Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) haben einschneidende Veränderungen im Kreditgeschäft für die Kreditinstitute in Deutschland verursacht. Davon betroffen sind insbesondere die Organisation des Kreditgeschäfts sowie das Kreditrisikomanagement. Im Folgenden soll zuerst die rechtliche Grundlage und der Geltungsbereich der MaK dargestellt werden, anschließend werden die Gründe für die Ausarbeitung der MaK erläutert. Im nächsten Kapitel folgt die Beschreibung der wesentlichen Elemente der MaK. Der letzte Teil der Arbeit beschäftigt sich dann mit den Auswirkungen auf das Controlling und die Überwachung der Kreditrisiken. Des Weiteren möchte ich einige Möglichkeiten zur Früherkennung und Begrenzung der Kreditrisiken auf Einzelgeschäftsbasis sowie für das gesamte Kreditportfolio aufzeigen.
Meine persönliche Motivation für dieses Thema beziehe ich aus der täglichen Arbeit im Kreditrisikomanagement und der damit verbundenen Erweiterung meiner bisherigen Kenntnisse in diesem Bereich, um beim Aufbau eines Kreditrisikocontrollings bei meinem Arbeitgeber, der Volksbank Schwarzwald-Neckar eG, entsprechend mitwirken zu können. Die aus dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse sollen hierbei mit einfließen und zur stetigen Verbesserung der Strukturen im Kreditgeschäft beitragen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
2.1. Rechtliche Grundlagen und Rechtsnatur der MaK
2.2. Gründe für die Ausarbeitung der MaK
2.3. Kernelemente der MaK
2.3.1. Allgemeine Anforderungen
2.3.2. Organisation des Kreditgeschäfts
2.3.3. Kreditrisikomanagement
3. Kreditrisikomanagement
3.1. Bedeutung und Aufgaben
3.2. Kreditrisikosteuerung und –überwachung
3.2.1. Risiken im Kreditgeschäft
3.2.2. Früherkennung von Risiken
3.2.3. Begrenzung der Risiken
3.2.3.1. Einzelgeschäftsbezogene Begrenzung
3.2.3.2. Gesamtgeschäftsbezogene Begrenzung
3.2.4. Berichtswesen
4. Schlussbetrachtung
1. Einleitung
Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) haben einschneidende Veränderungen im Kreditgeschäft für die Kreditinstitute in Deutschland verursacht. Davon betroffen sind insbesondere die Organisation des Kreditgeschäfts sowie das Kreditrisikomanagement.
Im Folgenden soll zuerst die rechtliche Grundlage und der Geltungsbereich der MaK dargestellt werden, anschließend werden die Gründe für die Ausarbeitung der MaK erläutert. Im nächsten Kapitel folgt die Beschreibung der wesentlichen Elemente der MaK. Der letzte Teil der Arbeit beschäftigt sich dann mit den Auswirkungen auf das Controlling und die Überwachung der Kreditrisiken. Des Weiteren möchte ich einige Möglichkeiten zur Früherkennung und Begrenzung der Kreditrisiken auf Einzelgeschäftsbasis sowie für das gesamte Kreditportfolio aufzeigen.
Meine persönliche Motivation für dieses Thema beziehe ich aus der täglichen Arbeit im Kreditrisikomanagement und der damit verbundenen Erweiterung meiner bisherigen Kenntnisse in diesem Bereich, um beim Aufbau eines Kreditrisikocontrollings bei meinem Arbeitgeber, der Volksbank Schwarzwald-Neckar eG, entsprechend mitwirken zu können. Die aus dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse sollen hierbei mit einfließen und zur stetigen Verbesserung der Strukturen im Kreditgeschäft beitragen.
Timo Schittenhelm, Juni 2005
2. Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft
2.1. Rechtliche Grundlage und Rechtsnatur der MaK
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Als Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft wird vor allem der § 25a Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) genannt. Danach ist jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet, über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, geeignete Regelungen für die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie über interne Kontrollverfahren verfügen zu müssen.[1]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf Grundlage dieses Paragraphen beruht das Rundschreiben Nr. 34/2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das am 20. Dezember 2002 veröffentlicht worden ist. Mit diesem Rundschreiben hat die BaFin die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft festgelegt, worin Normen konkretisiert und interpretiert werden und ihre Auffassung zu Problemstellungen und Fragen aus aufsichtsrechtlicher Sicht dargestellt werden.[2]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Durchführung und die Einhaltung dieser Normen wird durch die Kontrolle der Feststellungen der Sonder- und Abschlussprüfer von der BaFin überwacht, insbesondere die Einhaltung der Fristen für die Umsetzung der Vorgaben. In den Vorbemerkungen zu diesem Rundschreiben weist die BaFin unter Teilziffer 2 (Tz. 2) nochmals darauf hin, dass darin viele Öffnungsklauseln enthalten sind, um eine flexiblere Umsetzung der Richtlinien zu ermöglichen. Dies soll vor allem die Größe der jeweiligen Kreditinstitute und die Vielfalt des Kreditgeschäfts berücksichtigen.[3]
Bei Nichteinhaltung hat die BaFin gewisse Möglichkeiten, um auf die Missstände hinzuweisen und die säumigen Kreditinstitute zur Behebung der Mängel aufzufordern. Verwarnungen und Sanktionen gegen Organe des betroffenen Kreditinstituts sind dabei eher die Ausnahme.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2. Gründe für die Ausarbeitung der MaK
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durch den nachhaltigen konjunkturellen Abschwung der Volkswirtschaft Anfang des 21. Jahrhunderts ist auch die deutsche Kreditwirtschaft erheblichen Belastungen ausgesetzt worden. Dies schlägt sich auch deutlich in der Anzahl der Unternehmensinsolvenzen nieder, deren Anzahl das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung 1 / Quelle: Statistisches Bundesamt
Diese Abbildung zeigt deutlich, dass in den letzten fünfzehn Jahren ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen zu verzeichnen war und der Wendepunkt wohl noch lange nicht erreicht ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Durch den enormen Anstieg der Insolvenzen und den damit verbundenen erheblichen Forderungsausfällen, die hauptsächlich die Kreditwirtschaft betroffen haben, sind auch einige Kreditinstitute in Schieflage geraten. Hierbei ist vor allem der Fall der Bankgesellschaft Berlin zu nennen, der wochenlang in der Öffentlichkeit für Schlagzeilen gesorgt und zum Teil hitzige Diskussionen, auch auf politischer Ebene, hervorgerufen hat. Bei der Analyse der Gründe für die Schieflagen einzelner Kreditinstitute sind dann immer wieder die folgenden wesentlichen Verlustfaktoren im Kreditgeschäft aufgetaucht:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 / Quelle: Intensiv- und Problemkreditmanagement, Eckhard Theewen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ein erster wesentlicher Grund liegt darin, dass viele Kreditinstitute bisher ein ungeplantes Ad-hoc-Management bei der Ausweitung ihres Kreditgeschäftes betrieben haben. Hier fehlt vor allem die Festlegung einer Geschäftsphilosophie, die realistische Zielvorgaben und Strategien enthält. Ebenso ist die Überprüfung der eigenen Risikotragfähigkeit für diese expansive Geldpolitik nicht vorgenommen worden, so dass beim Eintritt mehrerer größerer Kreditausfälle das Kreditinstitut sofort in Schwierigkeiten geraten ist.[4] Das Problem liegt in diesem Punkt eindeutig bei der Geschäftsleitung, die hier meist nur auf Wachstum und Größe bei ihren Aktivitäten geschaut hat, aber die damit verbundenen Risiken außer Acht gelassen hat.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die weiteren Gründe liegen in der mangelhaften Kreditanalyse und bei den vielen Fehlern, die bei der Kreditvergabe gemacht werden können. Kredite wurden trotz unzureichender Informationen und erheblicher Auswertungsdefizite des vorliegenden Informationsmaterials vergeben. Dieses Problem ist dann aufgetreten, wenn die Kompetenzen für die Kreditvergabe auf nur wenige Personen konzentriert waren. Meist waren die Kompetenzen hier auf den Vertrieb verteilt, so dass nur die Ausweitung des Kreditgeschäfts im Vordergrund gestanden ist, die damit eingekauften Risiken jedoch unberücksichtigt geblieben sind.[5]
Hieraus wird ein Kernelement der MaK abgeleitet, nämlich die Funktionstrennung in „Markt“ und „Marktfolge“, auf die im nächsten Kapitel ausführlich eingegangen wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weitere Probleme sind in der fehlenden oder mangelhaften Aufbau- und Ablauforganisation der Kreditprozesse aufgetreten, so dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Kreditengagements nicht erfolgt ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der vierte wesentliche Verlustfaktor im Kreditgeschäft ist die mangelhafte Kreditüberwachung. Bei vielen Kreditinstituten gab es keinerlei Verfahren zur frühzeitigen Risikoerkennung. Somit war die Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen nicht möglich. Ebenfalls fehlte die Risikoüberwachung auf Portfolioebene, wodurch die so genannten Konzentrationsrisiken (z.B. Branchenrisiko) nicht erkannt werden konnten.[6] Gerade diese „Klumpenrisiken“ führten häufig zu Schieflagen von Kreditinstituten, wenn eine gesamte Branche in Schwierigkeiten geraten ist. Dies hat sich vor allem in den letzten Jahren bei Kreditinstituten bemerkbar gemacht, die ihr Kreditportfolio stark auf die Automobil- und Gaststättenbranche ausgerichtet hatten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ein weiteres Problem war das fehlende Berichtswesen in vielen Kreditinstituten, das die Situation im Kreditgeschäft für die Geschäftsleitung realistisch und zeitnah dargestellt hätte. Dadurch wurden die kritischen Situationen gar nicht bzw. erst zu spät wahrgenommen, weshalb es für Gegensteuerungsmaßnahmen meist zu spät war.[7]
Dies sind alles Gründe gewesen, die die BaFin zur Ausarbeitung und Festlegung gewisser Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft veranlasst haben, um die Qualität des Kreditgeschäftes bei den Kreditinstituten in Deutschland zu verbessern, ohne allerdings in die institutseigenen Prozesse direkt einzugreifen.
2.3. Kernelemente der MaK
Im Folgenden sollen die Kernelemente und wesentlichen Punkte der MaK beschrieben und die Umsetzung zum Teil mit Beispielen aus der Bankpraxis dargestellt werden.
2.3.1. Allgemeine Anforderungen
Zu den allgemeinen Anforderungen gehört in erster Linie der Anwendungsbereich der MaK. Die MaK sind für alle Kreditinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 KWG mit Ausnahme von Kapitalanlagegesellschaften nach dem KAAG gültig.[8]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit den MaK hat die BaFin ausdrücklich der gesamten Geschäftsleitung die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Organisation des Kreditgeschäftes sowie für ein effektives Risikomanagement- und Controllingsystem übertragen. Das bedeutet, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung stets in der Lage sein muss, die mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken beurteilen und Entscheidungen über Maßnahmen zur Risikobegrenzung treffen zu können.[9] Das heißt auch, dass die Verantwortung nicht an untergeordnete Managementebenen delegiert werden darf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anzuwenden sind die MaK grundsätzlich für alle Kreditgeschäfte gemäß § 19 Abs. 1 KWG. Hierzu zählen die Bilanzaktiva sowie außerbilanzielle Geschäfte mit Adressenausfallrisiken und mit Länderrisiken behaftete Geschäfte. Die vorgenannten Risiken werden in einem späteren Kapitel noch detailliert erklärt.
Aus diesem Grund unterliegen alle folgenden Kreditentscheidungen den Vorschriften der MaK:
[...]
[1] vgl. Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Kurzkommentar von RA Jochen Lehnhoff und RA Dr. Holger Mielk, S. 170-175
[2] vgl. Intensiv- und Problemkreditmanagement, Eckhard M. Theewen, S. 14
[3] vgl. BaFin, Rundschreiben Nr. 34/2002 vom 20.12.2002
[4] vgl. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), S. 4, Ralf Hannemann / Andreas Schneider / Ludger Hanenberg
[5] vgl. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), S. 4, Ralf Hannemann / Andreas Schneider / Ludger Hanenberg
[6] vgl. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), S. 5, Ralf Hannemann / Andreas Schneider / Ludger Hanenberg
[7] vgl. Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), S. 5, Ralf Hannemann / Andreas Schneider / Ludger Hanenberg
[8] vgl. Ernst & Young – Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, S. 6
[9] vgl. BaFin, Rundschreiben Nr. 34/2002 vom 20.12.2002, Tz. 8
- Arbeit zitieren
- Timo Schittenhelm (Autor:in), 2005, Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) und ihre Auswirkungen auf das Kreditrisikomanagement der Banken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45088
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