Der Vorwurf, dass die Güter der römisch-katholischen Kirche nicht immer ihrem kirchlichen Zweck gemäss verwaltet und verwendet werden, ist insbesondere in den deutschsprachigen Ländern immer wieder einmal zu hören und wird durch entsprechende öffentlich bekannt gewordene kirchliche Finanzskandale befeuert. Dabei herrscht landläufig die Ansicht vor, dass die Güter der Kirche namentlich der Durchführung von Gottesdiensten, dem Bau und Unterhalt der Gottesdienststätten (so Kirchen, Kapellen), der Besoldung der kirchlichen Mitarbeiter und – vor allem – karitativen Zwecken zu dienen hätten. Damit stellt sich die Frage, ob sich diese Ansicht mit der kanonistischen Betrachtungsweise deckt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Zwecke der kirchlichen Güter
3 Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils: strenge Zweckbindung des kirchlichen Vermögens
4 Unterschiedliche Zwecknennungen im CIC/17 und CIC/83
5 Die Zweckbindung in der Gesetzesreform
6 Der im CIC/17 und CIC/83 verwendete Zweckbegriff
7 Kirchlichkeit der im geltenden Recht erwähnten Zwecke
8 Inhalt der in Can. 1254 § 2 CIC/83 genannten Zwecke
9 Rangordnung dieser Zwecke
10 Unmittelbare oder mittelbare Verwendung der Vermögenswerte zur Zweckerreichung
11 Begrenzende Funktion der Vermögenszwecke
12 Zweckbedingte rechtliche Einheit der kirchlichen Güter
13 Schlussfolgerung
Fussnoten
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