"Ich will mit dieser Publikation beweisen, daß etwas zwar eine Schweinerei sein kann, aber dennoch nicht unsittlich. Diese Verlagsarbeit […] ist ein Teil meines Kampfes gegen Verlogenheit und Heuchelei."
Karl Schustek, Erotika-Verleger aus Hanau, fügte sich mit der Herausgabe der beiden Verssammlungen "Das Wirtshaus an der Lahn. Ein Volkslied" und "Bonifatius Kiesewetter. Moralgedichte" in eine lange Reihe von Veröffentlichungen erotischer Literatur ein, welche sich Jahrhunderte lang immer wieder der Verfolgung ausgesetzt sah. Erotische Werke wirkten aufbegehrend, brachen Tabus und enthüllten tradierte restriktive Moralvorstellungen und die Doppelmoral, die in weiten Kreisen der Gesellschaft herrschte. Wenn sie sittliche Normen verletzten, wurde ein Verbot gegen sie ausgesprochen, Autoren, Verleger und Buchhändler mussten sich vor Gericht verantworten. Auch in der Zeit der 1960er Jahre gab es trotz Demokratisierung und der erneuten Abschaffung der Zensur weiterhin juristische und soziologische Vorbehalte gegen erotische Literatur. Mit der Einsetzung des „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ (in Folge als GjS) vom 9. Juni 1953 und der Neugründung der darin vorgesehenen „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ (in Folge BPS) hatte sich die junge Bundesrepublik Instrumente geschaffen, gegen unzüchtige und unsittliche Literatur vorzugehen. Dabei war und ist bis heute die Bewertung eines Werkes stets eng verknüpft mit dem politischen und kulturellen Klima. Doch die 1960er Jahre waren auch eine Zeit des Umbruchs, gesellschaftlich und dementsprechend auch in der Rechtsprechung. Grundsatzurteile legten liberalere Prämissen für den Umgang mit erotischen Werken an und drängten die überkommene Moralauffassungen der sexuellen Repression zurück.
Anhand der historischen Rekonstruktion der Indizierung der erotisch-folkloristischen Sammelschriften "Das Wirtshaus an der Lahn" und "Bonifatius Kiesewetter", die 1965 im Hanauer Verlag Karl Schustek erschienen, und dem daraus resultierenden Verfahren soll es Ziel dieser Arbeit sein, die Indizierungspraxis der BPS zu beleuchten, um herauszufinden, wie Kleinverleger wie Schustek rechtlich belangt worden waren und welche Maßnahmen der Verleger unternahm, um gegen die Folgen der Indizierung vorzugehen oder sie sogar zu unterwandern.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Karl Schustek – Biographie des Verlegers und Geschichte seines Verlages
2.1 Die Verlagsgründung in Wien und die Emigration im Krieg
2.2 Der Wiederaufbau des Verlagsgeschäfts in Lindau
2.3 Der Umzug nach Hanau am Main
2.4 Das Erotika-Verlagsprogramm im Visier der Staatsanwaltschaft – Der Fall Kamasutram
3 Voraussetzungen für die Indizierung „obszöner“ Literatur in den 1960er Jahren
3.1 Sittengeschichte und Wertewandel in der Gesellschaft
3.1.1 Klima der sexuellen Repression und Doppelmoral als Ausgangslage
3.1.2. Die Entwicklung der „Sexpansion“ ab Mitte des Jahrzehnts
3.2 Das „Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften“ vom 9. Juni 1953
3.2.1 Inhalt und Aussage des Gesetzes
3.2.2 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
3.2.3 Stimmen der Befürworter und Kritiker
3.2.4 Auswirkungen einer Indizierung für Verlage
4 Die Indizierung des Wirtshaus an der Lahn und des Bonifatius Kiesewet- ters
4.1 Die Geschichte der indizierten Werke – Volkslied oder Jugendgefähr- dung?
4.2 Die Indizierung 1967 durch die Bundesprüfstelle
4.2.1 Schusteks Verteidigungsstrategie: prominente Gutachter
4.2.2 Die Entscheidungen 1830/1831
5 Die Anfechtungsklage Schusteks und die Berufung der Bundesprüfstelle
5.1 Zur Beweisaufnahme: Die Argumentation Karl Schusteks
5.2 Zur Beweisaufnahme: Die Argumentation der Bundesprüfstelle
5.3 Der weitere Verfahrensverlauf
5.4 Endgültiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts 1972
6 Die Instrumentalisierung der Presse und des Buchhandels als Werkzeug gegen die Indizierung
6.1 Die Berichterstattung der Medien als kostenlose Werbung
6.2 Die Buchhändler-Rundschreiben als Mittel der Verkaufsförderung
6.3 Herausgabe einer „Image-Broschüre“
7 Fazit
Literaturverzeichnis
Ungedruckte Quellen
Gedruckte Quellen
Gerichtsakten
Internetquellen
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