Die entscheidende Frage lautet, ob überzeugende Gründe bestehen, die Sympathie-Werbung für eine terroristische Vereinigung als nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern als strafwürdig anzusehen.
Im Jahr 2002 hob der Gesetzgeber die Strafbarkeit der Sympathie-Werbung auf. Der Weg, den Rechtsprechung, Literatur und der Gesetzgeber bis zu dieser Entscheidung gegangen sind, wird im Rahmen dieser Arbeit nachgezeichnet und kritisch hinterfragt. Es soll dabei auch geklärt werden, inwieweit die Pönalisierung von Sympathie-Werbung geeignet, erforderlich und nicht zuletzt angemessen war, um der linksterroristischen Bedrohung zu begegnen. Den Schwerpunkt der Bearbeitung bildet der Zeitraum von der Einführung des §129a StGB 1976 bis 1989, während die neuere Entwicklung des Paragraphen nur zur Kontrastierung aufgegriffen wird.
Gliederungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einführung
B. Hauptteil
I. Statistische Relevanz der Werbung für eine terroristische Vereinigung im Rahmen der Strafverfolgung
II. Die Kriminalisierung der Sympathie-Werbung von 1976 bis 2002
III. Die Entkriminalisierung der Sympathie-Werbung durch den Gesetzgeber
C. Ergebnis und Ausblick
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- Timo Junker (Author), 2013, Werbung für eine terroristische Vereinigung im Spannungsfeld zur Meinungsäußerungsfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448547
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