Spätestens seit der internationalen Bankkrise von 19311 gilt es als unbestritten, dass
ein funktionierender Bankensektor zu den wichtigsten Voraussetzungen für das
Wohlergehen einer Volkswirtschaft zählt, „denn nur ein stabiles Finanzsystem kann
seine gesamtwirtschaftliche Funktion […] erfüllen“2. Die Zahlungsunfähigkeit einer
Bank hätte weit reichende Konsequenzen nicht nur für private Anleger, deren
Einlagen gefährdet wären, sondern auch und in erster Linie für die gesamte
Wirtschaft eines Landes, da Banken für jedes Unternehmen einen wichtigen
Finanzierungspartner darstellen. Vor allem über die Vergabe von
Investitionsdarlehen beeinflussen sie als Geldgeber das wirtschaftliche Wachstum
maßgeblich. Tatsache ist, dass das Kreditgeschäft innerhalb der bankwirtschaftlichen
Aktivitäten nach wie vor eine zentrale Position einnimmt und deren Ertragslage
wesentlich beeinflusst3. Gleichzeitig sind „auf den Kredit- und Finanzmärkten die
Risiken stärker in den Vordergrund gerückt“4. Aus genannten Gründen bestehen in
Deutschland bereits seit 1934 besondere gesetzliche Bestimmungen und seit 1961
ist unter diesen das Kreditwesengesetz (KWG) hervorzuheben5. Ziel dieses
Gesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit des Kreditgewerbes zu erhalten und zu
sichern. Dazu enthält es unter anderem Vorschriften zur Eigenmittelausstattung
eines Kreditinstitutes und Meldebestimmungen für Kredite in bestimmter Höhe6.
Wenn es um die Kreditvergabe geht ist aus der Perspektive der
Kreditwürdigkeitsprüfung eine Richtlinie von entscheidender Bedeutung. Es handelt
sich um §18 KWG, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verla ngt und
den Mittelpunkt dieser Arbeit darste llt. Dabei soll der Grundsatz dieses Paragraphen
im Vordergrund stehen, nicht eine Reihe von Ausnahmen, und ausschließlich das
Vorgehen bei der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen behandelt werden.
1 vgl. Nirk (1999), S. 11 2 http://www.bafin.de/bafin/aufgabenundziele/htm Zugriff: 16.11.2004 3 vgl. Dicken (1999), S. 1 4 Schulte (1997), S. 9 5 vgl. Nirk (1999), S. 11 f 6 vgl. http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_bank/kreditwesen.htm Zugriff: 16.11.2004
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Inhalt, Ziel und Auslegung des § 18 KWG
- 3. Auswertung der Kreditunterlagen im Sinne des § 18 KWG
- 3.1 Bilanzanalyse
- 3.2 Bilanzkritik
- 3.3 Unternehmensprognose
- 4. Umsetzung des § 18 KWG in der bankwirtschaftlichen Praxis
- 5. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Anwendung von § 18 KWG bei der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen. Das Hauptziel ist es, den Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung im Lichte dieses Paragraphen zu beleuchten und die praktische Umsetzung in der Bankwirtschaft zu analysieren.
- Inhalt und Auslegung von § 18 KWG
- Auswertung von Kreditunterlagen (Bilanzanalyse, Bilanzkritik)
- Die Rolle der Unternehmensprognose in der Kreditwürdigkeitsprüfung
- Praktische Umsetzung von § 18 KWG in Banken
- Bedeutung der Kreditwürdigkeitsprüfung für die Stabilität des Bankensektors
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung betont die systemische Bedeutung eines stabilen Bankensektors für die Volkswirtschaft und die zentrale Rolle des Kreditgeschäfts. Sie führt in die Thematik des § 18 KWG ein, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers vorschreibt, und fokussiert auf die Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen. Die Arbeit konzentriert sich auf den Grundsatz des Paragraphen und behandelt nicht die Ausnahmen.
2. Inhalt, Ziel und Auslegung des § 18 KWG: Dieses Kapitel erläutert den Inhalt von § 18 Satz 1 KWG, der die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Kreditnehmer für Kredite über 250.000 € vorschreibt. Das Ziel ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit vor und während der Kreditlaufzeit. Die Offenlegung umfasst die Vorlage von Unterlagen, deren Auswertung und die Dokumentation des gesamten Prozesses. Der Kapitel beschreibt die erforderlichen Unterlagen (Jahresabschlüsse, Sekundärunterlagen) und die Bedeutung einer vollständigen Auswertung für die Kreditentscheidung.
3. Auswertung der Kreditunterlagen im Sinne des § 18 KWG: Dieses Kapitel beschreibt die zentrale Bedeutung der Auswertung von Kreditunterlagen, insbesondere bei bilanzierenden Unternehmen. Es gliedert die Auswertung in drei Bereiche: Bilanzanalyse, Bilanzkritik und Unternehmensprognose. Die Bilanzanalyse beinhaltet die Zerlegung der Bilanz in einzelne Kennzahlen zur Beurteilung von Vermögens-, Kapital- und Finanzierungsstruktur sowie Liquidität und Rentabilität. Die Bilanzkritik umfasst den wertenden Vergleich der Ergebnisse im Zeitverlauf und mit Branchenwerten, um Auffälligkeiten zu identifizieren und zu interpretieren. Der Fokus liegt auf der umfassenden Beurteilung der Kreditwürdigkeit anhand der bereitgestellten Daten.
Schlüsselwörter
§ 18 KWG, Kreditvergabe, Bilanzanalyse, Bilanzkritik, Unternehmensprognose, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bankwirtschaft, Jahresabschluss, Risikomanagement, Finanzstabilität.
Häufig gestellte Fragen zu: Anwendung von § 18 KWG bei der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Anwendung von § 18 KWG bei der Kreditvergabe an Unternehmen, die Jahresabschlüsse erstellen. Der Fokus liegt auf dem Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung und deren praktischer Umsetzung im Bankensektor.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt den Inhalt und die Auslegung von § 18 KWG, die Auswertung von Kreditunterlagen (inkl. Bilanzanalyse, Bilanzkritik und Unternehmensprognose), die praktische Umsetzung in Banken und die Bedeutung der Kreditwürdigkeitsprüfung für die Finanzstabilität.
Was ist das Hauptziel der Arbeit?
Das Hauptziel ist es, den Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung im Kontext von § 18 KWG zu beleuchten und die praktische Anwendung in der Bankwirtschaft zu analysieren.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Inhalt, Ziel und der Auslegung von § 18 KWG, ein Kapitel zur Auswertung von Kreditunterlagen (mit Unterkapiteln zu Bilanzanalyse, Bilanzkritik und Unternehmensprognose), ein Kapitel zur praktischen Umsetzung in der Bankwirtschaft und eine Zusammenfassung.
Was wird unter der Auswertung von Kreditunterlagen verstanden?
Die Auswertung von Kreditunterlagen umfasst die Bilanzanalyse (Zerlegung der Bilanz in Kennzahlen), die Bilanzkritik (wertender Vergleich im Zeitverlauf und mit Branchenwerten) und die Unternehmensprognose. Ziel ist eine umfassende Beurteilung der Kreditwürdigkeit.
Welche Bedeutung hat § 18 KWG?
§ 18 KWG schreibt die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers für Kredite über 250.000 € vor. Dies dient der Prüfung der Kreditwürdigkeit vor und während der Kreditlaufzeit und trägt zur Stabilität des Bankensektors bei.
Welche Unterlagen sind für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevant?
Relevante Unterlagen sind Jahresabschlüsse und weitere Sekundärunterlagen, die eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers ermöglichen.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: § 18 KWG, Kreditvergabe, Bilanzanalyse, Bilanzkritik, Unternehmensprognose, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bankwirtschaft, Jahresabschluss, Risikomanagement, Finanzstabilität.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere im Bereich Bank- und Finanzwesen, sowie für Praktiker im Bankensektor, die sich mit der Kreditvergabe und der Anwendung von § 18 KWG befassen.
Welche Aspekte von §18 KWG werden NICHT behandelt?
Die Arbeit konzentriert sich auf den Grundsatz von § 18 KWG und behandelt die Ausnahmen von diesem nicht.
- Quote paper
- Tanja Hollederer (Author), 2005, Berücksichtigung des § 18 KWG im Rahmen der Kreditvergabe an bilanzierende Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44213