Diese Arbeit widmet sich den menschenrechtstheoretischen Aspekten in Rousseaus Gesellschaftsvertrag und will klären, wie Rousseau die Menschenrechte im menschlichen Naturzustand und später im Gesellschaftsvertrag begründet. Hierzu werde ich zunächst auf den Naturzustand des Menschen eingehen, um das natürliche Recht vom Recht und Gesetz im Gesellschaftsvertrag abgrenzen zu können. Anschließend arbeite ich heraus, wie Rousseau den Übergang vom Naturzustand in den Kulturzustand beschreibt und wie sich der Mensch auf diesem Weg entwickelt. Nachdem im dritten Kapitel der Weg der Menschenrechte aus dem Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag nachvollzogen wurde, begründet das vierte Kapitel, warum Menschenrechte in einem Contract Social unabdingbar sind.
Wenn man in einem Wörterbuch für philosophische Begriffe den Begriff „Menschenrechte“ nachschlägt, findet sich im ersten Satz dazu folgende Definition: Menschenrechte seien „unveräußerliche, weil mit der Würde der Person untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen.“. Was für viele vielleicht wie eine Errungenschaft unserer modernen, westlichen Zivilisation erscheint hat in Wahrheit eine jahrhundertelange Tradition. Eines der wichtigsten Dokumente in der Geschichte der Menschenrechte ist die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In diesem Grundlagentext der französischen Revolution sind bereits viele der Ideen verankert, welche auch unser aktuelles Verständnis von Menschenrechten prägen. Für diesen zivilisatorischen Meilenstein gilt Jean-Jacques Rousseau als einer der zentralen Vordenker. Jean-Jacques Rousseau war ein französischer Autor, Gelehrter und Philosoph. Er veröffentlichte Schriften zu politischer Philosophie, Pädagogik und Staatslehre. Bereits zu Lebzeiten war Rousseau schwer umstritten und unterschiedlichst rezipiert. Seine Schriften wurden als aufwieglerisch und gefährlich gesehen. Das darin enthaltene Gedankengut galt als so gefährlich, dass einige Texte nach kurzer Zeit von der katholischen Kirche indiziert und in großen Städten öffentlich verbrannt wurden. In Jean-Jacques Rousseaus Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“ werden Menschenrechte und Naturrechte an vielen Stellen erwähnt. Allerdings gibt der Autor an keinem Punkt eine klare Definition darüber ab, was er genau unter dieser Art von Rechten versteht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Naturrecht des Menschen
- Vom Naturrecht zum Gesellschaftsvertrag
- Menschenrechte im Gesellschaftsvertrag…
- Ist Rousseaus Sicht auf die Menschenrechte mit heutigen vergleichbar?...
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die menschenrechtstheoretischen Aspekte in Jean-Jacques Rousseaus „Vom Gesellschaftsvertrag“ und beleuchtet, wie er Menschenrechte im Naturzustand und im Gesellschaftsvertrag begründet. Die Arbeit untersucht, wie Rousseau den Übergang vom Naturzustand in den Kulturzustand beschreibt und wie sich der Mensch auf diesem Weg entwickelt. Sie untersucht auch, warum Menschenrechte in einem Gesellschaftsvertrag unabdingbar sind, und diskutiert Rousseaus Sichtweise auf Menschenrechte im Vergleich zum heutigen Verständnis.
- Rousseaus Menschenbild im Naturzustand und seine Verbindung zu Menschenrechten
- Der Übergang vom Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag und die Entwicklung des Menschen
- Die Bedeutung von Menschenrechten in einem Contract Social
- Rousseaus Sicht auf Menschenrechte im Vergleich zu heutigem Verständnis
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt den historischen Kontext der Menschenrechte dar und beleuchtet Jean-Jacques Rousseau als wichtigen Vordenker der Menschenrechtsgeschichte. Sie gibt einen Überblick über die zentralen Aspekte der Arbeit und skizziert die Kapitelstruktur.
- Das Naturrecht des Menschen: Dieses Kapitel analysiert Rousseaus Menschenbild im Naturzustand und zeigt, wie er Menschenrechte aus diesem Bild ableitet. Es stellt die Freiheit des Menschen als zentralen Bestandteil von Rousseaus Theorie dar und untersucht den Zusammenhang zwischen Freiheit und Menschenrechten im Naturzustand.
- Vom Naturrecht zum Gesellschaftsvertrag: Dieses Kapitel beschreibt Rousseaus Vorstellung von der Vergesellschaftung des Menschen. Es zeichnet den Weg vom Naturzustand hin zum Kulturzustand nach und beleuchtet die Rolle des Gesellschaftsvertrags in dieser Entwicklung. Es untersucht, wie sich die Menschenrechte vom Naturzustand in die Gesellschaft entwickeln.
Schlüsselwörter
Diese Arbeit behandelt Themen wie Naturrecht, Gesellschaftsvertrag, Menschenrechte, Freiheit, Selbsterhaltung, Vernunft, Gerechtigkeit, und die Entwicklung des Menschen von Natur- zu Kulturzustand.
- Quote paper
- Marius Heil (Author), 2017, Menschenrechte bei Rousseau. Von Naturzustand zum Gesellschaftsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/445097