Wird Rousseau's Werk: "Vom Gesellschaftsvertag", trotz der ihm zugrundeliegenden Konzeption eines allgemeinen Volkswillens, welcher sowohl totalitäre, als auch anti-totalitäre Elemente impliziert, überhaupt seinem demokratischen Anspruch gerecht?
Diese Hausarbeit geht dieser Frage nach und mündet schließlich in einer differenzierten Konklusion, welche dem demokratischen Wert des Gesellschaftsvertrages gerecht wird. Gleichzeitig werden relevante, durchaus berechtigte Kritikpunkte an der rousseauschen Konzeption des Gemeinwillens berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
1. ) Einleitung
1.1. Vorstellung der Ausgangsfrage
1.2. Relevanz der Fragestellung
II. ) Hauptteil
2. Das Konzept des Gemeinwillens
2.1. Definition: „Gemeinwille“
2.2. Definition: „Gemeinwohl“
2.3.Signifikanz des Gemeinwillens
2.4.Zwei Deutungsmoglichkeiten der volonte generale und deren historische Konsequenzen:
2.4.1 die subversiv-demokratische Deutung
2.4.2 die totalitare Deutung
3. Demokratie
3.1. Definition: „Demokratie
3.2. Zwei Demokratietheorien:
3.2.1 „Identitatstheorie“
3.2.2 „Konkurrenztheorie“
III. ) Schluss
Fazit/ Beantwortung der Ausgangsfrage
Literaturverzeichnis
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