Das Leitbild einer an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten Wirtschaft hat auch im Bankensektor stark an Bedeutung gewonnen: Corporate Social Responsibility, kurz CSR, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Megatrend entwickelt.
Doch warum nimmt der Begriff der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen eine so große Bedeutung ein?
Zunächst haben sich die Lebensverhältnisse der Menschen auf globaler Ebene maßgeblich verändert. Die Bedeutung der Folgen für das eigene Handeln steigt stetig an. Der Homo oeconomicus, welcher rational denkt und zum eigenen Vorteil handelt, passt nicht mehr vollständig in diese Denkweise hinein. Das Ziel einer Bank als Wirtschaftsunternehmen, die Gewinnmaximierung, wird mit der Offenlegung der unternehmerischen Aktivitäten jedoch außer der ökonomischen Dimension noch um andere Bereiche ergänzt, da das Wirtschaften auch soziale und ökologische Auswirkungen auf die Unternehmensumwelt und eine Vielzahl von Interessengruppen hat.
Eine Genossenschaftsbank ist allein durch das Genossenschaftsgesetz und seine genossenschaftlichen Prinzipien bereits in der Geschäftspolitik sehr nachhaltig aufgestellt und viele genossenschaftliche Kreditinstitute zeigen auf der sozialen und ökologischen Ebene ein sehr hohes Engagement. Finanzinstitute sind im eigentlichen Leistungserstellungsprozess nachhaltiger als zum Beispiel ein Produktionsunternehmen. Des Weiteren kann man sie als kunden- und wertorientiert betrachten. Das Kerngeschäft einer Bank besteht aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft. In diesem Bezug kann die Bank gezielt Einfluss auf die Entwicklung der Nachhaltigkeit nehmen, indem sie nachhaltige Kredite und Einlagen verkauft. Sie kann aber auch ihr eigenes Risiko und ihre Erträge mit unternehmerischer Verantwortung beeinflussen.
Doch nicht nur die betriebswirtschaftliche, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der CSR in Banken ist zu berücksichtigen. Seit der Finanzkrise wünschen sich die Menschen ein stabiles Finanzsystem, welches krisenfest wie auch transparent ist und die Konsequenzen für sein Handeln trägt. Vor allem die Finanzinstitute als Finanzintermediäre sollen Stabilität und Sicherheit suggerieren. Dabei müssen Externalitäten berücksichtigt werden, also externe Wirkungen, für die niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält. Die Aufgabe des Staates ist hierbei, die Gesetze und Richtlinien so zu formulieren, dass diese Wirkungen gemindert werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2 Begriffliche und thematische Grundlagen der Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext
2.1 Begriffseinordnung der Nachhaltigkeit
2.1.1 Ursprung des Begriffs
2.1.2 Der Brundtland Bericht und der daraus abgeleitete Nachhaltigkeitsbegriff
2.1.3 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
2.2 Corporate Social Responsibility (CSR)
2.2.1 Begriffseinordnung und -entstehung
2.2.2 Anspruchsgruppen
2.2.3 Die Dimensionen der CSR
2.2.4 Die Ziele der Corporate Social Responsibility
2.3 Wechselbeziehungen zwischen Nachhaltigkeit und CSR und zusammenfassende Definition
2.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.5 Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2.5.1 ISO
2.5.2 Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)
2.5.3 Der DNK und die EFFAS-Kriterien
2.6 Nutzen von CSR und CSR-Messung für Banken
3 Konzeption der empirischen Untersuchung
3.1 Allgemeine Informationen über die Studie
3.2 Aufbereitung und Analyse des Datenmaterials
3.3 Repräsentativität der empirischen Erhebung
4 Bedeutung von CSR im genossenschaftlichen Sektor
4.1 Einordnung und Besonderheiten von Genossenschaftsbanken
4.2 Status Quo der Nachhaltigkeitspräsenz im Genossenschaftssektor
5 Erarbeitung eines Managementkonzeptes im Rahmen eines Messsystems für Nachhaltigkeit in Genossenschaftsbanken
5.1 Einführende Überlegungen
5.2 Funktion eines Messkonzeptes und dessen inhaltliche und formelle Anforderungen
5.3 Messung von CSR als Bestandteil einer konsistenten Ablauforganisation
5.4 Ausgewählte Messgrößen und Messinstrumente der Nachhaltigkeitsmessung
5.4.1 Kennzahlen und Indikatoren
5.4.2 Checkliste
5.4.3 Bewertung der Themenbereiche
5.5 Ausgestaltung und Rechtfertigung der Arbeit
5.5.1 Soziale Dimension
5.5.2 Ökologische Dimension
5.5.3 Ökonomische Dimension
5.6 Umgang mit den Ergebnissen
5.6.1 Gewichtung der Ergebnisse und Kombination mit der Bewertung
5.6.2 Kritische Würdigung des Messkonzeptes
5.6.3 Sustainable Balanced Scorecard als mögliche Alternative zum aufgestellten Konzept
6 Mögliche Handlungsempfehlungen
7 Fazit
7.1 Zusammenfassung
7.2 Ausblick und Umsetzungsmöglichkeiten in der Zukunft
Anhang
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Darstellung der verschiedenen CSR-Dimensionen
Abbildung 2: Vierdimensionale CSR nach Carroll
Abbildung 3: CSR im Gesamtkontext
Abbildung 4: Zeitliche Verteilung der Antworten
Abbildung 5: Zusammensetzung der Respondenten nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl
Abbildung 6: Das Bankensystem der Bundesrepublik Deutschland
Abbildung 7: Zusammensetzung der Antworten bei Frage 4: Messen Sie, wie nachhaltig Sie wirtschaften?
Abbildung 8: Beweggründe für die CSR-Messung
Abbildung 9: Beweggründe für geringe oder keine CSR-Messung
Abbildung 10: Benötigte Voraussetzungen für die CSR-Messung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kombination Stellenwertund Bilanzsumme
Tabelle 2: Verteilung der Messdimensionen
Tabelle 3: Kombination Stellenwert und CSR-Messung
Tabelle 4: Häufigste Nennungen der Dreigliedrigkeit der Nachhaltigkeitsmessung
Tabelle 5: Aufbau des Messkonzeptes
Tabelle 6: Ausschnitt der Bewertungs-Gewichtungs-Matrix
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Das Leitbild einer an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten Wirtschaft hat auch im Bankensektor stark an Bedeutung gewonnen: Corporate Social Responsibility, kurz CSR, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Megatrend entwickelt.1
Doch warum nimmt der Begriff der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen eine so große Bedeutung ein? Zunächst haben sich die Lebensverhältnisse der Menschen auf globaler Ebene maßgeblich verändert. Die Bedeutung der Folgen für das eigene Handeln steigt stetig an. Der Homo oeconomicus, welcher rational denkt und zum eigenen Vorteil handelt,2 passt nicht mehr vollständig in diese Denkweise hinein. Das Ziel einer Bank als Wirtschaftsunternehmen, die Gewinnmaximierung, wird mit der Offenlegung der unternehmerischen Aktivitäten jedoch außer der ökonomischen Dimension noch um andere Bereiche ergänzt, da das Wirtschaften auch soziale und ökologische Auswirkungen auf die Unternehmensumwelt und eine Vielzahl von Interessengruppen hat.
Eine Genossenschaftsbank ist allein durch das Genossenschaftsgesetz und seine genossenschaftlichen Prinzipien bereits in der Geschäftspolitik sehr nachhaltig aufgestellt und viele genossenschaftliche Kreditinstitute zeigen auf der sozialen und ökologischen Ebene ein sehr hohes Engagement. Finanzinstitute seien laut Günther im eigentlichen Leistungserstellungsprozess nachhaltiger als zum Beispiel ein Produktionsunternehmen.3 Des Weiteren kann man sie als künden- und wertorientiert betrachten.4 Das Kerngeschäft einer Bank besteht aus dem Einlagen- und Kreditgeschäft. In diesem Bezug kann die Bank gezielt Einfluss auf die Entwicklung der Nachhaltigkeit nehmen, indem sie nachhaltige Kredite und Einlagen verkauft. Sie kann aber auch ihr eigenes Risiko und ihre Erträge mit unternehmerischer Verantwortung beeinflussen.
Doch nicht nur die betriebswirtschaftliche, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der CSR in Banken ist zu berücksichtigen. Seit der Finanzkrise wünschen sich die Menschen ein stabiles Finanzsystem, welches krisenfest wie auch transparent ist und die Konsequenzen für sein Handeln trägt.5 Vor allem die Finanzinstitute als Finanzintermediäre sollen Stabilität und Sicherheit suggerieren. Dabei müssen Externalitäten berücksichtigt werden, also externe Wirkungen, für die niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält. Die Aufgabe des Staates ist hierbei, die Gesetze und Richtlinien so zu formulieren, dass diese Wirkungen gemindert werden. Jedoch ist die Gesetzgebung zur CSR-Berichterstattung mit sehr viel Spielraum versehen. Deshalb gibt es heutzutage eine Vielzahl von Leitlinien und Kennzahlenkatalogen zur Messung nachhaltiger Unternehmensführung. Diese sollen den Unternehmen die Offenlegung der Aktivitäten erleichtern. Genossenschaftsbanken stehen aber nicht nur vor diesen Herausforderungen: Die Problematik des Niedrigzinsumfeldes und die damit verbundenen sinkenden Margen, steigenden regulatorischen Anforderungen durch die Vorschiften nach Basel III, gleichbleibende oder steigende Kosten sowie ein harter Wettbewerb durch z.B. Direktbanken erschweren ihnen die Behauptung auf dem Finanzmarkt,6 und führen im Genossenschaftssektor zu steigenden Fusionszahlen.7 Deshalb gilt es erst recht, das nachhaltige Fortbestehen des Unternehmens zu gewährleisten. Dabei sollte die Problematik des sog. „Greenwashings“, also des Missbrauchens von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu Marketingzwecken verhindern werden, um die Glaubwürdigkeit zu erhalten und sich zu legitimieren. Jedoch ist vielen Genossenschaftsbanken gar nicht bewusst, welche Aspekte unter den Begriff der CSR fallen, wie nachhaltig sie tatsächlich handeln und wie man dies messbar machen kann.
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Corporate Social Responsibility und die Entwicklung eines Konzeptes für die Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsleistungsmessung. Der Untersuchungsgegenstand ist hierbei der Sektor der genossenschaftlichen Primärbanken. Der Schwerpunkt liegt auf der Messung der sozialen, ökologischen und untergeordnet auch der ökonomischen Nachhaltigkeit der Genossenschaftsbanken. Die Fokussierung auf den sozialen und ökologischen Aspekt erfolgt aus dem Grund, dass hierfür laut der diese Arbeit begleitenden empirischen Erhebung am meisten Handlungsspielraum besteht. Genossenschaftsbanken handeln bereits durch ihre Prinzipien und den eingeschränkten geografischen Handlungsspielraum sehr nachhaltig. Durch die Entwicklung eines Messkonzeptes soll aufgezeigt werden, wie Genossenschaftsbanken ihre nachhaltigen Aktivitäten messen können, was dabei beachtet werden muss und wo die Grenzen der CSR-Messung liegen. Durch die Integration von Nachhaltigkeitszielen in den Werten, in der Unternehmensstrategie, im Management und Geschäftsbetrieb der Bank kann der durch die Messung abgebildete Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand verglichen und durch anschließende Maßnahmen optimiert werden.
Nach den einleitenden Worten beschäftigt sich das zweite Kapitel mit den begrifflichen und thematischen Grundlagen des Nachhaltigkeitsbegriffes und der Corporate Social Responsibility. Hierbei wird auf den Ursprung der Be- grifflichkeiten, der mit CSR verfolgten Ziele, Dimensionen, Chancen und Risiken sowie auf Anspruchsgruppen eingegangen. Eine Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen der Berichterstattung, bekannter Leitlinien und Messkonzepte zur Berichterstattung und Nachhaltigkeitsmessung findet ebenso statt.
Eine empirische Erhebung begleitet die vorliegende Arbeit, in der 93 Genossenschaftsbanken des Volks- und Raiffeisenbanken- Sektors befragt wurden. Diese wird genauer im dritten Kapitel hinzugezogen, in welchem neben den zentralen Informationen und ersten Ergebnissen die Repräsentativität sowie Qualität der Befragung diskutiert wird.
Kapitel vier thematisiert die Bedeutung von Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken, um den Untersuchungsgegenstand auf das Untersuchungsobjekt (die Volks- und Raiffeisenbanken) zu spezialisieren. Hierbei wird zunächst auf die Besonderheiten von Genossenschaftsbanken eingegangen, um bei der Entwicklung des Messkonzeptes auf branchenspezifische Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können. Dazu wird der gegenwärtige Status der Corporate Social Responsibility im nationalen genossenschaftlichen Sektor erläutert und erste Befragungsergebnisse der empirischen Erhebung in den genossenschaftlichen Primärbanken zum Stellenwert und zur Nachhaltigkeitsmessung vorgestellt. Abschließend wird der Nutzen der CSR und dessen Messung herausgestellt.
Im fünften Kapitel wird auf der Basis der empirischen Erhebung und den zuvor ermittelten gesetzlichen Anforderungen, Besonderheiten im Genossenschaftssektor und dem zeitgemäßen Stand der Nachhaltigkeitsmessung in der genossenschaftlichen Finanzgruppe das Messkonzept erstellt. An dieser Stelle werden, nach einführenden Überlegungen, Ziele und Funktionen eines Konzeptes zur Leistungsmessung, die inhaltlichen und formellen Anforderungen an ein solches erläutert. Nach einer Einordnung in den Verlauf (Ablauforganisation) und der Vorstellung der für die Messung notwendigen Messgrößen und -instrumente, wird das erarbeitete Konzept vorgestellt und die Ergebnisse kritisch gewürdigt. Durch die Vorstellung eines bestehenden Konzeptes soll eine Alternative beurteilt und bei der Erarbeitung entstandene Chancen, Risiken und Grenzen der Nachhaltigkeitsleistungsmessung aufgezeigt werden, bevor Handlungsempfehlungen die Arbeit abrunden.
Schlussendlich wird zusammenfassend dargestellt, welche Aspekte bei der Erstellung des Messkonzeptes für Nachhaltigkeit im Genossenschaftssektor berücksichtigt werden müssen und an welchen Abschnitten noch Forschungspotenzial besteht.
2 Begriffliche und thematische Grundlagen der Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext
In der Wissenschaft, Politik und in der Unternehmenspraxis finden sich vielfältige Definitionen zum Begriff der Nachhaltigkeit und zum Konzept der unternehmerischen Verantwortung (Corporate Social Responsibility). Einige verwenden diese Begriffe sogar schon synonym, was zu Intransparenz und Komplexität des Themas führt.8 Um für diese Arbeit der Nachhaltigkeitsmessung eine klare Grundlage zu schaffen, werden im Folgenden die Begriffe der Nachhaltigkeit und CSR definiert und in den Gesamtkontext eingeordnet. Infolgedessen wird durch eine zusammenfassende Definition die Basis für die Entwicklung des Managementkonzeptes zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung geschaffen. Da hierfür die politischen Betrachtungsweisen maßgeblich sein sollen, um auf dessen Basis ein rechtlich gültiges Messkonzept zu entwickeln, wird sich die Begriffseinordnung neben wissenschaftlichen Aspekten auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der politischen Definitionen fokussieren.
2.1 Begriffseinordnung der Nachhaltigkeit
Das Thema Nachhaltigkeit existiert nicht erst im 21. Jahrhundert. Seinen Ursprung fand das Prinzip schon weitaus früher. Deshalb wird nachfolgend zunächst auf den Ursprung eingegangen, danach folgen die maßgeblichen Begriffsbestimmungen und die Erläuterung der Dreidimensionalität.
2.1.1 Ursprung des Begriffs
Eine einheitliche Definition des Begriffes der Nachhaltigkeit (engl, sustainability) gibt es in der Literatur nicht, denn es sind viele Begriffsdefinitionen zu finden. Jedoch sind einige gemeinsame Merkmale des absoluten Begriffsverständnisses erkennbar, welche im Folgenden erläutert werden sollen.
Zurückverfolgbar ist der Begriff der absoluten Nachhaltigkeit bis ins 18. Jahrhundert. Hans Carl von Carlowitz, Oberberghauptmann am kursächsischen Hof in Freiberg, formulierte in 1713 angesichts einer drohenden Rohstoffkrise in seiner Schrift „Sylvicultura oeconomica“9 die Notwendigkeit in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften in der Holzwirtschaft und gilt als dessen Begründer. Damals thematisierte er, dass nur so viele Bäume gefällt werden sollten, wie auch nachwachsen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit hatte zwar seine Erstverwendung in der Forstwirtschaft, macht aber bereits Ansätze von Langfristigkeit, ökonomischem Denken, sozialer Verantwortung und Verpflichtung erkennbar und wurde seitdem stetig weiter entwickelt. In den Wirtschaftswissenschaften griffen den Ausdruck erstmals postkeynesianische und neoklassische Vertreter in den 1950 und 1960er Jahren auf.10 Hierzu haben sich einige theoretische Ansätze entwickelt, unter anderem die der nachhaltigen Ökonomie und der Postwachstumsökonomie.11 Die Theorie der nachhaltigen Ökonomie diskutierte zunächst ökologische Nachhaltigkeit und ökonomisches Wachstum unter Einbezug der Ressourcennutzung, wonach ökologische Themenstellungen auch als ökonomisches Problem angesehen wurden.12 Bei diesem wissenschaftlichen Ansatz fehlte jedoch die soziale Dimension, weshalb sie in den Folgejahren um diese erweitert wurde. Als zentrale Bestandteile der nachhaltigen Ökonomie stellen die Vertreter Effizienz (Senkung der Verwendung natürliche Ressourcen), Konsistenz (Entwicklung zukunftsgerichteter Produkte) und Suffizienz (sparsamer Verbrauch von Rohstoffen) gegenüber. Die Vertreter der Postwachstumsökonomie fokussierten die Korrelationen nachhaltiger Entwicklung und des Wirtschaftswachstums. Paech als einer der bekanntesten Vertreter appellierte diesbezüglich gegen grenzenloses Wachstum, welches im Widerspruch zur Nachhaltigkeit stünde.13 Beide wissenschaftlichen Theorien zeigen Parallelen zur politischen Entwicklung des Nachhaltigkeitsbegriffes im Unternehmenskontext auf, sollen aber im weiteren Verlauf nicht näher betrachtet werden, da das heutige Verständnis auf globaler Ebene wegweisend von der oftmals zitierten politischen Definition der Brundtland Kommission aus dem Jahre 1987 geprägt wird.14
2.1.2 Der Brundtland Bericht und der daraus abgeleitete Nachhaltigkeitsbegriff
Auch Kommission für Umwelt und Entwicklung genannt, erstellte die Brundt- land-Kommission erstmals ein Konzept der nachhaltigen Entwicklung mit dem Ziel, ein Leitbild zu finden. Im sogenannten Brundtland Bericht formulierte sie die Vision von Nachhaltigkeit wie folgt:
“[...] Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. It contains within it two key concepts:
- the concept of needs, in particular the essential needs of the world’s poor, to which overriding priority should be given; and
- the idea of limitations imposed by the state of technology and social Organization on the environment’s ability to meet present and future needs [...].”15
Diese Definition ist sehr abstrakt formuliert, beinhaltet aber schon Ansätze zu vorausschauendem, generationenübergreifenden Denken und Handeln sowie intra- und intergenerationellen Interessengruppen. Der zweite zentrale Spiegelstrich gibt schon erste Anzeichen der weiteren Dimensionen von Nachhaltigkeit. In den Folgejahren baute auf dessen Basis die Weiterentwicklung des Begriffes auf, z.B. in 1992 durch die UN Konferenz in Rio de Janeiro mit dem Ergebnis der Agenda 21 und in 2002 auf nationaler Ebene mit der „Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie“.16 Auf nationaler Ebene beschreibt der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) in Deutschland Nachhaltigkeit als Entwicklung, die Umweltgesichtspunkte, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, um kommenden Generationen ein intaktes Gefüge zu hinterlassen.17 Langfristig beschäftigt sich mit dem Sachverhalt auch die Enquete Kommission des deutschen Bundestages, eine überfraktionelle Arbeitsgruppe, welche am 05.03.2013 in ihrem Schlussbericht in Anlehnung an die Brundtland- Definition konkretisiert, dass ökonomische, soziale und ökologische Ziele nicht gegeneinander konkurrierend, sondern gleichrangig behandelt werden sollen.18
Bei beiden nationalen Definitionen sind die Parallelen zur Brundtland- Definition unverkennbar, werden durch die Einteilung in Dimensionen der Nachhaltigkeit aber konkreter. Neben den wirtschaftlichen werden auch ökologische und soziale Gesichtspunkte für das nachhaltige Prinzip von öffentlicher Bedeutung.19 Unternehmerische Verantwortung wird aber noch nicht explizit erwähnt, vielmehr bezieht sich die Definition auf alle Institutionen und Akteure unterschiedlicher Art.20 Wesentliche Gemeinsamkeiten zeigen sich durch die Normativität der Definitionen, da nachhaltige Entwicklung als Thematik der Gerechtigkeit angesprochen wird.21 Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang die Gültigkeit bisheriger ökonomisch-orientierter wirtschaftlicher Zielsetzungen in Frage gestellt. Der Soll- Zustand wird von den jeweiligen Akteuren unterschiedlich definiert. Trotzdem soll Nachhaltigkeit das Ziel und nachhaltige Entwicklung der entsprechende Weg, dorthin zu gelangen, sein.22
In der Fachliteratur sind auch Definitionen des Managements und Kapitalmarktdefinitionen von Nachhaltigkeit zu finden,23 welche aber ebenfalls Parallelen zu intra- und intergenerationsbezogenen Aspekten, mehreren Dimensionen und zugleich Anknüpfungen an die politischen Überlegungen aufweisen. Da für diese Arbeit die politischen Definitionen maßgeblich sind, orientiert sich die Entwicklung des Messkonzeptes an den gesetzlichen Standards. Deshalb wird auf andere Begriffsbestimmungen im Folgenden nicht näher eingegangen.
Wesentliche Unterschiede erfährt der Ausdruck in den neben den politischen Definitionen existierenden wissenschaftlichen Erklärungen, in denen der absolute Nachhaltigkeitsbegriff kritisiert wird, da er z.B. Substitutionsbeziehungen und Effekte zwischen einzelnen Komponenten nicht systematisch berücksichtigt.24 Dies führt zu einer Bestimmung der relativen Bezeichnung, in welche ebendiese einbezogen werden. Ferner wird zwischen starker und schwacher Nachhaltigkeit differenziert.25 Starke Nachhaltigkeit zeichnet sich durch eine Unterordnung der Ökonomie gegenüber der Ökologie aus, währenddessen die schwache z.B. eher von effizienter Nutzung der Ressourcen oder weniger schädlichem Eingreifen in die Umwelt ausgeht. Dies zeigt Unterschiede zum politischen Ansatz, welcher alle Komponenten gleichrangig behandelt und Parallelen zum theoretischen Ansatz der nachhaltigen Ökonomie aufweist. Zusammenfassend fällt auf, dass der Begriff der Nachhaltigkeit sehr dehnbar ist und vom anfangs umweltlichen Schwerpunkt auf mehrere Dimensionen erweitert wurde. Diese sollen im Folgekapitel näher erläutert werden.
2.1.3 Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
In den oben genannten politischen Definitionen sowie in der Wissenschaft ist die Dreigliedrigkeit des Begriffes weit verbreitet.26 Oft ist in diesem Zusammenhang die Rede vom „Drei- Säulen Prinzip“. Es handelt sich um die ökonomische, die soziale und die ökologische Dimension. Grundsätzlich bedeutet Nachhaltigkeit für die Ökonomie, langfristiges Wachstum, Lebensqualität und die Befriedigung materieller Grundbedürfnisse sicherzustellen.27 Ökologische Nachhaltigkeit soll ein minimales Ausnutzen nicht erneuerbarer Ressourcen beinhalten, genauso wie das nachhaltige Nutzen erneuerbarer Ressourcen und dessen Erhaltung. Soziale Aspekte liegen in der gerechten Verteilung der Ressourcen und dem Erhalt der intergenerationellen Lebensqualitäten, wobei auch Menschenwürdigkeit berücksichtigt werden muss.28 Da die nicht-ökonomischen neben den wirtschaftlichen Wertkomponenten eine gleichrangige Rolle für das langfristige Bestehen und den Erfolg einer Unternehmung spielen sollen, ist eine Balance zwischen den drei Dimensionen wichtig.29 Des Weiteren hängen die drei Dimensionen zusammen, denn Wirtschaftliches Handeln hat immer ökologische und soziale Auswirkungen.30 Zur Produktion einer Dienstleistung werden beispielsweise verschiedene Ressourcen benötigt, die der Umwelt entnommen und in anderer Form wieder zurückgegeben werden. Gleichzeitig werden soziale Komponenten beansprucht, indem z.B. der Mitarbeiter dem Unternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dem Kunden durch die Dienstleistung eine Problemlösung angeboten hat. Aufgrund dessen, dass der Fokus dieser Arbeit auf der unternehmerischen Verantwortung liegt, wird auf die drei Dimensionen der unternehmerischen Nachhaltigkeit im Kapitel 2.2.3. expliziter eingegangen.
2.2 Corporate Social Responsibility (CSR)
Artikel 14 Absatz 2 im Grundgesetz verweist auf die Verantwortung der Eigentümer: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Des Weiteren weist Artikel 20 a GG explizit auf die Verantwortung künftiger Generationen hin. Hieraus ergibt sich auch für Unternehmen eine umfangreiche Verantwortung, dessen freiwilliger Teil als Corporate Social Responsibility diskutiert wird. Vor allem Offenheit und transparente Unternehmensführung werden heutzutage immer öfter von der Gesellschaft gefordert, wobei deren Intensität laut Kubach von der Unternehmensgröße und der Intensität des öffentlichen Interesses abhängt.31 Die Umsetzung von Nachhaltigkeit in Unternehmen soll diese dahingehend prägen, ökologisch verantwortungsbewusst, ressourcenschonend, transparent und fair zu handeln, um Vertrauen in der Bevölkerung zu schaffen.32 Diese Ansicht zeigt Parallelen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße gefordert wird und „kleine und mittelständische Unternehmen“ (KMU’s) entlastet. Nachhaltigkeit in ein Unternehmen zu integrieren, birgt viele Herausforderungen. Gewöhnlich besteht die ökonomische Herausforderung von Unternehmen darin, den Unternehmenswert zu steigern und den Gewinn zu maximieren. Deshalb sollte die nachhaltige Unternehmensführung dazu beitragen, dass die ökonomischen Ziele unter Berücksichtigung der Kosten-Nutzen Aspekte, verschiedener Anspruchsgruppen und der gesamten Wertschöpfungskette in den verschiedenen Dimensionen erreicht werden.33 Dementsprechend sind UrsachenWirkungszusammenhänge entlang dieser zu berücksichtigen.34 Nach der Erläuterung des Nachhaltigkeitsbegriffes soll nun vertiefend auf die unternehmerische Verantwortung und nachhaltige Entwicklung in Unternehmen eingegangen werden, um Parallelen-, Differenzen und deren Gründe erkennbar zu machen.
2.2.1 Begriffseinordnung und -entstehung
„Corporate Social Responsibility“ ist kein eindeutig definierbarer oder ab- grenzbarer Begriff. Das Konzept ist aber einzuordnen in den Bereich der ethisch-moralischen Unternehmensführung und wird im Allgemeinen mit „gesellschaftliche“ oder „soziale Verantwortung von Unternehmen“, übersetzt.
Erstmals fiel der Begriff „Corporate Social Responsibility“ in den Vereinigten Staaten von Amerika in 1953. Howard R. Bowen plädierte in seiner Publikation „Social Responsibilities oft the Businessmen“ für eine Berücksichtigung der Erwartungen, Ziele und Werte der Gesellschaft in der Unternehmensführung. Auch Archie В. Carroll als einer der wichtigsten CSR-Forscher prägte den Begriff. Carroll benannte im Jahr 1979 Corporate Social Responsibility als normativen Rahmen, welcher als strategisches Konzept implementiert und auf operativer Ebene als Corporate Social Performance umgesetzt werden sollte.35 Er definierte CSR als das Verhalten eines Unternehmens, welches wirtschaftliche Rentabilität, Gesetzestreue, Ethik und soziale Komponenten berücksichtigt und erweiterte die soziale Komponente Bowens um weitere Dimensionen. Im heutigen europäischen Verständnis finden sich deshalb viele Bezüge zu den amerikanischen Definitionen wieder. Die Gemeinsamkeiten des heutigen Verständnisses auf nationaler Ebene sind geprägt von der Definition der Europäischen Kommission und der ISO 26000, einer nicht zertifizierten Managementnorm aus dem Jahr 2010. Dies bestätigt sich durch deren häufige Zitation in der deutschen Fachliteratur und wissenschaftlichen Aufsätzen zur CSR.36
2011 wurde in einer Mitteilung der EU-Kommission eine neue Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen festgelegt, in der CSR als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“37 definiert wurde. Hierbei sollen nach Aussage der EU-Kommission „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange“38 berücksichtigt und unter Einbezug der Stakeholder in die Strategie und Führung eines Unternehmens eingegliedert werden.
Die ISO 26000 definiert CSR als „Verantwortung einer Organisation für die Auswirkungen der Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und Umwelt, durch transparentes und ethisches Verhalten.“39
Diese und zahlreiche ähnliche Definitionen haben gemeinsam, dass Organisationen neben dem wirtschaftlichen Erfolg langfristig für soziale und ökologische Aspekte Verantwortung übernehmen und dabei bestimmte Anspruchsgruppen berücksichtigen. Die Verantwortung geht also über die reinen ökonomischen Aspekte wie z.B. Gewinnmaximierung und die gesetzlichen Forderungen (Compliance) hinaus.40 Genau wie bei der Definition der Nachhaltigkeit wird CSR auch oftmals als normative Verankerung gesehen.41 Unternehmen sollen auf gesellschaftliche Belange reagieren und diese auf freiwilliger Basis in ihre Unternehmensführung integrieren. Folglich profitieren Unternehmen und Gesellschaft von der Situation („Win-Win“)42
Die Unterschiede der Definitionen ergeben sich durch die verschiedenen Akteure, Anspruchsgruppen und ihre Interessenausrichtungen, ferner den Wirtschaftssektor, den Zeitpunkt der Definition und ferner Ansichten, z.B. gesellschaftspolitischer, wirtschaftspolitischer, kultureller, disziplinärer oder rechtlicher Art. Somit werden CSR immer mehrere Elemente stärker oder schwächer bewertet zugesprochen.43 Eine Umweltorganisation könnte den Schwerpunkt beispielsweise eher auf die ökologische Dimension setzen, wohingegen eine Menschenrechtsorganisation den Fokus auf die soziale Komponente legt. Bowen legte seinen Schwerpunkt eher auf die wirtschaftliche und sozial- ethische Verantwortung, welche später z.B. durch die legale Dimension (Vgl. Carroll) ergänzt wurde. Matten und Moon fokussierten in 2004 die Dynamik des CSR-Konzeptes, da es auf den jeweiligen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Kontext ausgerichtet ist.44
Differenziert wird das CSR-Verständnis in Bezug auf den Begriff der Freiwilligkeit oder Unfreiwilligkeit.45 Anfänglich war der Aspekt der Freiwilligkeit maßgeblich. Durch gesetzliche Anforderungen wie z.B. CSR- Berichterstattungspflichten ist ein Teil der Freiwilligkeit entfallen, da Unternehmen ab einer bestimmten Größe nicht-finanzielle Informationen veröffentlichen müssen.46 Die unternehmerische Selbstverpflichtung kann gemäß Schmidt auch durch gesellschaftlichen Druck entstehen.47 Das Konzept der CSR wird deshalb oft kritisiert, da es im Gegensatz zu Milton Friedmans Ansicht der Shareholder-Verpflichtung und der Gewinnmaximierung eines Unternehmens steht, wo die einzige Rechtfertigung zu gesellschaftlichen Engagements „Marktkräfte“ sein sollen.48
Zum Verständnis soll CSR von Corporate Citizenship (CC) abgegrenzt werden, was nur als Teil dessen zu verstehen ist. Es bezeichnet das gesellschaftliche Engagement und somit das Unternehmen als Teil (Bürger) der Gesellschaft.49 Beispiele für Aktivitäten im Sinne des CC sind Spendenmaßnahmen, Stiftungseinrichtungen, die Freistellung von Mitarbeitern für gemeinnützige Zwecke oder die Zusammenarbeit mit Regierungs- und NichtRegierungsorganisationen (NGO’s). Aufgrund dessen wird CC oftmals als der soziale Teil der CSR verstanden.50 Relevant ist dies für die Anspruchsgruppen vor allem im Sinne der Region und Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit CSR fällt oftmals der Begriff Corporate Governance. Er wird vielseitig benutzt, kann aber mit verantwortungsvoller Unternehmensführung und -kontrolle übersetzt werden und muss mit dem Konzept kompatibel sein.51 Er betrifft vor allem die Funktionsweise und Kontrolle der Unternehmensführung (nicht der Prozesse) nach den Regeln und Vorschiften, Werten und Grundsätzen mit dem Ziel des langfristigen Überlebens eines
Unternehmens. Relevant ist die CG demnach vor allem auch für die Stakeholder, z.B. die Eigentümer, Mitarbeiter und den Aufsichtsrat. Corporate Governance soll durch die Zusammenarbeit des Vorstandes mit dem Aufsichtsrat sichergestellt sowie durch die Wirtschaftsprüfung unterstützt werden.52 Compliance gehört auch zum nachhaltigen Bestehen des Unternehmens und zu einer guten Corporate Governance.53 Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben soll hierbei durch die interne Revision und die Bankenaufsicht unterstützt werden.54 Für die Erstellung des Messkonzeptes soll die Berücksichtigung der Corporate Governance als eigenes Themenfeld oder als eigene Dimension vernachlässigt werden, um sich auf die Messung sozialer und ökologischer CSR-Indikatoren zu konzentrieren. Es sollte aber von den Genossenschaftsbanken bei der eigenen Nachhaltigkeitsleistungsmessung berücksichtigt werden, da die CG für die Nachhaltigkeit einer Genossenschaftsbank eine bedeutende Rolle spielt.55 Deshalb findet sich dieser Themenbereich der Vollständigkeit halber ansatzweise in der ökonomischen Dimension wieder.
2.2.2 Anspruchsgruppen
Wie in Kapitel 2.2.1. thematisiert, bestimmt sich das Ausmaß der CSR auch nach den verschiedenen Interessen der Anspruchsgruppen am Unternehmen, Stakeholder genannt. So wird eine Person bezeichnet, welche ein berechtigtes Interesse an einer Sache (hier: am Verlauf oder Ergebnis eines Unternehmens) hat und einen Beitrag dazu leistet.56 Um dessen Zukunftsfähigkeit zu sichern, ist ein regelmäßiger Stakeholder Dialog notwendig.57 Ein wegweisender Stakeholder Ansatz geht auf Robert Freeman zurück, welcher 1984 Stakeholder als „those groups without whose support the organization would cease to exist“58 bezeichnet. Es ist ein Ansatz, nachdem die Unternehmen nicht nur die Interessen Ihrer Anteilseigner (Shareholder), sondern aller relevanten Anspruchsgruppen berücksichtigen müssen, um langfristig zu existieren. Für diese Arbeit ist es wichtig zu identifizieren, wer Stakeholder ist, da auf sie in Bezug auf die CSR-Aktivitäten Rücksicht genommen werden muss. Auf die Stakeholder für Genossenschaftsbanken wird deshalb im folgenden Hauptkapitel eingegangen, um bei der Analyse zielorientiert messen zu können. Vor allem im Branchenvergleich sehen Lintemeier Rademacher die Banken im Stakeholder Management als Branche, die ihre Anspruchsgruppen verstärkt durch Kommunikation und Transparenz in die Geschäftspolitik einbezieht.59 Durch die Finanzkrise und den darauffolgenden verstärkten gesellschaftlichen Druck nach Vertrauen und Transparenz, ist dieses Argument bezüglich der Banken als zutreffend zu bezeichnen.
Wer Stakeholder ist, kann z.B. mit einer Stakeholder Analyse ermittelt werden.60 Hierbei sollte die Frage nach der Wesentlichkeit, Relevanz in der zeitlichen Dimension, die einzunehmenden Positionen und Ansprüche über die zeitliche Dimension und die Möglichkeit der Beeinflussung der Stakeholder fokussiert werden.61 Wie explizit die wechselseitigen Einflüsse der Stakeholder und des Unternehmens aussehen, darüber herrschen in der Wissenschaft verschiedene Ansichten.62 Auf diese wird aber im Folgenden nicht näher eingegangen, da sich Kapitel 4.2. eingehender mit den Stakeholdern der Genossenschaftsbanken beschäftigt und sich das Messkonzept darauf spezialisieren soll.
Basierend auf dem Freeman Ansatz wird vereinfachend davon ausgegangen, dass diese dem Unternehmen (hier: der Genossenschaftsbank) Ressourcen zur Verfügung stellen und deshalb einen entsprechenden Anspruch haben. Erfüllt das Unternehmen diesen nicht, zieht der Stakeholder seine Ressourcen zurück. Einige kategorisieren hierbei Stakeholder nach internen und externen Anspruchsgruppen,63 andere nach z.B. Macht, Legitimität oder Dringlichkeit, um sie der Wichtigkeit nach einzuordnen.64 Als interne Stakeholder eines Unternehmens werden oft Mitarbeiter, Führungskräfte und Eigentümer genannt.65 Die Mitarbeiter stellen hierbei eine wichtige Position dar, weil sie die Schnittstelle zu den Kunden bilden. Sie sind des Weiteren keine homogene Gruppe, da sie in sich kategorisiert werden können (z.B. in Auszubildende, Vollzeitarbeitskräfte, Betriebsrat etc.). Ihre verschiedenen Sichtweisen sollten berücksichtigt und alltagsrelevant kommuniziert werden. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel kommt den Mitarbeitern eine wesentliche Bedeutung für den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu.66 Führungskräften kommt auch eine wichtige Bedeutung zu, da sie die Verantwortung für das Stakeholder-Management tragen, obwohl sie selbst auch Stakeholder sind.67
Externe Anspruchsgruppen können Fremdkapitalgeber (Gläubiger), der Staat, Öffentlichkeit (bspw. Parteien), Kunden und Lieferanten sein. Boschert nennt hierbei Kunden und Lieferanten als wichtigste externe Stakeholder.68 Eine weitere große Anspruchsgruppe ist die Gesellschaft, deren Mitglieder in zusätzlichen weiteren, bereits genannten Anspruchsgruppen zu finden sind.69 Die Natur wird auch von einigen als Stakeholder benannt. In Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften kann dies einerseits sinnvoll erscheinen, andererseits wird die Natur in der ökologischen Dimension der CSR bereits berücksichtigt, weshalb eine Dopplung an dieser Stelle vermieden werden sollte. Andere nennen als Anspruchsgruppe auch künftige Generationen. In Anbetracht der Tatsache, dass intergenerationell gedacht werden muss, könnte man diese Ansicht übernehmen, andererseits wäre die Berücksichtigung einer zeitlichen Dimension für alle Anspruchsgruppen für die Ganzheitlichkeit des Konzeptes zielführender.
2.2.3 Die Dimensionen der CSR
In Bezug auf die gesellschaftliche Verantwortung wurden viele Ansätze der Dimensionen diskutiert. Es hat sich, wie auch beim Nachhaltigkeitsbegriff, eine Dreigliedrigkeit etabliert: Die Dimensionen einer sozialgesellschaftlichen, ökonomisch-finanziellen und ökologischen unternehmerischen Verantwortung. Diese Aufteilung wird unter anderem von der Weltbank und der Global Reporting Initiative (GRI) aufgegriffen, welche die global anerkannte Basis eines Leitfadens für CSR und nachhaltige Unternehmensführung geschaffen hat.70 Anlehnend an das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit ist bei unternehmerischer Verantwortung der Begriff der „triple bottom line“ von Elkington aus dem Jahre 1994 bekannt. Er basiert auf dem Brundt- land Bericht von 1987 und wurde von ihm und in vielen wissenschaftlichen Publikationen aufgegriffen.71 Im Englischen bedeutet „Bottom Line“ der Schlussstrich unter der Gewinn- und Verlustrechnung, also der wirtschaftlichen Rentabilität. Elkington erweiterte dies um die Dimensionen der Gesellschaft und Umwelt.72 Die „Triple Bottom Line“ ist heutzutage ein fester Bestandteil der Diskussion um unternehmerische Nachhaltigkeit, da sie sich von der reinen Profitorientierung abkehrt.
Ökonomische Aspekte der Dreigliedrigkeit zeichnen sich hierbei durch das langfristige Bestehen eines Unternehmens und seinem Erhalt und Ausbau der finanziellen, materiellen, immateriellen und liquiden Werte aus.73 Es kann sich auch um die Investition in Produkte, deren kurzfristiger Erfolg noch nicht ersichtlich ist, handeln. Die ökologische Dimension soll Unternehmen verpflichten, natürliche Ressourcen effizient zu gebrauchen (nur in solcher Höhe zu nutzen, welche unterhalb der Reproduktion oder Entwicklung von Substituten liegt). Zudem sollen Ressourcen gespart und negative Umweltauswirkungen und Emissionen vermindert werden. Dieses Engagement wird auch als Umweltmanagement oder Nachhaltigkeitsmanagement im ökologischen Sinne bezeichnet.74 Mit diesen Themenfeldern beschäftigt sich zunehmend das Öko-Controlling, und das Carbon Accounting und -Controlling, welches sich mit den Emissionen auseinandersetzt.75
Die sozial-gesellschaftliche Perspektive der Corporate Social Responsibility fokussiert innerbetrieblich unter anderem die Rollen- und Arbeitsverteilung in Unternehmen, Chancengleichheit und innerbetriebliche Bildungsperspektiven (zur Steigerung des Humankapitals, der Motivation und Loyalität der Mitarbeiter).76 Des Weiteren werden Beiträge zum gesellschaftlichen Wohlstand zur sozialen Komponente gezählt, wie z.B. Spenden oder gemeinnützige Aktivitäten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Darstellung der verschiedenen CSR-Dimensionen
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Sutton/Zander (2016),S. 46; Emrich (2015), S. 11; Corsten/Roth (2012), S. 2; Mayerhofer et al. (2008), S. 8.
In der Wissenschaft sind verschiedene Darstellungen der Dreidimensionalität zu finden. So entwerfen einige analog des „3-Säulen-Prinzips“ ein auf drei Säulen aufgebautes Modell, indem jede Dimension für sich steht. Andere stellen den Bezug der einzelnen Bestandteile der CSR mit einem Dreieck oder drei ineinander verlaufenden Kreisen dar, da die Säulen nicht für sich betrachtet, sondern die Überschneidungen sichtbar gemacht werden sollen.
Auf den ersten Blick sind die Parallelen des Brundtland- Berichtes und des Drei-Säulen-Modells unverkennbar, vor allem durch die ähnlichen oder übereinstimmenden Darstellungen.77 In der Definition befinden sich dahingegen auch einige Komponenten, welche nicht in die klassischen drei Dimensionen passen oder situationsbezogen erweitert wurden, wie z.B. ethische Managementgrundsätze, Kultur und die Corporate Governance (vgl. Kapitel 2.2.1).78 Des Weiteren wird die Gleichrangigkeit der drei Komponenten Ökologie, Ökonomie und Soziales in Bezug auf unternehmerische Nachhaltigkeit infrage gestellt. Einige Meinungen ersetzen die „Triple Bottom Line“ deshalb durch ein gewichtetes Säulen-Modell,79 andere fügen noch eine weitere Säule hinzu, um die fehlenden Komponenten zu ersetzen. Ein Beispiel für ein gewichtetes Modell zeigt die Veranschaulichung des CSR-Forschers Archie Carroll, der die gesellschaftliche Verantwortung im Gegensatz zum Brundt- land- Bericht in vier, statt drei Ebenen teilt.80
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Vierdimensionale CSR nach Carroll
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Grotefeld (2015), S. 15; Carroll (1991), S. 42.
Die ökonomische Verantwortung dient als Grundlage für die anderen Ebenen und steht für die langfristige wirtschaftliche Rentabilität. Die rechtliche oder legale Verantwortung steht darüber, als rechtlicher Rahmen für die Unternehmensaktivitäten. Die ethische Verantwortung, also alle sozialen oder moralischen Handlungen, welche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und von der Gesellschaft erwartet werden (z.B. Fairness), ist die dritte Komponente. An der Spitze der vier Dimensionen steht die philanthropische Verantwortung, welche zwar nicht von der Gesellschaft erwartet wird, aber im Sinne des in Kapitel 2.2.1 genannten Corporate Citizen implementiert sein muss. Auf der anderen Seite ist bei Carroll der ökologische Aspekt nicht direkt bedacht worden, sollte aber in der Gesamtbetrachtung nicht fehlen.
Um als Basis für diese Arbeit eine einheitliche Grundlage zu schaffen, wird für das Messkonzept die Dreigliedrigkeit übernommen, weil es sich an die politischen Definitionen und bekannten Leitlinien anlehnt, welche die Einhaltung der Gesetze bereits voraussetzen und die anderen Aspekte Carrolls in bestehende Komponenten integriert werden können. Es sollte jedoch die Gewichtung der einzelnen Dimensionen bedacht werden, um Prioritäten zu setzen und eine Überregulierung nicht maßgeblicher Bestandteile zu verhin- dem. Beispielsweise die ökonomische Dimension könnte eine höhere Gewichtung erhalten, da die langfristige Rentabilität für eine Genossenschaftsbank vor allem unter dem Aspekt der heutigen Niedrigzinsphase eine Problematik und ein maßgebliches Thema in der Wirtschaftsprüfung darstellt.
2.2.4 Die Ziele der Corporate Social Responsibility
Mit CSR sind vielfältige Ziele verbunden. Im Allgemeinen kann man die Verringerung negativer (Kostenminimierung und Risikominimierung) und die Erhöhung positiver Konsequenzen (Erhöhung des Umsatzes z.B.) durch CSR Maßnahmen als übergeordnete Ziele sehen.
Auf Mitarbeiterebene soll CSR dazu führen, dass das Unternehmen als Arbeitgeber für die Mitarbeiter attraktiver wird, sie sich ihm gegenüber loyal verhalten und sich mit ihm identifizieren. Ein weiteres Ziel könnte in dem Zuge auch sein, wertorientierte Mitarbeiter und Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen, um die Integration in die Unternehmenskultur leichter umsetzen zu können.81
Gegenüber Kunden und Investoren sollen gemeinsame Werte geschaffen werden, sodass im Rahmen des Customer Relationship Managements (CRM) die Kundenbindung erhöht wird oder neue Kunden geworben werden können. Ein weiteres Ziel ist die Vertrauensbildung zwischen Kunde und Unternehmen, wodurch das Image gegenüber den Kunden und die Reputation in der Öffentlichkeit erhöht werden können.82 Die moralische Reputation in Banken sieht auch Dobiasch als wichtigen Erfolgsfaktor, da zwischen Bank und Kunde eine Informationsasymmetrie herrsche, welche durch Vertrauenswürdigkeit aufgebaut werden müsse.83 Neben Anerkennung und der Kommunikation sozialer Verantwortung soll in der Öffentlichkeit die Sicherheit, und das nachhaltige Fortbestehen des Unternehmens vermittelt, die Unternehmensarbeit legitimiert und in der Öffentlichkeit integriert werden.84
Die Motive auf der Unternehmensebene sind vor allem die Steigerung des Unternehmenswertes und Erlangung nachhaltiger ökonomischer Vorteile (Gewinnmaximierung).85 Durch die Ermittlung, Verminderung oder Vermeidung negativer Effekte des Wirtschaftens, können Risiken und Kosten vermindert und durch Innovationen und nachhaltiger Produkte die Zukunftsfähigkeit erhöht werden. Weiterhin sollen gemeinsame Werte zwischen Unternehmen, Eigentümern, Stakeholdern sowie der Gesellschaft geschaffen werden, um dem Unternehmen langfristig Wettbewerbsvorteile zu erzielen.86 In der ökologischen und sozialen Dimension soll neben dem Beitrag zu Gesellschaft und Umwelt auch ökonomische Vorteile auf interner und Unternehmensexterner Ebene erreichet werden.
2.3 Wechselbeziehungen zwischen Nachhaltigkeit und CSR und zusammenfassende Definition
In den vorherigen Kapiteln hat sich gezeigt, dass der Nachhaltigkeitsbegriff und Corporate Social Responsibility eng miteinander verbunden sind. Eine tabellarische Übersicht der Definitionen und seiner jeweiligen berücksichtigten Komponenten findet sich hierzu im Anhang 1 (S. 91).
Unterschiede finden sich vor allem im historischen Ursprung, denn der Leitgedanke entstand bereits Anfang des 18. Jahrhunderts und der Begriff der unternehmerischen Verantwortung erst in der 50er Jahren.87 Corporate Social Responsibility wurde traditionell als ein mehr freiwilliges (über das Gesetz hinaus gehendes) Konzept definiert, welches sich auf die soziale Komponente beschränkte und erst im Nachgang um den Umweltschwerpunkt erweiterte. Währenddessen hatte der Begriff der Nachhaltigkeit ursprünglich einen Umweltschwerpunkt und dehnte sich im Nachgang um die soziale Komponente aus.
Per definitionem bezieht sich die CSR auf die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, wohin gehend sich die ökologische Dimension auf die diesbezügliche gesellschaftliche Sichtweise fokussiert. Mittlerweile ist Corporate Social Responsibility aber als Teil der Strategie der Europäischen Kommission fest gehalten.88 Durch die Berichterstattungspflicht entfällt somit für einen Teil der Unternehmen die Freiwilligkeit. Des Weiteren umfasst der CSR-Begriff, im Gegensatz zum Nachhaltigkeitsbegriff, dessen Fokus nicht nur auf die Stakeholder, sondern stärker auf die gesamte Menschheit und künftige Generationen ausgerichtet ist, schwerpunktmäßig die eigenen gegenwärtigen Auswirkungen gegenüber den Stakeholders Durch die nachhaltigen Aspekte bezieht er sie aber trotzdem ein. Merten et al. (2016) sehen Nachhaltigkeit als das gesamtheitlichere Konzept, da es nicht nur die Unternehmen berücksichtigt, sondern alle Akteure und Institutionen einbezieht.89 Die politische Ansicht der CSR sieht das Konzept allerdings auch als ganzheitlich, da es sich am Nachhaltigkeitsgedanken auf Unternehmensebene orientiert.90
Gemeinsamkeiten finden sich vor allem in der Normativität, der Berücksichtigung der ökonomischen Dimension und in inhaltlichen Ähnlichkeiten beider Konzepte, welche in den Werten und der Strategie der Unternehmen implementiert sein müssen. Daraus können dann faktische Ziele entstehen, welche messbar sind.91 Einige setzen CSR und Nachhaltigkeit deshalb sogar gleich.92 Ähnlichkeiten ergeben sich ebenso bei der Betrachtung der Dimensionen, welche sich auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Sichtweise überschneiden. In Bezug auf unternehmerische Verantwortung werden sie dann konkret um ethische, legale und gesellschaftliche Aspekte erweitert. Zusammengefasst ist Corporate Social Responsibility ein inter- und intragenerationeller Begriff, welcher nach Carroll auf der legalen Verantwortung (also der Einhaltung der Gesetze) und der Corporate Governance aufbaut. Die Rolle des Unternehmens als bürgerlicher Teil einer Gesellschaft muss berücksichtigt werden, ferner die nachhaltige Sicherstellung der gesellschaftlichen Legitimation.
CSR funktioniert, wie Abbildung 3 zeigt, über die Dimensionen Ökonomie (PROFIT), Ökologie (PLANET) und Soziales (PEOPLE) und muss intern und extern des Unternehmens kommuniziert und gelebt werden. Für Unternehmen sind die ökologischen Rahmenbedingungen in der Hinsicht von Bedeutung, als dass sie einerseits die gesetzlichen Anforderungen einhalten müs-sen, sie sich andererseits durch dessen Berücksichtigung Perspektiven erhoffen.93
Ökonomische Rahmenbedingungen sind als Basisinformationen für die allgemeine Wettbewerbssituation in der Unternehmensführung von Bedeutung und haben dementsprechend strategische Relevanz. Soziale bzw. gesellschaftliche Rahmenbedingungen herrschen aufgrund der Stakeholder Gruppen (Anspruchsgruppen) und ethischer Aspekte. Ebenso hat diese Dimension strategische Relevanz, da sie das Verhalten der Interessengruppen beeinflusst. Die Implementierung soll auf Basis der Normativität erfolgen und in Strategie und operative Geschäfte eingebunden sein. Diese Darstellung wird im Folgenden als Basis für das Messkonzept verwendet. Des Weiteren werden die Begriffe nachhaltige Unternehmensführung und Corporate Social Responsibility für diese Arbeit synonym verwendet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: CSR im Gesamtkontext
Quelle: Eigene Darstellung, weiterentwickelt aus Schwegler/Dyckhoff (2012), S. 42; Bassen et al. (2005), S. 235.
In Bezug auf CSR und Nachhaltigkeit wurden im Bankenkontext bereits Anfang 2001 in Zusammenhang mit Kreditentscheidungen Parallelen zum St. Gallér Managementmodell hergestellt, welches in den 1950er Jahren im Rahmen der Schaffung verantwortungsvoller Unternehmensführung entwi- ekelt wurde.94 Aber es gibt auch aktuelle Bezüge der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen zum St. Galler Modell.95 Der ManagementBezugsrahmen des St. Galler Managementmodells sieht das Unternehmen Anspruchsgruppen in verschiedenen Dimensionen verpflichtet und denkt in normativen, strategischen und operativen Ebenen. Dies sind Zusammenhänge, welche sich im CSR Kontext ergeben haben und den Aufbau der Abbildung rechtfertigen sollen.
2.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Einige Unternehmen sind verpflichtet, ihre Aktivitäten im Rahmen der CSR- Berichterstattung zu veröffentlichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu finden sich in Artikel 19a der EU- Richtlinie 2013/34/EU vom 26.06.2013, welche die entsprechende Basisrechtsakte darstellt.96
Die EU-Kommission begründet die Offenlegung damit, dass für das Verständnis der Unternehmenslage auch die ökologischen und sozialen Aspekte erforderlich seien.97 Des Weiteren soll dadurch nachhaltiges Denken in Unternehmen verankert werden.98 Im Folgenden soll erläutert werden, welche Unternehmen diese Richtlinie betrifft und dass Genossenschaftsbanken ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet sind.
„Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Bilanzstichtagen das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, nehmen in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung auf[...]“.99
Die erste Voraussetzung ist also der Anwendungsbereich auf die Rechtsform. Dieser ist in Artikel 1 und 2 Der EU-Richtlinie 2013/34/EU ersichtlich.
Unternehmen öffentlichen Interesses (PIE’s) sind laut Artikel 2 alle in Artikel 1 Absatz 1 a) und b) genannten Unternehmensrechtsformen in europäischen Mitgliedstaaten. Dazu zählen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, wenn die Mehrheitsgesellschafter durch eine Rechtsform wie z.B. eine GmbH nur beschränkt haften.100 Artikel 19a der EU-Richtlinie gilt des Weiteren für die in Artikel 2 genannten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Unternehmen, welche Wertpapierhandel betreiben und Unternehmen, die eine erhebliche öffentliche Bedeutung haben, auch wenn sie keiner o.g. Rechtsform entsprechen (z.B. aufgrund derTätigkeit, Größe oder Mitarbeiteranzahl).
Die zweite Voraussetzung ist die Mitarbeiteranzahl, die zum Bilanzstichtag im Jahresdurchschnitt über 500 liegen muss. Artikel 19 zur Aufstellung eines Lageberichtes der EU-Richtlinie wird auf nationaler Ebene durch das Handelsgesetzbuch (HGB) konkretisiert. Aufgrund dessen und weil für diese Arbeit die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland maßgeblich ist, wird im Folgenden erläutert, welche Unternehmen laut HGB, also auf nationaler Ebene, einen Lagebericht aufstellen müssen. Danach wird auf die nichtfinanzielle Erklärung laut Richtlinie eingegangen, welche in nationales Recht umgewandelt wird.
§242 HGB bestimmt, dass ein Kaufmann die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat. Wer Kaufmann ist, bestimmt §1-7 HGB. Ergänzend zum Jahresabschluss müssen einige Unternehmen einen Lagebericht erstellen. §5 Absatz 2 PubIG bestimmt über die Aufstellung eines Lageberichtes. Hiernach haben alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die kein Einzelunternehmen oder Personenhandelsgesellschaft sind, einen Lagebericht zu erstellen. §264 verpflichtet Kapitalgesellschaften wie z.B. eine Aktiengesellschaft oder GmbH den Jahresabschluss durch einen Lagebericht zu ergänzen. §264 Absatz 1 Satz 4 regelt diesbezüglich, dass kleine Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Erstellung ausgeschlossen sind. Demnach sind gemäß §276 Absatz 2 und 3 nur mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet. Die großen Kapitalgesellschaften oder alle Rechtsformen, für die ihre Regeln gelten, müssen nach §289 Absatz 3 HGB, Absatz 1 Satz 3 auch auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren anwenden, sofern sie für den Geschäftsverlauf oder die Unterneh- menslage von Bedeutung sind. §264a HGB ergänzt §264 HGB durch die Pflicht zur Erstellung für große und mittelgroße Personengesellschaften, in denen keine natürliche Person vollhaftender Gesellschafter ist (z.B. eine GmbH Co. KG, Ltd. Co. KG). §341 a Absatz 1 HGB verpflichtet Versicherungsunternehmen einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen aufzustellen.
§340 a Absatz 1 HGB verpflichtet Kreditinstitute einen Lagebericht nach den Bestimmungen der großen Kapitalgesellschaften aufzustellen.
§336 Absatz 1 HGB also auch §33 Absatz 1 GenG sehen für Genossenschaften vor, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Sie müssen nach §54 GenG einem Prüfungsverband angehören. Ab einer Größe der Bilanzsumme von zwei Millionen ist nach §53 GenG jedes Jahr der Jahresabschluss inklusive des Lageberichtes (§53 Absatz 2) zu prüfen. §289 Absatz 1 ff. HGB regelt weiterführend den Inhalt des Lageberichtes, der den Geschäftsverlauf, die Unternehmenslage und das Geschäftsergebnis erläutern sowie finanzielle Leistungsindikatoren einbeziehen soll. Hierbei wird deutlich, dass die Darstellung der ökonomischen Nachhaltigkeit erste Ansätze findet. §289 Absatz 3 HGB regelt die Einbindung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für große Kapitalgesellschaften und alle, die ihren Lagebericht genauso aufstellen müssen. Es werden hier jedoch lediglich Informationen über „Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“ genannt.
Detailliertere Inhalte zur Offenlegung der nichtfinanziellen Informationen gibt hierzu wieder Artikel 19a der EU-Richtlinie. Die nichtfinanziellen Informationen müssen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerthematiken, Menschenrechten, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung sowie Diversi- tät in Leitungs- und Kontrollgremien enthalten.101 Das Unternehmen, welches die Kriterien erfüllt, muss neben der Beschreibung des Geschäftsmodells auf den Umfang der Einhaltung oben genannter Belange eingehen und die wesentlichen Risiken und deren Relevanz in diesem Zusammenhang erläutern. Argumente sind mit Leistungsindikatoren (sogenannten Key Performance Indicators, kurz KPI) zu hinterlegen. Werden einige Belange nicht erfüllt, hat das Unternehmen die Gründe zu rechtfertigen. Der Nachhaltigkeitsbericht kann auch gesondert vom Lagebericht erfolgen, in diesem Zuge kann das Unternehmen von der nichtfinanziellen Erklärung befreit werden.
Inhaltliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind nur sehr wenige gegeben. Es werden somit Spielräume bei der Ausgestaltung (gesonderter Bericht, Bericht als Teil des Lageberichtes) und der Kommunikationskanäle (PDF, Pressemitteilung, Printmedien, Pressemitteilung etc.) zugelassen. Trotz dessen, dass ein Unternehmen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Berichterstattung über die tatsächliche Lage des Unternehmen hat, ist die Gefahr der Schönung durch den Nachhaltigkeitsbericht zu Werbezwecken potenziell möglich, weil der Wirtschaftsprüfer lediglich prüft, ob die Offenlegung der nicht-finanziellen Informationen erfolgt ist.102
Der Deutsche Bankenverband äußerte sich zur Einbettung der Pflicht zur Offenlegung finanzieller Informationen im Jahresabschluss positiv, bezeichnete diesen Schritt als zeitgemäß und wichtig, forderte jedoch die Offenlegung von steuerungsrelevanten, prinzipienorientierten und vergleichbaren nichtfinanziellen Informationen, um aussagekräftige Reportings zu erzielen und eine Überlastung der Berichterstattung zu verhindern.103 Die EU Richtlinie 2013/34/EU wurde nachfolgend durch die Richtlinie 2014/95/EU ersetzt, welche bis 2017 in nationales Recht umgewandelt werden muss (in Deutschland gilt zurzeit, solange die vollständige Umsetzung noch nicht erfolgt ist, die vorherige Richtlinie). Hierbei ist neben der 500-Mitarbeiter-Grenze eine Mindestbilanzsumme von 20 Millionen EUR oder ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen EUR Voraussetzung für die Berichterstattung.104 2014/95/EU gibt des Weiteren konkretere Beispiele zu einzelnen Bestandteilen der drei Dimensionen der CSR, einschließlich Hinweise, auf welche Rahmenwerke sich die Unternehmen bei der Erstellung stützen können, um die Berichterstattung vergleichbarer zu machen (unter anderem die Leitlinien der GRI und der ISO DIN 26000, auf die das Messkonzept des 4. Kapitels Bezug nimmt).105 Trotz dessen werden die zu geringen Mindestanforderungen an die Berichterstattung als nicht konkret genug kritisiert.106
Da für diese Arbeit die Sicht auf die Genossenschaftsbanken maßgeblich ist, kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass für sie die Bestimmungen für Genossenschaften und Kreditinstitute gelten, welche Unternehmen öffentlichen Interesses darstellen. Das heißt, dass ein Lagebericht anzufertigen ist, welcher dem Lagebericht großer Kapitalgesellschaften entspricht. Nichtfinanzielle Informationen müssen nur ab einer Mitarbeiterstärke von über 500 offengelegt werden. Repräsentative Zahlen über die Mitarbeiterzahl in den Volks- und Raiffeisenbanken herrschen im Internet nicht öffentlich zugänglich vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass noch nicht viele Genossenschaftsbanken bis jetzt ihre CSR-Aktivitäten offenlegen müssen, da sie vermutlich unter die Mitarbeitergrenze von 500 fallen. Dies ist keine repräsentative Aussage, dennoch soll sie eine Tendenz geben und die geringe Publikation von Nachhaltigkeitsberichten rechtfertigen.
Durch die gesellschaftliche Relevanz und eine diskutierte mögliche Herabsenkung der 500 Mitarbeitergrenze auf 250,107 könnte die Offenlegung aber für immer mehr genossenschaftliche Kreditinstitute in Zukunft in den Mittelpunkt rücken. Denn durch die vielen Fusionen im genossenschaftlichen Sektor wachsen viele Kreditinstitute und könnten unter die Kriterien der Berichterstattung fallen.
2.5 Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten haben sich die Unternehmen aufgrund dessen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht einheitlich und konkret genug sind, auf die Einhaltung von verschiedenen Leitlinien verständigt.108 Hierzu zählen u.a. die der Global Reporting Initiative (GRI), der UN Global Compact, die ISO 26000, der deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen. Es ist jedoch bis heute aufgrund der Vielfalt der Leitfäden noch nicht klar, welcher sich durchsetzen wird. Dobiasch zufolge ist der Bereich der moralischen Dimension in einigen Leitfäden unzureichend begründet, weswegen sich für die Zukunft Verbesserungspotenzial ergibt.109
Nachstehend werden drei ausgewählte Leitlinien vorgestellt. Die Auswahl der Leitlinien für das im Nachgang zu erstellende Konzept beschränkt sich hierbei auf einen nationalen Standard (DNK) und die Leitlinien der GRI, welche ergänzende Anleitungen für den Schwerpunkt des Finanzsektors aufweisen.
2.5.1 ISO 26000
Die ISO 26000 ist eine nicht zertifizierte Management Norm, welche am 01.11.2010 veröffentlicht wurde und in Deutschland 2011 als DIN ISO 26000 erschienen ist. Sie kann als eine freiwillige Handlungsanleitung zur unternehmerischen Verantwortung und Nachhaltigkeit verstanden werden, dessen Zertifizierung zwar bewusst ausgeschlossen wurde, aber dem Thema Verantwortung eine einheitliche Orientierung geben soll.110
Der Leitfaden berücksichtigt Rechenschaftspflichten, Stakeholder, internationale Standards und ethisches Verhalten der Unternehmen sowie Organisationen aller Art für deren Umsetzung. Also kann sich auch eine Genossenschaftsbank daran orientieren. Die Stellungnahme zur Nicht-Zertifizierbarkeit wird unter anderem durch eine mangelnde Eignung und Fehlinterpretation der Norm begründet. Die mangelnde Eignung existiert durch die unzureichende Berücksichtigung aller aufgeführten Kriterien und Aspekte der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen. Das Ziel des Leitfadens sei es, dass jede Organisation sich individuell mit der Umsetzung befasse.111 Da diese Arbeit sich mit einer Konkretisierung von vergleichbaren Messgrößen beschäftigen soll, wird sich zwar an der DIN ISO 26000 orientiert, aber die Fokussierung erfolgt auf die beiden nachfolgenden Standards. Grundsätzlich bildet der Leitfaden aber die Basis für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex und ist deshalb für das Verständnis maßgeblich.
2.5.2 Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI)
Als wichtigster internationaler Standard bei der Berichterstattung hat sich der Kriterienkatalog der Global Reporting Initiative (GRI) durchgesetzt. Die GRI- Stiftung wurde 1997 von dem United Nations Environmental Programme (UNEP), der CERES und dem Tellus Institute mit dem Ziel einer Vergleichbarkeit der ökonomischen, ökologischen der sozialen Ergebnisse eines Unternehmens gegründet.112 CERES ist eine gemeinnützige Organisation, welche sich mit nachhaltiger Unternehmensführung beschäftigt. Das Tellus Institute beschäftigt sich mit quantitativer Analyse von Zukunftsszenarien, weshalb den GRI-Leitlinien auch eine wissenschaftlich ermittelte Basis zugrunde liegt.
Die erste Version der als unverbindlich113 geltenden Leitlinien erschien 2000, die aktuellste 4. Generation der GRI-Leitlinien (G4) wurde im Mai 2013 publiziert.114 Die Indikatoren können qualitativer und quantitativer Natur sein.115 Die GRI übernehmen ebenso eine Dreigliedrigkeit (Economic, Environmental, Social), analog der drei Dimensionen der CSR, wobei die soziale Dimension in gesellschaftliche, produktspezifische, menschrechtliche und in arbeitspraktische Faktoren unterteilt wird.116 Die englischsprachigen Leitlinien bestehen aus zwei Teilen: Den Grundsätzen, Standardangaben und deren Umsetzungsanleitung. Die Grundsätze beschäftigen sich mit formellen (Vollständigkeit, Genauigkeit) und inhaltlichen Anforderungen (z.B. Nachhaltigkeitskontext, Einbeziehung von Stakeholdern) an die Berichterstattung und Messung der Kriterien. Diese Grundsätze lassen sich auch in anderen Reporting- Standards wiederfinden.117 Die Standardangaben und deren Umsetzung beschäftigen sich mit den genauen Inhalten der Berichterstattung und welche Key Performance Indicators für die Messung genutzt werden können.118
Zusätzlich zu den allgemeinen Guidelines sind sektorspezifische Angaben zu machen, soweit diese für die Branche relevant sind und existieren. Die Leitlinien für den Sektor „Financial Services“ können auf der Internetseite der GRI ermittelt werden.119 Auf diese wird im Zuge der Entwicklung des Messkonzeptes zurückgegriffen, solange es Ermittlungsbedarf der Kennzahlen gibt, welche auf nationale Werke, wie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex, nicht zurückgreifen können.
2.5.3 Der DNK und die EFFAS-Kriterien
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung publiziert und ist ein deutscher Leitfaden, welcher die drei Dimensionen Soziales, Ökologie und Wirtschaft, auf Basis der gesamten Wertschöpfungskette (Value Chain) berücksichtigt.120 Er enthält 20 Kriterien in vier übergeordneten Kategorien. Vier Kriterien sind auf die Strategie des Unternehmens bezogen, sechs auf das Prozessmanagement, drei auf die Umwelt und sieben auf die Gesellschaft.121 Die kriterienbezogenen Key Performance Indicators orientieren sich unter anderem an den Leitlinien der GRI, der ISO 26000 und den sog. EFFAS-Kriterien.122 EFFAS bedeutet “European Federation of Financial Analysts Societies” und ist ein europäischer Zusammenschluss nationaler Finanzanalyseverbände. Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) entwickelte 2007 Schlüsselkriterien für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), kurz ESG-Kriterien genannt. EFFAS übernahm das DVFA System, sodass es europaweit gültig wurde.
Der DNK erfordert nach Ansicht des Rates für Nachhaltige Entwicklung keine außenstehende Überprüfung, weshalb die Gefahr des Greenwashings trotz der gegebenen KPl’s besteht. Des Weiteren gilt es zu überdenken, inwiefern eine rein nationale Leitlinie zusätzlich zu den internationalen Standards erforderlich ist, da sich der DNK daran orientiert. Durch die komprimierte Darstellung scheint er sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu eignen, da er eine Überregulierung vermeidet und einfach handhabbar ist.
[...]
1 Vgl. Weber etal.(2012), S. 9.
2 Vgl. Vorbohle (2015), S. 29.
3 Sinngemäß Günther (2008), S. 65.
4 Vgl. Klein (2014), S.14ff.
5 Anlehnend an Schmidt (2012), S. 384 ff.
6 Vgl. Lay/Theilacker (2015), S. 33.
7 Vgl. o.V. (21.02.2015), http://www.fnp.de/nachrichten/wirtschaft/Fusionsdruck-bei- Volksbanken-steiat:art686.1275066.
8 Vgl. Rieckhof/ Klapper (2012), S. 15 ff.; Günther (2008), S. 53.
9 Vgl. Colsmann (2013), S.11.
10 Vgl. Hußmann (2015), S. 35 f.
11 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 79 ff.
12 Geschlussfolgert aus Stolze/Petrlic (2016), S. 80.
13 Vgl. ausgehend von Paech (2014): Zimmermann/ Pizzera (2016), S. 108.
14 Vgl. Letmathe (2016), S. 103; Merten et al. (2015), S. 149.
15 Hauff (1987), S. 46.
16 Vgl. Kubach (2013), S. 19.
17 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2010), S. 2, http://www.nachhaltiqkeitsrat.de/fileadmin/user upload/dokumente/publikationen/broschuere n/Broschuere Konsum und Nachhaltigkeit texte Nr 31 Maerz 2010.pdf.
18 Sinngemäß o.V. (2013-a), S. 710.
19 Vgl. sinngemäß Werner (2009), S. 29.
20 Vgl. Moutchnik (2014), S. 82.
21 Ausgehend von Paulesich et. al (2006), S.11.
22 Vgl. Hußmann (2015), S. 37.
23 Vgl. Steinkellner (2015), S. 3; Günther (2008), S. 44 ff.
24 Geschlussfolgertaus Hecker(2016), S. 173; Letmathe (2016), S. 104f.
25 Vgl. Deckert (2016), S. 7; Grunwald/Kopfmüller (2012), S. 65 f.; Günther (2008), S. 50.
26 Vgl. Letmathe (2016), S. 104; Kubach (2013), S. 19; Kaldschmidt (2009), S. 210.
27 Vgl. Paulesich/Bruckner (2006), S. 6.
28 /Bruckner (2006), S. 6.
29 Vgl. Kaldschmidt (2009), S. 211.
30 Ausgehend von Weis (2010), S. 39.
31 Vgl. Kubach (2013), S. 21.
32 Vgl. Lay/Theilacker (2015), S. 30.
33 Vgl. Kaldschmidt (2009), S. 223.
34 Geschlussfolgert aus Gladen (2014), S. 371 f.
35 Vgl. auch im Folgenden Weber (2015), S. 6; Müller-Christ/Rehm (2010), S. 25.
36 Vgl. Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 139; Stierl/ Lüth (2015), S. 8; Feuchte
37 Vgl. Altenburger (2016), S. 21; KOM (2011) 681 endgültig, S. 7, http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.
38 Val. KOM (20111 681 endgültig. S. 7. http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.
39 Vgl. Altenburger (2016), S. 21; o.V. (2011 -a), S.11, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a395-csr-din- 26000.pdf? blob=publicationFilev=2.
40 Vgl. Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 138; Ulshöfer/Bonnet (2009), S. 27.
41 Ausgehend von Küpper (2016), S. 4; Weber (2015), S. 6; Müller-Christ/Rehm (2010), S.
42 Vgl. Schaltegger (2015), S. 165; Schneider (2015), S. 21;Schwerk (2015), S. 332.
43 Vgl. o.V. (o.J.), http://www.csraermanv.de/www/csr cms relaunch.nsf/id/csr-konkret-de.
44 Vgl. Altenburger (2016), S. 20.
45 Vgl. auch im Folgenden Deckert (2016), S. 6; Schmidt (2016), S. 138; Stolze/Petrlic (2016), S. 87; Neßler/Lis (2015), S. 177 f.; Friedman (13.09.1970), S. 122 ff.
46 Vgl. Kindermann (2015), S. 613.
47 Sinngemäß Schmidt (2016), S. 147.
48 Vgl. Neßler/Lis (2015), S. 177; Stolze/Petrlic (2016), S. 68 f.
49 Vgl. Stolze/ Petrlic (2016), S. 75.
50 Vgl. auch im Folgenden Deckert (2016), S. 6.
51 Vgl. Reichmann (2014), S. 598.
52 Vgl. Reichmann (2014), S. 598.
53 Vgl. Reichmann (2014), S. 620.
54 Vgl. Birnbaum/Russo (2015), https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichunaen/DE/Fachartikel/2015/fa bi 1510 wert papier compliance.html.
55 Vgl. weiterführend hierzu Hilb (2016), S. 11 ff.
56 Geschlussfolgert aus. Zacher/Ochs (2015), S. 54.
57 Vgl. Rothensteiner/Sihn-Weber (2016), S. 137.
58 Freeman (1984), S. 31 f.
59 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 44.
60 Vgl. Berndt et al. (2009), S. 205.
61 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 40.
62 Vgl. Neßler/Fischer (2013), S. 33.
63 Vgl. Altenburger (2016), S. 25.
64 Vgl. Gutenberger (2015), S. 49; Zinser/Bartuschka (2016), S. 69.
65 Vgl. Weis (2010), S. 129.
66 Vgl. Schulz (2014), S. 15.
67 Vgl. Lintemeier/Rademacher (2016), S. 38.
68 Vgl. Boschert (2016), S. 64.
69 Ausgehend von Weis (2010), S. 124.
70 Vgl. Global Reporting Initiative (2015), S. 47.
71 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 647; Grassl (2015), S.22; Elkington (2013), S. 1 f.; Opitz (2015),
72 Vgl. Kuhn (2008), http://www.harvardbusinessmanaqer.de/heft/artikel/a-622721.html.
73 Vgl. Klein (2014), S. 3.
74 Vgl. Opitz (2015), S. 17; Klein (2014), S. 3.
75 Vgl. Flentje et al. (2015), S. 59.
76 Vgl. auch im Folgenden Klein (2014), S. 3.
77 Vgl. Opitz (2015), S. 17.
78 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 647; Steinkellner(2015), S. 3.
79 Vgl. Stahlmann (2008), S. 62.
80 Vgl. Grassl (2015), S. 15 f.; Carroll (1991), S. 42.
81 Vgl. Steinkellner (2015), S. 28.
82 Vgl. Wolf (2012), S. 393.
83 Vgl. Dobiasch (2014), S. 95.
84 Vgl. Stehr (2015), S. 505.
85 Vgl. Jorberg (2016), S. 292; Schreck (2015), S. 79.
86 Vgl. Altenburger (2016), S. 21;Deckert (2016), S. 6.
87 Vgl. Merten et al. (2015), S. 155.
88 Vgl. Merten et al. (2015), S. 156.
89 Vgl. Merten et al. (2015), S. 157.
90 KOM (2011) 681 endgültig, S. 4, http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CQM:2011:0206:FIN:DE:PDF.
91 Vgl. Merten et al. (2015), S. 157.
92 Vgl. Rieckhoff/Klapper (2012), S. 15 ff.
93 Vgl. Günther (2008), S. 97.
94 Vgl. Michalik (2001), S. 78.
95 Vgl. Schwegler/Dyckhoff (2012), S. 42.
96 Vgl. auch im Folgenden Richtlinie 2014/95/EU, S. 37 ff., http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.
97 Vgl. Grund (26) Richtlinie 2013/34/EU, S. 8. http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.
98 Vgl. Wiedermann (2014), S. 32.
99 Vgl. Artikel 19 a Absatz 1 Satz 1 Richtlinie 2013/34/EU, S. 37, http://eur- lex.europa.eu/leqal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.
100 Vgl. Artikel 1 Absatz 1b Richtlinie 2013/34/EU, S. 15, http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02013L0034-20141211from=EN.
101 Vgl. o.V. (2016-b): Offenlegung nichtfinanzieller Informationen, http://ec.europa.eu/finance/companv-reportina/non-financial reportina/index de.htm#news.
102 Vgl. sinngemäß Bolt/Pütter (2015), S. 650; Grund (16), Richtlinie 2014/95/EU, S. 3, http://eur-lex.europa.eu/leqal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.
103 o.V. (2013-b). S. 2 f,. https://bankenverband.de/media/files/BdB-StN 11062013-dt.pdf.
104 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 646.
105 Vgl. Grund (9), Richtlinie 2014/95/EU, S. 2, http://eur-lex.europa.eu/leqal- content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095from=DE.
106 Vgl. Bolt/Pütter (2015), S. 646.
107 Ausgehend von Bolt/Pütter (2015), S. 248.
108 Vgl. Gabius (2013), S. 253.
109 Vgl. Dobiasch (2014), S. 106.
110 Vgl. Colsmann (2013), S. 16.
111 Vgl. o.V. (2011-a), S. 8, http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF- Publikationen/a395-csr-din-26000.pdf? blob=publicationFilev=2.
112 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 88.
113 Vgl. Schütt (2014), S. 1.
114 Vgl. o.V. (31.08.2015), https://www.nachhaltiqkeit.info/artikel/qri global reporting initiative 960.htm.
115 Vgl. Zinser/Bartuschka (2016), S. 78.
116 Vgl. Kleinfeld/ Martens (2014), S. 223.
117 Vgl. Zinser/Bartuschka (2016), S. 76.
118 Vgl. Global Reporting Initiative (2015), S. 20.
119 Global Reporting Initiative (2013), https://www.qlobalreportinq.org/resourcelibrarv/GRI- G4-Financial-Services-Sector-Disclosures.pdf. 12U
120 Vgl. Stolze/Petrlic (2016), S. 88.
121 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2015), S. 10 ff.
122 Vgl. Rat für Nachhaltige Entwicklung (2015), S. 17.
- Quote paper
- Julia Niebuhr (Author), 2016, Corporate Social Responsibility in Genossenschaftsbanken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/421622
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.