Wenn es ein Fallbeispiel in der juristischen Ausbildung gibt, das wirklich jedem bekannt ist, dann ist es der Fall der sog. Trierer Weinversteigerung. Er dient als klassischer Fall dazu, das seit jeher umstrittene Problem des fehlenden Erklärungsbewusstseins im Zusammenspiel mit Willenserklärungen zu illustrieren. Diese Frage fehlenden Erklärungsbewusstseins ist aber nicht die einzige, die sich im Zusammenhang mit den subjektiven Merkmalen der Willenserklärung stellt. Neuerdings wird ein subjektiver Tatbestand der Willenserklärung völlig abgelehnt, sodass selbst der Handlungswille nicht mehr notwendiges Merkmal der Willenserklärung zu sein scheint. Dass es sich aber bei diesen Problematiken um nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bedeutsame handelt, zeigt ein Grundsatzurteil des BGH, in dem es von den subjektiven Elementen, konkret dem Erklärungsbewusstsein, einer Willenserklärung abhing, ob die erklärende Bank von vornherein mangels tatbestandlicher Willenserklärung nicht gebunden war, oder ob es auf die Wirksamkeit einer Anfechtung ankam.
Die Einigkeit über den Begriff, das Wesen und den Tatbestand der Willenserklärung ist nur eine scheinbare, sind die Details doch umstritten. Die Frage nach den subjektiven Merkmalen der Willenserklärung ist in erster Linie eine Frage des tatbestandlichen Vorliegens einer Willenserklärung als solcher, mithin des subjektiven Tatbestands. Sie berührt naturgemäß aber auch weitergehende Fragen, nämlich nach den Rechtsfolgen eines Fehlens der subjektiven Merkmale. Diese Fragen reichen in ihren Wurzeln noch in die Zeit vor dem BGB zurück und haben sich bis in die heutige Zeit zu einem vielbehandelten, geradezu klassischen Thema entwickelt.
Ziel dieser Arbeit kann es daher angesichts der Fülle an Literatur zu diesen Grundfragen der Rechtsgeschäftslehre nicht sein, alle vertretenen Positionen in ihren Details zusammenzutragen und zu bewerten. Ziel ist es vielmehr, die grundlegenden Positionen herauszuarbeiten und zu ihren jeweiligen Argumentationslinien bewertend Stellung zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Willenserklärung im BGB
- I. Definition der Willenserklärung
- 1. Wortlaut
- 2. Historie und Systematik
- 3. Telos
- II. Bedeutung des Tatbestands
- C. Was sind die subjektiven Merkmale der Willenserklärung?
- I. Beinhaltet der Tatbestand der Willenserklärung subjektive Voraussetzungen?
- 1. Historische Entwicklung
- a. Willenstheorie
- b. Erklärungstheorie
- c. Konzeption des BGB
- d. Geltungstheorie
- e. Zwischenergebnis
- 2. Heute herrschende Auffassung
- 3. Streng objektive Theorien
- 4. Stellungnahme
- II. Wie setzt sich der subjektive Tatbestand konkret zusammen?
- 1. Handlungswille
- 2. Erklärungsbewusstsein
- a. Definition
- b. Zugehörigkeit zum Tatbestand
- aa. Ansicht des BGH und Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit
- bb. Kritik von subjektiver Seite
- cc. Kritik von objektiver Seite
- dd. Stellungnahme
- (1) Unersetzbar konstitutives Merkmal
- (2) Völliger Verzicht auf das Erklärungsbewusstsein
- ee. Zwischenergebnis
- 3. Geschäftswille
- D. Fazit
- Definition und Bedeutung der Willenserklärung im BGB
- Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Willenserklärung
- Subjektive Merkmale der Willenserklärung
- Bedeutung des Tatbestands der Willenserklärung
- Rechtliche Auswirkungen fehlenden Erklärungsbewusstseins
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit dem Rechtsinstitut der Willenserklärung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er analysiert die Definition der Willenserklärung, beleuchtet ihre historische Entwicklung und die Bedeutung des Tatbestands. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den subjektiven Merkmalen der Willenserklärung, wie Handlungswille und Erklärungsbewusstsein.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema Willenserklärung im BGB ein. Kapitel B befasst sich mit der Definition, Historie und Systematik der Willenserklärung. Kapitel C analysiert die subjektiven Merkmale der Willenserklärung, insbesondere die Frage, ob der Tatbestand der Willenserklärung subjektive Voraussetzungen beinhaltet. Hier werden verschiedene Theorien, wie die Willenstheorie, die Erklärungstheorie, die Konzeption des BGB und die Geltungstheorie, vorgestellt und diskutiert.
Kapitel C geht tiefer auf den subjektiven Tatbestand der Willenserklärung ein und analysiert die Bestandteile Handlungswille und Erklärungsbewusstsein. Die Diskussionen drehen sich um die Frage, ob und inwiefern fehlendes Erklärungsbewusstsein die Gültigkeit einer Willenserklärung beeinflusst. Die Kapitel C und D untersuchen verschiedene Rechtspositionen und Argumente zu den Themen Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille und den Rechtsfolgen fehlenden Erklärungsbewusstseins.
Schlüsselwörter
Willenserklärung, BGB, Rechtsgeschäft, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, subjektive Merkmale, Tatbestand, Rechtsfolgen, Rechtsprechung, Lehre, historische Entwicklung, Theorien, Willenstheorie, Erklärungstheorie, Geltungstheorie.
Häufig gestellte Fragen
Was sind die subjektiven Merkmale einer Willenserklärung?
Dazu gehören der Handlungswille, das Erklärungsbewusstsein und der Geschäftswille des Erklärenden.
Was ist das Problem der „Trierer Weinversteigerung“?
Es illustriert den Fall des fehlenden Erklärungsbewusstseins: Jemand hebt die Hand zum Gruß, was bei einer Versteigerung als Gebot gewertet wird, ohne dass derjenige eine rechtlich bindende Erklärung abgeben wollte.
Ist das Erklärungsbewusstsein ein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung?
Das ist umstritten. Die heute herrschende Meinung (Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit) lässt eine Willenserklärung auch bei fehlendem Bewusstsein zu, wenn der Erklärende hätte erkennen können, dass sein Verhalten als solche gedeutet wird.
Was unterscheidet die Willenstheorie von der Erklärungstheorie?
Die Willenstheorie stellt auf den tatsächlichen inneren Willen ab, während die Erklärungstheorie den Schutz des Rechtsverkehrs und das Vertrauen auf das äußere Verhalten in den Vordergrund stellt.
Welche Rechtsfolgen hat ein fehlender Handlungswille?
Ohne Handlungswillen (z. B. bei Reflexen oder vis absoluta) liegt bereits tatbestandlich keine Willenserklärung vor, sie ist von vornherein nichtig.
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- Jan Hendricks (Autor), 2018, Die subjektiven Merkmale der Willenserklärung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458770