Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den Ursprüngen der Kondiktion im römischen Recht, beleuchtet die Entwicklung und zieht einen Vergleich zur heutigen deutschen Rechtslage auch bezüglich der Dogmatik und Systematik der §§812 ff. BGB.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Der Ursprung der Kondiktion
A. Einleitung
B. Die legis actio per condictionem als Ursprung
I. Einführung durch die lex Silia
II. Die legis actio per condictionem als „Ansagungsklage“
III. Gerichtliche „Ansagung“
IV. Formel der legis actio per condictionem
V. Abstraktheit der Formel
1. Abgrenzung der causa traditionis von der causa condictionis
2. Keine Pflicht zur Mitteilung des Klagegrundes
VI. Inhalt, Umfang und Anwendung
1. Dare opportere von certa pecunia oder certa res
2. Maßgaben für den Richter beim Urteil
3. Hauptsächliche Anwendungsfälle
VII. Einführungszweck
1. Verfahrenserleichterung und Einschränkung der Anwendbarkeit
2. Darlehen als Ursprung und die Möglichkeit eines Vergleichs
3. Deliktischer Grundgedanke
C. Entwicklung zur condictio der Klassik
I. Zeitliche Einordnung und mögliche Einflüsse
II. Inhalt und Umfang der Formel
1. Aufweichung der Formelstrenge im Formularprozess
2. Das Urteil und sein Umfang
3. Abstraktheit und Anwendungsfälle
4. Abgrenzung der actio certae creditae pecuniae von der condictio
a) Zumindest Wesensgleichheit in der Klassik
b) Actio certae creditae pecuniae als eigenständige Klage
c) Einheitliche condictio
III. Einheitliche Grundlage des klassischen Kondiktionenrechts
1. Einheitliche Grundlage im Sinne eines übergeordneten Prinzips
a) Allgemeines Bereicherungsverbot
b) Billigkeit
2. Eine einheitliche causa condictionis als Grundlage
a) Fehlerhaftigkeit des Begriffs der causa actionis
b) Die Möglichkeit einer condictio sine causa
aa) Condictio sine causa dandi
bb) Condictio sine causa retinendi
c) Gegen eine allgemeine condictio sine causa
d) Für eine allgemeine condictio sine causa
e) Verbindung der condictio sine causa retinendi mit aequitas
D. Condictio sine causa und „ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 BGB im Vergleich
I. Unhistorisches Verständnis der condictio
II. „Ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 I BGB
1. Objektiver und subjektiver Rechtsgrundbegriff
2. Vorzugswürdigkeit der objektiven Theorie
III. Einfluss der Billigkeit und der condictio sine causa auf das geltende Recht
E. Schluss
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