Die Homosexualität wurde, obwohl sie in allen Kulturen und Gesellschaftsformen existiert, häufig als Abweichung von der Norm angesehen und mehr oder weniger geächtet. So wandelte sich der Umgang mit der Homosexualität ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts von einer zwar sündigen jedoch meist legalen Handlung zu einem Verbrechen, welches in fast ganz Europa mit dem Tod bestraft wurde. Eine enorme Verbesserung der Lebensumstände für homosexuelle Männer - denn Frauen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen führten wurden nach dem Motto: kein Sex ohne Mann, einfach nicht ernst genommen - stellte sich 1804 durch die französische Revolution und den daraus hervorgegangenen Code Civil ein, der nur noch Eingriffe in die Rechte Dritter unter Strafe stellte, somit jedoch den einvernehmlichen Verkehr zweier Männer legalisierte ( www.wikipedia.org ). Bereits 1872 wurde die Homosexualität, allerdings wieder, einhergehend mit ihrer Pathologisierung, insbesondere durch den Psychiater R. Kraft-Ebing, der Homosexualität als erblich bedingte neuropathologische Veranlagung bestimmte und somit durch die Auslegung der Homosexualität als sozial schädlich, sowie als Verbrechen an der Allgemeinheit und als Indikator zivilisatorischen Verfalls ein Fundament für Vorurteile schaffte, strafrechtlich verfolgt. Rechtliche Grundlage hierfür war der § 175 des Reichsstrafgesetzbuchs ( RstGB ).
Eine folgenreiche Verschärfung des Paragraphen im Nationalsozialismus führte zu einer Verzehnfachung der Verurteilten, weil der 1935 reformierte § 175 nicht nur vollführte sexuelle Handlungen unter Strafe stellte, sondern auch die bloße Absicht bzw. das objektive Empfinden einer Verletzung des Schamgefühls, wofür nicht einmal mehr Berührungen notwendig waren. Also konnte im Prinzip jeder Mann der Homosexualität beschuldigt werden und musste dann mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren rechnen, da im Zuge der Reformierung auch die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre erhöht wurde.
In der Nachkriegszeit war der Umgang mit dem Phänomen der Homosexualität in der DDR zunächst uneinheitlich bis sie 1968 ihr eigenes Strafgesetzbuch bekam, indem der § 151 sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit unter 18 jährigen des gleichen Geschlechts mit Freiheitsstrafe oder Bewährung ahndete. Dieser Paragraph war geschlechtsneutral verfasst, so dass nun auch Frauen belangt werden konnten. Allerdings war die Homophilie unter Erwachsenen legal.
Inhalt
1 Geschichte der Homosexualität und Einleitung
2 Was ist Homosexualität?
3 Das kulturelle System der Zweigeschlechtlichkeit - ein System der Zwangsheterosexualität und Ursache für Diskriminierung
4 Begriffsdefinitionen
4.1 Das Coming Out
4.2 Zum Identitätsbegriff
5 Adoleszenz und ihre besonderen Anforderungen für Homosexuelle
5.1 Rolle der Peer Group in der Adoleszenz und ihre besondere Problematik für homosexuelle Jugendliche
5.2 Positiv besetzte Vorbilder als selbstwertstärkende Instanzen
5.3 Die Rolle der Eltern, Reaktionen auf das Coming Out und die Folgen
6 Die Schule als wichtige Instanz für die Identitätsbildung
7 Handlungsanforderungen an die soziale Arbeit - am Beispiel des Lesben - Projekts ,, Ragazza” in München und einer Schwulengruppe in Köln
8 Schlussbemerkung
9 Literaturverzeichnis
1 Geschichte der Homosexualität und Einleitung
Die Homosexualität wurde, obwohl sie in allen Kulturen und Gesell- schaftsformen existiert, häufig als Abweichung von der Norm angesehen und mehr oder weniger geächtet. So wandelte sich der Umgang mit der Homosexualität ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts von einer zwar sündigen jedoch meist legalen Handlung zu einem Verbrechen, welches in fast ganz Europa mit dem Tod bestraft wurde. Eine enorme Verbesserung der Lebensumstände für homosexuelle Männer - denn Frauen, die gleich- geschlechtliche Beziehungen führten wurden nach dem Motto: kein Sex ohne Mann, einfach nicht ernst genommen - stellte sich 1804 durch die französische Revolution und den daraus hervorgegangenen Code Civil ein, der nur noch Eingriffe in die Rechte Dritter unter Strafe stellte, somit jedoch den einvernehmlichen Verkehr zweier Männer legalisierte ( www.wikipedia.org ). Bereits 1872 wurde die Homosexualität, allerdings wieder, einhergehend mit ihrer Pathologisierung, insbesondere durch den Psychiater R. Kraft-Ebing, der Homosexualität als erblich bedingte neuropathologische Veranlagung bestimmte und somit durch die Auslegung der Homosexualität als sozial schädlich, sowie als Verbrechen an der Allgemeinheit und als Indikator zivilisatorischen Verfalls ein Fundament für Vorurteile schaffte, strafrechtlich verfolgt ( vgl. Morgenthaler, F., 1987 ). Rechtliche Grundlage hierfür war der § 175 des Reichsstraf- gesetzbuchs ( RstGB ).
Eine folgenreiche Verschärfung des Paragraphen im Nationalsozialismus führte zu einer Verzehnfachung der Verurteilten, weil der 1935 reformierte § 175 nicht nur vollführte sexuelle Handlungen unter Strafe stellte, sondern auch die bloße Absicht bzw. das objektive Empfinden einer Verletzung des Schamgefühls, wofür nicht einmal mehr Berührungen notwendig waren. Also konnte im Prinzip jeder Mann der Homosexualität beschuldigt werden und musste dann mit einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren rechnen, da im Zuge der Reformierung auch die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre erhöht wurde.
In der Nachkriegszeit war der Umgang mit dem Phänomen der Homosexualität in der DDR zunächst uneinheitlich bis sie 1968 ihr eigenes Strafgesetzbuch bekam, indem der § 151 sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit unter 18 jährigen des gleichen Geschlechts mit Freiheitsstrafe oder Bewährung ahndete. Dieser Paragraph war geschlechtsneutral verfasst, so dass nun auch Frauen belangt werden konnten. Allerdings war die Homophilie unter Erwachsenen legal.
1988 wurde der § 151 ersatzlos gestrichen nach einem Gerichtsurteil mit der Begründung , dass ,,Homosexualität ebenso wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens darstellt. Homosexuelle Menschen stehen somit nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft, und die Bürgerrechte sind ihnen wie allen anderen gewährleistet.” ( www.wikipedia.org, 16.05.2005 ) In der Bundesrepublik Deutschland wurde weiter an dem § 175 der Nazi-Zeit festgehalten bis er schließlich nach mehreren Reformen 1994 im Zuge der Rechtsangleichung nach der Wiedervereinigung wegfiel ( www.wikipedia.org, 16.05.2005 ).
Seit 1. August 2001 gilt nun das Lebenspartnerschaftsgesetz ( LPartG ) nach dem zwei Personen des gleichen Geschlechts eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen können und damit für einander Verantwortung übernehmen sowie zu gegenseitiger Fürsorge und Unterstützung verpflichtet sind, da ein Lebenspartner als Familienangehöriger des anderen Partners gilt. Homosexuelle, die eine Lebenspartnerschaft gründen sind nach dem LPartG § 3 berechtigt einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, aber auch nach § 5 einander zum angemessenen Unterhalt, wie auch in einer Ehe, verpflichtet. Ein Unterschied zur Ehe besteht jedoch im Sorgerecht, denn nach § 9 gibt es nur ein sorgeberechtigtes Elternteil. Der andere Lebenspartner erhält nur das sogenannte kleine Sorgerecht, nach dem er, ausschließlich im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil, in Angelegenheiten des täglichen Lebens mitentscheiden darf. Ehepartner hingegen teilen sich in der Regel das gesamte Sorgerecht. Allerdings sind Lebenspartner neben Verwandten der ersten und der zweiten Ordnung erbberechtigt und können sogar, bei Ausschluss aus der Erbfolge durch den verstorbenen Lebenspartner, einen Pflichtanteil verlangen, wobei der noch lebende Partner dann wie ein Ehegatte zu behandeln ist. Ferner sind Schwule und Lesben, die sich verpartnern, nach dem Gesetz auch bei einer Trennung vom Lebenspartner, in Form von Unterhaltszahlungen abgesichert. Desweiteren gibt es Regelungen über die Hausratsverteilung sowie Wohnungs- zuweisung bei Getrenntleben. Auch die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist vergesetzlicht und durch das Familiengericht abgesichert ( vgl. Gesetze für Sozialberufe, 2003, § 1 - 19 LPartG ).
Gesetzlich sind Homosexuelle also heutzutage, trotz einiger bestehender Benachteiligungen ( Sorgerecht ), in weiten Teilen ( Erbrecht, Unterhalt ) gegenüber der Ehe gleichgestellt. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass Homosexuelle auch in der Gesellschaft eine relativ gleichberechtigte Lebensform darstellen und weitesgehend toleriert und akzeptiert werden. Die homosexuelle Lebensführung ist eben eine von vielen Möglichkeiten sein eigenes Leben zu gestalten. Schließlich ist die bürgerliche Kernfamilie, Mutter hütet die Kinder und der Vater ist finanzieller Versorger, ein längst veraltetes Familienmodell mit geradezu antiken Rollenvorstellungen. Wir leben ja im Zeitalter der pluralisierten Lebensformen, inklusive Ein-Eltern-Familie, Patchworkfamilie, kinderlose Singles und eheähnlichen Gemeinschaften, die je nach Stellung der Zahnbürsten eine unterschiedliche Behandlung durch ALG II erfahren. Ja, wir haben wirklich Glück, wir können frei entscheiden wie wir leben wollen! Oder? Wenn dem so ist, warum gibt es dann immer noch wesentlich mehr alleinerziehende Frauen als Männer, offensichtlich überwiegend weibliche Studenten an der evangelischen Fachhochschule, gegenüber mehrheitlich männlichen Studenten an der technischen FH und warum ist die Unterbrechung der Erwerbsbiographie durch Kindererziehungszeit und die anschließende Teilzeittätigkeit als Zahnarzthelferin immer noch eher Frauensache in einem typischen Frauenberuf als Männersache? Vielleicht haben sich die Vorstellungen und vor allem die Erwartungen von dem was eine Frau und einen Mann ausmacht doch nicht so sehr verändert. Und wenn dem so ist, was bedeutet dies dann für Homosexuelle, die solchen Rollenerwartungen augenscheinlich nicht gerecht werden können bzw. wollen? Und was bedeutet es insbesondere für homosexuelle Jugendliche, wenn sie sich ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung bewusst werden? Und das in einem Zeitraum, indem das Finden der eigenen Identität im Mittelpunkt steht und gerade dann die gängigen Vorgaben der Gesellschaft dem eigenen Empfinden evident entgegenstehen?
Dies sind die Fragen, denen ich in meiner Hausarbeit nachgehen möchte, um die für mich bestehende Leitfrage zu klären, ob die Homosexualität in der heutigen Gesellschaft eine gleichberechtigte1 und somit akzeptierte Lebensform darstellt, und zwar unter besonderer Berücksichtigung homosexueller Jungen und Mädchen während der Adoleszenz.
Dazu folgt zunächst der Versuch Homosexualität zu definieren bzw.
verschiedene Definitionen miteinander zu vergleichen. Ich beschäftige mich im Folgenden ausschließlich mit Schwulen und Lesben. Bisexuelle sind, resultierend aus ihrer emotionalen Anziehung zu beiden Geschlechtern, noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt, die in meiner Hausarbeit, aus Platz- und Zeitgründen, nicht thematisiert werden. Im 3. Kapitel geht es dann um das kulturelle System der Zweigeschlechtlichkeit, das sich mit Geschlechtsstereotypen und ihrer Bedeutung für Menschen in unserer Gesellschaft befasst mit Bezug zur Homosexualität, wobei besonders auf Ursachen der Diskriminierung von Homosexualität eingegangen wird, die aus diesem Ordnungssystem der Zweigeschlechtlichkeit und
Zwangsheterosexualität resultieren. Nach einigen erforderlichen Wortdefinitionen folgt der Einstieg in die Adoleszenz, ihre Merkmale, Entwicklungsaufgaben und eventuelle Besonderheiten sowie Krisenpunkte für homosexuelle Jugendliche. Vertiefend wird auf die Rolle von Peer Groups, Eltern und Vorbildern sowie auf das Schulsystem eingegangen. Abschließend werden dann Funktionen und Aufgaben der Sozialpädagogik, am Beispiel von zwei Jugendgruppen für Schwule und Lesben, aufgezeigt.
2 Was ist Homosexualität?
Homosexualität ( griech. homos = gleich, lat. sexus = Geschlecht ), sexuelles Interesse für das gleiche Geschlecht ( vgl. Familienlexikon 1993 ). Im unter gleichberechtigter Lebensform verstehe ich die Möglichkeit diese Art der Lebensführung nach eigenem empfinden frei wählen zu dürfen und trotzdem von den anderen Mitgliedern der Gesellschaft, die vielleicht eine andere Wal getroffen haben ( in diesem Fall die Heterosexualität) nicht ausgegrenzt und diskriminiert zu werden.
Brockhaus wird die Homosexualität als sexuelle Anziehung durch gleichgeschlechtliche Personen und sexuelle Beziehungen mit Angehörigen des gleichen Geschlechts beschrieben ( vgl. Morgenthaler, F., 1987 ). In dem ,,modernen Lexikon” von 1971 wird die Homosexualität noch als Umkehrung bzw. Perversion des Geschlechtstriebes, welche sich durch Zuneigung zu Personen des eigenen Geschlechts zeigt, definiert. Ursachen können hier anlagebedingt oder umweltbedingt ( Verführung ) sein. In jedem Fall bleibt es eine Anomalie. Ebenso spricht das Lexikon der sozialen Arbeit von sexueller Anziehung zwischen Angehörigen des gleichen Geschlechts und rätselt wie es ,, zum Aufbau der besonderen und sozial imponierenden Form der ausschließlichen und dauerhaften Homosexualität” kommen kann ( Dannecker, Martin, 2002, S. 472 ).
Auffällig bei diesen Definitionen ist die Fokussierung auf die Sexualität, die scharf von der heterosexuellen Form abgegrenzt wird. Ferner wird häufig nach Erklärungsansätzen für die Homosexualität gefragt, während dies bei der Heterosexualität eben selbstverständlich nicht hinterfragt wird. Während Äußerungen wie Perversion und Anomalie in einem Lexikon von 1971 zu einer Zeit des § 175 noch irgendwie nachvollziehbar sind, vermittelt die Formulierung ,, sozial imponierende Form” der Sexualität einen ersten Eindruck davon wie die Homosexualität heute in unserer Gesellschaft gesehen wird. Scheinbar nicht als gleichwertige Alternative zur Heterosexualität, sondern als anders, auffällig und sexualisiert. In meiner Hausarbeit wird dieser Eindruck leider auch noch, trotz großer Umbrüche und steigender Toleranz in der Gesellschaft und im rechtlichen System, ein ums andere mal bestätigt werden. Ich werde versuchen die Gründe hierfür herauszufinden und aufzuzeigen
3 Das kulturelle System der Zweigeschlechtlichkeit - ein System der Zwangsheterosexualität und Ursache für Diskriminierung
In unserer Gesellschaft ist das Geschlecht ein wesentliches Merkmal unserer Persönlichkeit und beständiger Teil unserer sozialen Wirklichkeit. Die Unterscheidung aller Individuen in männlich und weiblich ist ein Vorgang, den wir täglich bei jedem Zusammentreffen mit einem anderen Menschen vornehmen. Lässt sich keine eindeutige Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter treffen reagieren wir verwirrt und unsicher ( vgl. Kolip, Petra, 1997, S.56 ). Diese Einteilung nach Mann oder Frau treffen wir an Hand von Verhaltensmustern und Merkmalen der äußeren Erscheinung, die jeweils Männern oder Frauen zugeschrieben werden. Demnach ist das System der Zweigeschlechtlichkeit ein allgemein akzeptiertes Ordnungssystem ( vgl. a.a.O. S. 55). Wir teilen jedoch die Bevölkerung nicht nur in männlich und weiblich auf, sondern Handeln selbst und reagieren auf andere nach eben diesem Ordnungssystem. So verhalten sich Erwachsene zu dem selben Neugeborenen je nach Nennung des Geschlechts unterschiedlich ( vgl. a.a.O. S. 62). Dies hat zur Folge, dass schon ab dem Zeitpunkt der Geburt dieses Ordnungssystem weitergetragen wird und sich auch Kinder dieses Symbolsystem schon früh aneignen. Nach Hagemann-White vollzieht sich dieser Prozess in mehreren Schritten, indem zunächst das Kind selbst sein Geschlecht erkennt und lernt, dass alle Menschen entweder männlich oder weiblich sind. Dann müssen sie die gängigen Geschlechtsstereotypen verinnerlichen, d. h. sie müssen Verhaltens- und Erscheinungsmerkmale kennen, durch die eine Klassifikation nach Mann oder Frau möglich wird, obwohl ihnen auch klar sein muss, dass die Genitalien ausschlaggebend für die Geschlechtszugehörigkeit sind, unabhängig davon, dass diese nur selten sichtbar sind. Einhergehend mit diesen Schritten müssen sie ihr eigenes Geschlecht auch als unveränderbar hinnehmen und damit auch die dazugehörigen Verhaltensvorgaben. ( vgl. Hagemann-White, 1984, nach Kolip, Petra, 1997, S. 58). Denn das kulturelle System der Zweigeschlechtlichkeit erscheint uns, resultierend aus der frühen Vermittlung und der Stabilität dieser Regeln, als faktische Wirklichkeit, die das Handeln nach dem und die Identifikation über das Geschlecht geradezu erzwingt. Mädchen und Jungen erhalten von Geburt an Botschaften über Männlichkeit und Weiblichkeit, so dass die im Laufe der Sozialisation entstehende Geschlechtsidentität als Teil der Ich-Identität entscheidend beeinflusst wird ( vgl. Mogge-Grotjahn, Hildegard, 2004 S 82 ). Gleichzeitig muss bedacht werden, dass solche Zuschreibungen an männlich-sein und weiblich-sein nicht selbstverständlich entstehen und vor allem erhalten bleiben, sondern von den Akteuren einer Gesellschaft aktiv erstellt und aufrechterhalten werden. Gesellschaftliche Normen sind also sowohl Bedingungen für Handlungen ihrer Mitglieder als auch Ergebnis ( vgl. a.a.O. S. 145). Dem zu Folge sind an Männlichkeit und Weiblichkeit bestimmte Regeln gekoppelt, an die sich die Individuen unserer Gesellschaft halten müssen. Bis ins 20. Jahrhundert hinein wurde immer wieder versucht diese Regeln fassbar zu machen, etwa an polarisierten Verhaltensbeispielen wie der Passivität und Aktivität. Demnach sind Frauen in der Regel eher passiv, emotional, hingebungsvoll und schwach im Gegensatz zu den Männern, die sich durch Aktivität, Rationalität, Tapferkeit, Vernunft und Stärke auszeichnen ( vgl. Kolip, Petra, 1997, S. 57 ). Mit der geschlechtlichen Identität der Frau weiterhin verbunden ist ihre Funktionalisierung auf die Reproduktion, in dem Sexualität stets unter dem Aspekt der Fortpflanzung betrachtet wurde und teilweise noch wird. Dies hat zur Folge, dass es für Frauen keine Sexualität als Genuss gibt, sondern sie immer nur in Verbindung mit ihrer Gebärfähigkeit steht ( ersichtlich z.B. am Sexualkundeunterricht in der Schule ). Hierdurch wird Mutterschaft, auf Grund der biologischen Tatsache der Gebärfähigkeit, zu einer zugewiesenen sozialen Rolle ( vgl. Mogge-Grotjahn, Hildegard, 2004, S. 147 ). Ich denke aber sie sollte eine erworbene Rolle sein, für dessen Entscheidung jede Frau selbst verantwortlich ist. Eine Verbindung von Sex und Fortpflanzung beinhaltet auch einen Zwang zur Heterosexualität. Und so fällt bei näherer Betrachtung des kulturellen Systems der Zweigeschlechtlichkeit auf, dass es auch ein System der Heterosexualität ist, in dem immer Mann und Frau aufeinander Bezug nehmen, sich gegenseitig ergänzen und in dem vor allem Sexualität auf Genitalität und damit auf Fortpflanzung beschränkt wird ( vgl. Hempel, Ulrike und Kleyböcker, Heiko, 1998, S. 209 ). Somit wird die gleichgeschlechtliche Sexualität ausgeschlossen, da sie nicht der Reproduktion dient. In unserer Gesellschaft wird jedem Individuum erstmal die Heterosexualität unterstellt, was auch in meiner oben aufgeführten Auflistung der vielfältigen Lebensformen zu erkennen ist. Ein-Eltern-Familie, Patchworkfamilie, eheähnliche Gemeinschaft etc. fußen alle zunächst auf der Annahme der Heterosexualität. So wird zwar fleißig für ein Umdenken und Abstandnehmen zu den tradierten Rollenbildern geworben, jedoch geht es dabei immer um heterosexuelle Lebensweisen. Reformiert oder Modernisiert werden soll, in Form von Erwerbstätigkeit der Frau und Kindererziehungszeit für den Mann oder Förderung von Frauen in leitenden Positionen bzw. in den verbreiteten Männerdomänen ( z. B. Kfz-Mechaniker, technische Berufe etc.). Unbehandelt bleibt in allen Beispielen die Wahlmöglichkeit über die sexuelle Orientierung. Unserem gesamten Rollenverständnis liegt die Heterosexualität zu Grunde. Dies hat zwei Dinge zur Folge. Zum einen beeinflusst es die Wahrnehmung und Beurteilung der heterosexuellen in Bezug auf Schwule und Lesben, zum anderen hat es Auswirkungen auf die Selbstwahrnehmung Homosexueller. Resultierend aus der bestehenden Zwangsheterosexualität in unserer Gesellschaft und der überwiegend mangelnden Informationsgrundlage können Ignoranz, Intoleranz, versteckte Diskriminierung, offene Aversion bis hin zu manifester Gewalt gegen Homosexuelle entstehen. Daraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Ursachen der Diskriminierung von Homosexuellen2, die sich aus dem übergeordnetem Gefühl der Angst ableiten. Udo Rauchfleisch sieht in der Angst den Hauptmotivator für die Schwulen- und Lesbendiskriminierung ( vgl. Rauchfleisch, Udo, 2001, S. 165 - 173 ). Zunächst lässt sich die Angst vor der eigenen Homosexualität, die Homophobie, als eine Ursache herausstellen. Nach Freud sind alle Menschen bisexuell, haben also sowohl heterosexuelle wie auch homosexuelle Tendenzen (,,latente Homosexualität”). Letztere werden von Heterosexuellen in unserer Gesellschaft zumeist subtil ausgelebt und finden somit ein Ventil. Werden die eigenen homophilen Tendenzen jedoch nicht zugelassen, sondern verdrängt, wird mit Angst auf schwule Wahrnehmungen reagiert und jeder Verdacht der Homosexualität hartnäckig vermieden durch die Präsentation extrem
Udo Rauchfleisch nennt drei Inhalte der Angst, die Diskriminierung gegenüber Homosexuellen auslösen können. Ich vernachlässige hier das Kapitel über die Angst vor sozialer Verunsicherung und dem Wunsch Macht über andere auszuüben, weil der Autor hier explizit auf die Psychoanalyse eingeht. Ferner, meiner Ansicht nach, die dritte Art der Angst, die Infragestellung zentraler Normvorstellungen als Erklärungsansatz für meine Ausarbeitung ausreicht.
männlicher Verhaltensweisen, wobei der Wunsch nach Nähe aber immer erhalten bleibt. Diese ambivalenten Gefühle zeigen sich mitunter auch in manchen Gruppen von Jugendlichen, wie beispielsweise den Skinheads.
Einerseits steht die Präsentation extrem männlicher und harter Gefühle bis hin zu offener Aggressivität im Mittelpunkt, andererseits ist die Gruppenstruktur jedoch von sehr viel Nähe und gegenseitigem Verständnis geprägt. Die zweite Ursache der Diskriminierung ist die Angst vor der Infragestellung von zentralen Normvorstellungen in unserer Gesellschaft, in der, wie bereits oben erläutert, die Heterosexualität von der Bevölkerung weithin als das ,, Normale” angesehen wird. Das öffentliche Auftreten von einem dieser Norm abweichendem Ausleben der Sexualität, nämlich der Homosexualität, löst bei den meisten Menschen erstmal Irritationen, bis hin zu Angst aus, denn bei einer Konfrontation mit fremden Verhaltensweisen reagieren wir mit Verunsicherung, Angst und manchmal auch mit einer daraus resultierenden Aggressivität denen gegenüber, die uns dieses fremde Verhalten entgegen bringen. Damit werden ,,die ,,Abweichenden” (...) zu Repräsentanten des Bösen schlechthin und damit zum Ziel von Hass uns Wut.”( Rauchfleisch, Udo, 2001, S.173). Die geltenden Regeln geben den Menschen Sicherheit, indem sie einen Rahmen aufzeigen, der die richtigen Verhaltensweisen vorgibt, nach denen man sich richten kann. Dabei geht es insbesondere um die traditionelle Rollenverteilung innerhalb einer Kleinfamilie, worin enthalten auch wieder der Aspekt der Fortpflanzung zum tragen kommt. Der hierarchische Rollenaufbau zwischen Mann und untergeordneter Frau, wird von der gleichgeschlechtlichen Lebensweise in einer Weise untergraben, die vor allem konservativen Männern das fürchten lehrt, in dem ihre, ohnehin schon zunehmend bedrohte und immer weiter aufbrechende, traditionell- patriarchalische Machtposition angegriffen wird ( Riederle, Josef, 1998, S.289 ). Schließlich ist es so, dass schwule Männer sich den gängigen Männlichkeitszuschreibungen entziehen und somit Emotionen und generell Nähe einfach zulassen können. Natürlich verlangen auch heterosexuelle Männer nach emotionaler Nähe und engen Männerfreundschaften ohne Rivalitätsgefühlen und vor allem ohne Angst vor schwulen Empfindungen, was nicht zuletzt auch durch eine momentan steigende, gesellschaftliche Abneigung gegenüber Männ- lichkeitsbilder erfüllenden Machos und einer Aufwertung von figurbewussten, kosmetikerprobten und modeerfahrenen Männern paradigmatisch und prononciert an in der Stilikone David Beckham offensichtlich wird. Allerdings hat auch hier alles seine heterosexuellen Grenzen, denn ein Zuviel an weiblicher Seite ( Un- terwäsche der Frau tragen und vor allem Unterordnung gegenüber der Frau ) machten einen Seitensprung, um die hierarchische Ordnung wieder herrzustellen scheinbar unausweichlich ( eig. Anmerkung der Autorin ). Trotz gewisser Aufweichungen des alten Rollenbildes bestehen immer noch bestimmte Zuschreibungen an die Männlichkeit und damit verbundene Machtpositionen, dessen Infragestellung durch die Lebensweise Homosexueller, zu Verunsicherung und Angst unter heterosexuellen Männern führt, dem zu entkommen nur eine noch stärkere Ausübung der tradierten Rollenaufgaben bleibt und eine extreme Bekämpfung der ,,abweichenden” Lebensweise. Darin liegt auch die Begründung dafür, dass Männer in der Regel eine stärkere Abneigung gegenüber Homosexuellen empfinden als Frauen ( vgl. Rauchfleisch, Udo, 2001, S. 177 ). Ferner stellen lesbische Frauen eine Bedrohung für das patriarchalische Männersystem dar, in dem sie eine lesbische, und damit eine von den Männern unabhängige, Lebensweise führen. Dadurch sind sie für die Männer sozusagen nicht mehr verfügbar und entziehen sich gleichzeitig ihrer biologischen Bestimmung, der Fortpflanzung.
Dieser Bruch der äußeren Regeln durch Schwule und Lesben, die ihre Neigungen offen und ohne Rücksicht auf die bestehenden Normen ausleben, bedeutet insbesondere für von sich aus eher unsichere Menschen, die mehr als andere auf Sicherheit gebende Regeln angewiesen sind, nicht nur bloße Beunruhigung, sondern regelrechte Angst, die oftmals in Aggressivität umschlagen kann. Auf der anderen Seite bedeutet ein an die äußeren Regeln angepasstes Leben nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch eine Beschneidung der eigenen Freiheiten in Bezug auf die Lebensgestaltung. Diese Freiheit nehmen sich die ,,Abweichenden” jedoch, was auch ein Gefühl von Neid auslöst. Diesem Konflikt wird versucht durch die Vernichtung der Konfliktträger beizukommen, um durch dessen Auslöschung sich auch gleichzeitig der Gefühle von Angst und Eifersucht zu entledigen. Da die
Vernichtung der Feindbilder jedoch einerseits nicht möglich ist und andererseits das Ergebnis nicht die Konfliktlösung wäre, entsteht statt dessen ein Teufelskreis, bestehend aus einer immer stärkeren Anpassung an den äußeren Rahmen, und damit verbundene Freiheitsberaubung sowie dem daraus resultierenden Neidgefühl, was wieder zu einer noch stärkeren Anpassung führt usw. ( vgl. Rauchfleisch, Udo, 2001, S. 165 - 178 ). Die Zweigeschlechtlichkeit und Zwangsheterosexualität in unserer Gesellschaft beeinflussen nicht nur die Bewertung und Akzeptanz von Homosexuellen, sondern auch ihre Selbstwahrnehmung. Insbesondere die lesbische Identität wird durch die Rollenzuschreibungen, die zumeist auf Reproduktion und Fami- lienarbeit reduziert sind, erschwert, da dieses Frauenbild zunächst einmal nicht der lesbischen Lebensweise entspricht und sich gleichgeschlechtlich orientierte Frauen somit als defizitär empfinden könnten, wenn sie nicht in der Lage sind das traditionelle Frauenbild kritisch zu reflektieren und davon Abstand zu nehmen. Hinzu kommt die meist sehr abwertende, öffentliche Darstellung von Lesben, als Mannsweiber oder ähnlichem, die dem Selbstbild der Frauen nicht entsprechen und dadurch eine Selbstwahrnehmung als Lesbe mitunter unmöglich machen ( Heiliger, Anita, 1998, S. 165 u. 166 ).
Auch die schwule Identität wird durch das System der Geschlechtlichkeit und den Zuschreibungen an die Männlichkeit beeinflusst. So werden schwule Männer, die den hegemonialen Vorstellungen von Männlichkeit nicht gerecht werden, häufig in Selbst- und Fremdwahrnehmung abgewertet und in ihrem männlich-sein nicht ernst genommen ( vgl. Mogge-Grotjahn, Hildegard, 2004, S. 76 ).
Bilanzierend kann man festhalten, dass das System der Zweigeschlechtlichkeit und Zwangsheterosexualität ein in unserer Gesellschaft anerkanntes Ordnungs- system darstellt, welches uns in unserer Selbstwahrnehmung und im Umgang mit anderen Personen beeinflusst. Insbesondere für Homosexuelle ergeben sich dadurch zumeist negative Folgen in Selbst- und Fremdwahrnehmung.
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- Arbeit zitieren
- Nicole Wilbrandt (Autor:in), 2005, Eigentlich ganz normal und doch irgendwie anders - homosexuelle Adoleszenten im Spiegel der Gesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43928
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