammenfassung des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459357