Die Europäische Union (EU) hat im Laufe der Geschichte den nationalen Parlamenten wichtige Kompetenzen entzogen und auf eine Entscheidungsebene transferiert, die lediglich mittelbar dem Souverän, also dem Volke verantwortlich ist.
Mit dem Abbau des Einstimmigkeitsprinzips und der parallelen Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat nach dem Vertrag von Nizza ergibt sich ein demokratisches Defizit für die auf europäischer Ebene beschlossenen Entscheidungen. Dieses Defizit liegt in der mangelnden Legitimation europäischer Organe und somit auch deren Beschlüsse.
Ein von vielen Politikern und Wissenschaftlern im Zuge der „Debatte über die Zukunft Europas“ gefordertes Mittel zur Beseitigung dieses Defizits liegt in der Parlamentarisierung der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament (EP), als einziges vom Volk direkt gewähltes Organ der EU, hat es zwar während des Integrationsprozesses der EU geschafft sich Teile der Kompetenzen anzueignen, wird jedoch bei anderen wichtigen Themen noch vollkommen vom Entscheidungsfindungsprozess ausgeschlossen.
Der bloße Transfer der Kompetenzen vom Ministerrat hin zum Europäischen Parlament führt jedoch nicht automatisch zu einer Legitimation der Entscheidungen und somit zum Abbau des demokratischen Defizits, da das Europäische Parament selbst in seiner Funktion als Vertreter des europäischen Volkes noch umstritten ist. Demnach gilt es, zusätzlich zu dem Aspekt der noch mangelnden Ausstattung mit Kompetenzen, der in dieser Hausarbeit aus Platzgründen weitestgehend außer acht gelassen wird, sowohl Strukturen innerhalb des Europäischen Parlaments als auch in den Prozessen die dem EP vor- und nachgelagert sind, zu verändern, um die Infrastruktur für eine derartige Parlamentarisierung zu schaffen.
Es stellt sich also die Frage, welche Infrastruktur notwendig ist, um das europäische Parlament, als Organ zentraler Bedeutung beim Abbau des Demokratie Defizits, nach den Regeln der Demokratie zu legitimieren?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Voraussetzungen für ein legitimiertes Parlament
3. Das Europäische Parlament
3.1 Der europäische Willensbildungsprozess
3.1.1 Die Rollen der Parteien und Fraktionen
3.1.2 Die Rolle der Öffentlichkeit
3.2 Die Wahlen zum Europäischen Parlament
3.2.1 Das Wahlsystem
3.2.2 Die Sitzverteilung
3.2.3 Der europäische Wahlkampf
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
1. Einleitung
Die Europäische Union (EU) hat im Laufe der Geschichte den nationalen Parlamenten wichtige Kompetenzen entzogen und auf eine Entscheidungsebene transferiert, die lediglich mittelbar dem Souverän, also dem Volke verantwortlich ist.
Mit dem Abbau des Einstimmigkeitsprinzips und der parallelen Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat nach dem Vertrag von Nizza ergibt sich ein demokratisches Defizit für die auf europäischer Ebene beschlossenen Entscheidungen. Dieses Defizit liegt in der mangelnden Legitimation europäischer Organe und somit auch deren Beschlüsse.
Ein von vielen Politikern und Wissenschaftlern im Zuge der „Debatte über die Zukunft Europas“ gefordertes Mittel zur Beseitigung dieses Defizits liegt in der Parlamentarisierung der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament (EP), als einziges vom Volk direkt gewähltes Organ der EU, hat es zwar während des Integrationsprozesses der EU geschafft sich Teile der Kompetenzen anzueignen, wird jedoch bei anderen wichtigen Themen noch vollkommen vom Entscheidungsfindungsprozess ausgeschlossen.
Der bloße Transfer der Kompetenzen vom Ministerrat hin zum Europäischen Parlament führt jedoch nicht automatisch zu einer Legitimation der Entscheidungen und somit zum Abbau des demokratischen Defizits, da das Europäische Parament selbst in seiner Funktion als Vertreter des europäischen Volkes noch umstritten ist. Demnach gilt es, zusätzlich zu dem Aspekt der noch mangelnden Ausstattung mit Kompetenzen, der in dieser Hausarbeit aus Platzgründen weitestgehend außer acht gelassen wird, sowohl Strukturen innerhalb des Europäischen Parlaments als auch in den Prozessen die dem EP vor- und nachgelagert sind, zu verändern, um die Infrastruktur für eine derartige Parlamentarisierung zu schaffen.
Es stellt sich also die Frage, welche Infrastruktur notwendig ist, um das europäische Parlament, als Organ zentraler Bedeutung beim Abbau des Demokratie Defizits, nach den Regeln der Demokratie zu legitimieren?
Um diese Frage beantworten zu können werden unter Punkt 2 erst einmal die Bedingungen für ein legitimiertes Parlament definiert. Hierauf aufbauend wird das Europäische Parlament in diesem Kontext analysiert. Dies geschieht anhand der Rollen der Parteien und Fraktionen (3.1.1) sowie der Öffentlichkeit (3.1.2) im europäischen Willensbildungsprozess.
Die anschließende Untersuchung der Wahlen zum Europäische Parlament (3.2), die sich durch das Wahlsystem (3.2.1), die Sitzverteilung (3.2.2) und den Europäischen Wahlkampf (3.2.3) beschreiben lassen, soll Aufschluss darüber geben, inwieweit bereits eine europäische Infrastruktur Bestand hat und in welchem Maße Veränderungen vorzunehmen sind, um das Europäische Parlament als demokratisch legitimiertes Parlament zu bestätigen.
Aufgrund ihrer Bedeutung im europäischen Integrationsprozess und im Hinwirken auf ein europäisches Volk mit gemeinsamer Identität stehen sowohl die Rollen der Parteien und Fraktionen als auch deren Wahlkampf im Mittelpunkt der Betrachtung.
2. Voraussetzungen für ein legitimiertes Parlament
Die politische Geschichte kennt viele Formen der Legitimation. Heute haben grundlegende Prinzipien politischer Legitimität in aller Regel demokratischen Charakter (vgl. Weale 1998: S.3). Allgemein dargestellt hängt die Legitimität eines solchen liberal demokratischen Systems von drei Kriterien ab: einer übereinstimmenden Festlegung auf den Umfang des Volkes, welches wiederum von den politischen Entscheidungen betroffen ist; die Ernennung offizieller Vertreter auf Basis allgemein akzeptierter Verfahren nach den Prinzipien der repräsentativen Volkssouveränität und deren Verantwortlichkeit dem Volke gegenüber sowie die Wahrung gewisser Standards und die Sicherung von Rechten durch die Regierung und im Falle eines Scheiterns die Abwahl eben dieser. (vgl. Beetham/Lord 1998: S.17)
Eine solche „input-orientierte“ (Scharpf 1999: S.16) Perspektive legitimiert politische Entscheidungen nur dann, wenn diese Entscheidungen auch den Willen des Volkes widerspiegeln. Jedoch verlangt eine derartige Herrschaft durch das Volk, dass das Vertrauen der Minderheit in die Mehrheit gewährleistet ist, um die Einhaltung der durch die Mehrheit beschlossenen Entscheidungen vom ganzen Volke sicher zu stellen (vgl. Scharpf 1999: S.18).
Soll das Parlament, als repräsentatives Organ des Volkes, Garant für eine solche Demokratie sein, so muss es einige Voraussetzungen erfüllen, um nicht nur symbolischen Charakter zu besitzen. Eine kollektive Identität des Volkes sowie dessen kulturelle Homogenität werden vorausgesetzt, um darauf aufbauend eine Struktur von Intermediären (Parteien, Gruppen etc.) zur Einigung der Wähler – also der unterschiedlichen Interessen – zu begründen. Darüber hinaus ist eine enge Verbindung zwischen Parlament und Regierung notwendig, um die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk zu sichern (vgl. Abromeit 1998: S.113). Abromeit macht damit deutlich, dass Demokratie folglich nicht einfach mit Parlamentarismus gleich zu setzten ist.
Die Parteien müssen in der Lage sein, die unterschiedlichen Interessen des Volkes zu bündeln und so einen Beitrag zum Willensbildungsprozess zu leisten, ohne den keine parlamentarische Demokratie funktionsfähig ist (vgl. Weale 1998: S.57).
Neben dem Prinzip der Gewaltenteilung nach Montesquieu – in welchem das Parlament meist die Rolle der Legislativen einnimmt – muss bei der Wahl zum Parlament das Gleichheitsprinzip gelten, um die Bedingungen eines liberal demokratisch legitimierten Parlaments zu erfüllen (vgl. Schönberger 1994: S.85).
3. Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird stets als Parlament „sui generis“ bezeichnet (vgl. Weidenfeld/Scharpf u.a.). Es lassen sich gleichwohl einige Gemeinsamkeiten mit dem klassischen nationalen Parlament als auch Unterschiede feststellen (wie im übrigen auch zwischen den nationalen Parlamente der EU). Das Europäische Parlament gehört wohl zu den Institutionen der EU die sich im Laufe der Entwicklung als „Motor der Integration“ bewiesen haben und hat fortlaufend Kompetenzzuwachs zu verzeichnen. So entwickelte sich das Parlament vom Rede- zum Arbeitsparlament, gewann mehr Mitentscheidungsrechte und fungiert seit den Wahlen von 1979 nach Art 190 EGV als einziges direkt vom Volk legitimiertes Organ der Union.
Durch Art192 EGV wird dem Parlament nach den Verfahren, die in Art 251f EGV festgelegt, sind das Recht auf Mitbestimmung und Zusammenarbeit zugesichert. Art 201 EGV gibt dem Parlament darüber hinaus das Recht einen Misstrauensantrag zu stellen und somit die „Regierung“, also die Kommission zum Rücktritt zu zwingen.
Jedoch fehlt die unter Punkt 2 genannte enge Verbindung zwischen Parlament und Regierung, da diese nicht vom Parlament direkt gewählt sondern lediglich bestätigt wird (Art 214 Abs. 2 EGV), was - wie in den nächsten Abschnitten dargestellt - mehrere Auswirkungen auf das Parlament und seine Position innerhalb des Institutionengefüges der EU sowie in der Bevölkerung hat (vgl. Choate 1994: S.21).
Somit ist ein äußerst wichtiger Punkt legitimierter Herrschaft verletzt, da Demokratie auch bedeutet, dass eine europäische Regierung, wo immer sie institutionell angesiedelt ist, sich vor den Wählern verantworten muss (vgl. Decker 2001).
Da Europa den nationalen Institutionen Kompetenzen entzogen hat, „müssen für die europäische Demokratie die gleichen demokratischen Standards gelten wie in den Mitgliedsstaaten“ (Weidenfeld 1994: S.34). Gerade bei einer anstehenden Erhöhung der Mitglieder der Union bedeutet dies demnach, dass eine Parlamentarisierung der Politik unausweichlich ist (vgl. Weidenfeld 2001: S.19). Diese Forderungen von Weidenfeld und Decker erfordern eine gewisse politische Infrastruktur, die wie im Folgenden dargelegt wird auf europäischer Eben noch nicht existent ist. Folglich gilt es diese Defizite innerhalb und außerhalb des Parlaments zu beseitigen, um eine Basis für eine demokratischere Union durch eine Parlamentarisierung zu realisieren, die nicht den Mustern nationaler Systeme entsprechen muss, sondern weiterhin „sui generis“ bleiben kann.
3.1. Der Europäische Willensbildungsprozess
Das Parlament stellt im Verlauf des Willensbildungsprozesses das Organ dar, mit dessen Hilfe über Abstimmungen der gesellschaftliche Konsens erreicht wird, der notwendig ist, um Entscheidungen im Sinne des ganzen Volkes zu treffen.
„Wichtigste Mediatoren in diesem Prozeß sind die Parteien und die Medien, die jene Öffentlichkeit herstellen, durch welche allgemeine Meinungsbildung und demokratische Teilhabe erst möglich werden“ (Schulte 2000). Durch die den parlamentarischen Abstimmungen vorgelagerten Instanzen werden die unterschiedlichen Interessen durch Verbände, Interessensgruppen und Parteien „gefiltert“, so dass die im Parlament zur Alternative stehenden Vorschläge durch Konsensfindung und Bündelung der Interessen im Voraus verringert und präzisiert wurden.
Auf europäischer Ebene läßt sich diese für den parlamentarischen Prozeß notwendige Infrastruktur noch nicht in dem Ausmaß vorfinden wie es auf nationaler Ebene der Fall ist (vgl. Schulte 2000). Den wesentlichen Bezugsrahmen der Bürger bildet nicht Europa, sondern bilden nach wie vor die Nationalstaaten, deren politische Vertreter aus den jeweiligen Parlamenten wesentlich mehr Bekanntheit in ihrer nationalen Öffentlichkeit zu verzeichnen haben als die jeweiligen europäischen Abgeordneten (vgl. Anhang: A1).
Optionen politischer Entscheidungen wie sie von Parteien, Spitzenpolitikern und anderen Akteuren aus den nationalen politischen Debatten bekannt sind, kommen im europäischen Rahmen nicht zum Vorschein (vgl. Reif 1992: S.49), obwohl die Präambel des EG Vertrages mit ihrem Bekenntnis für „einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker“ auch ein politisches „Engagement gegen national orientierte Strukturen“ (Fleuter 1991: S.101) beinhaltet, um somit einen europäischen Willensbildungsprozess fördern zu können. Die EU müsste diese nationalen Bestrebungen zugunsten europäischer Integration zurückdrängen, will sie nicht riskieren, dass das Europäische Parlament, aufgrund der aktuellen Wählerpräferenzen, die sich an nationalen Interessen orientieren, seine Politik eben nach diesen national Gesichtspunkten gestaltet (vgl. Christiansen 1995: S.61f).
Auch wenn die Infrastruktur des europäischen Wilensbildungsprozesses noch nicht ausreichend ist, so lässt sich jetzt schon feststellen, das deren Charakteristika vielschichtiger sind, als dies auf nationalen Eben der Fall ist, da neben europäischen auch jeweils nationale und regionale Gesichtspunkte beachtet werden müssen. Eben in diesen Strukturen liegt ein enormes Konfliktpotential, was nur durch Veränderung der Strukturen und eine besser Kommunikation beseitigt werden kann. Bleibt dies aus, so wird die weit verbreitete Ansicht, dass „alles was gut ist in Berlin und alles was schlecht ist in Brüssel entschieden wird“ (Anhang: A1) bestehen bleiben.
3.1.1 Die Rollen der Parteien und Fraktionen
Im derzeitigen Parlament befinden sich acht Fraktionen die wiederum aus vielen unterschiedliche nationalen Parteien bestehen, sowie acht fraktionslose Abgeordnete (vgl. Pfetsch 2001: S.155). Von den acht Fraktionen können sich wohl nur drei bis vier als wirklich europäisch organisierte Verbände bezeichnen: die Sozialdemokraten (SPE), die Christlichen Demoraten (EVP-CD), die Liberaldemokraten (ELDR) und mit Einschränkungen die Grünen (EFGP) (vgl. Jansen 2002: S.393).
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes (GOEP) bildet die rechtliche Grundlage für einen Zusammenschluss der Parteien zu Fraktionen (Art 29 GOEP). Art 29 GOEP spiegelt eindeutig die Bestrebung nach trans-europäischen Bündnissen wider, indem die Mindestmitgliedszahl zur Bildung einer Fraktion umso niedriger angesetzt wird, je mehr Nationen in einer Fraktion vertreten sind.
Die in den Fraktionen vertretenen europäischen Abgeordneten sind so gut wie unbekannt beim Volk, was unter anderem daran liegt, dass zum größten Teil „No-names“ der Politik auf den Listen der Wahl zum Europäischen Parlament vertreten sind und, dass das Verhältniswahlrecht, wie es in den meisten Mitgliedsstaaten gehandhabt wird, eine Personalisierung des Wahlkampfes behindert (vgl. Schönberger 1994: S22).
Die enorme politisch ideologische Vielfalt innerhalb der Fraktionen erschwert es eine gemeinsame Linie zu finden, die zu einer geschlossenen Abstimmung führt und nötige Impulse für politischen Ideen gibt (vgl. Neßler 1997: S.46). Da es keine Oppostions- bzw. Regierungsfraktionen gibt, bleibt der Druck der Fraktion eher milde (Schönberger 1994: S.76), da der „institutionalisierte Dissensfaktor Opposition“ (Neßler 1997: S.150) nicht vorhanden ist. Dieser Dissens wäre jedoch notwendig, um das Bild des Parlamentes nach Außen hin zu schärfen und somit ein Bewußtsein in der Bevölkerung für europäische Alternativen zu schaffen und die Rolle des Parlaments in der Öffentlichkeit zu stärken (vgl. Neßler 1997: S.174). Die Realität wird jedoch genau vom Gegenteil bestimmt. So sucht man nicht den parteipolitischen Konflikt, sondern häufig den Konsens mit anderen Fraktionen, um mit einer großen Mehrheit eine starke Position gegenüber dem Rat einzunehmen. Unter Beachtung der jüngsten Vergangenheit kommt Maurer jedoch zu dem Schluss, dass sich eine Trendwende hin zu einer größeren Gewichtung parteipolitischer Unterschiede abzeichnet (vgl. Maurer 2001: S.59). Trotzdem bleibt das Grundproblem wohl solange bestehen, bis es eine Regierung gibt, die sich auf eine Parlamentsmehrheit stützen muss – was wohl noch in weiter Ferne liegt (vgl. Choate 1994: S.21). Der Zusammenhalt der Fraktion wird auch durch die Tatsache gefährdet, dass es kein EU-Parteiensystem gibt und die Kandidaten von den jeweiligen nationalen Parteien für die mögliche Wiederwahl ins Parlament aufgestellt werden (vgl. Schönberger 1994: S.77/Fleuter 1991: S.99). Dies führt dazu, dass eher ein Druck auf die Abgeordneten dahingehend besteht, sich in der nationalen Öffentlichkeit zu profilieren als gemeinsame europäische Politik auf Fraktionsebene zu realisieren (vgl. Neßler 1997: S.60). Darüber hinaus gibt es in jeder Fraktion nationale Delegationen (vgl. Anhang: A1), die zu einer Nationalisierung der Parlamentsarbeit führen. Dies wird dadurch bestätigt, dass eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten „nationale Egoismen“ für Differenzen innerhalb der Fraktion verantwortlich machen (vgl. Neßler 1997: S.165). Neben der nationalen Komponente innerhalb der Fraktion gibt es fraktionsübergreifende nationale Einigkeit sobald „sensible“ Themen wie die Agrarpolitik (hier im besonderen Frankreich betreffend) oder die Steuerpolitik (z.B. England) auf der Agenda des Europäischen Parlamentes stehen (vgl. Anhang: A1). Somit befindet sich der Abgeordnete im europäischen Parlament in einem ständigen Konflikt zwischen nationalen, europäischen und parteipolitischen Interessen (vgl. Neßler 1997: S.175). Dies alles führt dazu, dass Beschlüsse häufig basierend auf Zufallsmehrheiten verabschiedet werden, was die Funktionsfähigkeit des Parlamentes gefährdet und kein klares Bild des Parlamentes in der Öffentlichkeit zu lässt (vgl. Neßler 1997: S.184).
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- Sebastian Weber (Author), 2002, Das Europäische Parlament - Ein Beispiel für das Demokratische Defizit in der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43057
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