Seit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) findet der Einzug der Ausgabe von Aktienoptionsprogrammen in deutschen Unternehmen zunehmend statt. Die unterschiedlichen Aktienoptionsprogramme sollen dazu beitragen den Prinzipal-Agent-Konflikt bei Kapitalgesellschaften zu entschärfen und einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung leis-ten. Dabei ergeben sich zahlreiche Problembereiche auf unterschied-lichen Ebenen. Auf handelsrechtlicher Ebene werden Probleme der Bilanzierung und Bewertung tangiert, während es steuerrechtlich die Frage der Besteuerung im Hinblick auf die Einkunftsart und den Zeit-punkt zu klären gilt.
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Versuch unternommen ein Vergü-tungsinstrument in Form von Aktienoptionsprogrammen und dessen handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Behandlung in kurzen Zügen vorzustellen.
Zu Beginn der Arbeit wird auf die Grundlagen von Aktienoptionspro-grammen eingegangen. Dabei wird zunächst der Begriff von Aktien-optionsprogrammen definiert. Anschließend wird die Zielsetzung dar-gestellt und die einzelnen Gestaltungsarten werden kurz erläutert. Im Hauptteil dieser Arbeit wird zunächst auf die handelsrechtliche Be-handlung von Aktienoptionen in Abhängigkeit der jeweiligen Gestal-tungsart eingegangen. Im Anschluss daran folgt eine Darstellung der steuerlichen Behandlung, wobei zunächst die Gesellschaftsebene ab-gehandelt wird und folgend auf die Besteuerung bei bezugsberechtig-ten Personengruppen eingegangen wird. Abschließend folgt eine kurze Zusammenfassung und Würdigung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Zum Begriff Aktienoptionsprogramm
2.2 Zielsetzungen
2.3 Gestaltungsarten
3 Handelsrechtliche Behandlung
3.1 Gesellschaftsrechtliche Ebene
3.2 Betriebliche Ebene
3.3 Barvergütungsprogramme
4 Steuerrechtliche Behandlung
4.1 Besteuerung bei der Gesellschaft
4.2 Besteuerung beim Optionsnehmer
4.2.1 Art der steuerlichen Einkünfte
4.2.2 Zufluss und Zeitpunkt der Besteuerung
4.2.3 Bemessungsgrundlage und Steuertarif
5 Zusammenfassung und Würdigung
Anhang: Buchungssätze
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Seit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)[1] findet der Einzug der Ausgabe von Aktienoptionsprogrammen in deutschen Unternehmen zunehmend statt.[2] Die unterschiedlichen Aktienoptionsprogramme sollen dazu beitragen den Prinzipal-Agent-Konflikt[3] bei Kapitalgesellschaften zu entschärfen und einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung leisten.[4] Dabei ergeben sich zahlreiche Problembereiche auf unterschiedlichen Ebenen. Auf handelsrechtlicher Ebene werden Probleme der Bilanzierung und Bewertung tangiert, während es steuerrechtlich die Frage der Besteuerung im Hinblick auf die Einkunftsart und den Zeitpunkt zu klären gilt.
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Versuch unternommen ein Vergütungsinstrument in Form von Aktienoptionsprogrammen und dessen handelsrechtliche sowie steuerrechtliche Behandlung in kurzen Zügen vorzustellen.
Zu Beginn der Arbeit wird auf die Grundlagen von Aktienoptionsprogrammen eingegangen. Dabei wird zunächst der Begriff von Aktienoptionsprogrammen definiert. Anschließend wird die Zielsetzung dargestellt und die einzelnen Gestaltungsarten werden kurz erläutert. Im Hauptteil dieser Arbeit wird zunächst auf die handelsrechtliche Behandlung von Aktienoptionen in Abhängigkeit der jeweiligen Gestaltungsart eingegangen. Im Anschluss daran folgt eine Darstellung der steuerlichen Behandlung, wobei zunächst die Gesellschaftsebene abgehandelt wird und folgend auf die Besteuerung bei bezugsberechtigten Personengruppen eingegangen wird. Abschließend folgt eine kurze Zusammenfassung und Würdigung.
2 Grundlagen
2.1 Zum Begriff Aktienoptionsprogramm
Aktienoptionsprogramme sind Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus denen die Arbeitnehmer das Recht eingeräumt bekommen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder zu bestimmten Zeitpunkten, eine vorgegebene Höchstzahl von Aktien des Arbeitgebers zu einem festen Preis, dem Basispreis, zu kaufen.[5]
Vor Inkrafttreten des KonTraG wurden die Aktienoptionsprogramme ausschließlich über den Umweg der Herausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen durchgeführt.[6] Dieser Weg wird allerdings als kompliziert, rechtlich aufwendig und wenig transparent beschrieben.[7] Während die Optionsanleihe keine Verwendung mehr als Element der Mitarbeiterbeteiligung findet, hat sich die reine Aktienoption als das Instrument zur Unternehmenswert orientierte Führung etabliert.[8]
An den Börsen wird zwischen handelbaren und nicht handelbaren Aktienoptionen unterschieden. Letztere stellen nicht nur eine besondere Vergütungsform von Führungskräften dar, sondern auch eine attraktive Möglichkeit Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen.[9] Die Gewährung dieser Aktienoptionen, auch Arbeitnehmeroptionen genannt, ist an die Unternehmens- bzw. Konzernzugehörigkeit gebunden. Des Weiteren kann die Ausübung der Option an Unternehmensziele bedingt und mit Sperrfristen vorgesehen werden.[10] Als angemessen wird eine Wartefrist von drei Jahre empfohlen.[11] Allerdings ist nach § 193 Abs. 2 Nr. 4 HGB nur eine Mindestfrist von zwei Jahren einzuhalten.
2.2 Zielsetzungen
Aus der Vielfalt der vorkommenden Aktienoptionsprogramme und unterschiedlicher Betroffenheit der Beteiligten sind mehrere Zielsetzungen ableitbar.
Im internationalen Vergleich spielen die Aktienoptionspläne eine bedeutende Rolle im Wettbewerb um hoch qualifizierte Arbeitskräfte. Global gesehen wird von einer zunehmenden Kräfteknappheit im High-Tech-Bereich ausgegangen. Dabei ist die Rolle der Regierung darin zu sehen, die Steuerlast auf Aktienoptionspläne derart zu senken und den steuerlichen Rahmen so zu gestalten, dass Deutschland weiterhin konkurrenzfähig um diese Arbeitskräfte bleiben kann.[12]
Vor allem junge Unternehmen sehen in Aktienoptionsplänen eine Chance potente Mitarbeiter gewinnen zu können. Die Motivation und vor allem die nachhaltige Bindung dieser Arbeitskräfte an das Unternehmen sind weitere Ziele von Aktienoptionsprogrammen.[13] Den Führungskräften können damit Aussichten auf hohe Gehälter gestellt werden, ohne dabei die Liquidität des Unternehmens zu sehr belasten zu müssen.[14] Aber auch große Unternehmen versprechen sich damit günstigere Gestaltung der Lohnkosten und Steigerung der Produktivität.[15] Weiter werden mit Aktienoptionsplänen Hoffnungen auf eine steuergünstige, steuerstundende oder steuersparende Entlohnungform verbunden.[16] Zum einen ist das Hauptziel die Interessen der Anteilseigner zu berücksichtigen und den bereits angesprochenen Prinzipal-Agent-Konflikt abzuschwächen,[17] zum anderen sind Aktienoptionsprogramme für institutionelle Investoren als positives Signal auf Shareholder-Value ausgerichtete Unternehmensführung zu bewerten.[18]
2.3 Gestaltungsarten
Nachdem geklärt worden ist was Aktienoptionsprogramme sind und welche Ziele sie verfolgen, soll nun kurz darauf eingegangen werden, wie die Bedienung von Aktienoptionsprogrammen erfolgen kann. Grundsätzlich lassen sich hier drei Fälle unterscheiden, die unterschiedlich bilanziell behandelt werden.[19]
Im ersten Fall werden junge Aktien im Zusammenhang mit bedingter Kapitalerhöhung ausgegeben. Die vorgesehenen Optionen werden als reine oder auch nackte Optionen bezeichnet. Dies liegt daran, dass sie nicht mit einer Anleihe verbunden sind.[20]
Im zweiten Fall werden die Optionsberechtigten durch eigene Aktien bedient. Dabei können die herauszugebenden Aktien sich bereits im Bestand des Unternehmens befinden oder sie können erst im Falle der Ausübung bezogen werden. Denkbar wäre auch der Erwerb von Optionsrechten auf die eigenen Aktien von einem Dritten.[21]
Im dritten Fall geht es streng genommen vielmehr um Stock-Appreciation-Programme als um Stock-Option-Programme. Dabei handelt es sich um eine Aktienkursabhängige Vergütung, bei der nicht der Erwerb von Aktien im Mittelpunkt steht, sondern die Auszahlung der Differenz zwischen dem Aktienkurswert und dem Basiskurs.[22]
Ebenfalls sind Kombinationsmodelle aus der Gewährung verbilligter Aktien und aktienkursabhängiger Vergütung möglich,[23] auf die im Weiteren nicht näher eingegangen werden soll.
[...]
[1] BGBl. I 1998, 786 ff.; in Kraft getreten am 01.05.1998.
[2] Vgl. Wiedmann (2003), § 272 HGB, Rn. 61, zunehmende Bedeutung.
[3] Siehe hierzu Erlei/Schmidt-Mohr (2000), Stichwort: Prinzipal-Agent-Theorie.
[4] Vgl. Esterer/Härteis (1999), S. 2073; Herzig (1998), S. 166.
[5] Sinngemäß Neyer (1999b), S. 1636.
[6] So Jäger (1999), S. 29.
[7] Vgl. BR-Drucks. 872/97 v. 07.11.1997, S. 61.
[8] Untersuchungsergebnis von Feddersen/Pohl (2001), S. 28.
[9] Vgl. Heise (2000), Stichwort: Aktienoptionsplan.
[10] Vgl. Neyer (1999b), S. 1636.
[11] Siehe hierzu BT-Drucks. 13/10038 v. 04.03.1998, S. 26.
[12] Vgl. BT-Drucks. 14/5318 v. 13.02.2001, S. 3.
[13] Vgl. hierzu Feddersen/Pohl (2001), S. 26.
[14] So die Ausführung in BT-Drucks. 14/5318 v. 13.02.2001, S. 1.
[15] Zu höheren Produktivität vgl. IAB-Kurzbericht (2001), Ausgabe 9 v. 30.05.2001.
[16] Dieser Meinung Sigloch/Egner (2000), S. 1878.
[17] Vgl. Herzig (1999), S. 1.
[18] Nach Ansicht von Kallmeyer (1999), S. 97.
[19] Hierzu Wiedmann (2003), § 272 HGB, Rn. 61.
[20] Bezeichnung „nackte Aktienoption“ vgl. Feddersen/Pohl (2001), S. 27.
[21] Zum Kauf eines Optionsprogramms vgl. Herzig (1998), S. 181.
[22] Siehe hierzu Wiedmann (2003), § 272 HGB, Rn. 61.
[23] Vgl. Sigloch/Egner (2000), S. 1878.
- Arbeit zitieren
- Veit Waniek (Autor:in), 2003, Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Aktienoptionsprogrammen (Stock Options) im Jahresabschluss, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44136
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