Zwei neuere Entscheidungen geben Anlass zu untersuchen, ob und wie weit die Finanzierungspraxis im Gaststättengewerbe durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler gewohnheitsrechtlich keiner Genehmigung nach dem KWG bedarf. Außerdem wird untersucht, wie sich eine fehlende Genehmigung auf einzelne Finanzierungsverträge auswirkt.
Inhaltsverzeichnis
- Brauereien als Bank?
- 1. „Winzergelder“ als Bankgeschäfte
- 2. Liquiditätshilfe im Mineralölhandel
- 3. Genehmigungspflicht von Gaststättenfinanzierungen
- 3.1. Getränkefachgroßhändler
- 3.2. Weitere Bezugsverpflichtungen
- 3.3. Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht
- 3.4. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text untersucht die Frage, ob und inwieweit die Finanzierungspraxis des Gaststättengewerbes durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler gewohnheitsrechtlich keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Außerdem wird analysiert, welche Auswirkungen eine fehlende Genehmigung auf einzelne Finanzierungsverträge hat.
- Einordnung von Darlehen und Getränkebezugsverträgen als Bankgeschäfte nach dem KWG
- Relevanz der Genehmigungspflicht für Nicht-Banken im Kontext von Finanzierungsgeschäften
- Untersuchung von Praxisfällen im Wein- und Mineralölhandel
- Bewertung der Ausnahmeregelung für Brauereien im BaFin-Merkblatt
- Analyse der Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Problematik von „Winzergeldern“ als Einlagengeschäft und die daraus resultierenden Folgen für die Geschäftsführer einer Genossenschaftlichen Weinkellerei. Der BGH bestätigt die Einstufung als Einlagengeschäft und die damit verbundene Genehmigungspflicht nach dem KWG.
Kapitel zwei fokussiert auf die Liquiditätshilfe im Mineralölhandel. Das LG Krefeld beurteilt die Finanzierungsgeschäfte des Motorenölhändlers als Kreditgeschäfte im Sinne des § 32 KWG und stellt die Unwirksamkeit der Verträge aufgrund fehlender Genehmigung fest.
Das dritte Kapitel widmet sich der Genehmigungspflicht von Gaststättenfinanzierungen. Es wird analysiert, ob Brauereidarlehen per Gewohnheitsrecht von der Erlaubnispflicht des Kreditgeschäfts befreit sind. Die Ausnahmeregelung im BaFin-Merkblatt wird genauer betrachtet und es werden die verschiedenen Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht analysiert. Es werden auch die Grenzen dieser Ausnahmeregelung für Getränkefachgroßhändler und weitere Bezugsverpflichtungen untersucht.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: KWG, Kreditgeschäft, Genehmigungspflicht, Brauereien, Getränkefachgroßhändler, Gaststättenfinanzierung, Gewohnheitsrecht, BaFin-Merkblatt, Winzergelder, Liquiditätshilfe, Einlagengeschäft, Bierlieferungsvertrag, Absatzsicherung.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen Brauereien eine Banklizenz für Darlehen an Gaststätten?
In der Regel nicht. Die Finanzierungspraxis durch Brauereien wird oft als erlaubnisfreies Hilfsgeschäft zur Absatzsicherung angesehen, sofern sie bestimmte Kriterien des KWG und des BaFin-Merkblatts erfüllt.
Was versteht man unter "Winzergeldern"?
Winzergelder sind Einlagen von Mitgliedern bei Genossenschaften. Der BGH hat entschieden, dass diese als Einlagengeschäft eingestuft werden können und somit einer Genehmigung nach dem KWG bedürfen.
Gilt die Erlaubnispflicht auch für Getränkefachgroßhändler?
Getränkefachgroßhändler können sich nur unter engen Voraussetzungen auf Ausnahmeregelungen berufen. Die Finanzierung muss in einem engen Zusammenhang mit der Absatzsicherung stehen.
Welche Folgen hat eine fehlende KWG-Genehmigung?
Ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht kann zur Nichtigkeit der Finanzierungsverträge führen und haftungsrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung nach sich ziehen.
Was sind die Kriterien für eine Freistellung von der Erlaubnispflicht?
Wichtige Kriterien sind unter anderem, dass das Kreditgeschäft nicht den Hauptzweck des Unternehmens darstellt und primär der Förderung des eigenen Warenabsatzes dient.
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- Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Author), 2018, Brauereien als Banken? Finanzierungspraxis im Gaststättengewerbe durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433546