Immer mehr Arbeitnehmer leiden heutzutage unter den psychischen und physischen Belastungen des Arbeitsalltags. Doch viele fürchten berufliche Konsequenzen, wenn sie sich zu oft krankmelden.
Darf der Arbeitgeber aufgrund von Krankheit eine Kündigung aussprechen? Greift das Kündigungsschutzgesetz auch im Falle einer Langzeiterkrankung? Und wie verhält es sich bei einer Arbeitsunfähigkeit? Der Autor Nico Jochum gibt in seinem Buch einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.
Dabei beleuchtet er auch Sonderfälle wie Suchtkrankheiten oder unheilbare Krankheiten wie AIDS. Jochum erklärt, wie die Regelungen des Kündigungsschutzes genau aussehen, und deckt dabei das breite Spektrum der personenbedingten Kündigung ab.
Aus dem Inhalt:
- Krankenstand;
- personenbedingte Kündigung;
- Kündigungsschutz;
- Arbeitnehmer;
- Arbeitsunfähigkeit
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung
- Abstract
- Abbildungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Das Rechtsinstrument der Kündigung
- 2.1 Arten der Kündigung
- 2.2 Wirksamkeit der Kündigung
- 2.3 Das Kündigungsschutzgesetz
- 3 Die krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung
- 3.1 Der Krankheitsbegriff
- 3.2 Die Fallgruppen der personenbedingten Kündigung aufgrund von Krankheit
- 3.3 Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
- 3.4 Die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- 4 Kündigungsrelevante Einzelfälle
- 4.1 AIDS
- 4.2 Alkohol- und Drogensucht
- 5 Schlussbetrachtung
- 6 Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der krankheitsbedingten Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung zu geben und die Besonderheiten dieses Kündigungsgrundes zu beleuchten. Der Fokus liegt dabei auf der Anwendung und Interpretation des Kündigungsschutzgesetzes im Zusammenhang mit krankheitsbedingten Kündigungen.
- Rechtliche Grundlagen der personenbedingten Kündigung
- Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung
- Kündigungsschutzgesetz und seine Anwendung in diesem Kontext
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Instrument zur Vermeidung von Kündigungen
- Sonderformen der krankheitsbedingten Kündigung (AIDS, Alkohol- und Drogensucht)
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das deutsche Kündigungsrecht, wobei die verschiedenen Arten der Kündigung, die Wirksamkeit der Kündigung und das Kündigungsschutzgesetz erläutert werden. Im darauf folgenden Kapitel wird die krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung näher betrachtet. Hierbei wird der Begriff "Krankheit" im medizinischen Sinne sowie die Arbeitsunfähigkeit definiert. Anschließend werden die vier Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigen Aspekt der negativen Zukunftsprognose liegt. Das letzte Kapitel befasst sich mit zwei Sonderformen der krankheitsbedingten Kündigung: AIDS und Alkohol- bzw. Drogensucht. Hier werden die Besonderheiten dieser Fälle und die rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Entziehungskuren und die Arbeitsfähigkeit beleuchtet.
Schlüsselwörter
Krankheitsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, negative Zukunftsprognose, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), AIDS, Alkohol- und Drogensucht
Häufig gestellte Fragen
Darf ein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung in Deutschland rechtlich möglich.
Was ist die „negative Zukunftsprognose“?
Dies ist die wichtigste Voraussetzung für eine Kündigung: Es muss zum Zeitpunkt der Kündigung wahrscheinlich sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft aufgrund seiner Krankheit nicht arbeiten kann.
Was bedeutet Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
Das BEM ist ein Verfahren, das der Arbeitgeber anbieten muss, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist, um Wege zur Weiterbeschäftigung zu finden und eine Kündigung zu vermeiden.
Wie verhält es sich bei Suchtkrankheiten (Alkohol/Drogen)?
Sucht gilt rechtlich als Krankheit. Eine Kündigung ist hier oft nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine Therapie verweigert oder diese erfolglos blieb.
Gilt der Kündigungsschutz auch bei AIDS oder unheilbaren Krankheiten?
Ja, auch hier greift das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Krankheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führt.
- Quote paper
- Nico Jochum (Author), 2018, Die personenbedingte Kündigung. Wie ist die krankheitsbedingte Kündigung in Deutschland geregelt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428603