Bereits seit 1800 sind immer wieder rassenbiologische Theorien im Umlauf. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden diese Theorien zur Rasse und Rassenhygiene verstärkt aufgenommen und es wurde zudem vermehrt nach ihnen gelebt.
Auch der Begriff der Sonderpädagogik wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Dieser Begriff ist auch heute noch im Umlauf. In der NS-Zeit mussten sich Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen der Zwangssterilisation, der Vernichtung im Rahmen der „T4“-Aktion und der Euthanasie beugen.
In der vorliegenden Arbeit geht es um die Heil- und Sonderpädagogik während der Zeit des Nationalsozialismus. Bezüglich dieses Themas ist es vor allem wichtig, immer wieder auf die Schrecklichkeiten aufmerksam zu machen, die während dieser Zeit passiert sind, um auch die Gesellschaft heute für behinderte, beeinträchtigte und psychisch kranke Menschen zu sensibilisieren. Es ist auch heute oft noch eine Barriere zwischen Behinderten und Nichtbehinderten da, die aber überschritten werden muss, um eine gut funktionierende Inklusion zu ermöglichen.
Einleitung:
Bereits seit 1800 sind immer wieder rassenbiologische Theorien im Umlauf. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden diese Theorien zur Rasse und Rassenhygiene verstärkt aufgenommen und es wurde zudem vermehrt nach ihnen gelebt.
Auch der Begriff der Sonderpädagogik wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Dieser Begriff ist auch heute noch im Umlauf. In der NS-Zeit mussten sich Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen der Zwangssterilisation, der Vernichtung im Rahmen der „T4“-Aktion und der Euthanasie beugen.
In der vorliegenden Arbeit geht es um die Heil- und Sonderpädagogik während der Zeit des Nationalsozialismus. Bezüglich dieses Themas ist es vor allem wichtig, immer wieder auf die Schrecklichkeiten aufmerksam zu machen, die während dieser Zeit passiert sind, um auch die Gesellschaft heute für behinderte, beeinträchtigte und psychisch kranke Menschen zu sensibilisieren. Es ist auch heute oft noch eine Barriere zwischen Behinderten und Nichtbehinderten da, die aber überschritten werden muss, um eine gut funktionierende Inklusion zu ermöglichen.
Kommentar:
Blickt man in der Geschichte zurück, so kommen immer wieder Inhalte von Diskriminierung und Ausgrenzung von behinderten und psychisch kranken Menschen zum Vorschein. Auch und vor allem im Nationalsozialismus war dies der Fall. In dieser Zeit wurde sogar versucht betroffene Menschen „auszurotten“ beziehungsweise diese so einfach wie nur irgendwie möglich aus der Gesellschaft zu „entfernen“. Behinderte Menschen galten als „Krüppel“, als „Fleischklumpen“, oder als „unzähmbare Tiere“, die niemand in der damaligen Volksgemeinschaft gebrauchen konnte. Sie gehörten, wie auch „Juden“ und „Zigeuner“ zu den Minderwertigen des gesamten Volkes.
Ihr Dasein galt als „unwertes, nicht lebenswertes Leben“ und sie wurden häufig Zwangssterilisiert, um sich nicht fortpflanzen zu können, oder wenn sie als „ganz und gar nicht brauchbar“ für die Gesellschaft galten, sogar im Rahmen der Euthanasie ermordet.
Ab dem 14. Juli 1933 wurde ein Gesetz zur Verhütung „erbkranken“ Nachwuchses eingeführt. Es besagte, dass Behinderte und psychisch Kranke sterilisiert werden müssen, um „erbgeschädigte“ Nachkommen zu verhindern. Dieses Sterilisationsgesetz galt für Menschen mit „angeborenem Schwachsinn“, „Schizophrene“, „Manisch-depressive“, „Epileptiker“, „Blinde“, „Taube“ und „Menschen mit schweren erblichen Missbildungen“ (vgl. Schumann 2014, o.S.).
Menschen mit Beeinträchtigungen galten demnach als Last für das gesamte Volk. Man ging zudem davon aus, dass sich die Betroffenen sehr schnell und massiv vermehren würden, dann nicht mehr zähmbar seien und die „normale und bessere Bevölkerung“ übertrumpfen würden. Durch die Zwangssterilisation wurde ihre Fortpflanzung verhindert, vor allem aber auch um eine arische und produktive, für das gesamte Volk brauchbare und starke Rasse zu „züchten“. War es für eine Sterilisation zu spät und eine behinderte, oder psychisch kranke Frau war schon schwanger, musste sie das Kind abtreiben lassen.
Insgesamt wurden so circa 400.000 Zwangssterilisationen und 30.000 Abtreibungen durchgeführt (vgl. Schumann 2014, o.S.). Es ging dabei immer nur darum, „erbkranke Menschen“ auszuschalten, damit sie keine Rolle in der gewünschten Erbfolge des Volkes spielten, um ein starkes und homogenes Volk zu werden. Zudem galten Menschen mit Beeinträchtigungen als lästig und für das Volk unbrauchbar, also mussten sie, nach den Gedanken der nationalsozialistischen Bevölkerung, im besten aller möglichen Fälle so schnell wie möglich verschwinden.
Alle Menschen und, was besonders schrecklich ist, vor allem auch schon Kinder wurden während der NS-Zeit in drei Kategorien geteilt: „Bildungsfähige“, „Noch-Bildungsfähige“ und „Nicht-Bildungsfähige“. Wer zur letzteren Kategorie gehörte wurde auch als „erbgeschädigt“ bezeichnet (vgl. Schumann 2014, o.S.). Es war Pflicht der Volksschule Kinder auszusondern, die als „nicht-bildungsfähig“ galten, um nicht noch mehr erbgeschädigte Kinder zu erzeugen und somit schwache Nachfahren zu haben. Diese ausgesonderten Kinder wurden dann in sogenannte Hilfsschulen zugewiesen. Dort wurden einige Tests durchgeführt, um herauszufinden, ob diese Kinder als „brauchbar“ galten, oder nicht. Wurden sie als nicht brauchbar eingestuft, galten sie auch nichtmehr als Mitglied der Volksgemeinschaft, sie wurden aus der Gesellschaft ausgeschlossen und schon in Kindesalter Zwangssterilisiert (vgl. Schumann 2014, o.S.), in Anstalten abgeschoben und dort später sogar getötet. Man glaubte, dass beeinträchtigte Menschen keinen brauchbaren Beitrag zur Gesellschaft leisten können, also wurden sie aus der Volksgemeinschaft entfernt.
In der Pädagogik fehlte es damals an Theorien, die auch behinderte und verhaltensauffällige Kinder und auch Erwachsene mit einbezogen. Die nationalsozialistische Sonder- und Heilpädagogik ging nämlich nicht vom Kind, sondern lediglich vom Volk aus (vgl. Möckel 2007, S. 190). Es ging dabei immer um die Interessen der gesamten Gesellschaft, ein Volk zu erzeugen, das stark, arisch und vor allem homogen war. Die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Menschen hatten in dieser Gesellschaft einfach keinen Platz, unabhängig davon, ob die Menschen auf irgendeine Art und Weise beeinträchtigt waren oder nicht.
Im Jahre 1920 forderten der Psychiater Alfred Hoche und der Jurist Karl Binding sogar die Freigabe der Vernichtung „unwerten Lebens“ (vgl. Schreiber 2008, o.S.). Behinderte und psychisch Kranke würden auch nur wichtige, überlebensnotwenige Ressourcen verbrauchen, die Gesunde doch viel besser gebrauchen könnten. Sie seien nur unproduktiv und zu nichts zu gebrauchen, so ihre Argumentation.
Um die Massenermordung aufgrund von „Rassenhygiene“, oder auch Euthanasie genannt, von Betroffenen zu vertuschen und um zu verschleiern was sie eigentlich vorhatten, wurde behauptet, dass das Leben von behinderten und psychisch kranken Menschen sowieso nicht lebenswert sei, Heil- und Pflegeanstalten für sie zu teuer seien und ihre Tötung eine Erlösung für die gesamte Gesellschaft sei.
Die Planungszentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4, gab dem Euthanasieprogramm den Decknamen „T4“. Die Verwaltungen und die Behörden spielten alle mit und somit wurde eine fürchterliche Vernichtungsaktion möglich (vgl. Schreiber 2008, o.S.). Man sagte man würde die Betroffenen nur zur Behandlung in Heil- und Pflegeheime überstellen. In Wirklichkeit waren es Anstalten, die für die Tötung vorgesehen waren. Man ließ die Betroffenen systematisch aushungern und vernachlässigte sie. Anschließend gab man ihnen auch überdosiere Medikamente, die man ihnen unter das Essen mischte, oder als angebliche Impfung spritzte. Als Todesursachen gab man dann Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen, oder Lungenentzündungen an, um den Anschein zu erwecken sie seien an einer natürlichen Ursache verstorben.
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- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2015, Heilpädagogik im Nationalsozialismus. Ein Kurzkommentar, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/435192
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