Im ersten Teil werden etwaige Mitbestimmungsrechte bezüglich der unterschiedlichen Forderungen des Betriebsrates (die Forderung des Abschlusses einer ,,Notruf" - Betriebsvereinbarung; die Forderung, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens das Recht auf ein Handy haben, und die Forderung, dass der Abschluss von Handy-Verträgen bis zum Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung unterbleiben müsse) erörtert.
Im zweiten Teil beinhaltet unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates einen Entwurf einer möglichst umfassenden Betriebsvereinbarung.
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Inhaltsverzeichnis
- Entwurf einer Regelung mit dem Betriebsrat aus Sicht der Personalleitung - „Notruf“
- 1. Teil: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- I. Forderung: Abschluss einer „,Notruf“ - Betriebsvereinbarung
- 1. § 87 I Nr. 1 (s. 5.5 der Betriebsvereinbarung)
- 2. § 87 I Nr. 2 (s. 3.1, 3.4 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
- 3. § 87 I Nr. 3 (s. 3.1 und 3.5 der Betriebsvereinbarung)
- 4. § 87 I Nr. 6 (s. 5.3, 5.5 und 5.6 der Betriebsvereinbarung)
- II. Entwurf einer Betriebsvereinbarung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung für die Einführung eines „Notrufs“ im Unternehmen, unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Im Fokus steht die Ausweitung des Bereitschaftsdienstes und die damit verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsrechtlichen Herausforderungen.
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines „Notrufs“
- Bewertung der Rufbereitschaft als Arbeitszeit
- Direktionsrecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Nutzung von Mobiltelefonen
- Datenschutz und Persönlichkeitsschutz im Kontext der Überwachung von Telefonaten
- Gestaltung einer umfassenden Betriebsvereinbarung zur Regelung des „Notrufs“
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Hausarbeit analysiert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Forderung nach einer „Notruf“-Betriebsvereinbarung. Untersucht werden dabei die jeweiligen Mitbestimmungsrechte nach § 87 I Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Es wird geprüft, ob die Etablierung des „Notrufs“ Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, ob die Rufbereitschaft als Arbeitszeit im Sinne des BetrVG einzustufen ist und ob die Einführung eines Einzelverbindungsnachweises zu einer Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Arbeitnehmer führt.
Der zweite Teil der Hausarbeit beinhaltet den Entwurf einer möglichst umfassenden Betriebsvereinbarung, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates berücksichtigt. Die Betriebsvereinbarung soll sowohl die Einführung des „Notrufs“ als auch die damit verbundenen arbeitsrechtlichen und betriebsrechtlichen Aspekte regeln.
Schlüsselwörter
Mitbestimmungsrecht, Betriebsvereinbarung, Notruf, Rufbereitschaft, Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst, Direktionsrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz, Überwachung, Einzelverbindungsnachweis, BetrVG, Arbeitszeitgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einführung eines 'Notrufs'?
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG, insbesondere bei Fragen der Ordnung des Betriebs (Nr. 1), der Arbeitszeit (Nr. 2 & 3) und der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen (Nr. 6).
Gilt Rufbereitschaft rechtlich als Arbeitszeit?
Die Arbeit untersucht die Einstufung von Rufbereitschaft im Vergleich zu Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, wobei die tatsächliche Inanspruchnahme entscheidend für die Bewertung als Arbeitszeit ist.
Darf der Arbeitgeber die Nutzung von Diensthandys vorschreiben?
Dies unterliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, muss jedoch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer und bestehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berücksichtigen.
Welche Datenschutzaspekte sind bei Diensthandys relevant?
Besonders kritisch ist die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen, da diese zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter genutzt werden könnten.
Was sollte eine Betriebsvereinbarung zum Thema 'Notruf' regeln?
Sie sollte den Umfang der Erreichbarkeit, die Vergütung der Bereitschaft, den Schutz der Privatssphäre und die Grenzen der technischen Überwachung klar definieren.
Kann der Betriebsrat den Abschluss von Handy-Verträgen verhindern?
Der Betriebsrat kann fordern, dass solche Maßnahmen bis zum Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung unterbleiben, falls sie die Mitbestimmungsrechte berühren.
- Citar trabajo
- Niels Bosse (Autor), 2000, Entwurf einer Regelung mit dem Betriebsrat aus Sicht der Personalleitung - 'Notruf' - Betriebsvereinbarung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4219