Das Thema meiner Hausarbeit ist das Shogunat und der Militäradel im Mittelalter. Ich möchte aufzeigen, wie sich diese Institutionen gebildet haben und wie sie erhalten wurden. Wichtig werden mir dabei die Ämter und die Personen sein, die mit diesen Behörden zusammengearbeitet haben. Da das Mittelalter auch der Beginn des Feudalismus ist, werde ich auch die Entstehung des Feudalismus in Japan behandeln. Ich werde aufzeigen, wie er in Japan entstanden ist und wie das Verhältnis des obersten Lehnsherrn (Kaiser) und seinen Vasallen war. Vor allem durch was das Verhältnis geprägt ist. Inoue bezeichnet in seinem Buch die Gründung des bakufu, als das Ende des Altertums und den Anfang des Mittelalters. Ob das wirklich so ist, bezweifle ich.
Allerdings muß man bedenken, dass das Altertum um 1200 endete.
Inhalt
1. Einleitung
2. Das Shogunat
2.1. Das Kamakura-Bakufu
2.2. Das Ashikaga-Bakufu und die Entwicklung des daimyö
3. Der Militäradel
4. Schluß
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Thema meiner Hausarbeit ist das Shogunat und der Militäradel im Mittelalter. Ich möchte aufzeigen, wie sich diese Institutionen gebildet haben und wie sie erhalten wurden. Wichtig werden mir dabei die Ämter und die Personen sein, die mit diesen Behörden zusammengearbeitet haben. Da das Mittelalter auch der Beginn des Feudalismus ist, werde ich auch die Entstehung des Feudalismus in Japan behandeln. Ich werde aufzeigen, wie er in Japan entstanden ist und wie das Verhältnis des obersten Lehnsherrn (Kaiser) und seinen Vasallen war. Vor allem durch was das Verhältnis geprägt ist. Inoue bezeichnet in seinem Buch die Gründung des bakufu, als das Ende des Altertums und den Anfang des Mittelalters. Ob das wirklich so ist, bezweifle ich.
Allerdings muß man bedenken, das das Altertum um 1200 endete.
2. Das Shogunat
Das Shogunat wurde in dieser Zeit bakufu benannt. Das war ursprünglich die Bezeichnung für die Hausbehörde der Kommandeure der Leibgarde. Ab dem Ende des 12. Jahrhunderts wurde bakufu als Bezeichnung für die Shogunatsregierung, deren Regierungssitz oder den Verwaltungsapparat verwendet. In Japan existierten drei Bakufu: 1. Kamakura-Bakufu (1192-1333); 2. Muromachi- oder Ashikaga-Bakufu (1338-1573) und Edo- oder Tokugawa-Bakufu[1]. Die Bakufu wurden entweder nach ihrem politischem Zentrum oder der Shogun-Familie benannt. Ich werde mich bei meiner Arbeit nur auf die ersten beiden Bakufu konzentrieren.
2.1. Kamakura-Bakufu
Der Beginn der Veränderung in der japanischen Geschichte vollzog sich im Jahre 1180 als Minamoto Yorimasa und der Prinz Mochihito Õ vom Genji-Clan versuchten die Heiji-Regierung zu stürzen[2]. Die Folge daraus war ein Machtkampf zwischen den Genji und den Heiji. Yoshitsune schlug das Heer von Yoshinaka im Januar 1184 und die Heiji in der Seeschlacht von Dannoura im März 1185 vernichtend. 1185 sollte Yoshitsune, Sohn des Yoshitomo vom Seiwa-Genji, auf den Befehl von Ex-tennõ Goshirakawa, seinen Bruder Yoritomo stürzen, aber dieser Vorhaben scheiterte. Also wollte Yoritomo den Ex-tennõ zwingen einen Befehl zur Ergreifung Yoshitsunes aufzustellen und Yoritomo ließ sich ein Recht bestätigen, nachdem er in allen Provinzen shugo (Kommissare) und jitõ (Verwalter) einsetzen konnte[3].
Die shugo hatten die Pflicht, Aufstände niederzuschlagen, Verbrechen zu ahnden und gokenin (Wachdienst) zu leisten. Dieses Amt wurde nur Vertrauenspersonen zugesprochen. Die jitõ waren Gutsverwalter und leisteten ausserhalb der Kriegszeit Polizeidienst, erhoben Steuern und verwalteten die Ländereien. Die bushi bildeten zu dieser Zeit eine selbständige Bakufu-Regierung und waren die Militäraristokraten in den Provinzen[4].
Am Ende des Jahres 1185 entsandte Yoritomo seine shugo in alle Provinzen. Der Krieg war 1189 zu Ende und 1192 wurde Yoritomo seiitai shögun und war damit der erste Shogun überhaupt. Die Errichtung des Shogunats war eine völlig neue Entwicklung zu dieser Zeit und hatte eine grundlegende Umformung der Gesellschaft zur Folge. Die Behörden des Shogunats waren die Rekrutierungsbehörde, die Verwaltungsbehörde, die Untersuchungsbehörde und eine Vielzahl von lokalen Ämtern[5]. Im Jahre 1203 wurden dem Shögun die shikken als Stellvertreter zur Seite gestellt[6].
Das Bakufu verfügte nach der Machtübernahme über die Landgüter der Heiji und deren Lehnsprovinzen. Yoritomos Stärken waren die Kontrolle der Gutsherren, die Beherrschung des Volkes und die Militärmacht und festigte diese Organisation während des Krieges. Die einzige Gegner die Yoritomo hatte, waren seine Brüder und diese wurden beseitigt, denn nicht einmal Verwandte konnten mit Verzeihung rechnen. Nach dem Tod Yoritomos wollten die gokenin Vorteile aus ihren Verdiensten zeihen und kämpften untereinander um die Macht und um Land[7].
1203 wurde Sanetomo shõgun, nachdem sein Bruder der shõgun Yoriie getötet wurde. Sanetomo verbesserte die Beziehungen zum Heian-Hof und schuf die Voraussetzung, dass sich die Hõjõ aktiv an der Politik beteiligen konnten. Hõjõ Yoshitoki vernichtete daraufhin den Wada-Clan und übernahm das bakufu indem er mandokoro-bettõ und samurai-dokoro wurde. Er konnte diese Ämter aber nur übernehmen, weil er Sanetomo 1219 durch Kugyõ töten ließ.
Der Hõjõ-Clan war nun der Herrscher des bakufu. Damit endete der Machtkampf im bakufu nach 20 Jahren. Die kleineren und größeren Aufstände der bushi in den Ländereien wurden unterdrückt. Der Ex-tennõ Gotoba nutzte die Kämpfe im bakufu und bushi um das bakufu zu stürzen. Die Krieger der großen Tempel in Nara und Heian sollten ihm dabei behilflich sein. Ausserdem wollte er auch noch die Hilfe der bushi in kõryõ und shõen um ein Heer auszuheben. Dieser Versuch aber mißlang. Als Sanetomo starb, bat das bakufu den Ex-tennõ dessen Sohn als shogun einsetzen zu dürfen. Gotoba lehnte dies ab. Daraufhin befahl Gotoba 1221 Hõjõ Yoshitoki zu stürzen. Die bushi verweigerten aber diesem Befehl zu folgen, da sie viel zu stark war und ihre Macht durch die Machtkämpfe im bakufu definierten[8].
Die Hõjõ waren bis dahin kleine Gutsherren gewesen, die aber durch ihre eigene Kraft an Macht gewonnen hatten. Nach dem Jõkyû-Aufstand gab das bakufu harte Strafen. Der Ex-tennõ Gotoba wurde auf die Insel Oki verbannt und die Ex-tennõ Juntoku und Tsuchimikado verbannte man nach Sado bzw. Tosa, obwohl sie gegen Gotoba waren. Juntokus Sohn Chûkyo-tennõ wurde abgesetzt und zeitlebens im Kyjõ-Palast gefangen gehalten[9].
Das Amtes des rokuhara tandai wurde eingeführt und beinhaltete die Beaufsichtigung des Palastes und das Generalgouverneuramt in Westjapan. Desweiteren wurde eingeführt, das die Zustimmung des bakufu für die Ernennung des tennõ oder eines neuen Periodennamens nötig war. Die Ländereien des Ex-tennõ und der zu seiner Partei Angehörigen Adligen, bushi und Mönche wurden beschlagnahmt und unter die Verwaltung der gokenin gestellt. Das bakufu konnte so seine Herrschaft auf die Landgüter ausdehnen. Es kontrollierte den Hof und setze die Alleinherrschaft der bushi-Klasse durch[10].
1224 wurde Yasutoki shikken, nach dem Tod seines Vaters Yoshitoki und schuf das Amt rensho, das unter den shikken und dem Elferrat (hyõjõshû) war. Der Elferrat wurde vertreten von Mitgliedern der Hõjõ-Familie. Die Oligarchie von Feudalherren, zu der sich das Kamakura-bakufu entwickelte, wurde von den shikken angeführt und vom Hõjõ-Clan repräsentiert. Das Amt des shõgun war nur noch dekorativ und wurde von Mitgliedern der tennõ-Familie übernommen. Im Jahre 1232 wurde ein neues Gesetz mit 51 Artikeln (Goseibai shikimoku) herausgebracht, welches die Gesetze des Volkes zu einem Rechtssystem ausbaute. Die Shinto-Schreine sollten restauriert und ihre Rituale ausgeführt werden. Dasselbe galt auch für die Buddha Tempel. Desweiteren wurde das Verwaltungs-, Straf-, Prozeß- und Bürgerliche Recht geändert, vor allem was die gokenin, shugo und jitõ in ihrer Stellung, ihren Pflichten und Befugnisse betrifft. Die shugo und jitõ versuchten sich Land anzueignen in dem sie Rechte des Gouverneurs verletzen und Jahresabgaben nicht weiterleiteten. Ausserdem leisteten sie immer wieder Widerstand. Das bakufu mußte diese Übergriffe auf das kuge verhindern, weil auch dessen Macht auf dem shõen –System basierte und Übergriffe auf die gokenin dem bakufu geschadet hätten. Das wichtigste war eine geistige Macht, um die Feudalherren zu vereinen und die Regierung zu stärken. Die Rangordnung wurde streng eingehalten, um die Stellung den Hõjõ zu sichern. Das Gesetzeswerk entwickelte immer mehr den Charakter eines Landesgesetzes, weil der Adel seine Gerichtsbarkeit beim bakufu suchen mußte[11].So zumindest schreibt es Inoue.
Die Kamakura verwirklichten damit das System der Feudalherrschaft, wo kein absoluter Herr mehr vorhanden war, wie im tennõ-System, sondern die Feudalherren beherrschten nun die Bauern ihrer Ländereien. Die Feudalherren waren im Tun ihrer Angelegenheiten frei. Das bakufu verfügte damit nur über samurai dokoro, monchüsho und mandokoro und hatte keinen vollständigen Verwaltungsapparat mehr. Denn die Herrschaft über das Volk lag bei den Feudalherren und die mächtigsten von Ihnen führten das bakufu an. Also war das bakufu nur noch ein künstlicher Machtapparat, um gegen den Widerstand des Volkes und bei Streitigkeiten der Feudalherren zu handeln. Die Feudalherren kontrollierten die Produktion und die genin (Sklaven). Dieses System zwang die Bauern zu Frondiensten und Jahresabgaben. Dieses Hörigen-System, wie es bei Inoue genannt wird, entwickelte im 13. Jahrhundert sehr schnell weiter. Die Landbesitzer vernichteten die Herrschaft der Adligen und bildeten eine starke militärische Macht[12].
[...]
[1] H. Hammitzsch (Hrsg.): „Japan-Handbuch“, S. 490.
[2] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 101.
[3] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 103-104.
[4] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 104.
[5] Hall, J.W.: „Das Japanische Kaiserreich“ , S. 92.
[6] H. Hammitzsch (Hrsg.): „Japan-Handbuch“, S. 490.
[7] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 106.
[8] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 106-107.
[9] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S.108.
[10] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 108.
[11] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 109-110.
[12] Inoue, Kiyoshi: „Geschichte Japans“, S. 110-111.
- Arbeit zitieren
- Yvonne Rodenberg (Autor:in), 2002, Shogunat und Militäradel im Mittelalter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/44046
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