Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Problematik der Bewertung teilentgeltlicher Übertragungen eines Einzelwirtschaftsguts im Rahmen des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG.
Während die Finanzverwaltung die Auffassung vertritt, dass der BW nach dem Verhältnis des Entgelts zum Verkehrswert aufzuteilen ist, schlägt der IV. Senat des BFH in seinen Urteilen zur teilentgeltlichen Übertragung im Rahmen des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG einen anderen Weg ein. Er ist der Ansicht, der BW sei vorrangig dem entgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts zuzuordnen, was den Grundsätzen der bei der Übertragung einer Sachgesamtheit angewandten Einheitstheorie entspricht. Mit seinen Urteilen weicht der IV. Senat nicht nur von der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, sondern auch von der Rechtsprechung des VIII. Senats ab, der bei einem vollentgeltlichen Mischentgelt die Aufteilung des BW im Sinne der Auffassung der Finanzverwaltung vorgenommen hatte.
Der erste Teil dieser Arbeit widmet sich der Darstellung der verschiedenen Lösungsansätze, die zur steuerlichen Behandlung teilentgeltlicher Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG vertreten werden. Dabei werden diese hinsichtlich den Auswirkungen beim Übertragenden anhand von Beispielen analysiert. Im zweiten Teil der Arbeit erfolgt eine Darstellung und kritische Untersuchung der genannten BFH-Rechtsprechung. Zuerst wird in Bezug auf das Urteil des VIII. Senats geprüft, ob es eine stichhaltige Rechtfertigung für die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung darstellt. Im nächsten Schritt werden die korrespondierenden Urteile des IV. Senats betrachtet und bezüglich ihrer Reichweite sowie der vom IV. Senat angestellten Überlegungen untersucht. Ebenfalls wird erforscht, welche Theorie der IV. Senat konkret vertritt. Der dritte Teil dient der Vorstellung des Sachverhalts, der dem beim GrS des BFH anhängigen Verfahren zugrunde liegt sowie der Überprüfung, ob die Urteile des IV. Senats für dessen rechtliche Beurteilung einschlägig sind. Im Anschluss werden im vierten Teil die Argumente der Rechtsprechung und Literatur für und gegen die unterschiedlichen Theorien aufgezeigt und kritisch betrachtet. Abschließend soll unter Darstellung der eigenen Meinung eingeschätzt werden, welcher der Theorien der GrS des BFH folgen könnte.
Inhaltsverzeichnis:
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 VORSTELLUNG DER THEORIEN
2.1 Trennungstheorie
2.1.1 Strenge Trennungstheorie
2.1.2 Modifizierte Trennungstheorie
2.1.3 Untersuchung der Auswirkungen beim übertragenden
2.2 Einheitstheorie
3 KRITISCHE ANALYSE DER RECHTSPRECHUNG
3.1 BFH-Urteil VOM 11.12.2001, VIII R 58/98
3.1.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.1.2 Übernahme einer Verbindlichkeit als Entgelt
3.1.3 Rechtsgrundlage der Strengen Trennungstheorie?
3.2 Entwicklung der modifizierten Trennungstheorie durch den IV. Senat des BFH
3.2.1 BFH-Urteil vom 21.06.2012, IV R 1/08
3.2.1.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.2.1.2 Reichweite
3.2.2 BFH-Urteil vom 19.09.2012, IV R 11/12
3.2.2.1 Sachverhalt und Entscheidung
3.2.2.2 Entnahmeproblematik
3.2.2.3 Reichweite des Urteils
3.2.3 Bestimmung der vom IV. Senat angewandten Theorie
4 VORLAGEBESCHLUSS AN DEN GROßEN SENAT DES BFH VOM 27.10.2015, X R 28/12
4.1 Sachverhalt
4.2 Beurteilung der Entgeltlichkeit
4.3 Vergleich zu Urteilen des IV. Senats
5 UNTERSUCHUNG UND BEWERTUNG DER THEORIEN
5.1 Anwendung der Einheitstheorie
5.1.1 Überspringen stiller Reserven
5.1.2 Übertragbarkeit der Gründe für die Einheitstheorie auf Einzelwirtschaftsgüter
5.2 Strenge oder modifizierte Trennungstheorie
5.2.1 Ableitung aus Wortlaut und Zivilrecht/Schenkungsteuerrecht
5.2.2 Argumente für die Strenge Trennungstheorie
5.2.3 Argumente für die modifizierte Trennungstheorie
5.2.4 Behandlung beim Erwerber
6 ABSCHLIEßENDE BEURTEILUNG
LITERATURVERZEICHNIS
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