Die vorliegende Masgterarbeit behandelt die Darlegungslast der öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge. Denn mit dem Vorliegen derartige Verfahrensgegenstände sind die Sonderregelungen der §§ 104 ff GWB sowie die der VSVgV anwendbar. Wesentlicher Aspekt bei derartigen Auftragsgegenständen ist der Schutz geheimer Informationen aus Sicherheitsgründen. Damit geht eine verminderte Transparenz im ansonsten tranpsarenten Vergabeverfahren einher.
Spiegelbildlich behandelt die Arbeit die Frage, inwiefern das Vorliegen eines solchen Verfahrensgegenstands (und die damit verbundene geringere Transparenz) von den Kontrollinstanzen - veranlasst etwa durch unterlegene Bieter - kontrolliert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I. Rechtsgrundlagen und Gang der Untersuchung
II. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge und Verschlusssachen
1. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge, §104 Abs.1 GWB
a) Lieferung von Militärausrüstung, §104 Abs.1 Nr.1 GWB
aa) Militärische Zweckbestimmung
bb) Dual-Use-Gegenstände
b) Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, § 104 Abs. 1 Nr. 2 GWB
c) Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung, §104 Abs.1 Nr.3 GWB
d) Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, §104 Abs.1 Nr.4 GWB
2. Verschlusssachenaufträge, §104 Abs.3 GWB
a) Verwendung von Verschlusssachen bei Erfüllung oder Erbringung des Auftrags
b) Aufträge, die Verschlusssachen nach §104 Abs.3 Nr.1 GWB erfordern und beinhalten
3. Gemischte Aufträge §111 GWB
a) Objektiv trennbare Aufträge
b) Objektiv nicht trennbare Aufträge
c) Analoge Anwendung gem. §111 Abs.6 GWB bei Konzessionen?
4. Rechtsfolge bei Vorliegen von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen oder von Verschlusssachenaufträgen
a) Regelrechtsfolge: Vergabeverfahren nach §§146 GWB, §11 VSVgV
aa) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, §12 VSVgV
bb) Wettbewerblicher Dialog, §13 VgV
b) Ausnahmen vom Vergabeverfahren nach §145 GWB
aa) Nachrichtendienstliche Tätigkeit, Nr
bb) Kooperationsprogramme, Nr
cc) Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge außerhalb der EU, Nr
dd) Auftragsvergabe an eine andere staatliche Einrichtung, Nr
ee) Finanzdienstleistungen, Nr
ff) Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen,Nr
gg) Besondere Verfahrensregeln, Nr
hh) Zwischenergebnis
c) Ausnahmen vom Vergabeverfahren nach §107 Abs.2 GWB
aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art.346 Abs.1 lit. a) AEUV, §107 Abs.2 Nr.1 GWB
bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art.346 Abs.1 lit. b) AEUV, §107 Abs.2 Nr.2 GWB
(1) Verteidigungsgüter im formellen Sinne?
(2) Dual-Use-Güter?
(3) Wesentliche Sicherheitsinteressen
cc) Gemischte Aufträge im Sinne von §111 GWB
d) Während des Nachprüfungsverfahrens
III. Konkretisierungslast des öffentlichen Auftraggebers
1. Konkretisierungslast bei Verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen gem. §104 Abs.1 GWB
2. Konkretisierungslast Verschlusssachenaufträge
a) Darlegungslast hinsichtlich formeller Voraussetzungen
b) Darlegungslast hinsichtlich materieller Voraussetzungen
aa) Sicherheitsempfindliche Tätigkeit als Grundvoraussetzung
bb) Weitere Voraussetzung: Verwendung bei Erfüllung (Nr.1), Erfordern oder Beinhalten (Nr.2)
3. Konkretisierungslast der gewählten Verfahrensart
a) Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, §146 Satz1 GWB, §11 VSVgV
b) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von Dringlichkeit gem. §12 Abs.1 Nr.1 lit. b) VSVgV
c) Wettbewerblicher Dialog, § 13 VSVgV
4. Konkretisierungslast bei Ausnahmetatbeständen
a) Ausnahmen nach §145 Nr.1 GWB
b) Ausnahmen nach Art.346 Abs.1 AEUV, §107 Abs.2 GWB
aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art.346 Abs.1 lit. a) AEUV, §107 Abs.2 Nr.1 GWB
bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art.346 Abs.1 lit. b) AEUV, §107 Abs.2 Nr.2 GWB
IV. Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen
1. Konkretisierungslast trotz Amtsermittlungspflicht gem. §163 GWB?
2. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
3. Verschlusssachenaufträge
4. Wahl der Verfahrensart
5. Ausschlussgründe
a) Nachrichtendienstliche Tätigkeit, §145 Nr.1 GWB
b) Ausnahmen nach Art.346 Abs.1 AEUV, §107 Abs.2 GWB
aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art.346 Abs.1 lit. a) AEUV, §107 Abs.2 Nr.1 GWB
bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art.346 Abs.1 lit. b) AEUV, §107 Abs.2 Nr.2 GWB
cc) Gesamtvergabe bei gemischten Aufträgen
V. Ergebnis
- Arbeit zitieren
- Jan Tenner (Autor:in), 2018, Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen im Zusammenhang mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458007
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