Mit der Polizei wird i.d.R. die Aufgabe verbunden, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und Straftäter zu verfolgen. Jedoch stellt sich heraus, dass Polizei heute nicht mit der ,,Policey‘‘ der Frühen Neuzeit gleichzustellen ist.
In dieser Hausarbeit wird die "Policeywissenschaft" der Frühen Neuzeit in Bezug auf das Verständnis von "Policey" von Justi und Voß thematisiert. Dazu wird, ausgehend vom Begriff der "Policey", zunächst beides rekonstruiert. Anschließend werden beide Konzepte im Kontext der frühneuzeitlichen und aufklärerischen "Policeywissenschaft" eingeordnet. Dabei werden der Wandel des "Policey-Begriffs" und seine Entwicklung in der Frühen Neuzeit erläutert. Als Abschluss der Arbeit wird das Naturrechtverständnis von Justi, Voß und Kant analysiert und kontrastiert. Vor allem wird dabei das Verhältnis von Glückseligkeit, Ordnung und "Freyheit" herausarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. „Policey-Verständnis“ von Justi und Voß (Aufgabe 1)
- I. Begriff der „Policey“
- II. Justis Verständnis
- III. Voß' Verständnis
- C. Frühneuzeitliche „Policey“ (Aufgabe 2)
- I. „Policey“ im Wandel
- 1. 15. und 16. Jahrhundert
- 2. 17. Jahrhundert
- 3. 18. Jahrhundert und die „Policeywissenschaft“
- 4. Aufklärerische „Policeywissenschaft“
- II. Trennung von „Policey“ und Justiz
- III. Einordnung der Auffassung von Justi
- IV. Einordnung der Auffassung von Voß
- I. „Policey“ im Wandel
- D. Naturrechtverständnis bei Voß, Justi und Kant (Aufgabe 3)
- I. Naturrecht
- II. Verständnis: Voß, Justi und Kant
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Begriff der „Policey“ in der Frühen Neuzeit und analysiert die unterschiedlichen Auffassungen von Johann Heinrich Gottlob von Justi und Christian Daniel Voß. Dabei werden die historische Entwicklung des „Policey“-Begriffs, die Trennung von „Policey“ und Justiz sowie das Naturrechtverständnis der beiden Autoren im Vergleich zu Immanuel Kant untersucht.
- Entwicklung des „Policey“-Begriffs in der Frühen Neuzeit
- Unterschiede in den Auffassungen von Justi und Voß zur „Policey“
- Bedeutung der Trennung von „Policey“ und Justiz
- Naturrechtliche Grundlagen des „Policey“-Konzepts
- Vergleich des Naturrechtsverständnisses von Justi, Voß und Kant
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in das Thema „Policey“ ein und stellt die zentralen Figuren der Untersuchung, Justi und Voß, vor. Dabei wird der Begriff der „Policey“ im Kontext der Frühen Neuzeit definiert und die unterschiedlichen Perspektiven der beiden Autoren auf dieses Konzept beleuchtet.
Kapitel zwei zeichnet die historische Entwicklung der „Policey“ in der Frühen Neuzeit nach. Dabei werden die Veränderungen des Begriffs und seiner Bedeutung vom 15. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert dargestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die Etablierung der „Policeywissenschaft“ gelegt wird.
Kapitel drei beschäftigt sich mit der Trennung von „Policey“ und Justiz und analysiert die unterschiedlichen Auffassungen von Justi und Voß zu dieser Thematik.
Das vierte Kapitel untersucht das Naturrechtverständnis von Justi, Voß und Kant. Dabei werden die jeweiligen Auffassungen zum Naturrecht und dessen Bedeutung für die „Policey“ analysiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen „Policey“, „Frühneuzeit“, „Justis“, „Voß“, „Naturrecht“, „Trennung von Justiz und Polizei“, „Aufklärung“ und „Policeywissenschaft“. Dabei werden die unterschiedlichen Konzepte und Auffassungen der genannten Autoren zu diesen Themen im historischen Kontext analysiert.
- Quote paper
- Marcel Hampf (Author), 2018, Die Funktion der "Policey" im Naturrecht des 18. Jahrhunderts. Glückseligkeit, Ordnung und "Freyheit", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/434714