Immer öfter werden Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern Personenkraftwagen sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung außerhalb der Arbeitszeiten überlassen. Steht einem Arbeitnehmer auch zur außerbetrieblichen Nutzung ein Kraftfahrzeug offiziell zur Verfügung, so stellt diese Pkw-Überlassung einen Sachbezug dar, der wie Arbeitslohn anzusehen ist.
Laut § 8 Abs. 2 Sätze 2-5 EStG sind die Einnahmen des Arbeitnehmers um diesen geldwerten Vorteil zu erhöhen. Sie unterliegen sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung. In dieser Arbeit wird jedoch nur der geldwerte Vorteil erläutert. Die Feststellung über die Höhe des geldwerten Vorteils kann mittels zwei Methoden erfolgen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zwischen der Ein-Prozent-Regelung und der Fahrtenbuchmethode wählen. Durch diese Option ist es möglich, die für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer günstigste Methode mit geringster steuerlicher Belastung auszuwählen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Problemstellung
2 Grundlagen
2.1 Pauschale Ermittlung durch die Ein-Prozent-Methode
2.1.1 Laufende Zuzahlungen des Arbeitnehmers
2.1.2 Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
2.1.3 Gebraucht- und Leasingfahrzeuge
2.1.4 Hybrid- und Elektrofahrzeuge
2.1.5 Mehrere Fahrzeuge pro Arbeitnehmer
2.1.6 Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Arbeitnehmer
2.1.7 Fahrergestellung
2.2 Individuelle Ermittlung durch ein Fahrtenbuch
2.2.1 Ansprüche an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
2.2.2 Elektronisches Fahrtenbuch
2.2.3 Gesamtkosten
2.2.4 Steuerliche Planung
2.2.5 Vereinfachte Dokumentation dienstlicher Fahrten
2.2.6 Wechsel der Methode
2.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
2.3.1 Erste Tätigkeitsstätte
2.3.2 Entfernungspauschale
2.3.3 Pkw-Überlassung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
2.3.4 Pauschalbewertung des geldwerten Vorteils mit 0,03%
2.3.5 Einzelbewertung des geldwerten Vorteils mit 0,002%
3 Analyse
4 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen
Rechtsquellenverzeichnis
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