Die Geschichte geht auf das Jahr 1930 zurück. In diesem Jahr wurde auf Anregung von Ernst Rabel eine Expertenkommission von UNIDORIT gegründet, die einen Entwurf über den Abschluss und Inhalt von internationalen KV erarbeiten sollte. Abgeschlossen wurden diese Arbeiten 1964 auf der Diplomatischen Konferenz in Den Haag. Hierbei wurden zwei Übereinkommen verabschiedet:
1. das Übereinkommen zur Einführung des EKG „materielle KR“ und
2. das Übereinkommen zur Einführung des EAG „Kaufabschlussrechts“.
Nachdem die Übereinkommen von fünf Staaten ratifiziert worden waren, traten sie 1972 völkerrechtlich in Kraft. Die Hoffnung für weltweite Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts trübte sich jedoch, da viele Staaten die Ratifizierung oder den Beitritt ablehnten. Gründe für die Zurückhaltung waren vor allem sachliche Einwände. Des Weiteren wurden kommunistische- und Entwicklungsländer erst gar nicht an der Ausarbeitung beteiligt und sahen somit die Interessen der industrialisierten Staaten zu stark berücksichtigt. Infolgedessen traten sie dem Übereinkommen nicht bei.1966 beschloss die UNCITRAL, neue weltweit annehmbare Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Handel auszuarbeiten. Grundlage der Arbeiten war das Haager Übereinkommen von 1964. Jahr später wurde der Wiener Entwurf zum materiellen Kaufrecht verabschiedete. Parallel hierzu wurde ein Entwurf über das Recht bezüglich des Abschluss von internationalen KV erarbeitet. Diese beiden Entwürfe wurden 1978 zum New Yorker Entwurf zusammengefasst. Die bislang praktizierte Trennung von Kaufabschlussrecht und materiellem Kaufrecht wurde damit aufgegeben. Dieser Entwurf wurde 1980 Gegenstand der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Wien. Das Ergebnis dieser jahrzehntelangen Arbeiten war das UNKR, das von 62 Staaten erarbeitet wurde. Hiermit wurde der Grundstein für die internationale Vereinheitlichung des materiellen Kaufrechts und des Kaufabschlussrechts gelegt. Bis 1999 wurde das Übereinkommen von 57 Staaten ratifiziert oder sie traten ihm bei. Die Ratifizierung des UNKR, setzt die Kündigung des HÜ von 1964 voraus. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 99 Abs 1 am 1. Januar 1988 völkerrechtlich in Kraft getreten. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Historie
- Aufbau des Übereinkommens
- Vorteile des UNKR gegenüber dem HÜ von 1964
- Unterschiede zum deutschen Recht
- Vorzüge des UNKR gegenüber dem deutschen Recht
- Allgemeine Grundsätze des UNKR
- Terminologie des Übereinkommens
- Anwendungsbereiche des UNKR
- Bedeutung des Übereinkommens
- Verbesserungsideen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem UN-Kaufrecht (UNKR), insbesondere mit seiner Historie, seinem Aufbau, seinen Vorteilen gegenüber dem Haager Übereinkommen von 1964 und seinen Unterschieden zum deutschen Recht. Ziel ist es, das UNKR zu erläutern und seine Bedeutung für den internationalen Handel aufzuzeigen.
- Entwicklungsgeschichte des UNKR
- Aufbau und Struktur des Übereinkommens
- Vorteile des UNKR gegenüber Vorgängerabkommen
- Vergleich des UNKR mit nationalem Recht (Deutschland)
- Bedeutung des UNKR für den internationalen Handel
Zusammenfassung der Kapitel
Historie: Die Geschichte des UN-Kaufrechts beginnt 1930 mit der Gründung einer Expertenkommission durch UNIDROIT. Nach der Verabschiedung zweier Übereinkommen in Den Haag 1964, die jedoch nur von wenigen Staaten ratifiziert wurden, beschloss die UNCITRAL 1966, neue Rechtsvorschriften zu entwickeln. Der Wiener Entwurf von 1978 vereinte die Regelungen zum Kaufabschluss und zum materiellen Kaufrecht. Nach jahrzehntelanger Arbeit wurde 1980 das UNKR verabschiedet und 1988 in Kraft gesetzt, legitimiert durch die Ratifizierung durch eine Vielzahl von Staaten. Die anfängliche Hoffnung auf weltweite Vereinheitlichung wurde durch die mangelnde Akzeptanz vieler Staaten, insbesondere kommunistischer und Entwicklungsländer, zunächst getrübt. Diese Zurückhaltung beruhte auf sachlichen Einwänden und der Wahrnehmung ungleicher Interessenvertretung.
Aufbau des Übereinkommens: Das UNKR besteht aus 101 Artikeln, gegliedert in vier Teile: Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen, Abschluss des Vertrages, Warenkauf und Schlussbestimmungen. Es regelt das Zustandekommen von Kaufverträgen, die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, einschließlich Regelungen bei Vertragsverletzungen. Das UNKR basiert weitgehend auf dem Haager Übereinkommen von 1964, übernimmt dessen Prinzipien der Vertragsfreiheit, den Vorrang von Handelsbräuchen und die Maßgeblichkeit des Parteiwillens.
Vorteile des UNKR gegenüber dem HÜ von 1964: Das UNKR profitierte von den Erfahrungen mit dem Haager Übereinkommen von 1964. Es ist kürzer, übersichtlicher und leichter verständlich, auch für Nicht-Juristen. Die Zusammenfassung der Regelungen des EKG und EAG in einem Instrument ermöglicht eine einheitliche Anwendung allgemeiner Bestimmungen. Die Möglichkeit von Vorbehalten bei der Ratifikation wird durch eine Beschränkung der Anzahl begrenzt, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Das System der Leistungsstörungen wurde vereinfacht, mit einheitlicher Orientierung an der Nichterfüllung der Pflichten durch Verkäufer und Käufer. Das Konzept der Lieferung wurde ebenfalls vereinfacht. Der Gefahrübergang wird in den Artikeln 66 bis 70 geregelt.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht (UNKR), CISG, Haager Übereinkommen von 1964, Internationaler Kaufvertrag, Kaufabschlussrecht, Materielles Kaufrecht, Vertragsverletzung, Vertragsfreiheit, Handelsbräuche, Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts, Völkerrecht.
Häufig gestellte Fragen zum UN-Kaufrecht (UNKR)
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das UN-Kaufrecht (UNKR). Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Zusammenfassungen der Kapitel (Historie, Aufbau des Übereinkommens, Vorteile gegenüber dem Haager Übereinkommen von 1964), und eine Liste der Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der Erläuterung des UNKR und seiner Bedeutung für den internationalen Handel.
Welche Themen werden im Dokument behandelt?
Das Dokument behandelt die Historie des UNKR, seinen Aufbau und Struktur, seine Vorteile gegenüber dem Haager Übereinkommen von 1964, den Vergleich mit deutschem Recht, die Bedeutung des UNKR für den internationalen Handel, sowie allgemeine Grundsätze, Terminologie und Anwendungsbereiche. Es werden auch Verbesserungsideen erwähnt.
Was sind die Hauptvorteile des UNKR gegenüber dem Haager Übereinkommen von 1964?
Das UNKR ist kürzer, übersichtlicher und leichter verständlich als das Haager Übereinkommen. Es vereint Regelungen in einem Instrument, vereinfacht das System der Leistungsstörungen und das Konzept der Lieferung, und beschränkt die Möglichkeit von Vorbehalten bei der Ratifikation, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Wie ist das UNKR aufgebaut?
Das UNKR besteht aus 101 Artikeln, gegliedert in vier Teile: Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen, Abschluss des Vertrages, Warenkauf und Schlussbestimmungen. Es regelt das Zustandekommen von Kaufverträgen, die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, einschließlich Regelungen bei Vertragsverletzungen.
Welche Bedeutung hat das UNKR für den internationalen Handel?
Das UNKR trägt zur Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts bei und erleichtert den internationalen Handel durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens. Es reduziert Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten, die aus unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen resultieren können.
Was sind die Schlüsselwörter des Dokuments?
Schlüsselwörter sind: UN-Kaufrecht (UNKR), CISG, Haager Übereinkommen von 1964, Internationaler Kaufvertrag, Kaufabschlussrecht, Materielles Kaufrecht, Vertragsverletzung, Vertragsfreiheit, Handelsbräuche, Vereinheitlichung des internationalen Kaufrechts, Völkerrecht.
Wie wird die Geschichte des UN-Kaufrechts dargestellt?
Die Darstellung beginnt mit der Gründung einer Expertenkommission durch UNIDROIT 1930. Sie umfasst die Verabschiedung von Übereinkommen in Den Haag 1964, die Entwicklung neuer Rechtsvorschriften durch die UNCITRAL ab 1966, den Wiener Entwurf von 1978 und die Verabschiedung und Inkraftsetzung des UNKR 1980 bzw. 1988. Die anfängliche Zurückhaltung einiger Staaten bei der Akzeptanz wird ebenfalls thematisiert.
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- Matthias Hintze (Author), 2004, UN-Kaufrecht. Anwendungsbereiche, Bedeutung und Vergleich zum deutschen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44558