Spätestens nach dem 1. Mai 2004, dem Datum des Beitritts der acht ehemaligen Ostblockstaaten sowie Zypern und Malta, ist die Teilung Europas in Ost und West ein für allemal vorbei. Die Erweiterung der EU auf nunmehr 25 Mitgliedstaaten ist damit keinesfalls beendet. Rumänien und Bulgarien werden höchstwahrscheinlich im Jahr 2007 beitreten, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind nach der Regierungskonferenz im Dezember 2004 eröffnet worden und die Demokratisierung in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien macht zwar kleine, aber dennoch beständige Fortschritte, so dass ein Beitritt dieser Länder keinesfalls utopisch ist. Diese Ausdehnung der EU verspricht nicht nur wirtschaftliche Vorteile für die Teilnehmerstaaten, sondern wird auch dazu Beitragen, dass knapp 60 Jahre nachdem halb Europa in Trümmern lag und viele Nationen verfeindet waren, nie wieder eine solche Situation auf diesem Kontinent entstehen kann. Allerdings verschärft diese Erweiterung die Probleme bezüglich der Handlungsfähigkeit der EU, die auch der Vertrag von Nizza nicht lösen konnte und mit dessen Kompromiss bereits die EU-15 zu kämpfen hatten. Um diese Probleme zu lösen wurde die erste Verfassung für Europa ausgearbeitet und schließlich auch verabschiedet. Zwar muss diese noch einige Referenden überstehen aber der deutsche Außenminister Joschka Fischer zeigte sich im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 25.06.2004 optimistisch: „Die Verfassung muss jetzt noch ratifiziert werden. Da wird es einige Aufregung geben, aber am Schluss tritt sie in Kraft.“ Diese Ansicht mag nicht unbegründet sein, allerdings ist sie sicherlich auch mit dem Bewusstsein verbunden, dass eine eventuelle Ablehnung die EU auf Jahre stagnieren lassen würde. Der ständig wachsende Reformbedarf der Europäischen Union wird durch die Häufigkeit der kleineren und größeren Vertragsrevisionen innerhalb von 17 Jahren, angefangen mit Maastricht 1992, über Amsterdam und Nizza 1997 bzw. 2003, bestätigt, wenn man davon ausgeht, dass die Verfassung 2009 in Kraft tritt. Doch welche Entwicklung haben diese Verträge innerhalb der EU angestoßen? Diese Frage wird anhand eines der wichtigsten Entscheidungsorgane der Europäischen Union, dem Ministerrat, veranschaulicht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Ministerrat der EU
- 1. Historische Entwicklung
- 2. Zusammensetzung
- 3. Aufgaben
- 3.1. Allgemein
- 3.2. Gesetzgebung
- 4. Der Vertrag von Amsterdam
- 5. Der Vertrag von Nizza
- 6. Problematik
- 7. Die Verfassung für Europa
- 7.1. Der Außenminister der Union
- 7.2. Die Zusammensetzung des Ministerrats
- 7.3 Die Qualifizierte Mehrheit
- III. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Rolle des Ministerrats in der Europäischen Union. Sie untersucht seine historische Entwicklung, Zusammensetzung, Aufgaben und die durch Verträge wie Amsterdam und Nizza sowie die Verfassung für Europa angestossenen Reformen. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Problematik, die durch die Erweiterung der EU entstanden ist und wie der Ministerrat in diesem Kontext seine Handlungsfähigkeit bewahren soll.
- Historische Entwicklung des Ministerrats seit den Römischen Verträgen
- Zusammensetzung und Aufgaben des Ministerrats
- Reformen des Ministerrats durch Verträge wie Amsterdam und Nizza
- Problematik der Handlungsfähigkeit des Ministerrats im Kontext der EU-Erweiterung
- Bedeutung der Verfassung für Europa für die Zukunft des Ministerrats
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Entwicklung der Europäischen Union und die Bedeutung der Erweiterung für die Handlungsfähigkeit des Ministerrats. Kapitel II stellt den Ministerrat als Entscheidungsorgan der EU vor, beschreibt seine historische Entwicklung, Zusammensetzung und Aufgaben. Es beleuchtet die Reformen durch die Verträge von Amsterdam und Nizza sowie die Problematik im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung. Zudem wird die Bedeutung der Verfassung für Europa für die Zukunft des Ministerrats beleuchtet.
Schlüsselwörter
Ministerrat, Europäische Union, EU-Erweiterung, Verträge von Amsterdam und Nizza, Verfassung für Europa, Handlungsfähigkeit, Gesetzgebung, Mehrheitsentscheidungen, historische Entwicklung, Zusammensetzung, Aufgaben.
- Quote paper
- M.A. Sebastian Schäffer (Author), 2005, Der Ministerrat der EU - Aufgabe, Funktion und Zukunft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44874