Ziel dieser Arbeit ist es, den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Struktur und Organisation, Rechtsgrundlagen und Finanzierung zu vergleichen. Weiterhin wird auf Unterschiede die Programmkontrolle sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt betreffend eingegangen. Abschließend soll in knapper Form die aktuelle kommunikationspolitische Kontroverse zur Rechtmäßigkeit eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert werden.
Der Begriff Rundfunk, der nach dem heutigen Verständnis sowohl Hörfunk als auch Fernsehen bezeichnet, verweist zum einen auf die ursprüngliche Technik, wonach Ätherschwingungen durch elektrische Funken erzeugt wurden, zum anderen jedoch auch auf die nicht-zielgerichtete Aussendung von Signalen an mehrere Empfänger. In der Definition im Rundfunkstaatsvertrag von 1991 heißt es, Rundfunk ist „die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind...“ Auch Fernseh- und Videotext fallen damit unter den Rundfunkbegriff.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Struktur und Organisation des Rundfunks
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
- Privater Rundfunk
- Rechtsgrundlagen des Rundfunks
- Gemeinsame Rechtsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks
- Die Garantie der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG
- Rechtsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Rechtsgrundlagen des privaten Rundfunks
- Gemeinsame Rechtsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks
- Die Rundfunkfinanzierung
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
- Privater Rundfunk
- Sicherung der Vielfalt und Programmkontrolle
- Der Begriff der Vielfalt als Rechtsgebot
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
- Privater Rundfunk
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit einem Vergleich des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland. Sie analysiert die Struktur und Organisation, die Rechtsgrundlagen, die Finanzierung sowie die Sicherung der Meinungsvielfalt und Programmkontrolle beider Rundfunkformen.
- Struktur und Organisation des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks
- Rechtsgrundlagen des Rundfunks, insbesondere die Rundfunkfreiheit und der Rundfunkstaatsvertrag
- Finanzierung des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks
- Sicherung der Meinungsvielfalt und Programmkontrolle im öffentlich-rechtlichen und im privaten Rundfunk
- Die aktuelle kommunikationspolitische Kontroverse zur Rechtmäßigkeit eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung definiert den Begriff des Rundfunks und beschreibt seine Entwicklung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie beleuchtet die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die spätere Einführung des privaten Rundfunks. Außerdem stellt sie die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit dar.
Struktur und Organisation des Rundfunks
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Struktur und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Es stellt die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, beschreibt die Arbeitsgemeinschaft der ARD und erläutert die Funktionsweise der drei Organe der Rundfunkanstalten: Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Privater Rundfunk
Der Abschnitt befasst sich mit der Entstehung des privaten Rundfunks in Deutschland und beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Entwicklung. Er analysiert die Struktur und Organisation privater Rundfunkanstalten.
Schlüsselwörter
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Privater Rundfunk, Rundfunkfreiheit, Rundfunkstaatsvertrag, Finanzierung, Programmkontrolle, Meinungsvielfalt, Arbeitsgemeinschaft der ARD, Bundesverfassungsgericht, Rundfunkurteile.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die Finanzierung von öffentlichem und privatem Rundfunk?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird primär durch Gebühren finanziert, während sich private Sender fast ausschließlich über Werbung und Sponsoring tragen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für den Rundfunk in Deutschland?
Wichtige Grundlagen sind Artikel 5 des Grundgesetzes (Rundfunkfreiheit) sowie der Rundfunkstaatsvertrag, der Struktur und Aufgaben regelt.
Welche Aufgabe haben Rundfunkrat und Verwaltungsrat?
Diese Organe kontrollieren die Programmarbeit und die wirtschaftliche Führung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, um die Meinungsvielfalt zu sichern.
Was bedeutet „Sicherung der Meinungsvielfalt“ als Rechtsgebot?
Es verpflichtet die Sender dazu, ein breites Spektrum an Meinungen und Themen abzubilden, um eine einseitige Beeinflussung der Öffentlichkeit zu verhindern.
Warum ist die Gebührenfinanzierung in der Kontroverse?
Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit und Höhe der Gebühren im Vergleich zum Angebot des privaten Rundfunks und der veränderten Mediennutzung.
- Quote paper
- Kirsten Petzold (Author), 2005, Der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/438643