Die zentrale Frage nach der Verantwortlichkeit hat auch nach Überwindung der Finanzmarktkrise durch immer wiederkehrende Wirtschaftsskandale, wie die Korruptionsaffäre um Siemens, und großen Unternehmensinsolvenzen weiter an Bedeutung gewonnen. Wie bereits durch die folgenschwere Bankenkrise das Management der Kreditinstitute, wie beispielsweise durch Massenklagen gegen die Vorstandsmitglieder der HRE, in die Pflicht genommen wurde, sind es schließlich auch jene Mitglieder der Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen anderer Wirtschaftsbereiche, die der Verschärfung ihrer haftungsrelevanten Pflichten und vor allem der fokussierten öffentlichen Wahrnehmung entgegen treten müssen. So wurden beispielsweise im Jahre 2011 vier ehemalige Vorstandsmitglieder des Solarhersteller Conergy AG wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen auf 280 Mio. Euro Schadensersatz verklagt.
Darum soll im Folgenden schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Haftungssystematik von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft dargestellt werden um das Haftungsrisiko jener und eventuelle Versicherungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Aktiengesellschaft
- C. Der Vorstand in der Aktiengesellschaft
- I. Die Haftung der Vorstandsmitglieder
- II. Die Innenhaftung
- 1. Pflichtverletzung
- a. Sorgfaltspflicht
- b. Treuepflicht
- c. Pflichten im Zusammenhang mit anderen Organen
- d. Pflicht zur rechtmäßigen und zweckmäßigen Gestaltung der Organisation und Entscheidungsprozesse / Corporate Compliance
- 2. Verschulden
- 3. Kausaler Schaden
- 4. Haftungsausschlüsse
- 5. Gesamtschuldnerische Haftung
- 6. Geltendmachung der Ansprüche
- a. Geltendmachung durch die Aktionäre
- b. Geltendmachung durch die Gesellschaftsgläubiger
- 1. Pflichtverletzung
- III. Die Außenhaftung
- 1. Haftung gegenüber den Aktionären
- a. Haftung gemäß § 823 I BGB
- b. Haftung gemäß § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz, sowie § 826 BGB
- c. Prospekthaftung
- 2. Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
- a. Haftung gemäß § 311 BGB, "culpa in contrahendo"
- b. Haftung wegen Insolvenzverschleppung
- 3. Haftung gegenüber sonstigen Dritten
- 1. Haftung gegenüber den Aktionären
- D. Der Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft
- I. Die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
- II. Die Innenhaftung
- 1. Pflichtverletzung
- a. Überwachungspflicht
- b. Treuepflicht
- 2. Verschulden
- 3. Kausaler Schaden
- 4. Haftungsausschlüsse
- 5. Gesamtschuldnerische Haftung
- 6. Geltendmachung der Ansprüche
- a. Geltendmachung durch die Aktionäre
- b. Geltendmachung durch die Gesellschaftsgläubiger
- 1. Pflichtverletzung
- III. Die Außenhaftung
- 1. Haftung gegenüber den Aktionären
- 2. Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern und sonstigen Dritten
- E. Haftungsverschärfung durch KonTraG, TransPuG und UMAG
- F. Auswirkung des Corporate Governance Kodex auf die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- G. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung
- I. Vereinbarungen
- II. D&O-Versicherung und Berufshaftpflichtversicherung
- H. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen der Haftung, die verschiedenen Arten der Haftung sowie die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung analysiert.
- Pflichtverletzungen und Verschulden von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- Innenhaftung und Außenhaftung
- Haftung gegenüber Aktionären, Gesellschaftsgläubigern und sonstigen Dritten
- Haftungsverschärfung durch aktuelle Gesetzgebung
- Möglichkeiten der Haftungsvermeidung durch Vereinbarungen und Versicherungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Thematik der Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Vorstandsmitgliedern in der Aktiengesellschaft beleuchtet. Dazu zählen die Innenhaftung mit den Schwerpunkten Pflichtverletzung, Verschulden, Kausaler Schaden, Haftungsausschlüsse und Gesamtschuldnerische Haftung sowie die Geltendmachung von Ansprüchen. Des Weiteren wird die Außenhaftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber Aktionären, Gesellschaftsgläubigern und sonstigen Dritten behandelt. Kapitel D behandelt die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder und befasst sich mit der Innenhaftung, der Außenhaftung sowie der Geltendmachung von Ansprüchen. Die Kapitel E und F beleuchten die Haftungsverschärfung durch KonTraG, TransPuG und UMAG sowie die Auswirkung des Corporate Governance Kodex auf die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Im Kapitel G werden Möglichkeiten der Haftungsvermeidung durch Vereinbarungen und Versicherungen vorgestellt.
Schlüsselwörter
Aktiengesellschaft, Vorstand, Aufsichtsrat, Haftung, Pflichtverletzung, Verschulden, Kausaler Schaden, Innenhaftung, Außenhaftung, Aktionäre, Gesellschaftsgläubiger, Dritte, KonTraG, TransPuG, UMAG, Corporate Governance Kodex, Haftungsvermeidung, Vereinbarungen, D&O-Versicherung, Berufshaftpflichtversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Innenhaftung und Außenhaftung?
Die Innenhaftung betrifft Ansprüche der Aktiengesellschaft gegen ihre Organmitglieder, während die Außenhaftung die Haftung gegenüber Dritten wie Aktionären oder Gläubigern beschreibt.
Wofür haftet ein Vorstandsmitglied persönlich?
Vorstandsmitglieder haften bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Sorgfalts- und Treuepflicht sowie bei mangelnder Corporate Compliance.
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat bezüglich der Haftung?
Der Aufsichtsrat hat eine Überwachungspflicht. Verletzt er diese oder seine Treuepflicht, können die Mitglieder ebenfalls schadensersatzpflichtig werden.
Was sind KonTraG, TransPuG und UMAG?
Dies sind Gesetze, die in den letzten Jahren zu einer Verschärfung der Haftungsregeln und Transparenzpflichten für Unternehmensführungen in Deutschland geführt haben.
Wie können sich Manager gegen Haftungsrisiken absichern?
Eine gängige Möglichkeit ist der Abschluss einer D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) sowie einer Berufshaftpflichtversicherung.
Wann haften Vorstände wegen Insolvenzverschleppung?
Wenn sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, haften sie gegenüber den Gläubigern.
- Quote paper
- Laura Wolfram (Author), 2014, Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/425446