Das „Europa der Regionen“ ist von Deutschland aus zu einem Schlagwort geworden, welches in der europäischen Politik und in den wissenschaftlichen Debatten über die Zukunft der EU seit den 80er Jahren eine große Rolle spielt. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt ist durchaus kein einheitliches Konzept, sondern wird auf verschiedenste Weise verstanden. Die radikalste Interpretation geht von der zukünftigen Ablösung der Nationalstaaten durch die Regionen aus. Diese Idee der Regionen als Bausteine der EU an Stelle der Staaten ist, vom heutigen Stand der Entwicklung als utopisch zu bewerten. Aber auch die Unterstützung des Integrationsprozesses durch interregionale Zusammenarbeit, die in Europa in vielfältigen Formen zu finden ist, läßt sich unter den Begriff eines „Europa der Regionen“ fassen. Der wohl realistischste und von den meisten vertretene Ansatz ist, dass die Regionen in Zukunft als eigenständige Akteure im europäischen Mehrebenensystem die dritte Ebene bilden werden. In der folgenden Betrachtung sollen der erste Ansatz, weil utopisch, und die Ebene der interregionalen Kooperation weitgehend außer Acht gelassen, und der Versuch unternommen werden sich den Regionen als dritte Ebene anzunähern.
Ein weiteres definitorisches Problem ergibt sich aus der Frage nach der Bedeutung des Begriffs der Regionen. Sie ist vieldeutig und vielschichtig. Eine „Region“ kann im globalen System mehrere Staaten umfassen, also eine Weltregion darstellen z.B. die EU als Ganzes ist eine Weltregion, ein Staat kann auch gleichzeitig Region sein z.B. Luxemburg oder eine Region bildet innerhalb eines Staates eine territoriale Untereinheit. Hier soll die Bedeutung zugrunde gelegt werden, die, die Regionen innerhalb eines „Europa der Regionen“ definiert als „diejenigen territorialen Einheiten als Region bezeichnet, die unmittelbar unterhalb der Zentralregierung, aber über der kommunalen Ebene angesiedelt sind, die für die territoriale Organisation der Verwaltung von Bedeutung sind und in deren Rahmen Entscheidungsträger, die nicht unmittelbar dem Zentralstaat angehören, bestimmte Aufgaben wahrnehmen.“
Regionen sind somit z.B. die deutschen Länder, die belgischen Regionen und Gemeinschaften, die spanischen Autonomien, aber auch die griechischen mit wenig Kompetenzen ausgestatteten Verwaltungseinheiten.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung:
II. Einflußmöglichkeiten der Regionen auf die europäische Politik
1.Mitwirkung an der Europapolitik der Bundesregierung:
1.1 Ländermitentscheidung bis Maastricht
1.2 Ergebnisse des Maastrichter Vertrages
2.Direkte Interessensvertretung bei der EU:
3.Institutionalisierte Mitwirkung – der Ausschuß der Regionen
3.1.Verhandlungen und Forderungen vor der Einrichtung des Ausschusses
3.2 Die konkrete Arbeit des Ausschusses und ihre Bewertung
III. Schlußbemerkungen:
IV. Literaturverzeichnis:
I. Einleitung:
Das „Europa der Regionen“ ist von Deutschland aus zu einem Schlagwort geworden, welches in der europäischen Politik und in den wissenschaftlichen Debatten über die Zukunft der EU seit den 80er Jahren eine große Rolle spielt. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt ist durchaus kein einheitliches Konzept, sondern wird auf verschiedenste Weise verstanden. Die radikalste Interpretation geht von der zukünftigen Ablösung der Nationalstaaten durch die Regionen aus. Diese Idee der Regionen als Bausteine der EU an Stelle der Staaten ist, vom heutigen Stand der Entwicklung als utopisch zu bewerten. Aber auch die Unterstützung des Integrationsprozesses durch interregionale Zusammenarbeit, die in Europa in vielfältigen Formen zu finden ist, läßt sich unter den Begriff eines „Europa der Regionen“ fassen. Der wohl realistischste und von den meisten vertretene Ansatz ist, dass die Regionen in Zukunft als eigenständige Akteure im europäischen Mehrebenensystem die dritte Ebene bilden werden. In der folgenden Betrachtung sollen der erste Ansatz, weil utopisch, und die Ebene der interregionalen Kooperation weitgehend außer Acht gelassen, und der Versuch unternommen werden sich den Regionen als dritte Ebene anzunähern.[1]
Ein weiteres definitorisches Problem ergibt sich aus der Frage nach der Bedeutung des Begriffs der Regionen. Sie ist vieldeutig und vielschichtig. Eine „Region“ kann im globalen System mehrere Staaten umfassen, also eine Weltregion darstellen z.B. die EU als Ganzes ist eine Weltregion, ein Staat kann auch gleichzeitig Region sein z.B. Luxemburg oder eine Region bildet innerhalb eines Staates eine territoriale Untereinheit.[2] Hier soll die Bedeutung zugrunde gelegt werden, die, die Regionen innerhalb eines „Europa der Regionen“ definiert als „diejenigen territorialen Einheiten als Region bezeichnet, die unmittelbar unterhalb der Zentralregierung, aber über der kommunalen Ebene angesiedelt sind, die für die territoriale Organisation der Verwaltung von Bedeutung sind und in deren Rahmen Entscheidungsträger, die nicht unmittelbar dem Zentralstaat angehören, bestimmte Aufgaben wahrnehmen.“[3]
Regionen sind somit z.B. die deutschen Länder, die belgischen Regionen und Gemeinschaften, die spanischen Autonomien, aber auch die griechischen mit wenig Kompetenzen ausgestatteten Verwaltungseinheiten.
Als Beispiele für europäische Regionen sollen hier die deutschen Länder dienen , da diese durch den föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der europäischen Regionen über die weitreichendsten Kompetenzen verfügen.
Durch die fortschreitende Integration Deutschlands in die Europäische Union sind diese Kompetenzen zunehmend beschnitten worden. Oft fallen die an die EU übertragenen Rechtsetzungsbefugnisse innerstaatlich in die legislative Zuständigkeit der Länder z.B. in den Bereichen Kultur, Bildung und Medien. Auch im Verwaltungsbereich werden Kompetenzen der Länder, durch die verstärkte Kontrolle des Zentralstaates bei der Ausführung des EG- Rechts, eingeschränkt. Eine weitere Beeinträchtigung erfahren die Länder im Bereich ihrer eigenständigen Strukturpolitik, die durch Beihilfekontrollen der EU überwacht und z.T. unmöglich gemacht wird.[4]
Auf diese Beschränkung ihrer legislativen und exekutiven Funktionen reagierten die Länder zuerst eher mit einer ablehnenden Haltung (der sog. „Bremser-Strategie“) gegenüber dem Integrationsprozess, aber nachdem ihnen bewußt wurde, dass dieser nicht aufzuhalten ist, stellten sie zunehmend Forderungen nach mehr Mitentscheidung in der europäischen Politik, denn der Verlust an autonomer Handlungsfähigkeit der Regionen wurde nicht, wie beim Nationalstaat, automatisch durch mehr Mitentscheidungsrechte ausgeglichen.[5]
In der folgenden Darstellung soll aufgezeigt werden, wie die Regionen versuchen diesen Kompetenzverlust zu kompensieren, welcher Mittel und Strategien sie sich dabei bedienen und wie diese in der Literatur bewertet werden. Es wird dabei nach drei Arten der Einflußstrategien unterschieden. Erstens die innerstaatliche Mitwirkungsmöglichkeit an EU- Angelegenheiten. Zweitens lassen sich zunehmend direkte Kontakte und Interessenvermittlung zwischen den einzelnen Regionen und der EU feststellen und drittens ist die institutionalisierte Vertretung der Regionen, in Form des Ausschusses der Regionen, zu untersuchen. In den Schlußbemerkungen soll Bilanz gezogen und ein Blick auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Mitwirkung der Regionen geworfen werden.
II. Einflußmöglichkeiten der Regionen auf die europäische Politik
1.Mitwirkung an der Europapolitik der Bundesregierung:
Das Organ der Länder, um an der nationalen Politik mitzuwirken ist im deutschen Föderalismus der Bundesrat. Der Bundesrat ist somit das Instrument für die Länder, um in europa politischen Fragen mehr Mitentscheidung zu erhalten, z.B. werden an Ratifizierungen von Verträgen Bedingungen gekoppelt. Gleichzeitig ist der Bundesrat aber auch die Institution, mit Hilfe derer, die Länder diese selbst erkämpften Mitentscheidungsrechte ausüben. Der Bundesrat hat sich, u.a. durch den zunehmenden Einfluß der Länder auf die deutsche Europapolitik, vom Bundesorgan mehr und mehr zu einem gemeinsamen Vertretungsorgan der Länder entwickelt.[6] Seine internen Strukturen mußten den neuen Aufgaben angepaßt werden . Es wurde zusätzlich zum schon vorhandenen EU- Ausschuß eine Europakammer eingerichtet, die in bestimmten Fällen statt des Bundesratsplenums über dringende Anträge beschließen kann.
1.1 Ländermitentscheidung bis Maastricht
Die Diskussion um eine Länderbeteiligung an den Entscheidung über nationale Europapolitik setzte früh ein. So konnten die Länder schon im Rahmen des Ratifizierungsgesetzes zu den Römischen Verträgen 1957 erreichen, dass die Bundesregierung den Bundestag und Bundesrat über EG-Angelegenheiten und Vorhaben frühzeitig unterrichten muß.
Einen großen Erfolg erzielten die Länder bei den Verhandlungen über das Ratifizierungsgesetz zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986. Die Ländermitwirkung wurde im Art. 2 dieses Gesetzes entscheidend ausgedehnt.
Geregelt ist, daß für die Bundesregierung in Angelegenheiten, die für die Länder von Interesse sein könnten, weiterhin Unterrichtungspflicht gilt. Wenn innerstaatlich bei einem EG-Vorhaben Gesetzgebungskompetenzen der Länder oder wesentliche Landesinteressen betroffen sind, muß die Regierung eine Stellungnahme des Bundesrates einholen, die bei Verhandlungen auf EG-Ebene zu berücksichtigen ist. Bei ausschließlichen Kompetenzen der Länder kann die Bundesregierung sich nur aus unabweisbaren außen- und integrationspolitischen Gründen über den Länderwillen hinwegsetzen und muß dies zudem begründen. Der Bundesrat kann nach dem Art. 2 des Ratifizierungsgesetzes auch eine Hinzuziehung von Ländervertretern bei EG-Verhandlungen fordern. Die Ausgestaltung dieses Art.2 des Gesetzes wurde in einer Bund- Länder- Vereinbarung 1987 näher geregelt.[7]
[...]
[1] vgl.: Hrbek, Rudolf7Weyand, Sabine (Hrsg.): betrifft: Das Europa der Regionen, München 1994, S.13ff
[2] vgl.: Knemeyer, Franz-Ludwig: Region- Regionalismus. Ein schillernder Begriff – ein facettenreiches politisches Prinzip, in: Knemeyer, Franz-Ludwig(Hrsg.): Europa der Regionen – Europa der Kommunen, Baden-Baden 1994, S.25f
[3] Ebd., S.18f
[4] vgl.: Hrbek, Rudolf7Weyand, Sabine (Hrsg.): betrifft: Das Europa der Regionen, München 1994, S.83ff
[5] vgl.: Ebd., S.86f
[6] vgl.: Klatt, Hartmut: Die innerstaatliche Beteiligung der Bundesländer an der deutschen Europapolitik, in: Nitschke, Peter(Hrsg.):Die Europäische Union der Regionen – Subpolity und Politiken der dritten Ebene, Leske + Budrich, Opladen 1999, S.159
[7] vgl.: Borchmann, Michael: Die Aktivitäten der deutschen Länder: Das Beispiel Hessen, in: Bullmann, Udo(Hrsg.): Die Politik der dritten Ebene, Baden-Baden 1994, S.110f
- Arbeit zitieren
- Désirée Kleiner (Autor:in), 2000, Europa der Regionen. Möglichkeiten zur Einflussnahme der deutschen Länder auf die europäische Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43135
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