Einleitung und Forschungsüberblick
Dass „Policey“ und „Polizei“ nicht ein und dieselbe Sache beschreiben, verrät schon der Blick auf die unterschiedlichen Schreibungen. Der Begriff „Policey“ impliziert Bekanntes und ist dabei doch vom heutigen Verständnis von Polizei, der Behörde, die die gesetzliche Ordnung wahren soll, weit entfernt.1 Die Policey, welche in der vorliegenden Arbeit näher betrachtet werden soll, beanspruchte in ihren Anfängen Allzuständigkeit, wollte das Leben der Menschen aufs genaueste reglementieren und lässt sich daher nur grob mit den Bereichen Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialpolitik erfassen.2
Anlass für die einsetzende Regulierungstätigkeit der Obrigkeiten zu Beginn der Neuzeit waren tiefgreifende soziale Veränderungen, wie die Lockerung der Ständegesellschaft durch Bevölkerungswachstum und soziale Mobilität. Eine Veränderung der bestehenden Gesellschaftsordnung wurde als bedrohlich und schädlich empfunden.3 Um den Missständen vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken, erließen die Obrigkeiten Zusammenstellungen von Verordnungen, so genannte Policeyordnungen. Dem Reich als oberster weltlicher Instanz kam dabei die Rolle zu, mit den Reichspolizeiordnungen (RPO) den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, an dem sich die Fürsten und Städte orientieren sollten.
Auf welche Weise wurden die erfassten Bereiche geregelt und hatten sie tatsächlich die angestrebte Vorbildwirkung für das Reichsgebiet?
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1 Tilgner, Daniel: Sozialdisziplinierung und Sozialregulierung: die Policeyordnungen für Schleswig-Holstein von 1636 und für das Amt Bergedorf von 1623 (Veröffentlichungen des Hamburger Arbeitskreises für Regionalgeschichte 3). 2000, S. 14.
2 Hinrichs, Ernst: Fürsten und Mächte: zum Problem des europäischen Absolutismus. Göttingen 2000, S. 172; Landwehr, Achim: Policey im Alltag: die Implementation frühneuzeitlicher Policeyordnungen in Leonberg. Frankfurt am Main 2000, S. 59. Landwehr beklagt, dass eine „wissenschaftlich eindeutige Begriffsbestimmung ist wohl nicht zu erbringen [ist.]“
3 Maier, Hans: Die ältere Staats - und Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft): ein Beitrag zur Geschichte der politischen Wissenschaft in Deutschland. München ²1980, S. 63; Schulze, Winfried: Vom Gemeinnutz zum Eigennutz. Über den Normenwandel in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit. In: HZ 243 (1986), S. 599f.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Forschungsüberblick
- Die Reichspoliceyordnung von 1530 - ein Vorbild ?
- Rostocker Policeyordnungen im Vergleich
- 1576
- 1757
- 1825
- Ergebnis und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert städtische Policeyordnungen, insbesondere am Beispiel von Rostock. Sie zielt darauf ab, die Entwicklung und Inhalte dieser Verordnungen aufzuzeigen und ihre Bedeutung für die Regulierung des städtischen Lebens in der Frühen Neuzeit zu beleuchten. Die Arbeit untersucht, inwiefern die Reichspoliceyordnung von 1530 als Vorbild für die Rostocker Ordnung diente und wie sich die Inhalte der Verordnungen über die Zeit hinweg veränderten.
- Entwicklung und Inhalte städtischer Policeyordnungen
- Die Rolle der Reichspoliceyordnung als Vorbild
- Vergleich verschiedener Rostocker Policeyordnungen
- Die Bedeutung der Policeyordnungen für die Regulierung des städtischen Lebens
- Die Veränderung der Policeyordnungen im Laufe der Zeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über den Forschungsstand und die Problematik der Polizeyordnungen in der Frühen Neuzeit. Im zweiten Kapitel wird die Reichspoliceyordnung von 1530 analysiert und deren Einfluss auf die städtische Polizeyregulierung in Rostock untersucht. Das dritte Kapitel vergleicht drei Rostocker Policeyordnungen aus den Jahren 1576, 1757 und 1825, um die Entwicklung der städtischen Ordnung und ihre Anpassung an die veränderten gesellschaftlichen und politischen Bedingungen zu beleuchten.
Schlüsselwörter
Policeyordnungen, Stadt, Frühe Neuzeit, Rostock, Reichspoliceyordnung, Regulierung, Sozialdisziplinierung, Sozialpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Ordnung, Veränderung, Vergleich.
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- M.A. Carl Christian Wahrmann (Author), 2005, "Dem gemeinen besten ist daran gelegen...' - Städtische Policeyordnungen am Beispiel Rostocks, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42532