Herr M. ist Beamter im gehobenen Dienst einer Stadtverwaltung. Seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei etwa 440,00 Euro und übersteigen die vergleichbarer Kollegen um bis zu 100%. Neben dem erhöhten Beitragssatz sind auch die Leistungen, welche Herrn M. zur Verfügung stehen, geringer als die der, hinsichtlich des Alters, des Familienstands und der Besoldungsgruppe vergleichbaren Kollegen. Doch wie kommt diese Konstellation zustande?
Herr M. verfügt aufgrund eines angeborenen Herzfehlers und allergiebedingten Asthmas über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50%. Die private Krankenversicherung lehnte den Antrag aufgrund mehrerer Operationen in den 80er Jahren ab. Diese Operationen stehen im Zusammenhang mit dem angeborenen Herzfehler und waren für Herrn M. überlebensnotwendig. Herr M. meldete sich daher als freiwillig gesetzlich Versicherter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an. Nach der Ausbildung wurde Herr M. im Jahr 2012 auf Probe verbeamtet und verblieb weiterhin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2013 erfuhr Herr M. erstmals von einer Öffnungsaktion (PKV 2014: 1ff), welche ihm einen Eintritt in die private Versicherung unter vereinfachten Bedingungen ermöglichte. Bei der erneuten Beantragung wurde Herrn M. mitgeteilt, dass diese Öffnungsklausel nur innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung auf Probe in Betracht kommt (ebd. 8). Herr M. muss daher in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben und erhält vom Arbeitgeber keinerlei Zuschüsse, da diese nur für Arbeitnehmer gewährt werden.
Fraglich ist, ob Herrn M. aufgrund seiner Behinderung eine Ungleichbehandlung gemäß Artikel 3 GG. widerfährt. Falls eine Ungleichbehandlung vorliegt, gilt zu klären, ob diese verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Der Aufbau dieser Arbeit orientiert sich an einem Prüfungsschema für die Gleichheitsrechte gemäß Art. 3 GG (Grundgesetz, zuletzt geändert am 23.12.2014.) auf das im weiteren Verlauf dieser Arbeit genauer eingegangen wird. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Abwägung der Pro und Contra Argumente in Kapitel vier dieser Arbeit. Die vorhergehenden Schritte beinhalten insbesondere die Erläuterung des zu untersuchenden Grundrechtes und die Prüfung einer gegebenenfalls vorliegenden Ungleichbehandlung des Beamten M..
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Artikel 3 Grundgesetz
- Auswahl des betroffenen Grundrechtes
- Begriff der Behinderung
- Benachteiligung in Folge einer Behinderung
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- Kollidierende Verfassungsgüter
- Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht die Frage, ob die zusätzlichen Kosten, die ein unfreiwillig gesetzlich versicherter Beamter in Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner Behinderung tragen muss, eine Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG darstellen.
- Prüfung des Grundrechts auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG
- Definition des Begriffs der Behinderung im Sinne des Grundgesetzes
- Analyse der Benachteiligung aufgrund der Behinderung
- Abwägung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung
- Anwendung aktueller Rechtsprechung auf den Fall
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Hausarbeit stellt den Fall von Herrn M., einem Beamten mit einer Behinderung, vor, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss als seine Kollegen. Die Arbeit untersucht, ob dies eine verfassungswidrige Benachteiligung darstellt.
Artikel 3 Grundgesetz
Dieser Abschnitt erläutert das Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 GG und wählt das betroffene Grundrecht im konkreten Fall aus. Des Weiteren wird der Begriff der Behinderung im Sinne des Grundgesetzes definiert.
Benachteiligung in Folge einer Behinderung
Dieser Abschnitt analysiert, ob Herrn M. aufgrund seiner Behinderung eine Benachteiligung im Sinne des Grundrechts auf Gleichbehandlung widerfährt. Konkret geht es um die Frage, ob die höheren Krankenversicherungsbeiträge eine unzumutbare Schlechterstellung darstellen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung, Artikel 3 GG, Behinderung, Benachteiligung, Krankenversicherung, Beamte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Rechtsprechung, Nordrhein-Westfalen.
Häufig gestellte Fragen
Warum müssen manche Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen werden oft von privaten Versicherungen abgelehnt oder verpassen die engen Fristen der sogenannten „Öffnungsaktionen“.
Welche finanzielle Belastung ergibt sich für gesetzlich versicherte Beamte?
Da der Dienstherr in vielen Bundesländern (wie NRW zum Zeitpunkt der Arbeit) keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Versicherung zahlt, müssen Beamte den vollen Beitragssatz allein tragen.
Stellt diese Belastung eine Diskriminierung nach Art. 3 GG dar?
Die Arbeit prüft, ob eine verfassungswidrige Benachteiligung aufgrund einer Behinderung vorliegt, wenn der Zugang zum günstigeren Beihilfesystem faktisch verwehrt bleibt.
Was ist die „Öffnungsaktion“ der privaten Krankenversicherungen (PKV)?
Es ist eine freiwillige Zusage der PKV, Beamtenanfänger trotz Vorerkrankungen zu bestimmten Bedingungen aufzunehmen, allerdings meist nur innerhalb einer 6-Monats-Frist.
Was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ in diesem juristischen Kontext?
Es wird geprüft, ob die Ungleichbehandlung (kein Zuschuss zur GKV) durch legitime Zwecke gerechtfertigt ist oder ob sie eine unzumutbare Härte für den betroffenen Beamten darstellt.
Gibt es Unterschiede bei den Leistungen zwischen GKV und PKV für Beamte?
Ja, oft sind die Leistungen der GKV geringer als die Kombination aus Beihilfe und PKV, während die Kosten für den Beamten in der GKV deutlich höher ausfallen können.
- Quote paper
- Fabian Kröger (Author), 2017, Grundrechtsprüfung bezüglich der zusätzlich entstehenden Kosten eines unfreiwillig gesetzlich versicherten Beamten in Nordrhein-Westfalen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/451624