The 2nd Basel conventions – which will come to force in early 2007 – as well as general
changes in the credit policy and German Bank regulations are leading to a change in
the credit rating procedures. The upcoming and increasingly relevant new credit rating
systems will analyze quantitative and quantitative aspects of the treated company and
thus will create new needs of adjustment for German small and medium sized enterprises
(SME). From the point of view of the SME – which represent the majority of
Germany’s business environment – it will be necessary to prepare and optimize themselves
in accordance to these new requirements in order to stay competitive and to assure
future access to loans and external finance. The Balanced Scorecard, a holistic –
qualitative as well as quantitative oriented – management system represents a perfectly
fitting tool to optimize SME in order to adapt to these new requirements and to
improve the companies rating results. The following study develops a theoretical and innovative three-step-approach to use
the Balanced Scorecard in order to optimize SME in accordance to the described
changes. Based on several interviews with credit rating experts the approach concludes
that a company’s rating results can be optimized by the act of implementing the Balanced
Scorecard as a management tool alone (step I). Furthermore, the goal system
of the individual scorecard can be optimized in order to improve critical aspects of the
evaluation (step II). Finally, the rating result could be enhanced by implementing a rating
perspective within the goal system of the Balanced Scorecard (step III).
Inhaltsverzeichnis
II Abbildungsverzeichnis
III Tabellenverzeichnis
IV Formelverzeichnis
V Abkürzungsverzeichnis
VI Abstract
1 Einleitung
1.1 Thematik und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Der Mittelstand – Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
2.1 Definition des Mittelstandes
2.1.1 Quantitative Begriffsdefinitionen
2.1.2 Qualitative Begriffsdefinitionen
2.2 Wirtschaftliche Bedeutung und Situation des Mittelstandes
2.3 Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes
3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalverordnung
3.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
3.2 Basel I
3.3 Die Entstehung von Basel II
3.4 Ziele und Struktur von Basel II
3.5 Die drei Säulen von Basel II
3.5.1 Säule I: Mindestkapitalanforderungen
3.5.1.1 Kreditrisiken
3.5.1.2 Operationelle Risiken
3.5.2 Säule II: Bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren
3.5.3 Säule III: Marktdisziplin durch erweiterte Offenlegungspflichten
4 Rating – Der Prozess der Unternehmensbonitätsprüfung
4.1 Der Begriff des Ratings
4.2 Rating Arten
4.2.1 Emissionsrating – Emittentenrating
4.2.2 Solicited Rating – unsolicited Rating
4.2.3 Debt Rating – Equity Rating
4.2.4 Auskunftsrating
4.2.5 Unternehmensrating
4.3 Grundkonzept des Ratings
4.4 Rating Symbolik und ihre Bedeutung
4.5 Analysebereiche und Kriterien eines Ratings
4.6 Externes und internes Rating
4.6.1 Externes Rating
4.6.2 Internes Rating
4.6.2.1 Grundlagen des bankinternen Ratings
4.6.2.2 Das neue BVR-Rating der Volks- und Raiffeisenbanken
4.6.3 Internes versus externes Rating
5 Auswirkungen von Basel II und Rating auf den Mittelstand
6 Balanced Scorecard – Ein modernes Managementinstrument
6.1 Grundlagen der Balanced Scorecard
6.1.1 Historie der Balanced Scorecard
6.1.2 Mängel traditioneller Kennzahlensysteme
6.1.3 Das Grundkonzept der Balanced Scorecard
6.2 Aufbau der Balanced Scorecard
6.2.1 Die Finanzperspektive
6.2.2 Die Kunden- und Marktperspektive
6.2.3 Die Prozessperspektive
6.2.4 Die Potenzialperspektive
6.3 Die Balanced Scorecard als strategisches Managementsystem
7 Einsatzmöglichkeiten der Balanced Scorecard zur Ratingoptimierung von KMU
7.1 Die Balanced Scorecard als Maßnahme zur Verbesserung des Ratings
7.2 Ratingoptimierung des Zielsystems der Balanced Scorecard
7.2.1 Vision und Strategie als Ausgangspunkt der Ratingoptimierung
7.2.2 Identifikation von strategischen Zielen und Maßnahmen zur Ratingoptimierung
7.2.2.1 Quantitative Ziele der Ratingoptimierung
7.2.2.2 Qualitative Ziele der Ratingoptimierung
7.2.3 Implementierung ratingoptimierender Ziele in das Zielsystem der Balanced Scorecard
7.2.3.1 Ratingoptimierung in der Finanzperspektive
7.2.3.2 Ratingoptimierung in der Kunden- und Marktperspektive
7.2.3.3 Ratingoptimierung in der Prozessperspektive
7.2.3.4 Ratingoptimierung in der Lern- und Entwicklungsperspektive
7.2.4 Die ratingoptimierte Balanced Scorecard
7.3 Die Möglichkeit der Ratingperspektive
VII Zusammenfassung und Ausblick
VIII Literaturverzeichnis
IX Anhang
Eidesstattliche Erklärung
II Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 – Qualitative Merkmale von mittelständischen Unternehmen
Abbildung 2 – Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Abbildung 3 – Risikoklassen nach Basel I
Abbildung 4 – Schwächen von Basel I
Abbildung 5 – Ziele von Basel II
Abbildung 6 – Die drei Säulen von Basel II
Abbildung 7 – Risikokategorien im Rahmen von Basel II
Abbildung 8 – Ansätze zur Messung der Kreditrisiken nach Basel II
Abbildung 9 – Mindestanforderungen für den Einsatz der IRB-Ansätze
Abbildung 10 – Grundprinzipien des bankenaufsichtlichen Überprüfungsverfahren
Abbildung 11 – Differenzierung des Begriffs „Kreditrating“
Abbildung 12 – Rating Arten
Abbildung 13 – Idealtypischer Krisenverlauf
Abbildung 14 – Grundkonzeption des Ratings
Abbildung 15 – Ratingskala der Agenturen Moody's und Standard & Poor's
Abbildung 16 – Ratingsymbolik der Creditreform Rating AG
Abbildung 17 – Analysebereiche des Ratings
Abbildung 18 – Gewichtung von Ratingelementen
Abbildung 19 – Differenzierte Gewichtung der Ratingkriterien der Sparkassen
Abbildung 20 – Prozess und Adressaten des externen Ratings
Abbildung 21 – Entscheidungsbaum zur Durchführung eines externen Ratings
Abbildung 22 – Ansätze der Ratingkonzeption von Banken
Abbildung 23 – Der interne Ratingprozess aus Sicht des Unternehmens
Abbildung 24 – Kennzahlen der Sparkassenorganisation
Abbildung 25 – K.O. Kriterien und Warnhinweise
Abbildung 26 – Ratingsegmente des BVR Ratings
Abbildung 27 – Anforderung an ein ganzheitliches Managementsystem
Abbildung 28 – Das Konzept der Balanced Scorecard
Abbildung 29 – Perspektiven der Balanced Scorecard
Abbildung 30 – Operativer BSC-Berichtsbogen
Abbildung 31 – Beispiel: Darstellung eines Ursachen-Wirkungsgefüges
Abbildung 32 – Die BSC als ausgewogener Berichtsbogen
Abbildung 33 – Lebenszyklusmodell
Abbildung 34 – BCG-Matrix
Abbildung 35 – Wertangebot an den Kunden
Abbildung 36 – Ergebniskennzahlen der Kundenperspektive
Abbildung 37 – Das generische Prozessmodell der BSC
Abbildung 38 – Leistungstreiber und Ergebnisziele der Potenzialperspektive
Abbildung 39 – Die Balanced Scorecard als Management-System
Abbildung 40 – Die vier Felder der Ratingoptimierung
Abbildung 41 – Einsatzmöglichkeiten der BSC zur Ratingoptimierung
Abbildung 42 – Die Balanced Scorecard als Maßnahme zur Ratingoptimierung
Abbildung 43 – Quantitative Zielsetzungen zur Ratingoptimierung
Abbildung 44 – Qualitative Zielsetzungen zur Ratingoptimierung
Abbildung 45 – Die drei Schritte der Optimierung des BSC Zielsystems
Abbildung 46 – Ziele & Kennzahlen zur Optimierung der Finanzperspektive
Abbildung 47 – Das DuPont Kennzahlensystem im Kontext der Ratingoptimierung
Abbildung 48 – Beispiel: Ratingoptimierung in der Finanzperspektive
Abbildung 49 – Die Kundenperspektive im Kontext der Ratingoptimierung
Abbildung 50 – Ziele & Kennzahlen zur Optimierung der Kundenperspektive
Abbildung 51 – Beispiel: Ratingoptimierung in der Kundenperspektive
Abbildung 52 – Ziele & Kennzahlen zur Optimierung der Prozessperspektive
Abbildung 53 – Beispiel: Ratingoptimierung in der Prozessperspektive
Abbildung 54 – Ziele & Kennzahlen zur Optimierung der Potenzialperspektive
Abbildung 55 – Beispiel: Ratingoptimierung in Potenzialperspektive
Abbildung 56 – Die Ratingoptimierte Balanced Scorecard
Abbildung 57 – Die integrierte Ratingperspektive im Rahmen der BSC
Abbildung 58 – Die Balanced Scorecard als Gegenstück des Ratings
III Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 – Quantitative Definition des Mittelstandes
Tabelle 2 – Aktuelle Eckdaten des deutschen Mittelstands
Tabelle 3 – Chronik von Basel II
Tabelle 4 – Risikogewichtung des Standardansatzes
Tabelle 5 – Ratingkriterien von Agenturen und Banken
Tabelle 6 – Kriterien des externen Ratings
Tabelle 7 – Ratingskala des BVR-Ratings
Tabelle 8 – Aufbau des BVR Mittelstandsratings
IV Formelverzeichnis
Formel 1 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
Formel 2 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II
Formel 3 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach dem IRB-Ansatz
Formel 4 – Berechnung der Eigenkapitalquote
Formel 5 – Berechnung des ROI
Formel 6 – Berechnung der Umsatzrendite
Formel 7 – Berechnung der Eigenkapitalrentabilität
Formel 8 – Berechnung der Cash Flow Rate
Formel 9 – Berechnung des Cash Flows
Formel 10 – Berechnung der Schuldentilgungsdauer
Formel 11 – Berechnung des Anlagendeckungsgrades
Formel 12 – Berechnung der Liquiditätsgrade
Formel 13 – Berechnung von Aufwandsquoten
Formel 14 – Berechnung der Lagerumschlagsgeschwindigkeit
Formel 15 – Berechnung der Geschwindigkeit des Forderungsumschlags
V Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
VI Abstract
The 2nd Basel conventions – which will come to force in early 2007 – as well as general changes in the credit policy and German Bank regulations are leading to a change in the credit rating procedures. The upcoming and increasingly relevant new credit rating systems will analyze quantitative and quantitative aspects of the treated company and thus will create new needs of adjustment for German small and medium sized enterprises (SME). From the point of view of the SME – which represent the majority of Germany’s business environment – it will be necessary to prepare and optimize themselves in accordance to these new requirements in order to stay competitive and to assure future access to loans and external finance. The Balanced Scorecard, a holistic – qualitative as well as quantitative oriented – management system represents a perfectly fitting tool to optimize SME in order to adapt to these new requirements and to improve the companies rating results.
The following study develops a theoretical and innovative three-step-approach to use the Balanced Scorecard in order to optimize SME in accordance to the described changes. Based on several interviews with credit rating experts the approach concludes that a company’s rating results can be optimized by the act of implementing the Balanced Scorecard as a management tool alone (step I). Furthermore, the goal system of the individual scorecard can be optimized in order to improve critical aspects of the evaluation (step II). Finally, the rating result could be enhanced by implementing a rating perspective within the goal system of the Balanced Scorecard (step III).
1 Einleitung
1.1 Thematik und Zielsetzung
Die heutigen Märkte sind gekennzeichnet durch einen permanent zunehmenden Wettbewerb, einen rasanten technologischen Wandel, verstärkt kürzeren Produktlebenszyklen sowie sich stetig verändernden Kundenbedürfnissen und Konsumententrends (Morganski, 2001, S.1 oder auch Brunner, 2000, S.19). Diese Umfeldbedingungen erfordern ein dynamisches Unternehmen, das in der Lage ist Organisation und Strategie kontinuierlich an die Erfordernisse der wandelnden Umfeldbedingungen anzupassen. Die meistens für stabile Umfelder geschaffenen und rein finanzorientierten traditionellen Führungssysteme werden auf Basis dieser Anforderungen in Literatur und Praxis häufig als für diese dynamische Welt unzureichend angesehen. Mit der zunehmenden Einsicht, dass rein finanzielle, traditionelle Steuerungssysteme den Anforderungen moderner Märkte nicht genügen können, wurde in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von alternativen Steuerungs- und Führungsmodellen entworfen (Müller, 2000, S.14). Seit Mitte der neunziger Jahre steht nun die Balanced Scorecard als Synonym für ein innovatives, ganzheitliches Managementsystem. Das innovative Konzept der Balanced Scorecard, die Verknüpfung von Strategie und operativen Management, ließ die Balanced Scorecard schnell zu einem weltweit renommierten, erfolgreichen und weit verbreiteten Führungsinstrument werden.
Auch der Mittelstand als tragende Kraft der deutschen Wirtschaft sieht sich heute zunehmend diesen, sich rapide verändernden, Wettbewerbsbedingungen gegenüber und steht zunehmend unter Druck. So führte eine negative Konjunkturlage sowie sich verschlechternde wirtschaftliche und politische Umfeldbedingungen zu einer stetig steigenden und bedrohlich hohen Insolvenzzahl. Auf Basis der angespannten wirtschaftlichen Lage des deutschen Mittelstandes wird das Schlagwort „ Basel II “ und die damit in Verbindung stehende verpflichtende, ganzheitliche Bonitätsprüfungen des Unternehmens, das „Rating“, von Unternehmern oft als weitere Bedrohung und als Ursache für eine zusätzliche Belastung der Finanzierungssituation des Mittelstandes gesehen (Hanker, 2003 und Ehlers, 2005). Schlagzeilen wie (zitiert nach Ehlers, 2005, S.1): „Höhere Kreditkosten für Mittelstand befürchtet“ (FAZ), „Verbaselte Kredite“ (Wirtschaftswoche), „Mittelständler klopfen vergeblich um Kredite an“ (Financial Times) schüren diese Befürchtungen. Diesen publikumswirksamen Aussagen steht die Fachwelt äußerst kritisch gegenüber. So appellieren führende Fachleute und Experten das neue Baseler Abkommen und das damit stets in Verbindung gebrachte „Rating“ als „ Chance für den Mittelstand “ (Hundt/Neitz/Grabau, 2004) zu sehen, „ keine Angst vor Basel II “ zu haben (Hanker, 2004) und sich im Rahmen der Ratingoptimierung auf die zukünftigen Anforderungen vorzubereiten. Allen Ansichten gemein ist jedoch die Aussage, dass mittelständischen Betrieben in Zukunft im Rahmen von Bank- und Kreditgeschäften eine Überprüfung ihrer Bonität und Unternehmenssituation und somit ein weiterer Anpassungsbedarf bevorsteht.
Im Rahmen dieser Arbeit soll aus dem Betrachtungswinkel des Mittelstands dargestellt werden, welchen Einfluss die neue Baseler Eigenkapitalverordnung (Basel II) sowie die damit in Zusammenhang gebrachten Ratingverfahren auf den deutschen Mittelstand haben werden oder bereits haben. Im Anschluss soll ein konzeptioneller, theoretischer Ansatz entwickelt werden, wie die Balanced Scorecard in ihrer Funktion als innovatives, ganzheitliches Managementinstrument genutzt werden kann, um diesem neuen Anpassungsbedarf zu begegnen und ein mittelständisches Unternehmen in Hinsicht auf Anforderungen eines Ratings zu optimieren.
1.2 Aufbau der Arbeit
Im Fokus der theoretischen Bearbeitung der Thematik und Zielsetzung dieser Arbeit befindet sich der deutsche Mittelstand. Da die Auffassung, was unter dem Begriff Mittelstand zu verstehen ist, mitunter sehr verschieden ist soll – nach der in Kapitel 1 erfolgenden Einleitung von Thematik, Ziel und Aufbau der Arbeit – in Kapitel 2 der Begriff „Mittelstand“ definiert sowie die derzeitige Bedeutung und Situation des Mittelstands in Deutschland erläutert werden.
Auf diese Definition aufbauend erfolgt eine wissenschaftliche Erläuterung der Grundlagen und Hintergründe des neuen Baseler Akkords (Basel II). Im Mittelpunkt der Erläuterungen zu Basel II stehen hierbei vor allem die für Unternehmen und den Mittelstand relevanten Aspekte des Abkommens.
Anschließend sollen die theoretischen Grundzüge des „Ratings“ dargestellt werden. Dem Fokus der Arbeit folgend soll hierbei besonders auf die für den Mittelstand maßgeblichen Aspekte und Anforderungen des Ratings eingegangen werden. Ziel des Kapitels ist es, darzustellen, was die Absicht des Ratings ist und welche Kriterien – besonders im Mittelstand – in Zukunft im Rahmen der Bonitätsanalyse beurteilt werden.
Auf Basis der Situationsbeschreibung des Mittelstandes und der theoretischen Ausführungen zu den Thematiken „Basel II“ und „Rating“ wird in Kapitel 5 – der Funktion eines Zwischenfazits gleichkommend – subsummiert, mit welchen Auswirkungen der Mittelstand im Rahmen von Basel II und dem Rating zu rechnen hat. Hier soll dargestellt werden, welche konkreten Auswirkungen das Abkommen und Ratingverfahren nach sich ziehen werden und auf welchen Anpassungsbedarf sich der Mittelstand in Zukunft vorzubereiten hat.
In Kapitel 6 erfolgt dann eine grundlegende Erläuterung der Historie, Entwicklung und des Konzeptes der Balanced Scorecard als innovatives, modernes Management- und Führungsinstrument im Mittelstand. Im Mittelpunkt der Betrachtung sollen hierbei die Vorteile, das Funktionskonzept und der Aufbau dieses Führungsinstrumentes stehen.
Aufbauend auf den vorhergegangenen Ausführungen soll in Kapitel 7 die Möglichkeiten des Einsatzes der Balanced Scorecard zur optimalen Vorbereitung und Ausrichtung eines Unternehmens auf das Rating hergeleitet werden. Gestützt auf mehrere Experteninterviews zu dem Thema „Ratingoptimierung“ und „Balanced Scorecard“ wird an dieser Stelle ein dreistufiges Konzept zur Nutzung der Balanced Scorecard im Rahmen zur Ratingoptimierung von mittelständischen Unternehmen hergeleitet.
Im Rahmen einer Zusammenfassung und eines Ausblicks sollen die Ergebnisse der Arbeit abschließend zusammengefasst und ein Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung der dargestellten Thematik gegeben werden.
2 Der Mittelstand – Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Der deutsche Mittelstand gilt als die wirtschaftliche Triebkraft der Bundesrepublik Deutschland (Hückmann, 2003, S.11). Er trägt in seiner Funktion als Motor für Innovation, Beschäftigung und Wachstum maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei (Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), 2005). Besonders deutlich wird die Funktion des Mittelstandes als “Rückgrat der deutschen Wirtschaft“ - wie der Mittelstand in der Literatur oft bezeichnet wird – in Anbetracht der Tatsache, dass mehr als 99 Prozent aller deutscher Unternehmen zum Mittelstand zählen und 75 Prozent aller Arbeitnehmer Deutschlands beschäftigen (Institut für Mittelstandsforschung (IMF), 2005).
2.1 Definition des Mittelstandes
„The word ‘mittelständisch’ is hard to translate, carrying as it does multiple connotations of moderate size, middle-class values and family ownership” (Financial Times 1996, zitiert nach Jordan, 2001, S.14).
Der lediglich in Deutschland gebräuchliche Begriff „Mittelstand“ hat seine Wurzeln im 17. Jahrhundert (Mittelschicht, Bürgertum) und steht heute übergreifend für „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) oder – wie im internationalen Kontext gebräuchlich – für ‚small and medium sized enterprises’ (SME) (Hausch, 2004, S.12)[1]. Während kleine und mittlere Unternehmen international üblicherweise als rein statistisch abgegrenzten Teil der Gesamtwirtschaft definiert werden, deckt der Begriff „Mittelstand“ jedoch auch psychologische bzw. qualitative Aspekte ab.
Eine gesetzlich gültige und eindeutige Definition welche Unternehmen dem Mittelstand genau zuzurechnen sind und nach welchen Kriterien dies geschehen soll, existiert nicht (IHK Rostock, 2005). Die Ursache hierfür ist vor allem in der heterogenen Ausprägung von Struktur, Wirtschaftskraft und Organisation des Mittelstandes zu suchen (Haake, 1998, S.181). Grundsätzlich lässt sich der Mittelstand anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien abgrenzen (Hausch, 2004, S.12).
2.1.1 Quantitative Begriffsdefinitionen
Quantitative Ansätze zur Definition des Mittelstandes basieren vornehmlich auf einer eindimensionalen Abgrenzung der Unternehmen nach quantitativen Größenmerkmalen wie z.B. dem Jahresumsatz, der Beschäftigtenzahl, der Bilanzsumme oder anderen Kennzahlen (Jordan, 2001, S.15).
Derzeit existieren verschiedene, auf quantitativen Kriterien basierende Definitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Folgenden sollen jedoch nur die allgemein akzeptierten und gängigen Definitionen, namentlich die des Instituts für Mittelstandsforschung (IMF) sowie die KMU Definition der Europäischen Union, erläutert werden (IHK Rostock, 2005).
Sowohl nach der Definition des IMF wie auch nach der der Europäischen Union ist eine Kategorisierung der Unternehmen grundsätzlich eindimensional anhand von entweder dem Umsatz oder der Mitarbeiterzahl möglich. Anzumerken ist, dass die Definition der EU im Januar 2005 aktualisiert und differenzierter ausgestaltet wurde. So unterscheidet die Europäische Union seit dem 01.01.2005 neben den kleinen und mittleren Unternehmen auch sog. Kleinstunternehmen (‚micros’). Zudem können Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union auch nach ihrer Bilanzsumme anstelle des Umsatzes abgegrenzt werden (European Commission, 2005, S.14). Tabelle 1 stellt die beiden verschiedenen Definitionen vergleichend dar:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1 – Quantitative Definition des Mittelstandes
Die Definition der Europäischen Union ist bei der Inanspruchnahme von fast sämtlichen öffentlichen EU Förderungen maßgeblich. Desweiteren stellt sie eine bindende Grundlage für viele EU Richtlinien und Verordnungen dar (IHK Rostock, 2005).
2.1.2 Qualitative Begriffsdefinitionen
Während sich quantitative Begriffsdefinitionen vorrangig auf Größenindikatoren statistischer Natur beziehen, basieren qualitative Definitionen auf größenunabhängigen Merkmalen mittelständischer Unternehmen (Hausch, 2003, S.18). Außerdem erfolgt im Rahmen der qualitativen Begriffsdefinitionen häufig eine mehrdimensionale Abgrenzung des Mittelstandes anhand mehrerer Kriterien. Im Zentrum der Betrachtung stehen hier grundlegende qualitative Wesensmerkmale des mittelständischen Unternehmens anhand derer dieses von Großunternehmen zu unterscheiden ist.
Ein abschließender Katalog von deskriptiven Wesensmerkmalen zwecks einer mehrdimensionalen Abgrenzung des Mittelstands existiert nicht. Zentrale Aspekte sind hier jedoch regelmäßig die Unternehmerpersönlichkeit – hier insbesondere der Inhaber – sowie die Haftung (Epstein, 1999, S.19). Die folgende Abbildung fasst in der Literatur in diesem Sinne regelmäßig aufgeführte, qualitative Wesensmerkmale von mittelständischen Unternehmen zusammen (Jordan, 2001, Hausch, 2003 oder Vohl, 2004, S.26):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 – Qualitative Merkmale von mittelständischen Unternehmen
Auf Basis der dargestellten Definitionsansätze sollen mittelständische Unternehmen im Folgenden als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen mit weniger als 500 Angestellten und einem Eigentümer, der gleichzeitig Unternehmer ist, und für den das Unternehmen eine wichtige Existenzgrundlage ist, verstanden werden.
2.2 Wirtschaftliche Bedeutung und Situation des Mittelstandes
Wie einleitend erwähnt, ist der Mittelstand von herausragender Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Er repräsentiert den wichtigsten Arbeitgeber, Ausbilder und Steuerzahler der Bundesrepublik und trägt 48 Prozent zu der Bruttowertschöpfung bei (Keiner, 2001, S.95). Im Jahre 2003 machten die 3,3 Mio. mittelständischen Betriebe 99,7 Prozent aller deutschen Unternehmen aus und beschäftigen ca. 70 Prozent aller Arbeitnehmer unseres Landes (IMF, 2005). Mit einem Anteil von über 40 Prozent am gesamtwirtschaftlichen Umsatz und von fast 50 Prozent an der Bruttowertschöpfung unsere Wirtschaft lässt sich der deutsche Mittelstand mit Recht als Rückgrat unserer Wirtschaft bezeichnen. Die folgende Tabelle soll einen Überblick über die aktuellen Kennzahlen des deutschen Mittelstands geben (IMF, 2005):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2 – Aktuelle Eckdaten des deutschen Mittelstands
Unabhängig von seiner enormen Bedeutung für die deutsche Wirtschaft und den zuletzt vermehrt geäußerten positiven Tendenzen bezüglich der Entwicklung von Kapitalstruktur und Auftragslage befindet sich der Mittelstand heute noch immer in einer wirtschaftlich angespannten Lage (DSGV, 2005). Die Zahl der Insolvenzen wird, nach kurzer Stagnation im Jahre 2004, in 2005 voraussichtlich wieder ansteigen und sich mit knapp 38.000 Unternehmensinsolvenzen auf einem bedenklich hohen Niveau befinden (Euler Hermes, 2005). Das Geschäftsklima für den Bereich der KMU in Deutschland verschlechterte sich im ersten Halbjahr 2005 und ist von grundsätzlichem Pessimismus gekennzeichnet (KfW, 2005).
Grundlegende Problematiken der mittelständischen Unternehmen sind die schlechte Konjunkturentwicklung, die Unternehmensfinanzierung sowie eine unbefriedigende Ertragslage (Creditreform, 2004a). So leidet der Mittelstand besonders unter einer zunehmenden Verschlechterung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, ansteigenden Wettbewerbs- und Preisdruck, verstärkter Marktbereinigung und einer anhaltend schlechten Zahlungsmoral (Kubla, 2004, S.4). Besonders letztere führte in Zusammenhang mit zunehmenden Finanzierungsproblemen vermehrt zu Illiquidität und Insolvenz (Creditreform, 2004b).
2.3 Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes
Die Insolvenzentwicklung im deutschen Mittelstand ist eng mit der Finanzierungssituation des Mittelstandes verbunden (Keiner, 2001, S.58). Letztere zeichnet sich zumeist durch eine äußerst geringe Eigenkapitalquote sowie einer verstärkten Abhängigkeit von Innen- und Kreditfinanzierung aus. Hinzu kommt, besonders in Hinblick auf Basel II und die ansteigenden Ausfälle im Kreditgeschäft, eine Neuorientierung der kreditgebenden Banken. Diese distanzieren sich zunehmend vom lange Zeit üblichen und in Deutschland stark ausgeprägten ‚relationship-banking’ (Hausbankenprinzip)[2] hin zum ‚deal-based-banking’ (Transaktionsbanking)[3], welches mit einer restriktiveren und risikoorientierteren Kreditvergabe einhergeht (Hundt/Neitz/Grabau, 2003).
Besonders charakteristisch für die Finanzierungssituation des Mittelstands ist die schwache Eigenkapitalausstattung. Ein großer Teil der Kleinst- und kleinen Unternehmen kann kein Eigenkapital aufweisen, und nicht selten liegt sogar ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vor (Paul, 2002, S.18). Nach einer aktuellen Studie des DSGV beträgt die durchschnittliche Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen im Verhältnis zur Bilanzsumme 7,3 Prozent. Mit steigender Größe nimmt diese zwar zu und befindet sich bei mittleren bis größeren mittelständischen Unternehmen durchschnittlich zwischen 10,2 und 20,7 Prozent (DSGV, 2005, S.1), dennoch befindet sie sich im internationalen Vergleich auf einem besonders niedrigen Niveau. Eine Studie der Siemens Financial Services aus dem Jahre 2003 zufolge, liegt die Fremdkapitalquote in der BRD mit 66 Prozent deutlich höher als in Frankreich, den USA oder Großbritannien. Letztere weisen lediglich Fremdkapitalquoten von 38, 41 bzw. 43 Prozent auf (Nitschke/Brockmann 2004, S.49).
Aufgrund der geringen Größe, der oft kapitalmarktuntauglichen Rechtsform und dem daraus resultierenden schlechten Zugang zu Kapitalmarktfinanzierungen basiert die Finanzierung der deutschen KMU maßgeblich auf der Innenfinanzierung sowie auf der klassischen Kreditfinanzierung durch die Hausbank (Speicher, 2001, S. 7). Rund 71 Prozent des mittelständischen Kapitalbedarfs werden durch Finanzierungsformen wie Geschäftskredite, Finanzierungen oder Lieferantenkredite abgedeckt. Demgegenüber werden in den USA beispielsweise nur ca. 18 Prozent der Bilanzsumme durch Kreditfinanzierungen und 82 Prozent über Kapitalmarktfinanzierungen finanziert (Hückmann, 2003).
3 Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalverordnung
3.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Die heutzutage in der Literatur, Wirtschaft und Politik kontrovers diskutierten Schlagwörter „Basel I“ und „Basel II“ beziehen sich grundsätzlich auf die Eigenkapitalverordnungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Bieg/Krämer/Waschbusch, 2004, S.303). Der Ausschuss wurde Ende 1974 gegründet und setzte sich damals aus Vertretern der Zentralbanken sowie Bankenaufsichtsbehörden der G10-Staaten, also der weltweit größten Industrienationen, sowie der Schweiz und Luxemburgs zusammen (Waschbusch, 2000, S.81). Er hat seinen Sitz bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel, wo sich auch das Sekretariat befindet (Deutsche Industriebank, 2005, S.3).
Grundlegende Aufgabe des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist die Harmonisierung des Internationalen Bankenaufsichtsrechts zwecks Förderung von Sicherheit und Stabilität des internationalen Banken- und Finanzsystems (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2004a, S.2). Hierdurch soll ein globales ‚level-playing-field’ (same business, same risks, same rules) (Kütter/Loch/Thelen-Pischke, 2001, S.31), also ein gerechtes, ebenes Wettbewerbs-Spielfeld als Voraussetzung für einen intensiveren internationalen Wettbewerb zwischen Banken geschaffen werden (Hückmann, 2003, S.24).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 – Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Grundsätzlich sind die Beschlüsse des Ausschusses rechtlich nicht bindend. Durch die freiwillige Integration der Vorschläge in die EU-Richtlinien sowie in die nationale Gesetzgebung der G10-Staaten und vielen weiteren nicht-EU-Staaten ist die Umsetzung der in Basel beschlossenen Richtlinien jedoch weitestgehend sichergestellt (Deutsche Bundesbank, 2003, S.210).
3.2 Basel I
Der auslösende Grund für den Beschluss der derzeit noch gültigen Baseler Eigenkapitalverordnung von 1988, welcher unter dem Namen „Basel I“ bekannt ist, war die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der damaligen G10-Staaten bezüglich der Eigenkapitalausstattung der weltweit wichtigsten Banken (Bieg/Krämer/Waschbusch, 2004, S.311).
Die Eigenkapitalausstattung war als Folge des vorherrschenden Verdrängungswettbewerbs im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung und der rasanten Entwicklung moderner Informationstechnologie auf einen bedrohlich niedrigen Stand gefallen. Banken benötigen eine adäquate Eigenkapitalausstattung, um mögliche Verluste aus eingetretenen marktpreisbedingten oder kreditbezogenen Risiken, wie z.B. geplatzten Krediten, abzufedern (Cluse/Dernbach/Enels, 2005, S.19).
In Anlehnung an die grundsätzlichen Ziele des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sollten mit Basel I folgende Ziele erreicht werden (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1988, S.2ff):
- Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute zwecks Stabilisierung und Sicherung des internationalen Banken- und Finanzsystems
- Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen bedingt durch unterschiedliche Eigenkapitalanforderungen einzelner Staaten
Die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses wurden 1988 in der „Baseler Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ (Basel I) zusammengefasst und traten 1992 in Kraft. In Deutschland wurden die Baseler Beschlüsse von 1988 durch die Verabschiedung des Kreditwesensgesetz (KWG-Novelle) rechtsverbindlich (Keiner, 2001, S.24).
Basel I verlangt von national und international tätigen Kreditinstituten der G10-Staaten, dass sie ihre Adressrisiken durch eine Unterlegung mit einem bestimmten Eigenkapitalbetrag absichern. Dieses sog. regulatorische Eigenkapital[4] muss im Verhältnis zu einem Korb von Aktiva, welcher je nach Risikogehalt anders zu bemessen ist, zumindest acht Prozent betragen (Everling/Schneck, 2004, S.13). Die Risikomessung erfolgt im Rahmen von Basel I einfach und pauschal anhand von vier Risikoklassen. Je nach Schuldnerkategorie werden die Kreditnehmer einer dieser vier Risikoklassen mit genau einem spezifischen Risikogewicht von 0, 20, 50 oder 100 Prozent zugeordnet (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1988, S.2ff).
Ein Risikogewicht von 100 Prozent führt in der Praxis dazu, dass die Bank 100 Prozent der geforderten 8 Prozent regulatorisches Kapital für den an einen Schuldner dieser Risikoklasse gewährten Kredit, hinterlegen muss. Ein Risikogewicht von 0 Prozent führt zu keiner Hinterlegung von Eigenkapital.
Die Höhe des zu hinterlegenden Eigenkapitalbetrags kann anhand folgender Formel berechnet werden (Keiner, 2001, S.26):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel I
Die sich aus Basel I ableitenden vier Schuldnerkategorien sowie der sich aus der Risikobemessung ergebende Bedarf an Eigenkapital der Bank lässt sich exemplarisch wie folgt darstellen (Übelhör/Warns, 2003, S.187ff):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 – Risikoklassen nach Basel I
Wie Abbildung 3 zeigt sind Banken nach Basel I dazu angehalten für Kredite an Unternehmen ausnahmslos acht Prozent der Kreditsumme als Eigenkapital zu hinterlegen. Ferner wird eine Kreditvergabe an Banken aus OECD-Staaten lediglich zu 1,6 Prozent mit Eigenkapital hinterlegt, wobei Kredite an staatliche Kreditnehmer keiner Eigenkapitalhinterlegung bedürfen (Prümer, 2003, S.14).
Der maßgebliche Verdienst von Basel I war die erfolgreiche Schaffung einer einfach strukturierten und effektiven Regelung zur Eigenkapitalhinterlegung von Adressrisiken und damit die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Zudem konnte die einheitliche und allgemeingültige Regelung zum Ausgleich der Wettbewerbsbedingungen beitragen. Die Eigenkapitalvereinbarung wurde innerhalb des letzten Jahrzehnts zu einem international akzeptierten Standard im Kreditwesen, welcher heute in mehr als 100 Ländern Anwendung findet (Cluse/Dernbach/Enels, 2005, S.20).
3.3 Die Entstehung von Basel II
Aufgrund zunehmender Komplexität der Finanzsysteme, des Kreditgeschäfts sowie signifikanten Verbesserungen des bankinternen Risikomanagements rückte die einfache Struktur von Basel I seit Mitte der 90er Jahre vermehrt ins Zentrum internationaler Kritik (Hückmann, 2003, S.25).
Grundsätzlich wurde eine risikosensitivere und vor allem risikoadäquatere Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung gefordert (Credit Suisse, 2004, S.4). Heute stellt das Kriterium der OECD-Mitgliedschaft beispielsweise kein verlässliches Kriterium der Kreditwürdigkeit dar. So gibt es nicht OECD-Staaten deren Bonität höher eingeschätzt wird, als die gewisser OECD-Staaten (Bieg/Krämer/Waschbusch, 2004, S.314). Desweiteren führt die pauschale Einteilung von Schuldnern in Risikoklassen, ohne Berücksichtigung von Bonität und Sicherheiten dazu, dass die Kapitalanforderungen an die Banken in keinem repräsentativen Verhältnis zum wirklichen Risikoprofil stehen. So müssen beispielsweise Kredite an Unternehmen mit hoher Bonität oder ausreichend Sicherheiten genauso mit acht Prozent Eigenkapital unterlegt werden, wie Kredite an Unternehmen, die kurz vor der Insolvenz stehen und keinerlei Sicherheiten leisten können (Keiner, 2001, S.26).
Abbildung 4 fasst im Folgenden die Kritikpunkte und Schwächen von Basel I zusammen und verdeutlicht die sich daraus ergebene Inkonsistenz zwischen der regulatorisch geforderten und der aus Risikogesichtspunkten ökonomisch sinnvollen Eigenkapitalunterlegung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4 – Schwächen von Basel I
Die derzeitige Regelung führt bei Kreditvergaben an Unternehmen mit hoher Bonität zu einer Überkapitalisierung, also einer unter Risikogesichtspunkten zu hohen Eigenkapitalsicherung und bei Krediten mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit zu einer Unterkapitalisierung, also einer zu geringen Eigenkapitalsicherung (Credit Suisse, 2004, S.5). Kreditnehmende Unternehmen schwacher Bonität zahlen folglich derzeit zu wenig Risikoaufschlag, während solche mit hoher Bonität eine zu hoch angesetzte Risikoprämie zahlen (Deutsche Industriebank, 2005, S.5). Abschließend wird Kreditinstituten im Rahmen von Basel I weder der Anreiz zur risikobewussten Auswahl der Kreditnehmer gegeben noch werden Marktrisiken (Zins-, Währungs- und Aktienkursrisiken) oder operationale Risiken berücksichtigt (Paul, 2004, S.10).
Besonders die letzten beiden Punkte stehen den grundsätzlichen Zielen des Baseler Ausschusses, nämlich der Stabilisierung des internationalen Bankensystems diametral entgegen (Deutsche Bundesbank, 2001, S.16). Zwar wurden die Marktrisiken im Januar 1996 im Rahmen der „Baseler Marktrisikoregelungen“ in das Regelwerk integriert, die grundlegenden Schwächen von Basel I bedurften jedoch einer übergreifenden
Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung wie sie 1999 begann.
Am 26. Juni 2004 verabschiedete der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nach mehr als vier Jahren der Konzeption und Formulierung sowie drei Konsultationsphasen, in welchen die Wirtschaft, Banken, Politik und andere Institutionen ihre Meinungen und Verbesserungsvorschläge formulieren konnten, die überarbeitete Rahmenvereinbahrung der „Internationalen Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ (Basel II) (Hofmann/Pluto, 2005, S.242).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3 – Chronik von Basel II
3.4 Ziele und Struktur von Basel II
Im Mittelpunkt der Zielsetzung des neuen Baseler Akkords steht die stärkere Orientierung der Eigenkapitalverordnung an den wirklichen wirtschaftlichen Risiken der Kreditinstitute (Bonn/Mosch, 2003, S.22).
Die Beurteilung von Kreditrisiken kann nach Basel II durch die Berücksichtigung der Möglichkeit der Bonitätsbeurteilung von Kreditnehmern auf Basis von externen und internen Ratings[5] differenzierter und individueller geschehen. Dieses soll nicht nur zu einer Angleichung von regulatorischem und ökonomischem Eigenkapital führen, sondern auch zur sukzessiven Verbesserung der Risikomanagementsysteme der Kreditinstitute beitragen. (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.3).
Aufbauend auf den grundlegenden Zielen von Basel I lassen sich die Ziele von Basel II wie folgt zusammenfassend darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5 – Ziele von Basel II
3.5 Die drei Säulen von Basel II
Um eine optimale Berücksichtigung der genannten Zielsetzungen zu gewährleisten stützt sich der neue Baseler Akkord in Zukunft konzeptionell auf drei Säulen.
Die erste Säule der neuen Regelung befasst sich mit den Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirements). Sie kann als zentrales Element von Basel II angesehen werden und regelt in Zukunft, wie die Mindesteigenkapitalquote der Kreditinstitute im Verhältnis zu den risikobewerteten Aktivposten zu ermitteln ist (Kabuth, 2003, S.5).
Im Zentrum der Betrachtung der zweiten Säule liegen die bankenaufsichtlichen
Überprüfungsverfahren (Supervisory Review of Capital Adequacy). Sie umfasst Regelungen zur Überprüfung der in Säule I festgelegten Mindestkapitalanforderungen sowie der bankinternen Risikomanagementsysteme.
Im Rahmen der dritten Säule werden zukünftige Offenlegungspflichten zur Förderung der Markttransparenz und -disziplin (Market Discipline) geregelt. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Struktur von Basel II:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6 – Die drei Säulen von Basel II
Die neuen Regelungen der ersten Säule zur Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitals sind besonders für die Mittelstandsfinanzierung und Unternehmensratings von hoher Relevanz und sollen daher im Anschluss ausführlicher betrachtet werden.
3.5.1 Säule I: Mindestkapitalanforderungen
Grundsätzlich basiert die Ermittlung der Mindestkapitalanforderungen auf denselben Elementen wie im Rahmen von Basel I. Auch in Zukunft werden die Eigenkapitalanforderungen anhand eines vorgegebenen Kapitalkoeffizienten gemessen, der unverändert acht Prozent beträgt (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2004b, S.14). Eine Neudefinition des Kapitalbegriffes ist nicht erfolgt (Deutsche Bundesbank, 2004). Erstmals werden jedoch durch die neue Regelung auch sog. „operationelle Risiken“ in die Berechung der Eigenkapitalunterlegung mit einbezogen (Paul, 2004, S.10). Dementsprechend werden im Rahmen von Basel II insgesamt drei Klassen von Risiken aus Kreditgeschäften berücksichtigt: Kreditrisiken, operationelle Risiken sowie Marktrisiken. Abbildung 7 veranschaulicht die Klassifizierung der Risiken grafisch.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7 – Risikokategorien im Rahmen von Basel II
Die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung erfolgt nach Basel II anhand folgender Formel (Deutsche Bundesbank, 2004, S.1):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II
Das zu hinterlegenden Eigenkapital ergibt sich nach Basel II also als Ergebnis aus der Summe der risikogewichteten Aktiva und dem zwölfeinhalbfachen für Eigenkapitalanforderungen für sowohl operationale wie auch marktbezogene Risiken (Übelhör/Warns, 2003, S.189).
Aufgrund der hohen Bedeutung der künftigen Regelungen zur Ermittlung der Kreditrisiken sollen diese im Folgenden ausführlich dargestellt werden. Die Regelungen zum operationellen Risiko werden danach – aufgrund ihrer geringen Relevanz für Unternehmen und insbesondere für KMU – nur kurz erläutert werden. Die Ermittlung der Marktrisiken bzw. Markpreisrisiken bleibt gegenüber Basel I unverändert und soll hier nicht weiter betrachtet werden.
3.5.1.1 Kreditrisiken
Um die Zielsetzung einer risikosensitiveren Ermittlung des zu hinterlegenden Eigenkapitals zu erreichen, wurden grundlegende Neuerungen bei der Bewertung des Kreditausfallrisikos implementiert. So wird es Kreditinstituten zukünftig gestattet sein, Kreditrisiken anhand von Ratings zu messen und zu klassifizieren (Cluse/Dernbach/Enels, 2005, S.22). Hierfür stehen den Banken drei Methoden zur Auswahl: der auf externen Ratings basierende Standardansatz (Standard Approach) und der IRB-Ansatz (Internal Rating Based Approach) in der Basisversion (Foundation Approach) sowie in der fortgeschritten Version (Advanced Approach) (Keiner, 2001, S.40):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8 – Ansätze zur Messung der Kreditrisiken nach Basel II
Der von dem Kreditinstitut einmal gewählte Ansatz ist dann grundsätzlich konsequent anzuwenden (Übelhör/Warns, 2004, S.22). Mit dieser Regelung soll ein sog. ‚Cherry
Picking’ der Banken verhindert werden, d.h. den Instituten soll es nicht möglich sein, situationsbezogen den jeweils günstigsten Ansatz auszuwählen (Ernst & Young, 2003a, S.18).
Standardansatz
Nach dem Standardansatz ergeben sich die risikogewichteten Aktiva unverändert aus der Bemessungsgrundlage und dem spezifischen Risikogewicht. Letzteres richtet sich jedoch nicht mehr pauschal nur nach der jeweiligen Schuldnerkategorie sondern nach der Bonitätsbeurteilung durch eine externe Ratingagentur (ECAI),[6] welche von der jeweiligen nationalen Bankaufsichtsbehörde anerkannt sein muss (Hückmann, 2003, S.30). Bekannte und anerkannte Ratingagenturen sind beispielsweise die US-amerikanischen Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch (Koch/Wegemann, 2003, S.17). Je nach Ratingnotation[7] und Schuldnerkategorie wird einem Kreditnehmer nach der Standardmethode ein Risikogewicht zwischen 20 und 150 Prozent zugewiesen. Der Standardansatz unterscheidet hierbei grob zwischen Staaten und öffentlichen Stellen, Banken, Unternehmen, Transaktionen im Bereich der ‚Asset Backed Securities (ABS)’[8] sowie kleinen Unternehmen und Privatpersonen und andern Forderungen (Credit Suisse, 2005, S.7). Die Risikogewichtung im Rahmen des Standardansatzes führt zu den in Tabelle 4 dargestellten Risikogewichten (Kabuth, 2003, S.6).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4 – Risikogewichtung des Standardansatzes
Neben den in Tabelle 4 aufgeführten Risikogewichten wurden im Rahmen des Standardansatzes von Basel II weitere Risikogewichte festgelegt. So gelten für zu 100 Prozent abgesicherte Wohnungsbaukredite, für Realkredite, für das Retailgeschäft[9] (Mengengeschäft) im Allgemeinen oder für mit gewerblichen Immobilien besicherte Forderungen, Risikogewichte von jeweils 35, 50, 75 oder 100 Prozent. Das Standardrisikogewicht für alle weiteren, hier nicht gesondert aufgeführten Vermögensgegenstände, beträgt weiterhin 100 Prozent (Hofmann/Pluto, 2005, S.248).
Der Vergleich der Eigenkapitalerfordernisse des neuen Akkordes mit denen von Basel I lässt schon bei dem vergleichsweise einfach und noch immer recht willkürlich strukturierten Standardansatz eine deutliche Steigerung der Risikosensitivität gegenüber erkennen. Abweichend zu Basel I müssen Banken für Kredite an Unternehmen besonders guter Bonität, bezogen auf das Kreditausfallrisiko, nur noch ein Fünftel der einstigen Eigenkapitalmittel hinterlegen. Für Unternehmen mit schlechter Bonität müssen Kreditinstitute nach Basel II unter Umständen jedoch bis zu 150 Prozent der zuvor üblichen Eigenmittel hinterlegen (Bökenkamp, 2002, S.11).
In Bezug auf die Berücksichtigung von Sicherheiten unterscheidet Basel II im Rahmen des Standardansatzes in Zukunft zwischen dem einfachen Standardansatz und dem sog. umfassenden Standardansatz. Der einfache Standardansatz berücksichtigt Sicherheiten weiterhin substitutiv, d.h. der besicherte Teil einer Kreditposition wird mit dem jeweiligen Risikogewicht der Sicherheit (z.B. gewerbliche Immobilie: 50%) gewichtet. Der umfassende Standardansatz ermöglicht Banken die Ermittlung des um den Sicherheitseffekt verringerten Wertes der Kreditforderung. Hier müssen Kreditinstitute jedoch sowohl den Wert der Forderung wie auch den angesetzten Wert der Sicherheit unterjährlich durch sog. Wertzu- und Abschläge („Haircuts“) anpassen (Braun, 2005, S.247f).
IRB-Ansätze
Ursprünglich war gemäß dem ersten Konsultationspapier ausschließlich der Standardansatz auf Basis von externen Ratings geplant. Auf Grund energischer Kritik, vornehmlich europäischer Verhandlungsführer und der bereits gut ausgeprägten Analyse- und Risikomanagementsysteme der Banken, wurden jedoch schon im zweiten Konsultationspapier auch bankinterne Ratings als Möglichkeit der Risikoqualifikation berücksichtigt (Hartmann-Wendels/Grundke/Spörk, 2002, S.925).
Wie bereits erwähnt, ist die Verbesserung der internen Risikosysteme der Kreditinstitute ein erklärtes Ziel des neuen Baseler Akkords. Der relativ pauschale und restriktive Standardansatz stellt lediglich eine etwas differenzierte Weiterentwicklung des aktuellen Regelwerks dar. Die IRB-Ansätze sollen Banken nun die Möglichkeit geben, unter strenger Aufsicht ihre eigenen Risikosysteme zur Messung von Kreditrisiken zu nutzen, um so durch eine noch genauere Risikoermittlung eine adäquatere und niedrigere Eigenkapitalhinterlegung erzielen zu können (Kabuth, 2003, S.6). Die zu den zu den IRB- Ansätzen vergleichsweise höheren Eigenkapitalanforderungen des restriktiven Standardansatzes sollen einen Ansporn darstellen, die eigenen Risikomanagementsysteme zu perfektionieren (Hofmann/Pluto, 2005, S.246).
Die IRB-Ansätze nach Basel II lassen sich konzeptionell in drei Bereiche gliedern (Deutsche Bundesbank, 2001, S.24):
- Risikokomponenten
- Berechnung der risikogewichteten Aktiva
- Mindestanforderungen an Banken zum Einsatz der IRB-Ansätze
Zur Berechnung des Kreditausfallrisikos nach dem IRB-Ansatz müssen Banken für jede ihrer Kreditpositionen in Zukunft vier Risikokomponenten ermitteln. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden Elemente (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.6):
- Die vom internen Rating abhängige Ausfallwahrscheinlichkeit (‚Probability of Default’, (PD)) der Kreditposition
- Die Verlustquote bei Ausfall (‚Loss Given Default’, (LGD)) der Kreditposition
- Die ausstehende Forderung bei Ausfall (‚Exposure at Default’, (EAD))
- Die wirtschaftliche Restlaufzeit (‚Effective Maturity’, (M)) der Kreditposition
Zwecks Berechnung des jeweiligen Risikogewichtes der Kreditposition gehen diese Komponenten in einem nächsten Schritt in eine aufsichtsrechtlich vorgegebene Formel ein.
Grundsätzlich stellte sich die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung nach den IRB-Ansätzen vereinfacht wie folgt dar (Übelhör/Warns, 2004, S.28):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 3 – Berechnung der Eigenkapitalunterlegung nach dem IRB-Ansatz
Bei der Berechnung der Risikogewichte wird bei Anwendung der IRB-Ansätze für Staaten, Banken und Unternehmen gleich verfahren (Hofmann/Pluto, 2005, S.246). Für kleinere und mittlere Unternehmen (SME) bis 50 Mio. € Jahresumsatz ist nach der aktuellen Regelung bei der Ermittlung der Risikogewichte abweichend eine Größenanpassung durch einen „Parameter S“ vorzunehmen, durch welchen die jeweilige Unternehmensgröße, gemessen am Jahresumsatz, berücksichtigt wird (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2004, S.60).
Der technische sowie organisatorische Aufwand der internen Ratings ist als sehr hoch anzusehen. Damit eine größere Anzahl an Kreditinstituten in Zukunft in der Lage sein wird die internen Verfahren anzuwenden, wurde nochmals zwischen dem IRB-Ansatz in der Basisversion und der fortgeschrittenen Version unterschieden (Hückmann, 2002, S.34).
Entscheidet sich ein Kreditinstitut den IRB-Ansatz in der Standardversion anzuwenden, so kann nur die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) durch interne Verfahren der Bank bestimmt werden. Sämtliche anderen Komponenten werden entsprechend der Kreditart und der Besicherung bankenaufsichtlich vorgegeben (Hofmann/Pluto, 2005, S.246). Im Gegensatz dazu, können Banken, die den fortgeschrittenen IRB-Ansatz anwenden, sämtliche Risikokomponenten durch eigene Verfahren bestimmen und auch den Einfluss von Kreditsicherheiten weitestgehend selbst ermitteln.
Da die für den Einsatz der IRB-Ansätze benötigten internen Verfahren äußerst komplex sind, unterliegen die Risikomanagementsysteme von Banken, die den einfachen oder fortgeschrittenen IRB Ansatz anwenden, umfangreichen methodischen und datenbezogenen Mindestanforderungen. Abbildung 9 gibt einen Überblick über die Mindestanforderungen an Banken (Deutsche Bundesbank, 2001, S.27).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9 – Mindestanforderungen für den Einsatz der IRB-Ansätze
Das Retailgeschäft und die Größenkomponente als Entlastung für KMU
Eine große Bedeutung kommt in Deutschland – besonders für KMU – dem Mengen- oder Retailgeschäft der Kreditinstitute zu. Auf Drängen der deutschen öffentlichen wie wirtschaftlichen Institute werden Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Zukunft getrennt von Großunternehmen behandelt. So fallen nach der neuen Regelung Unternehmen mit jährlichen Umsätzen von weniger als 50 Mio. € Umsatz und somit nach Schätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ca. 95 Prozent aller deutschen Unternehmen unter das Retailgeschäft (Cluse/Dernbach/Enels, 2005, S.29). Ihnen kommt, bedingt durch die hohe Anzahl an Krediten kleiner Volumina und der sich daraus ergebenden besseren Risikostreuung im Retailgeschäft, ein vergleichsweise geringes Risikogewicht von pauschalen 75 Prozent zu (Baseler Ausschuss für Bankensicherheit, 2004, S.19).
Zwar werden auch Unternehmen, die dem Retailgeschäft zugeordnet werden, künftig im Rahmen von Kreditvergabeverfahren einem der Anforderungen des neuen Baseler Akkords entsprechenden Bonitätsrating unterzogen werden; unabhängig davon werden jedoch als Konsequenz des niedrigen Risikogewichts des Retailsegments die Eigenkapitalanforderungen an die Bank sinken. Desweiteren wird durch die Berücksichtigung der Größenkomponente „S“ künftig im Rahmen der internen Ratingansätze für KMU auch die Unternehmensgröße eine wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich gilt hier: je kleiner das Unternehmen, desto geringer sind die Eigenkapitalanforderungen an die Bank (Hanker, 2003, S.35).
Auf Grundlage der beschriebenen Sonderregelungen für KMU ist – entgegen der einleitend dargestellten pessimistischen Ansicht – nicht davon auszugehen, dass sich durch Basel II die Kredite an KMU zwangsläufig verteuern werden (Hanker, 2003, S.35 oder Nolte, 2003).
3.5.1.2 Operationelle Risiken
Den operationellen Risiken kommt gemäß der neuen Regelung eine ähnliche Bedeutung wie dem Kreditrisiko zu. Bedingt durch die zunehmende Bedeutung der operationellen Risiken sollen diese in Zukunft ebenfalls mit Eigenkapital hinterlegt werden
(Übelhör/Warns, 2004, S.31).
Unter operationalen Risiken soll hierbei insbesondere die „Gefahr von unmittelbaren und mittelbaren Verlusten“, die aufgrund von „unangemessenen oder versagenden internen Verfahren, Menschen, Systemen“ der Banken oder anderen externen Ereignissen eintreten, verstanden werden (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2003, S.10). Beispiele für typische operationelle Risiken sind Computer- oder Prüfungsfehler sowie Betrug. Per Definition beinhalten die operationellen Risiken im Sinne von Basel II also ausschließlich Risiken der operationellen bzw. prozessbezogenen Ebene und somit explizit nicht Geschäfts- oder strategische Risiken der Bank (Füser/Kang, 2002, S.469).
Eine Bewertung des operationellen Risikos ist nach Basel II auf Basis von drei Ansätzen möglich; dem Basisindikatoransatz (Basic Indicator Approach), dem Standardansatz (Standard Approach) oder einem der ambitionierten Messansätze (Advanced Measurement Approach). Die verschiedenen Ansätze unterscheiden sich vor allem in Aufwand und Komplexität sowie – daraus folgend – in den verschieden genauen bankinternen Möglichkeiten, das zur Absicherung ihrer operationellen Risiken nötige Eigenkapital zu errechnen. Die Anwendung der fortgeschrittenen Bemessungsansätze ist in diesem Sinne mit zwar höherem Aufwand dafür aber meist mit geringeren Eigenkapitalanforderungen verbunden (Hanker, 2003, S.37).
3.5.2 Säule II: Bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren
Das bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren ist der zweite strukturelle Bestandteil des neuen Baseler Akkords und ist in seiner Gewichtung den Mindestkapitalanforderungen sowie der Forderung nach Markttransparenz gleichgestellt (Deutsche Bundesbank, 2004b).
Konzeptionell besteht die zweite Säule aus vier zentralen Grundsätzen zur Gestaltung des aufsichtsrechtlichen Verfahrens für die Überprüfung der bankinternen Risikomanagementsysteme und der internen Verfahren der Risikobeurteilung. Abbildung 10 erklärt die vier Grundsätze der zweiten Säule und die jeweiligen Zielsetzungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 10 – Grundprinzipien des bankenaufsichtlichen Überprüfungsverfahren
Ziel der zweiten Säule ist es sicherzustellen, dass die Banken solide interne Verfahren zur Messung und Bewertung ihrer Risiken implementiert haben und die im Rahmen der Mindesteigenkapitalanforderungen definierten Anforderungen erfüllen (Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2004, S.180). Durch die stetige Überprüfung soll außerdem ein Anreiz geschaffen werden, bessere Risikomanagementsysteme zu entwickeln und zu implementieren (Loeper, 2004, S.266).
Desweiteren soll ermöglicht werden, dass nicht im Rahmen der Mindestkapitalanforderungen erfasste Risiken und externe Faktoren (z.B. Konjunkturschwankungen oder Zinsänderungsrisiken im Anlagenbuch) ggf. im neuen Regelwerk berücksichtigt werden können und die Aufsichten Maßnahmen ergreifen können, um das Regelwerk bei Bedarf anzupassen (Deutsche Bundesbank, 2004b).
Der so geförderte aktive Dialog zwischen den Instanzen soll die zeitnahe Feststellung von Mängeln und Handlungsbedarf ermöglichen und eine schnelle, wirkungsvolle Beseitigung dieser gewährleisten (Schauf/Stellmacher, 2005, S.567). Hierdurch soll nicht zuletzt eine Abkehr von der quantitativ orientierten hin zur qualitativ orientierten Bankenaufsicht unterstützt werden.
3.5.3 Säule III: Marktdisziplin durch erweiterte Offenlegungspflichten
Die dritte Säule des neuen Baseler Akkords rundet das Regelwerk mit erweiterten Publizitätsanforderungen sowie der Forderung nach erhöhter Markttransparenz ab. Grundgedanke der Forderung ist die Annahme, dass gut informierte Marktteilnehmer Unternehmen mit erhöhtem Risikobewusstsein und gut ausgeprägten Risikomanagementsystemen in ihren Investment- und Kreditentscheidungen bevorzugen (Ernst & Young, 2003a, S.23).
Um eine Marktdisziplin in diesem Sinne zu erreichen und dabei sowohl die Interessen der Marktteilnehmer als auch der Kreditinstitute zu berücksichtigen, wurde im Rahmen von Basel II ein flexibles Konzept unter Berücksichtigung der „Grundsätze der Wesentlichkeit und der Schutzes vertraulicher Informationen“ entwickelt (Deutsche Bundesbank, 2004).
Die Vorschläge zur Offenlegung sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Da die Erlaubnis zur Anwendung mancher, im Rahmen der Mindestkapitalanforderung erläuterten Ansätze, von der Veröffentlichung gewisser Information abhängig gemacht wurde, ist einigen dieser Vorschläge jedoch durchaus ein Vorschriftscharakter zuzurechnen.
Inhaltlich umfassen die Transparenzanforderungen die folgenden, hier nicht genauer betrachteten, Bereiche (Baseler Ausschuss für Bankensicherheit, 2004, S.205):
- Anwendung der Eigenkapitalvorschriften
- Eigenkapitalstruktur
- Eingegangene Risiken
- Eigenkapitalausstattung
4 Rating – Der Prozess der Unternehmensbonitätsprüfung
In Zusammenhang mit dem vermehrt diskutierten Schlagwort „Basel II“ wird oft auch das „Rating“ als weitere ‚Bedrohung’ kleiner und mittlerer Unternehmen aufgeführt (Ehlers, 2005). Besonders in Hinblick auf die Auswirkungen des neuen Baseler Akkords auf die Kreditvergabe wird dem „Rating“ in Zukunft eine herausragende Bedeutung im Kreditgeschäft zugesprochen. So wird – wie bereits dargestellt – das Rating von Kreditkunden in Zukunft großen Einfluss auf die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung der Banken für Kredite haben (Heyken, 2001, S.19). Folglich werden sich zumindest Unternehmen, die auf die Aufnahme eines Kredites angewiesen sind, künftig einem Rating unterziehen müssen (Ehlers, 2005 und Hanker, 2003).
4.1 Der Begriff des Ratings
Der Begriff ‚Rating’ stammt aus dem US amerikanischen Sprachgebrauch. Er wird aus dem Verb ‚to rate’ abgeleitet und bedeutet übersetzt „Bewertung, Einschätzung“ (Langenscheidts, 2000, S.474).
Sinngemäß handelt es sich bei einem Rating um die Beurteilung oder Klassifizierung eines Untersuchungsobjektes, an welche die Vergabe einer Note geknüpft ist. Hierbei kann unter dem Begriff ‚Rating’ sowohl der Prozess der Generierung als auch das Ergebnis dieses Prozesses verstanden werden (Schüler, 2001, S.20).
Im Rahmen eines Ratingverfahrens wird ein Untersuchungsobjekt in Bezug auf eine bestimmte Zielsetzung bewertet und in eine zumeist ordinal skalierte Rangordnung gebracht. Um dieses zu erreichen, wird im Rahmen eines Ratings eine Vielzahl von Kriterien und komplexen Zusammenhängen zu einer Art Kennzahl zusammengefasst und anhand ordinal skalierbaren Ergebnisnotationen ausgedrückt (Hundt/Neitz/Grabau, 2003, S.15).
Die Ergebnisse des Ratings werden hierbei typischerweise in Form von Ratingsymbolen formuliert. Letztere sind Ideogramme, welche für eine spezifische Güteklasse des Betrachtungsobjektes stehen und zwecks höherer Differenzierung oft durch Plus- und Minuszeichen modifiziert werden (Everling/Schneck, 2004, S.87 und Olfert/Reichel, 2003, S.270). Hieraus ergeben sich die bekannten und später noch im Einzelnen erläuterten Ratingsymbole, wie beispielsweise AAA oder B-.
Gegenstand eines Ratings können grundsätzlich verschiedenste Untersuchungsobjekte sein. So kann sich ein Rating auf Finanztitel, Kommunalverwaltungen, Unternehmen, Bibliotheken, Universitäten, Immobilienprojekte oder auch die Qualität von Restaurantketten beziehen (Mensch/Weiß, 2002, S.11). Im Rahmen der Soziologie und der Psychologie ist der Begriff ‚Rating’ beispielsweise schon seit Jahrzehnten als Synonym für „ordinales Skalieren“ von Verhaltensweisen in Gebrauch (Everling, 2002, S.964).
[...]
[1] Im Folgenden sollen die Begriffe KMU, SME und Mittelstand synonym verwandt werden.
[2] Relationship-Banking = langfristig angelegte Beziehung zwischen Unternehmen und Hausbank, im Mittelpunkt steht die Einzelentscheidung auf Basis von Erfahrungen der Kreditmanager (Keiner, 2001, S.49)
[3] Deal-Based-Banking = kurzfristige Beziehung zwischen Unternehmen und Bank in deren Mittelpunkt Kosten-, Sicherheits- und Rentabilitätsüberlegungen stehen (Hundt/Neitz/Grabau, 2003, S.4).
[4] Von dem regulatorischen Eigenkapital abzugrenzen ist das ökonomische Eigenkapital, welches die von der Bank im Rahmen ihres eigenen Risikomanagements für angemessen definierte Eigenkapitalunterlegung für Kredite darstellt (Deutsche Bundesbank, 2002, S.43).
[5] Rating [(engl.) = Klassifizieren, Einstufen] = Externe oder interne Bonitätsbeurteilung. (Everling, 2004, S.87). Auf das Thema Rating soll in Kapitel 4 genauer eingegangen werden.
[6] ECAI = External Credit Assessment Institution (Cluse, 2005, S.28)
[7] Ratingnotation = Bonitätsurteil einer Rating Agentur (Kabuth, 2004, S. 6).
[8] Asset Backed Securities = Verbriefte und in Wertpapierform gehandelte Forderungen aus einem Pool von Treuhandvermögen (z.B. Forderungen aus Lieferungen) (Gabler Wirtschaftslexikon, 2001)
[9] Retailgeschäft = standardisiertes Kreditgeschäft, umfasst grundsätzlich sämtliche Kredite an ein einzelne Kreditnehmer mit einem Maximalvolumen von 1 Mio. € (Everling, 2004 S.99)
- Quote paper
- Skip Fahrholz (Author), 2005, Einsatzmöglichkeiten der Balanced Scorecard zur Ratingoptimierung von mittelständischen Unternehmen in Hinsicht auf Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44231
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