Es werden folgende Fragen behandelt: Darf der Kommissionär mit der Forderung aus dem Ausführungsgeschäft frei verfügen, also auch abtreten, oder werden ihm diesbezüglich Grenzen gesetzt? Unter welchen Voraussetzungen kann der Dritte aufrechnen? Ist eine Aufrechnung des Kommissionärs möglich?
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen des Kommissionsgeschäfts
I. Begriff des Kommissionärs
II. Rechtliche Beziehungen der Beteiligten
III. Rechte und Pflichten aus dem Kommissionsgeschäft
1. Pflichten des Kommissionärs
2. Rechte des Kommissionärs
C. Schutz des Kommittenten durch § 392 II HGB
I. Auswirkungen des § 392 II HGB auf die Abtretung der Forderung
II. Auswirkungen des § 392 II HGB auf die Aufrechnung
1. Aufrechnung durch den Dritten
a) Aufrechnung mit einer Forderung gegen den Kommittenten
b) Aufrechnung mit einer Forderung gegen den Kommissionär
aa) Konnexe Forderung
bb) Inkonnexe Forderung
2. Aufrechnung durch den Kommissionär
a) Konnexe Forderung
b) Inkonnexe Forderung
D. Fazit
Literaturverzeichnis
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