Das Hauptanliegen dieser Arbeit liegt darin, zu zeigen, dass durch den Wandel vom Wohlfahrtsstaat zum „aktivierenden Sozialstaat“ (Dahme/ Wohlfahrt 2003) sich das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle, also die Binnenstruktur des „doppelten Mandats“, verschiebt. Von dieser Veränderung sind alle Altersgruppen der Bevölkerung betroffen, sowohl Erwachsene, als auch Jugendliche. Inwiefern sich das Verhältnis verändert und welche Mittel dazu verwendet werden, wird im Folgenden erläutert. Die Veränderung des Verhältnisses von Hilfe und Kontrolle soll am Beispiel eines Handlungsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe verdeutlicht werden, nämlich der Jugendberufshilfe.
Dazu wird zuerst der „aktivierende Sozialstaat“ behandelt, dessen Prinzipien, Instrumente und Leitlinien verdeutlicht werden sollen. Daraufhin wird das bereits angesprochene „doppelte Mandat“ den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Danach wird die Jugendberufshilfe als Handlungsfeld behandelt. Dafür werden die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben und Ziele erläutert. Im wichtigsten Teil dieser Arbeit werden die drei behandelten Schwerpunkte zueinander in Bezug gesetzt. Es wird dargelegt, inwiefern sich das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle am Beispiel der Jugendberufshilfe im aktivierenden Sozialstaat verändert. Abschließend werden in einem Fazit die aus den sozialpolitischen Veränderungen resultierenden Folgen und Konsequenzen für die Soziale Arbeit aufgezeigt.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung in die Thematik
2 Aktivierender Sozialstaat
2.1 Aktivierende Sozialpolitik
2.2 Instrumente der Aktivierungspolitik
2.3 Das Bild des Menschen im aktivierenden Sozialstaat
3 Das doppelte Mandat
3.1 Definition des doppelten Mandats
3.2 Aktuelle Entwicklung
4 Die Jugendberufshilfe
4.1 Rechtliche Grundlagen
4.2 Aufgaben und Ziele
5 Jugendberufshilfe im aktivierenden Sozialstaat – das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle im Wandel
6 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung in die Thematik dieser Arbeit
„Unübersehbar ist, dass sich die Grundprinzipien des deutschen Sozialstaatsmodells verschoben bzw. verändert haben und sich neue Strukturen herausbilden.“ (Bäcker et al. 2008: 77).
Der deutsche Sozialstaat hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen Prozess des Wandels durchlaufen, der den Wohlfahrtsstaat mit der Zeit abgelöst und einen neuen, veränderten Sozialstaat hervorgebracht hat. Dieser neue Sozialstaat zielt auf die Aktivierung der BürgerInnen ab (vgl. Lessenich 2012: 42). Aktivierung lautet die Leitlinie, an der sich alle BürgerInnen zu orientieren haben. Den Ausgangspunkt, der den Wandel des Sozialstaats wesentlich beeinflusst hat, bildete die wissenschaftlich fundierte Meinung, dass sich die Wohlfahrtsstaaten in einer Falle befanden, die im wissenschaftlichen Diskurs als „´welfare without work´ trap“ (ebd.) bezeichnet wird, als eine Falle, in der sich ein angemessenes Leben führen ließe, ohne einer Erwerbsarbeit nachgehen zu müssen. Genau dies ist der Ansatz der sozialpolitischen Wende in Deutschland, nämlich die Bevölkerung zu aktivieren, ein Arbeitsverhältnis einzugehen und erwerbstätig zu werden. Doch diese sozialpolitische Aktivierung hat, wie im Folgenden im ersten Kapitel dieser Arbeit gezeigt wird, Auswirkungen auf die Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik und Sozialpädagogik (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2003: 21ff.).
Das „doppelte Mandat“, welches einen weiteren Schwerpunkt in dieser Arbeit bildet, gilt als das konstitutive Merkmal der Sozialen Arbeit (vgl. Böhnisch/ Lösch 1973: 27). Auf der einen Seite steht der staatliche Auftrag, die Kontrolle über die Klienten der Sozialen Arbeit aufrechtzuerhalten. Auf der anderen Seite steht das Handlungsverständnis der Sozialen Arbeit, dass sich an den Bedürfnissen und Interessen der Klienten orientieren muss, wodurch die Hilfeseite des „doppelten Mandats“ zum Vorschein kommt (vgl. ebd.: 28). Die Herausforderung für die in der Sozialen Arbeit tätigen Personen besteht darin, das Gleichgewicht zwischen Kontrolle und Hilfe aufrechtzuerhalten. Denn das Zusammenspiel von Hilfe und Kontrolle läuft keinesfalls harmonisch ab, sondern ist ein „stets gefährdetes Gleichgewicht“ (ebd.), mit dem die SozialarbeiterInnen sich in der Praxis auseinandersetzen müssen.
Somit bildet das „doppelte Mandat [...] das zentrale Strukturmerkmal [...]“ der Sozialen Arbeit (ebd.).
Das Hauptanliegen dieser Arbeit liegt darin, zu zeigen, dass durch den Wandel vom Wohlfahrtsstaat zum „aktivierenden Sozialstaat“ (Dahme/ Wohlfahrt 2003: 11) sich das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle, also die Binnenstruktur des „doppelten Mandats“, verschiebt. Von dieser Veränderung sind alle Altersgruppen der Bevölkerung betroffen, sowohl Erwachsene, als auch Jugendliche. Inwiefern sich das Verhältnis verändert und welche Mittel dazu verwendet werden, wird im Folgenden erläutert. Die Veränderung des Verhältnisses von Hilfe und Kontrolle soll am Beispiel eines Handlungsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe verdeutlicht werden, nämlich der Jugendberufshilfe.
Dazu wird zuerst der „aktivierende Sozialstaat“ behandelt, dessen Prinzipien, Instrumente und Leitlinien verdeutlicht werden sollen. Daraufhin wird das bereits angesprochene „doppelte Mandat“ den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Danach wird die Jugendberufshilfe als Handlungsfeld behandelt. Dafür werden die rechtlichen Grundlagen und die Aufgaben und Ziele erläutert. Im wichtigsten Teil dieser Arbeit werden die drei behandelten Schwerpunkte zueinander in Bezug gesetzt. Es wird dargelegt, inwiefern sich das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle am Beispiel der Jugendberufshilfe im aktivierenden Sozialstaat verändert. Abschließend werden in einem Fazit die aus den sozialpolitischen Veränderungen resultierenden Folgen und Konsequenzen für die Soziale Arbeit aufgezeigt.
2 Aktivierender Sozialstaat
Die Veränderung der Sozialpolitik, und damit die des Sozialstaats, geht einher mit dem Rückzug des Keynsianismus und dem Aufkommen des Neoliberalismus (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 10). Der Keynsianismus wird dafür kritisiert, LeistungsbezieherInnen in eine Situation zu bringen, in der die Betroffenen für ihre Leistungen nichts tun müssen. „[A]us neoliberaler Sicht ist die Größe und die Leistungstiefe des Keynsianischen Wohlfahrtsstaates das Problem, aus konservativer Sicht seine „Großzügigkeit“, da zunehmend Ansprüche verrechtlicht und ausgedehnt werden, ohne konkrete Gegenleistungen einzufordern.“ (ebd.).
Sowohl der neoliberale, als auch der konservative Ansatz stellen politisch die Forderung auf, dass künftig für staatliche Transferleistungen von BezieherInnen eine Gegenleistung gefordert wird. In Deutschland wurde diese Veränderung mit der rot-grünen Koalition angetrieben, die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geleitet wurde (vgl. Lessenich 2012: 42). Jedoch begann das Denken hinsichtlich einer sozialpolitischen Veränderung, die sich durch den Abschied vom Wohlfahrtsstaat und dem Richtungswechsel hin zur Aktivierung kennzeichnet, schon früher. Der amerikanische Politologe Mead und der britische Soziologe Giddens bereiteten diesen sozialpolitischen Wandel theoretisch vor, bevor dieser Wandel durch Bill Clinton in den Vereinigten Staaten in der Praxis umgesetzt wurde (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 402). Vom „Ende der Wohlfahrt“ (ebd.) war die Rede, die Ablösung des Wohlfahrtstaates durch einen neuen, aktivierenden Sozialstaat war vollzogen. In Deutschland wurde die veränderte Sozialpolitik spätestens bei den „Hartz-Reformen“ und der Agenda 2010 deutlich. Deren Fürsprecher war Gerhard Schröder, jedoch wurde seine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in den darauffolgenden Jahren weiter strikt verfolgt (vgl. ebd.). Ein Wandel des Sozialstaats, der somit nicht nur in Deutschland stattfand, sondern in großen Teilen des Westens. Eine analytische Unsicherheit ist im Hinblick darauf zu erkennen, wie dieser „neue“ Sozialstaat genannt wird. Verschiedene Begriffe haben sich mit dem sozialpolitischen Wandel etabliert; unter anderem finden Bezeichnungen wie der „Enabling State“, der „Workfare State“ oder der „Aktivierende Sozialstaat“ Zuspruch (vgl. Dingeldey 2011: 36ff.). Der „Dritte Weg“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 10) kommt als eine weitere Bezeichnung hinzu, der in der deutschen Öffentlichkeit aber selten gebraucht wird, da dieser Begriff vom englischen Soziologen Anthony Giddens in Großbritannien geprägt wurde. In der Bundesrepublik wird der neue Sozialstaat auch „unscharf als Politik der Neuen Mitte bezeichnet [...]“ (ebd.). Auch ist vom „Sozialinvestitionsstaat“ die Rede, bei dem der ökonomische Gedanke der sozialpolitischen Veränderung hervorsticht, denn die „Erzeugung von Humankapital […] wird zum alleinigen Erfolgsindikator [...]“ (Galuske/ Rietzke 2008: 403f.). Der wirtschaftliche Nutzen der BürgerInnen für den Staat wird stärker betont. Jedoch lässt sich anhand der neuesten Literatur feststellen, dass sich der Begriff des aktivierenden Sozialstaats in der Wissenschaft etabliert hat. Den Wandel zum aktivierenden Sozialstaat bringen Dahme und Wohlfahrt im Folgenden auf den Punkt:
„Unter dem aktivierenden Sozialstaat wird ein Staat verstanden, der zwar an einer umfassenden öffentlichen Verantwortung für gesellschaftliche Aufgaben festhält, jedoch nicht alle Leistungen selbst erbringen muss. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die Gesellschaft einschließlich der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu aktivieren, zu fordern und zu fördern, sich selbst als Problemlöser zu engagieren.“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 10f.). Die neue Programmatik des aktivierenden Staates tritt deutlich in den Vordergrund, es soll nicht nur gefördert werden, es wird auch eine Gegenleistung gefordert, die die Sozialleistungen rechtfertigen muss. Das Prinzip des „Fördern und Fordern“ wird im aktivierenden Sozialstaat als wesentlich festgelegt (vgl. ebd.). Zentrales Kennzeichen der sozialpolitischen Veränderung sind die „Welfare-to-Work“-Programme (vgl. Dingeldey 2011: 39). Die Teilhabe am Arbeitsmarkt wird dabei als Grundvoraussetzung dafür gesehen, Teil der Gesellschaft zu sein und einen Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Mit den „Welfare-to-Work“-Programmen sind vor allem Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen gemeint, die wieder in ein Arbeitsverhältnis gebracht und auf diesem Weg unterstützt werden sollen (vgl. ebd.). Die neue sozialpolitische Programmatik setzt somit vor allem an den Arbeitslosen und Geringverdienern an, die als das Problem der Gesellschaft vermittelt werden. Zumutbarkeitskriterien und das Ausüben von Druck und Sanktionen finden in dieser Konstellation ihre Legitimation (vgl. ebd). Durch diese arbeitsmarktgebundene Voraussetzung für soziale Teilhabe und Integration wird die Gesellschaft gespalten, nämlich in die eine Gruppe, die arbeitet, und in die andere, die nicht arbeitet (vgl. Schaarschuch 1999: 58). „Im Zuge der Auflösung keynesianischer Vollbeschäftigungspolitik im Übergang zu einer postfordistischen Gesellschaftsformation bilden sich polarisierte Arbeitsmärkte, die letztlich die Basis für die Spaltung der Gesellschaft abgeben.“ (Schaarschuch 1999: 63). Die veränderten Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt sorgen dafür, dass es zu einer Entzweiung der Gesellschaft kommt. Der Ausbau prekärer Beschäftigungsformen, wie zum Beispiel die der Leiharbeit, sorgen dafür, dass sich von der Arbeitslosigkeit Bedrohte auf dem Arbeitsmarkt nicht eingliedern. Jedoch ist diese Flexibilität am Arbeitsmarkt ein weiteres Kennzeichen des „Schumpeterian Workfare State“ (vgl. Dingeldey 2011: 39). Die „Employability“, also die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der BürgerInnen, bildet den Kern des aktivierenden Sozialstaats (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 403). Unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist eine Frage, auf die weniger Wert gelegt wird. Ob ein Arbeitsverhältnis auf dem primären Arbeitsmarkt oder in prekären Beschäftigungsformen eingegangen wird, ist zweitrangig. „Der aktivierende Sozialstaat will nur noch Kernaufgaben in alleiniger Verantwortung erledigen [...] Der Abbau der Leistungstiefe des Staates und der Umbau vom Leistungsstaat zum Gewährleistungsstaat steht ganz weit oben auf der Agenda [...]“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 11). Der Staat sieht sich im aktivierenden Sozialstaat nicht als alleiniger Leistungserbringer, sondern schafft Rahmenbedingungen, damit Aufgaben und Leistungen auch von anderen erbracht werden können. Durch die Fokussierung auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger und der Androhung von Sanktionen, falls keiner Erwerbsarbeit nachgegangen wird, verstärkt sich die Position, dass sich anstelle der Sozialpolitik die Kriminalpolitik durchgesetzt habe (vgl. Lutz 2010: 26). Der verstärkte Einsatz von Strafen und Zwang betont diese Entwicklung. „Einige Autoren sprechen sogar von einer Wende vom Wohlfahrtsstaat zum strafenden Kontroll- oder Kriminalstaat“ (Lutz 2010: 30). Eine neue Kultur, die sich durch strafende Maßnahmen auszeichnet, hat seinen Platz im aktivierenden Sozialstaat gefunden. Der wissenschaftliche Tenor ist, dass es einige Gruppierungen in der Bevölkerung gibt, die ohne Druck und Zwang keiner Erwerbsarbeit nachgehen würden (vgl. Dörre 2013: 21f.). Die Schlussfolgerung lautet demnach: „wer nicht [am Arbeitsmarkt] teilnehmen will, dem droht zuerst Druck, dann Zwang und bald Ausschluss (z.B. von Sozialleistungen) durch den aktivierenden Staat.“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 12). Bei betroffenen Gruppierungen werden autoritäre Maßnahmen salonfähig. Somit ist die Teilnahme am Arbeitsmarkt eng mit der Eigenverantwortung gekoppelt, die im aktivierenden Sozialstaat erwartet wird (vgl. Dingeldey 2011: 39). Deswegen wird im Hinblick auf den aktivierenden Sozialstaat von einer „aktivierenden, die individuelle Verantwortung stärkende Handlungsstrategie“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 10) gesprochen, die die neue Bestimmung staatlichen Handelns darstellt. Der Paradigmenwechsel im aktivierenden Sozialstaat wird somit daran deutlich, dass versucht wird, Programme zu erstellen, die als Unterstützung für die Integration in den Arbeitsmarkt dienen sollen, damit Sozialleistungen weniger in Anspruch genommen werden müssen (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 13). Dazu zusätzlich soll sich erstens der Rechtsanspruch auf Transferleistungen zeitlich verkürzen und zweitens, eine Gegenleistung als Voraussetzung dafür dienen, um überhaupt einen Anspruch auf Leistungen zu haben (vgl. ebd.). Durch diese Koppelung von dem Rechtsanspruch und der „Erbringung einer Gegenleistung“ wird das Prinzip des „Förderns und Forderns“ klar.
Im aktivierenden Sozialstaat taucht somit im Vergleich zum früheren Wohlfahrtstaat, der das Fördern propagierte, die Seite des Forderns auf. Aktivität ist das zentrale Wort, auf das es im aktivierenden Sozialstaat ankommt. Das Individuum ist selbst verantwortlich, ob es ein Mitglied der Gesellschaft ist und ob es einen Anspruch auf Hilfeleistungen von Seiten des Staates hat. Die „workfare-Politik“ dominiert somit das sozialpolitische Geschehen im aktivierenden Staat (vgl. ebd.). Dazu gehört eine starke Betonung der Eigenverantwortung, die in diesem gesellschaftlichen Kontext eine sehr wichtige Rolle einnimmt. „[Die] Förderung der Beschäftigungsfähigkeiten von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern“ (Dahme/ Wohlfahrt 2002: 14), die „Employability“, bildet damit das primäre Ziel in diesem Kontext.
2.1 Aktivierende Sozialpolitik
Nachdem die Entwicklung und Veränderung des Wohlfahrtsstaats zum aktivierenden Sozialstaat bzw. „Schumpeterschen Workfare-Staat“ (Seelmeyer 2008: 301) dargestellt wurde, wird es im nächsten Schritt wichtig sein, sich die aktivierende Sozialpolitik anzuschauen.
In der Praxis war das sozialpolitische Programm „ending welfare as we know it“ von Clinton von zentraler Bedeutung (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 13). Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ stach deutlich hervor und sollte die nachfolgende Entwicklung im Westen, unter anderem in Großbritannien und der Bundesrepublik, prägen. Tony Blair und seine Partei, New Labour, folgten Clinton kurze Zeit später mit dem „New Deal: Welfare to Work“-Programm (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 14). Den sozialpolitischen Entwicklungen ist dabei gemeinsam, dass die Eigenverantwortung der BürgerInnen hervorgehoben und permanent das Ziel formuliert wird, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 13).
Mit der „Workfare-Politik“ (ebd). soll die „Employability“ gefördert werden. „Die angebotsorientierte Sozialpolitik des Workfare-Staates besteht vor allem im Auf- und Ausbau solcher sozialen Dienstleistungen, die dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern zu fördern, wiederherzustellen oder präventiv der Arbeitslosigkeit vorzubeugen.“ (Seelmeyer 2008: 301). Zentrale Aspekte der aktivierenden Sozialpolitik kommen hier zum Vorschein. Sowohl die Zielgruppe der aktivierenden Sozialpolitik, als auch deren Zielsetzung werden klar hervorgehoben. Es soll bei den Arbeitslosen und Empfängern von Sozialleistungen angesetzt werden, die deutlich und offensiv als das Problem der Gesellschaft definiert werden. Zusätzlich wird die Erwerbsarbeit als das zentrale Konstrukt für die Integration in die Gesellschaft festgesetzt (vgl. ebd.). Das „Normalarbeitsverhältnis“ wird als Ziel vorgegeben, welches die BürgerInnen zu erreichen haben, jedoch lässt sich dieses Verhältnis aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt immer weniger realisieren (vgl. Seelmeyer 2008: 301ff.). Eine immer stärkere Flexibilisierung am Arbeitsmarkt hat dazu geführt, dass prekäre Beschäftigungsformen wie „[...] etwa geringfügige Beschäftigungen, Teilzeit-Beschäftigung, Leiharbeit oder so genannte Schein-Selbständigkeit [auf dem Vormarsch sind]“ (ebd.).
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die aktivierende Sozialpolitik durch Gerhard Schröders Agenda 2010 und die Hartz-Reformen umgesetzt (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 402). Das Prinzip vom „Fördern und Fordern“ wird vor allem in den Hartz-Gesetzen deutlich. „Reformschwerpunkte deutscher Aktivierungspolitik“ lassen sich seit dem Jahr 1998 verzeichnen (vgl. Dingeldey 2011: 284). In dieser ersten Phase der Arbeitsmarktreformen ging es vor allem darum, die Ziele am Arbeitsmarkt zugunsten einer aktivierenden Politik umzuformulieren. Durch die Integration der Arbeitsmarktpolitik in das SGB III werden früh aktivierende Mechanismen deutlich (vgl. Dingeldey 2011: 285). „Es nennt die Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit als Ziel und verweist auf die Eigenverantwortung der Individuen bei der Arbeitssuche.“ (ebd.). Sowohl die individuelle Verantwortung für Erfolg und Misserfolg am Arbeitsmarkt, als auch die „Employability“, also das Wiederherstellen der Arbeitsfähigkeit, wurden schon vor den Hartz-Gesetzen als wichtig eingeschätzt.
Das „Job-Aqtiv-Gesetz“, welches 2002 in Kraft trat, betonte erneut den Aspekt, dass die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen das primäre Ziel der neuen Arbeitsmarktpolitik sei (vgl. ebd.). Jedoch wird das Prinzip des „Förderns und Forderns“ erst in der nächsten Phase der Arbeitsmarktreformen stärker erkennbar. Zwischen 2003 und 2005 wurden die „moderne[n] Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ etabliert (vgl. Dingeldey 2011: 286). Diese „modernen Dienstleistungen“ bildeten die neuen Hartz-Gesetze, nämlich Hartz I bis IV. Unter anderem wurde das Verhältnis zwischen dem Sozialstaat und den Individuen in der Hinsicht verändert, dass an Langzeitarbeitslosen Druck und Zwang ausgeübt werden konnte (vgl. ebd.). „[...] Leistungskürzungen sowie eine Verschärfung der Arbeitspflicht [...]“ (ebd.) waren nun Programm in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Methoden wie Kontrolle, Sanktionen oder das Ausüben von Druck waren deutlich präsenter (vgl. Galuske/ Rietzke 2008: 404). Die Formel „Eigenaktivität auslösen – Sicherheit einlösen“ (Dörre et al. 2013: 24) beherrschte nun die die deutsche Arbeitsmarktpolitik. Diese Formel stellt klar, dass die Ursache für Langzeitarbeitslosigkeit nicht strukturell ist, sondern die Menschen letztlich selbst für den Misserfolg verantwortlich sind. Deshalb plädiert die neue Politik dafür, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger zu aktivieren, da diese Gruppierungen durch mehr Aktivität eine bessere Arbeitsstelle finden könnten. „Letztendlich [geht] es darum, den Status der Langzeitarbeitslosen möglichst ungemütlich zu gestalten, um so den Anreiz für eine rasche Arbeitsaufnahme zu erhöhen.“ (Dörre et al. 2013: 25). Das Erzeugen der Ungemütlichkeit bestärkt den Aspekt, dass das Ausüben von Druck in der aktivierenden Sozialpolitik seine Legitimation gefunden hat. Es findet seine Rechtfertigung bei Personen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen und sich im Zustand der Arbeitslosigkeit, inklusive Sozialleistungen, wohlfühlen. Deswegen lautet die in der aktivierenden Politik logische Schlussfolgerung, dass die Menschen, die am Arbeitsleben nicht teilnehmen wollen, sich den Sanktionen und dem Druck des aktivierenden Staates stellen müssen (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2002: 12). Zusammengefasst wurde den Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die in der Öffentlichkeit den Ruf der passiven BürgerInnen haben, mit den Reformen am Arbeitsmarkt „tatsächlich Beine gemacht.“ (Dörre et al. 2013: 24). Die Hartz-Reformen haben einen „Mentalitätswechsel“ (ebd.) erzeugt, der dazu geführt hat, dass Arbeitslose sich schneller einen neuen Job suchen müssen. Sonst greift der strafende und kontrollierende Mechanismus des aktivierendes Sozialstaates. Nach Robert Castel hat es in der „Zone der Prekarität“, die sich durch unsichere Beschäftigungsformen und eine immer größer werdenden Distanz zur sozialen Teilhabe an der Gesellschaft kennzeichnet, einen deutlichen Zuwachs gegeben (vgl. Dörre et al. 2013: 25). Dieser Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Hartz-Gesetze in der Praxis nicht die Funktion erfüllt haben, die sie sich in der Theorie vorgesetzt hatte. Hartz I und II hatten primär das Ziel der Flexibilisierung am Arbeitsmarkt, weshalb Beschäftigungsformen, wie zum Beispiel die geringfügige Beschäftigung oder die Leiharbeit, ausgebaut wurden (vgl. Dingeldey 2011: 286). Diese Gesetze haben somit dazu beigetragen, dass sich immer mehr Menschen in der „Zone der Prekarität“ wiederfinden. Der Ausbau geringfügiger Beschäftigungsformen in Form von Hartz I und II begünstigt diese Entwicklung. Somit ist die Gefahr gegeben, dass Menschen sich vom ersten Arbeitsmarkt stärker distanzieren, bis die „Zone der Entkoppelung“ erreicht ist (vgl. Dörre et al. 2013: 26). In dieser Zone ist keine reale Chance gegeben, sich erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren (vgl. ebd.). Die Konsequenz ist, dass Betroffene resignieren und sich den Strafen und dem Druck des aktivierenden Sozialstaats ergeben. Die aktivierende Sozialpolitik stellt „[...] jene Disziplinierungsmittel bereit, mit deren Hilfe Müßiggang und Faulenzerei bekämpft und der gesellschaftliche Zwang, seinen Lebensunterhalt durch eine legale Erwerbsarbeit verdienen zu müssen, exemplarisch durchgesetzt werden soll.“ (ebd.). Aus diesem Zitat ergibt sich die Schlussfolgerung, dass jede Person für sein eigenes Leben verantwortlich ist, und zwar für den Erfolg wie auch für den Misserfolg.
Die bekannteste Reform am Arbeitsmarkt war die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu Arbeitslosengeld II (auch ALG II abgekürzt), das im Alltag stärker unter Hartz IV bekannt ist (vgl. ebd). Von Elitenkreisen als eine erfolgsgenerierende Innovation präsentiert, hatte diese Zusammenlegung schwerwiegende Folgen für Empfänger von ALG II in Bezug auf „die subjektive Verarbeitung und die gesellschaftliche Akzeptanz [...]“ (Dörre et al. 2013: 27). Die Hartz-Reformen verdeutlichen die Spaltung der Gesellschaft. Für einige waren die Hartz-Gesetze die Ursache für den Erfolg am Arbeitsmarkt, sodass es zu einer höheren Erwerbstätigkeit und zu einer niedrigeren Arbeitslosigkeit kam (vgl. Dörre et al. 2013: 16ff.).
Für viele, dazu gehören vor allem die Betroffenen der Arbeitsmarktreformen, hat die veränderte Politik zu mehr Unsicherheit und Prekarität geführt. Die Hilfebedürftigkeit wird seit 2005 dahingehend geprüft, dass „ein besonderes Augenmerk auf private bzw. familiäre Finanzierungsmöglichkeiten gelegt [wird].“ (Dörre et al. 2013: 27). Die Erwerbsfähigkeit wurde im Zuge der Arbeitsmarktreformen wie folgt definiert, nämlich, dass Menschen, die täglich mehr als drei Stunden arbeiten können, als erwerbsfähig gelten (vgl. Dörre et al. 2013: 28). Es können nur Personen ALG II erhalten, die „[...] erwerbsfähig und hilfebedürftig [sind] […].“ (ebd.). Das heißt: nur diejenigen, die nach der Definition der Hartz-Reformen und somit der aktivierenden Sozialpolitik erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Eine andere als diese Definition ist in diesem gesellschaftlichen Kontext nicht zulässig.
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