Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Nahrungsmittel im alten Island, wobei auch die Beschaffung der Nahrung thematisiert wird. Als Quellen dienen dabei vorwiegend Sagas und der altisländische Gesetzestext, aber auch Schriften über archäologische Funde. Die Textstellen der originallen altisländischen Schriften wurden von eigener Hand übersetzt.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Nahrungsmittel
2.1 Fleisch
2.1.1 Erlaubtes Fleisch
2.1.2 Verbotenes Fleisch
2.1.3. Umgang mit „speziellem“ Fleisch
2.2 Fisch
2.3 Geflügel und Eier
2.4 Milchprodukte
2.4.1 Milch
2.4.2 Käse und Skyr
2.5 Brot, Getreide und Mehl
2.6 Pflanzliche Nahrungsmittel
3. Genussmittel Alkohol
3.1 Bier
3.2 Met und Wein
4. Nahrungsmittelbeschaffung
4.1 Viehzucht
4.2 Jagd
4.3 Fischfang
4.3.1 Walfang
4.3.2 Waltrift
5. Nachwort
6. Bibliographie
1. Vorwort
Die Besiedlung Islands wird auf die Jahre 870 bis 930 datiert und fand durch norwegische Bauern statt. Mit ihnen kam natürlich auch die norwegisch bäuerliche Kultur nach Island, wodurch sich schließlich das frühe isländische Leben vor allem als ein Bauernleben, das jenem in Norwegen ähnelte, darstellt.
Diese Arbeit wird sich mit den Nahrungsmitteln des alten Islands beschäftigen. Damit ist jenes Island der Sagazeit, aber auch jenes zur Zeit der Entstehung des isländischen Gesetzestextes, der Grágás, gemeint. Denn sowohl die Sagas als auch der Gesetzestext geben Einblick in die damalig vorhandenen Nahrungsmittel. Aber auch in der Edda werden Hinweise gegeben, welche Nahrungsmittel die alten Isländer bereits gehabt haben könnten.
Das Bestreben dieser Arbeit liegt also darin, aufzuzeigen, welche Nahrungsmittel die alten Isländer kannten und verzehrten. So aßen sie natürlich Fleisch, wie etwa jenes von Schweinen und Kühen, oder von Bären und Seehunden, aber auch Geflügel, wie etwa Schneehühner. Auch Fisch war reichlich vorhanden und diente zum Verzehr, wie etwa Lachs oder auch Wale, die die alten Isländer zu den Fischen zählten. Über Fleisch und Fisch wird in den zuvor angegebenen Quellen reichlich berichtet. Nicht so reich an Quellen, aber dennoch vorhanden, sind Stellen mit Angaben von Brot und Milchprodukten wie Skyr und Käse. Noch spärlicher sind Berichte über pflanzliche Nahrungsmittel, doch auch hierzu sind Textstellen vorhanden, die etwa darauf hinweisen, dass es Lauch gegeben haben dürfte. Im Zuge der Aufarbeitung von Nahrungsmitteln sollen auch Genussmittel in Form von alkoholischen Getränken kurz erläutert werden. So kannte man im damaligen Island etwa Bier, Met oder Wein. Vor allem in der Edda wird von diesen alkoholischen Getränken berichtet. Hier sei nun zu beachten, dass die Erläuterung von Met und Wein in dieser Arbeit ausschließlich eine literarische auf Basis der Edda sein wird.
In der Folge wird diese Arbeit also jene erwähnten Nahrungsmittel näher beleuchten und mit wichtigen Textstellen belegen. Außerdem werden auch die drei wichtigsten Säulen der Nahrungsmittelbeschaffung in Form von Viehzucht, Jagd und Fischfang ausführlich besprochen. Daneben sind auch die drei kleineren, aber dennoch ebenfalls wichtigen Arten der Nahrungsmittelbeschaffung, nämlich Ackerbau, Sammeln und Import, zu erwähnen. Wichtig wird schließlich auch noch sein, anhand des Gesetzestextes herauszustreichen, welche Nahrungsmittel gestattet waren – dies bezieht sich vor allem auf Fleisch und Geflügel, aber auch auf Eier – und welche strafbar waren.
2. Nahrungsmittel
Wie einleitend erwähnt kannten die Menschen des vergangenen Islands verschiedene Arten von Fleisch, Fisch, Geflügel, Eiern, Milchprodukten und Brot. Pflanzliche Nahrungsmittel wurden ebenso verzehrt, wie auch Alkohol getrunken wurde. In der Folge sollen nun die verschiedenen Arten an vorhandenen Nahrungsmitteln mit Hilfe einiger Textpassagen aus verschiedenen Sagas, der Edda und dem altisländischen Gesetzestext, der Grágás, beleuchtet werden. So wird etwa im 29. Kapitel der Egils saga eine große Zahl wichtiger Nahrungsmittel abgedeckt, die bereits einleitend erwähnt wurden. Denn so wird an jener Stelle vom tüchtigen Egil berichtet, der gerade in Island angekommen war und seine Gehöfte je dort aufbaute, wo es sich wirtschaftlich lohnte. Wirtschaftlich lohnende Orte waren schließlich jene, an denen es nicht schwer war, an Nahrungsmittel zu kommen. Im Zuge dessen wird davon berichtet, dass er ein Gehöft errichtete, in dessen Nähe unter anderem Seehundjagd und Eiersuchen möglich waren. Vom selben Gehöft aus war es auch nicht weit, um Wale zu jagen. Egil errichtete aber auch ein Gehöft dort, wo es sogar im alten Island möglich war, Getreide in Form von Hafer anzubauen.[1] Zu guter Letzt folgte noch ein Gehöft, in dessen Nähe es reichlich Lachs gab, den man fangen und anschließend verzehren konnte . [2]
2.1 Fleisch
Fleisch dürfte wohl neben Fisch das wichtigste Nahrungsmittel im vergangenen Island gewesen sein, schließlich wird es in diversen Texten immer wieder erwähnt. So finden sich Stellen in Sagas, aber auch in der Edda, die Fleisch wie auch Speck und Schinken als damalig bekannte Nahrungsmittel darlegen. Hier sei vor allem die Rigsþula, oder auch Rígsmál genannt. In jener ist in der vierten Strophe von gekochtem Kalbsfleisch die Rede: Soð var í bolla, // setti á bióð; // var kálfr soðinn, // krása beztr.[3] ‚Brühe war in den Schüsseln, die sie auf den Tisch stellte; darin war Kalb, Brühe mit besten Köstlichkeiten.‘
Anschließend wird in der 32. Strophe der Rigsþula angegeben, dass neben gebratenen Vögeln auch Speck aufgetischt wurde. Dies weist schließlich darauf hin, dass man zur damaligen Zeit auf Island durchaus Speck genossen haben dürfte. Fram setti hon // scutla fulla, // silfri varða, // setti á bióð , // fán oc flesci // oc fugla steicta .[4] ‚Weiter stellte sie angefüllte Schalen zusammen, entstanden aus Silber, die stellte sie auf den Tisch, mit Leckerbissen und Speck und gebratenen Vögeln.‘
Hier muss aber natürlich bedacht werden, dass es sich bei dieser Quelle um die Edda handelt. Da es aber auf Island genug Fleisch gab, mit dem die Herstellung von Speck möglich gewesen wäre, ist davon auszugehen, dass er auch tatsächlich hergestellt wurde.
Neben Speck dürfte es damals auch bereits Schinken gegeben haben. Eine Stelle, die dies offenlegt, findet man in der 67. Strophe der Hávamál, in der von zwei hängenden Schinken die Rede ist. Eða tvau lær // hengi at ins tryggva vinar , // þars ec hafða eitt etið .[5] ‚Und zwei Schinken hingen beim treuen Freund, dort wo ich einen gegessen hatte.‘
Die wohl wichtigste, beziehungsweise übersichtlichste Quelle für den Beleg von Fleisch als Nahrungsmittel ist der altisländische Gesetzestext. Denn in diesem wird das Fleisch in erlaubtes und verbotenes kategorisiert und gibt somit einen Einblick in den Verzehr von Fleisch. Außerdem weist diese Stelle darauf hin, welche Tiere von den Bauern wohl gehalten wurden, und welche auf der Insel wohl gejagt wurden.
2.1.1 Erlaubtes Fleisch
Zum erlaubten Fleisch gehörte im vergangenen Island nach dem altisländischen Gesetzestext zum einen bestimmtes Vieh des Bauern. So sind hier Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine zu nennen. Diese Auflistung ist im 16. Kapitel der Konungsbók der Grágás, das sich mit der Fastenzeit und den zu dieser Zeit erlaubten Nahrungsmitteln beschäftigt, zu finden.[6] So wird es dort wie folgt beschrieben: Þat er kiot er meɴ lata af navt eþa fær sauði. oc geitr. oc svin. [7] ‚Das ist Fleisch, das abzulassen von Rind oder du darbringst von Schafen, und Ziegen und Schweinen.‘
Eine Stelle, in der explizit vom Verzehr von Schweinefleisch die Rede ist, findet sich etwa im 44. Kapitel der Vatnsdœla saga. Denn hier verlangt Glœðir von Þorkel, dass er Schweinefleisch zubereite. Als dies geschah, meinte Glœðir: Ok munu vér skulu nú njóta hans galta. [8] ‚Und werden wir nun des Ebers genießen wollen.‘
Neben diesen gehaltenen Tieren durfte auch das Fleisch von einigen Wildtieren verzehrt werden. So zählte das Fleisch von Bären, von Hirschen und Rentieren, aber auch das von Walrossen und Seehunden zu dem zum Verzehr gestatteten Fleisch. Auch diese Auskunft geht auf das 16. Kapitel der Grágás zurück.
Biorn eigv meɴ at veiþa oc nýta hvart sem er viþbiorn eþa hvitabiorn. oc ravđ dýre. hiort oc hrein. [...] Rosm hval oc sel scal eta a þeim tiðum at eins er kiot ætt er. [9] ‚Bär ist man berechtigt zu jagen und zu genießen, welchen auch immer, den Waldbären oder Eisbären, und Rotwild, Hirsch und Rentier. Walross und Seehund kann man essen zu den Zeiten, wenn Fleisch essbar ist.‘
Diese Passage gibt nicht nur Aufschluss darüber, welches Fleisch gegessen werden durfte, sondern folglich auch, welche Tiere es im alten Island bereits gab, und dass auch gejagt wurde. Weiter unten wird dazu noch ausführlicher über die Nahrungsbeschaffung und im Zuge dessen auch über die Jagd berichtet.
Jedoch hat es wohl nicht alle hier erwähnten Tiere zu jener Zeit bereits auf Island gegeben. In den Ausführungen von Mohr, der in seinem Werk 1786 die Tierwelt auf Island untersuchte, wird davon berichtet, dass Rentiere ein paar Jahre zuvor – vom Ausgangspunkt seiner Untersuchungen – aus Finnmark nach Island gebracht wurden.[10] Außerdem werden in seinem Werk unter der Klassifizierung der Säugetiere alle weiteren zuvor erwähnten aufgelistet, die den Bewohnern des vergangenen Islands als Fleisch zum Verzehr gedient haben, bis auf den Hirsch.[11] Dies weist also daraufhin, dass es sowohl keine Rentiere als auch Hirsche im vergangenen Island gegeben haben dürfte, und dieses Fleisch demnach importiert werden musste. Aber auch Bären waren auf Island eher selten anzutreffen, schließlich kamen diese bloß gelegentlich auf Eisschollen von Grönland aus nach Island.[12]
2.1.2 Verbotenes Fleisch
Aber nicht alle Tiere waren zum Verzehr gedacht. Denn in weiterer Folge findet sich an derselben Stelle der Grágás eine Auflistung von Tieren, deren Fleisch nicht gegessen werden durfte. Wie die folgende Textpassage zeigen wird, waren demnach der Verzehr von Pferd, Hund, Fuchs, Katze und anderer Klauentiere untersagt. Ros eigv meɴ eigi at eta oc hvnda. oc melrạcca. oc kottv. oc en engi kló dýr.oc eigi.[13] ‚Pferd ist man nicht berechtigt zu essen und der Hunde, und der Füchse, und der Katzen, und ferner kein Klauentier.‘
Nichtsdestotrotz dürfte der Konsum von Pferdefleisch im vergangenen Island stattgefunden haben und erst durch die Christianisierung abgeschafft worden sein.[14] Dieses Verbot des Verzehrs von Pferdefleisch dürfte aber nicht mit der Einführung des Christentums im Jahre 1000 völlig ausgelöscht worden sein, sondern ist wohl mit der Zeit allmählich immer weiter zurückgegangen.[15]
Eine Stelle in den Sagas, die noch auf den Verzehr von Pferdefleisch hindeutet, findet sich im 18. Kapitel der Eyrbyggja saga. An jener Stelle ist von einem Mann namens Þorbjǫrn die Rede, der seine Pferde sucht, um sie anschließend zu schlachten . [16]
Diese Passage zeigt schließlich auf, dass zu jener Zeit, in der die Saga spielt, wohl Pferdefleisch gegessen wurde. Auch wenn dies nicht explizit an dieser Stelle angegeben wird, so weist das Schlachten selbst bereits darauf hin, dass dies der Fall gewesen sein dürfte. Außerdem gibt es archäologische Funde von Pferdeknochen, die Bearbeitungsspuren aufweisen und auf eine Schlachtung und den anschließenden Verzehr von Pferden hindeuten. Derartige Knochenfunde lassen sich bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts datieren[17], also noch etwa 150 Jahre nach der Einführung des Christentums. Das zeigt also, dass das Verbot, Pferdefleisch zu essen, nur langsam auch tatsächlich übernommen wurde, obwohl hohe Strafen darauf waren, verbotene Nahrung zu essen.
Isst nun jemand verbotenes Fleisch, beziehungsweise setzt eine Person einer anderen jenes bewusst vor, ohne dass es diese weiß, so stehen in beiden Fällen Lebensringzaun für den, der dieses Verbot mit Absicht missachtet. Das heißt derjenige, der verbotenes Fleisch ohne Wissen gegessen hatte, wurde nicht mit dem Lebensringzaun bestraft, sondern bloß der, der durch das wissentliche Vorsetzen einer verbotenen Speise den anderen verhöhnte. Dies geht ebenfalls aus dem 16. Kapitel der Grágás hervor.[18]
2.1.3. Umgang mit „speziellem“ Fleisch
In der Grágás findet sich aber nicht nur die Erwähnung von Tieren, die gegessen werden durften oder nicht, sondern auch Gesetze für „spezielles“ Fleisch. Damit sei zunächst jenes Gesetz erwähnt, wie mit einem Schwein umzugehen sei, das verbotenes Fleisch, im Konkreten Pferde- oder Menschenfleisch, gefressen hat. So heißt es im 16. Kapitel der Grágás:
Ef svín kemr a ros kiot oc scal hann ala .ijj. manvþr oc fella holld af. eɴ feita aþra. iij. Ef svín kemr a manz hræ. oc scal ala .vi. manvþr. oc fella holld af. [19] ‚Wenn ein Schwein über Pferdefleisch kommt, soll er es drei Monate so nähren, dass es vom Fleisch fällt, und fett machen die nächsten drei. Wenn ein Schwein über eine Menschenleiche kommt, soll es sechs Monate so ernährt werden, dass es vom Fleisch fällt.‘
Aus diesem Gesetz geht hervor, dass es also dem Menschen nicht gestattet war, derartiges Fleisch, das quasi durch Pferde- oder Menschenfleisch verunreinigt wurde, zu essen. Erst musste das Tier sein ganzes Fett verlieren – also das verbotene Fleisch abbauen – um selbst wieder genießbar zu werden und zum Verzehr gestattet zu sein.
Zum anderen ist auch ein Gesetz zum Genuss vom Fleisch verunfallter Tiere zu erörtern. So durften verunfallte Tiere verzehrt werden, jedoch musste man wissen, was mit dem Tier geschehen war, andernfalls war der Verzehr dieses Tieres verboten. Dieses Gesetz ist ebenfalls im 16. Kapitel der Grágás zu finden. Kvikfe eigv meɴ at nyta. þat er sialfir lata af. þo er rett at nyta þott eigi lati sialfir af. ef maþr veit hvat verþr. [20] ‚Viehbestand ist man berechtigt zu genießen, das man selbst ablässt. Außerdem Recht ist zu genießen, selbst wenn nicht von selbst abgelassen, wenn man weiß was dem Essen geschehen ist‘
Zusammengefasst bedeutet dies also, dass man nur, wenn man die Todesursache des verunfallten Tieres kannte, auch das Fleisch dessen genießen durfte.
2.2 Fisch
Neben der starken Präsenz von Fleisch galt auch Fisch im vergangenen Island als eines der wesentlichsten Nahrungsmittel. Zu Beginn der Besiedlung etwa bis 950 spielte er, neben Vögeln, sogar eine wichtigere Rolle als das Fleisch.[21] Grund dafür könnte der Viehbestand sein, der sich aus dem mitgebrachten Vieh erst derart vergrößern musste, dass das Schlachten, ohne dass vorhandener Bestand gefährdet wurde, möglich war.[22]
[...]
[1] Vgl. Egils saga Skalla-Grímssonar, ed. Sigurður Nordal (= Íslenzk fornrit 2; Reykjavik 1933), 75.
[2] Vgl. Ebd., 76.
[3] Edda. Die Lieder des Codex Regius nebst verwandten Denkmälern, ed. Gustav Neckel / Hans Kuhn (Heidelberg 51983), 280.
[4] Ebd., 284.
[5] Edda, ed. Neckel / Kuhn, 27.
[6] Vgl. Grágás. Islændernes lovbog i fristatens tid, I.-II. [Konungsbók], ed. Vilhjálmur Finsen (Kopenhagen/Odense 21974), I., 33-35.
[7] Ebd., 34.
[8] Vatnsdœla saga. Hallfreðar saga, Kormáks saga. Hrómundar Þáttr Halta, Hrafns Þáttr Guđrúnarsonar, ed. Einar Sveinsson (= Íslenzk fornrit 8; Rykjavik 1939), 117f.
[9] Grágás, ed. Finsen, I., 34.
[10] Vgl. Mohr, N: Forsøg til en Islandsk Naturhistorie, med adskillige oekonomiske samt andre Anmerkninger (Kopenhagen 1786), 8.
[11] Vgl. Ebd., 1-17.
[12] Vgl. Kirsten Hastrup, Nature and Policy in Iceland 1400-1800. An Anthropological Analysis of History and Mentality (Oxford 1990), 250.
[13] Grágás, ed. Finsen, I., 34.
[14] Vgl. Preben Meulengracht Sørensen, Social institutions and belief systems of medieval Iceland (c. 870-1400) and their relations to literary production. In: Old Icelandic Literature and Society, ed. Margaret Clunies Ross (= Cambridge studies in medieval literature 42; Cambridge 2000), 20.
[15] Die Saga von den Leuten auf Eyr. Eyrbyggja saga, ed. Klaus Böldl (= Saga. Bibliothek der altnordischen Literatur. Island - Literatur und Geschichte; München 1999), 161f.
[16] Vgl. Eyrbyggja saga. Brands Þáttr Ǫrva. Eiríks Saga Rauða. Grœnlendinga Saga. Grœnlendinga Þáttr, ed. Einar Sveinsson / Matthías Þórðarson (= Íslenzk fornrit 4; Reykjavik 1935), 33f.
[17] Vgl. Lena Rohrbach, Der tierische Blick. Mensch-Tier-Relationen in der Sagaliteratur (= Beiträge zur Nordischen Philologie 43; Tübingen und Basel 2009), 37.
[18] Vgl. Grágás, ed. Finsen, I., 34f.
[19] Grágás, ed. Finsen, I. 34.
[20] Ebd., 34.
[21] Vgl. Rohrbach, Der tierische Blick, 36.
[22] Vgl. Orri Vésteinsson / Thomas H. McGovern / Christian Keller, Enduring Impacts: Social and environmental Aspects of Viking Age Settlement in Iceland and Greenland. In: Archaeologica Islandica 2 (2002), 118.
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- Neil Laeddho (Author), 2018, Nahrungsmittel im alten Island, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438752
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