Diese Arbeit gibt einen Überblick über die Situation studentischer (werdender) Mütter und universitäre Rahmenbedingungen. Die Ansprüche im sozialen Sicherungssystem werden dargestellt.
Im ersten Kapitel werden die 2016 geltenden (gesetzlichen) Maßnahmen dargestellt, die zum Schutze der studentischen Mutter und des (ungeborenen) Kindes verankert wurden. Daraufhin folgt im Kapitel zwei meiner Arbeit, die Darstellung des Mutterschutzgesetztes nach der Reformierung, wobei aus Platzgründen ausschließlich das Gesetz in seinen Veränderungen betrachtete wird, die zugunsten der Studentinnen eingetreten sind. Veränderungen im SGB II oder auch im BEEG werden dabei nicht berücksichtigt, zumal sich nichts verändert hat, was Studentinnen nachteilig betreffen würde. Mutterschutz ist als durchaus heterogener Teil des sozialen Sicherungssystems zu verstehen und soll mit seinem Bestand natürlich bestimmte Funktionen erfüllen, welche im dritten Kapitel verdeutlicht werden sollen. Zum Schluss folgt dann das Fazit inklusive kritischer Betrachtung.
Um die Situation von (werdenden) studentischen Müttern vor und nach der gesetzlichen Reformierung anschaulich zu skizzieren, ziehe ich als beispielhafte Regelung einer Hochschule die Rahmenprüfungsordnungen (Fassung 2012 und 2017) der Universität Vechta hinzu.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Maßnahmen zum Schutz der studentischen Mutter (Stand 2016).
- 1.1 Schutzbestimmungen der Universität Vechta
- 1.1.1 Das Mutterschutzgesetz .....
- 1.1.2 Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- 1.2 Geld und Sachleistungen....
- 1.2.1 Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)....
- 1.2.2 Geldleistungen..
- 2. Das neue Mutterschutzgesetz .....
- 3. Mutterschutz als Teil des sozialen Sicherungssystems
- 4. Fazit und (kritische) Betrachtung..........\n
- Literaturverzeichnis......\n
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen zum Schutz werdender Studentinnen und ihrer (ungeborenen) Kinder vor und nach der Reformierung des Mutterschutzgesetzes. Im Fokus steht die Untersuchung der Schutzmaßnahmen, die Studentinnen an der Universität Vechta zugänglich sind und deren Auswirkungen auf die studentische Lebenssituation.
- Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Mutterschutzes für Studentinnen
- Bewertung der Schutzmaßnahmen der Universität Vechta im Kontext des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Mutterschutzes für Studentinnen
- Einordnung des Mutterschutzes als Teil des sozialen Sicherungssystems
- Kritische Betrachtung der aktuellen Situation und zukünftige Herausforderungen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Thematik des Mutterschutzes für Studentinnen im Kontext der gesellschaftlichen Veränderungen und der Reformierung des Mutterschutzgesetzes dar. Sie führt die leitende Fragestellung der Arbeit und den Aufbau der folgenden Kapitel ein.
- 1. Maßnahmen zum Schutz der studentischen Mutter (Stand 2016): Dieses Kapitel beleuchtet die Schutzmaßnahmen, die im Jahr 2016 für werdende Studentinnen an der Universität Vechta galten. Die Analyse konzentriert sich auf die Rahmenprüfungsordnung der Universität und deren Bezug zum Mutterschutzgesetz sowie zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
- 2. Das neue Mutterschutzgesetz: Das Kapitel behandelt die Reformierung des Mutterschutzgesetzes zum 01.10.2018 und beleuchtet die Auswirkungen auf Studentinnen.
- 3. Mutterschutz als Teil des sozialen Sicherungssystems: Dieses Kapitel erörtert die Einordnung des Mutterschutzes als ein Teil des sozialen Sicherungssystems und dessen Funktion und Bedeutung.
Schlüsselwörter
Mutterschutz, Studentinnen, Universität Vechta, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, soziales Sicherungssystem, Schutzmaßnahmen, rechtliche Rahmenbedingungen, Handlungsempfehlungen.
Häufig gestellte Fragen
Haben Studentinnen Anspruch auf Mutterschutz?
Ja, seit der Reform des Mutterschutzgesetzes zum 01.01.2018 sind Studentinnen offiziell in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen. Dies betrifft insbesondere den Schutz vor Gefährdungen am Studienplatz und Regelungen zu Prüfungsfristen.
Welche Schutzfristen gelten für schwangere Studentinnen?
Es gelten die allgemeinen Schutzfristen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen). In dieser Zeit sind Studentinnen von Prüfungen und verpflichtenden Lehrveranstaltungen freigestellt, können aber auf Wunsch teilnehmen.
Welche finanziellen Leistungen können studentische Mütter erhalten?
Studentinnen können Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld und unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld (über die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung) sowie staatliche Unterstützung wie BAföG-Zuschläge beanspruchen.
Wie setzt die Universität Vechta den Mutterschutz um?
Die Universität Vechta hat spezifische Regelungen in ihren Rahmenprüfungsordnungen verankert, die Nachteilsausgleiche für werdende Mütter vorsehen, um einen Studienabbruch aufgrund von Schwangerschaft oder Kindererziehung zu verhindern.
Was müssen Studentinnen bei einer Schwangerschaft tun?
Es wird empfohlen, die Schwangerschaft frühzeitig beim Prüfungsamt oder der Studienberatung zu melden, damit Gefährdungsbeurteilungen (z.B. bei Laborarbeiten) durchgeführt und individuelle Studienpläne erstellt werden können.
Gilt die Elternzeit auch für Studierende?
Studierende können eine Beurlaubung aufgrund von Kindererziehung beantragen. Während dieser Zeit bleiben sie meist immatrikuliert, sind aber von der aktiven Teilnahme am Studienbetrieb befreit, wobei sie oft trotzdem Prüfungen ablegen dürfen.
- Arbeit zitieren
- Jasmin Ottens (Autor:in), 2018, Mutterschutz für Studentinnen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um diese zu schützen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428527