„Sein und Wahrheit“ schreibt der Philosoph Aristoteles, seien das Thema der Philosophie. So gibt es manche moralische Erwägung über die Erlaubtheit und Unerlaubtheit der Lüge. Im Werk „Kant und das Recht der Lüge“ wird der Streit thematisiert, der sich zwischen Immanuel Kant und Benjamin Constant, einem französischen Philosophen, zuträgt.
Immanuel Kant, dem man in seiner kritischen Philosophie einen außerordentlichen Rigorismus vorwirft, bezieht sich in der Begründung seines „kategorischen Imperativs“ auf den Umgang mit der Lüge und bezieht in der Formulierung eines Beispieles eine deutliche Position in dieser Sache. So sieht er „das bedingungslose ethische und rechtliche Verbot der Lüge, selbst dann, wenn ein Angreifer mit erklärter Mordabsicht und mit der Waffe in der Hand nach dem Aufenthaltsorte des Unschuldigen fragen sollte, den er zu ermorden gewillt ist.“
„Keine Tugend ist also von Kant mit solch enthusiastischer Rede gepriesen worden wie die Aufrichtigkeit – kein sittliches Vergehen so nachdrücklich von ihm als eine Entehrung der Menschheit der Abscheu preisgegeben worden wie die Lüge.“
Benjamin Constant jedoch bemerkt in seinem Werk „Des réaction politiques“ , dass die Notwendigkeit, die Wahrheit zu sagen, als unbedingte Pflicht genommen, jede Gesellschaft zur Unmöglichkeit machen würde.
Die „bewusst falsche Aussage“ ist aber nicht nur Thema der Philosophen.
Auf den zwei Steintafeln, die Moses vom Berg Sinai mit ins Tal bringt und dem Volk Israels als das Wort Gottes übergibt, finden sich 10 Gebote, die das Zusammenleben der Menschen regeln – und den Willen Gottes verkünden sollen. Das 8. Gebot lautet: “Du sollst nicht falsch Zeugnis reden, wider deinem Nächsten“ und formuliert so auch ein Verbot der Lüge im theologischen Sinne.
Das Strafgesetzbuch, welches sich mit den rechtlichen Konsequenzen von Straftaten auseinandersetzt, thematisiert die Lüge in den Paragraphen §§ 153,154 und gibt somit einen Ausblick auf die Position der Lüge aus juristischer Sicht.
Im § 153 StGB ist festgehalten, dass nur Zeugen oder Sachverständige dazu verpflichtet sind, vor Behörden oder dem Gericht die Wahrheit zu sagen. Diese machen sich des Meineides § 154 StGB schuldig, wenn sie vor der Befragung vereidigt wurden und eine Falschaussage treffen.
Als Angeklagter kann man nicht vereidigt werden, was dazu führt, dass es keinerlei rechtliche Schritte zur Folge hat, wenn man vor Gericht lügt.
Gliederung:
1. Einleitung
2. Grundlagen der Rational-Choice-Theorie
2.1 Gary S. Becker
2.1.1 Axiome
2.1.2 Theoreme
3. Das SEU-Modell
4. Modell sozialer Wechselwirkungen
5. Übertragung auf die Strukturebene
6. Die Entstehung sozialer Normen
7. Kritik
8. Fazit
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Sein und Wahrheit“[1] schreibt der Philosoph Aristoteles, seien das Thema der Philosophie. So gibt es manche moralische Erwägung über die Erlaubtheit und Unerlaubtheit der Lüge. Im Werk „Kant und das Recht der Lüge“[2] wird der Streit thematisiert, der sich zwischen Immanuel Kant und Benjamin Constant, einem französischen Philosophen, zuträgt.
Immanuel Kant, dem man in seiner kritischen Philosophie einen außerordentlichen Rigorismus vorwirft, bezieht sich in der Begründung seines „kategorischen Imperativs“ auf den Umgang mit der Lüge und bezieht in der Formulierung eines Beispieles eine deutliche Position in dieser Sache. So sieht er „das bedingungslose ethische und rechtliche Verbot der Lüge, selbst dann, wenn ein Angreifer mit erklärter Mordabsicht und mit der Waffe in der Hand nach dem Aufenthaltsorte des Unschuldigen fragen sollte, den er zu ermorden gewillt ist.“[3]
„Keine Tugend ist also von Kant mit solch enthusiastischer Rede gepriesen worden wie die Aufrichtigkeit – kein sittliches Vergehen so nachdrücklich von ihm als eine Entehrung der Menschheit der Abscheu preisgegeben worden wie die Lüge.“[4]
Benjamin Constant jedoch bemerkt in seinem Werk „Des réaction politiques“[5], dass die Notwendigkeit, die Wahrheit zu sagen, als unbedingte Pflicht genommen, jede Gesellschaft zur Unmöglichkeit machen würde.
Die „bewusst falsche Aussage“[6] ist aber nicht nur Thema der Philosophen.
Auf den zwei Steintafeln, die Moses vom Berg Sinai mit ins Tal bringt und dem Volk Israels als das Wort Gottes übergibt, finden sich 10 Gebote, die das Zusammenleben der Menschen regeln – und den Willen Gottes verkünden sollen. Das 8. Gebot lautet: “Du sollst nicht falsch Zeugnis reden, wider deinem Nächsten“[7] und formuliert so auch ein Verbot der Lüge im theologischen Sinne.
Das Strafgesetzbuch, welches sich mit den rechtlichen Konsequenzen von Straftaten auseinandersetzt, thematisiert die Lüge in den Paragraphen §§ 153,154[8] und gibt somit einen Ausblick auf die Position der Lüge aus juristischer Sicht.
Im § 153 StGB ist festgehalten, dass nur Zeugen oder Sachverständige dazu verpflichtet sind, vor Behörden oder dem Gericht die Wahrheit zu sagen. Diese machen sich des Meineides § 154 StGB schuldig, wenn sie vor der Befragung vereidigt wurden und eine Falschaussage treffen.
Als Angeklagter kann man nicht vereidigt werden, was dazu führt, dass es keinerlei rechtliche Schritte zur Folge hat, wenn man vor Gericht lügt.
Die folgende Arbeit wird keine grundsätzliche Diskussion über die moralische und rechtliche Tragweite der Lüge entfachen – sie wird sich jedoch mit der Frage beschäftigen, warum der Mensch überhaupt das Mittel der Lüge wählt und wie sich dies gerade im Bezug auf Manieren darstellt. Was Manieren sind und wie sie gestern und heute gelebt werden, wurde aus zahlreichen „Benimmbüchern“ zusammengetragen. Besondere Bedeutung haben hierbei das Werk „Manieren“[9] von Asfa-Wossen Asserate, einem Prinz aus dem äthiopischen Kaiserhaus. Die Arbeit von Fürstin Gloria von Thurn & Taxis und Donna Alessandra Prinzessin Borghese, „Unsere Umgangsformen“[10], sowie „Der moderne Familienknigge“[11] von Yvonne von Eichen.
In der Frage der Lüge sind sich alle Autoren einig – wenn es die Situation erfordert, ist es „im Sinne der Manieren richtig“[12] eine Lüge zu formulieren.
„Der Schriftsteller, der in dem Brief, mit dem man seinen Roman zurückschickt, liest, das hochinteressante Werk passe leider gegenwärtig nicht recht ins Programm, kann mit dieser Auskunft besser leben als mit der ehrlichen Überzeugung des Lektors, man solle ihn mit solch erbärmlichem Dreck verschonen. Die Gastgeberin, der mit Bedauern abgesagt wird, schätzt diese Form mehr, als wenn ihr ehrlich mitgeteilt würde, dass man weder auf ihren Fraß noch auf ihre Freunde die geringste Lust verspüre. Der Angestellte lässt sich lieber >>aus in der Organisation der Produktionsabläufe liegenden Gründen<< kündigen als wegen seiner Faulheit und Unbrauchbarkeit.“[13]
Als Werkzeug für diese Untersuchung soll der Rational-Choice-Ansatz dienen, was dazu führt, dass hier nunmehr nicht vom Menschen an sich gesprochen wird, sondern vom „homo oeconomicus“ – auf den im Verlauf der Arbeit noch weiter eingegangen wird.
Als Definition des Begriffs der Lüge soll hier die Definition von Augustinus Aurelius dienen: „Mendacium est enuntiatio cum voluntate falsum enuntiandi.“[14] (Lüge ist eine Aussage mit dem Willen, falsch auszusagen.)
2. Grundlagen der Rational-Choice-Theorie
Die Rational-Choice-Theorie, als ein handlungsorientierter Ansatz, sieht den Menschen als ein zweckrational handelndes Wesen, den „homo oeconomicus“. Dieser versucht auf Basis einer Kosten-Nutzen-Kalkulation seine eigenen Interessen durchzusetzen und handelt so im Sinne seiner Präferenzen.
Ein wichtiger Vertreter des Rational-Choice-Ansatzes ist Gary S. Becker, dessen „Ökonomische Erklärung menschlichen Verhaltens“[15] ein Fundament für die Herangehensweise an die Thematik dieser Arbeit bildet.
2.1 Gary S. Becker
Gary S. Becker ist Professor im ökonomischen Fachbereich der Universität von Chicago und Forschungsbeirat des „Center for Economic Analysis of Human Behavior and Social Institutions“ des „National Bureau of Economic Research“. Zu seinen früher veröffentlichten Büchern gehören „The Economics of Discrimination“ (1957, erw. Aufl. 1971 ) und „Human Capital“ ( 1964, erw. Aufl. 1975 ). Er erhielt 1992 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften.
2.1.1 Axiome
Als Grundlage Beckers Theorie sollen sechs Axiome angenommen werden, die folgend erklärt werden:
- Der Mensch handelt nutzenmaximierend.→ Dies bezieht sich darauf, dass der Mensch in der Regel rational handelt, wobei er die Erfüllung seiner Ziele klar in den Vordergrund stellt. Der nutzenmaximierende Mensch wird auch „homo oeconomicus“ genannt.
- Es existieren vollkommene Märkte. → Auf einem vollkommenen Markt findet immer ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage statt. Eine solche Situation ist real nicht existent, da hierzu unendliche Gütermengen nötig wären. Dieses Axiom dient in erster Linie der Formulierung von Modellen, da unvollkommene Märkte zu einer zu großen Komplexität führen würden.
- Die Präferenzen ändern sich nicht substantiell. → Obwohl man davon ausgehen möchte, dass wohl jeder Mensch seine Präferenzen von Zeit zu Zeit ändert, geht Becker grundsätzlich davon aus, dass das Präferenzenmodell eines jeden Menschen relativ stabil ist. So wird jemand, dessen Gesundheit einen hohen Stellenwert für ihn hat, nicht plötzlich darauf hoffen, möglichst schnell krank zu werden. Ähnliches gilt für Präferenzen wie Prestige oder Anerkennung.
Ergänzen ließe sich dies noch durch die Ansicht von Bentham[16], der etwa 15 verschiedene Arten von Lust & Unlust beschreibt, wobei jede daraus gewonnene Freude oder Leid eine Kombination der 15 Grundtypen darstellt.
Bentham erwähnt hier z.B. „die Freude, … mit ihm oder ihr gut auszukommen“[17].
- Preise und andere Marktinstrumente steuern die Allokation der knappen Ressourcen. → Unter Marktinstrumente sind vor allem Angebot und Nachfrage zu verstehen. Diese wirken sich wie folgt auf den Preis aus: Ist das Angebot größer als die Nachfrage, sinkt der Preis. Ist das Angebot jedoch kleiner als die Nachfrage, geschieht das Gegenteil – der Preis steigt.
Außerdem gilt: Wer den höheren Preis zu zahlen im Stande ist, erwirbt das knappe Gut, und je knapper das Gut ist, desto höher ist sein Preis.
Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Güter, wie Obst oder Gemüse, einen Preis haben, sondern dass auch die Aufwendungen die man beispielsweise in die Erhaltung einer Freundschaft investiert, mit einem imaginären Preis versehen werden können.
- Es gibt keine vollständige Information. → Auch Information hat ihren Preis, wenigstens beträgt diese die Zeit, die man aufwenden muss, um die Informationen zu erlangen. Da der Mensch alle seine Handlungen unter dem Kosten-Nutzen-Prinzip abwägt, informiert er sich nur so weit, wie die Grenzkosten des „Nichtinformiertseins“ höher sind, als die Grenzkosten der Information (solange also die Kosten der Informationsbeschaffung geringer sind als die Kosten, die durch mangelnde Information entstehen).
Man will beispielsweise nicht wissen, was der Arbeiter an einer Maschine im Werk von BMW in der Stunde verdient, wenn man sich ein entsprechendes Fahrzeug kauft.
- Es wird nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Entscheidungen
unterschieden. → Da der Mensch immer nach dem gleichen nutzenmaximierenden Grundsatz handelt, wird diese Unterscheidung nicht getroffen.
2.1.2 Theoreme
- Eine Erhöhung des Preises reduziert die nachgefragte Menge. → Je höher der Preis ist, desto weniger Menschen können sich das Produkt leisten und somit sinkt die Nachfrage. Handelt es sich also um eine Erhöhung des „Schattenpreises“ für Kinder, wird die Nachfrage nach Kindern zurückgehen – es werden weniger Kinder geboren.
- Eine Erhöhung des Preises erhöht die angebotene Menge. → Eine gestiegene Nachfrage lässt auch den Preis steigen, denn wenn viele Nachfrager um ein knappes Gut konkurrieren, sind sie bereit, mehr dafür zu zahlen als ihr Nebenbuhler. Der Anbieter verkauft das Gut an den Meistbietenden (da auch er nach nutzenmaximierenden Maßstäben handelt). Diese Erhöhung der Preise veranlasst nun die Anbieter zu einer höheren Produktion, da sie glauben, ihren Gewinn mit einer erhöhten Absatzmenge zu dem gestiegenen Preis maximieren zu können. So würde eine Erhöhung des Lohnniveaus von verheirateten Frauen dazu führen, dass der Anteil solcher Frauen innerhalb der Beschäftigten steigt.
- Märkte mit Wettbewerb befriedigen die Bedürfnisse der Konsumenten wirkungsvoller als monopolistische Märkte. → Auf Märkten mit Wettbewerb konkurrieren mehrere Anbieter um die Gunst der Nachfrager. Jeder will sein Produkt verkaufen und ist daher auch an Innovationen interessiert. Damit steigt das Spektrum der Angebote erheblich, während der Monopolist es nicht nötig hat, sein Produkt zu verbessern, da seine Kunden keine andere Wahl haben, als es bei ihm zu kaufen. Es kann sich hierbei sowohl um den Markt für Aluminium, als auch für den Markt für Ideen handeln.
- Die Besteuerung der Produkte eines Marktes reduziert die Produktion. → Eine Besteuerung der Produkte eines Marktes wirkt im Grunde wie eine Preiserhöhung, denn die Anbieter wollen trotz der Steuer weiterhin ihren üblichen Gewinn erzielen und erhöhen den Preis um den auferlegten Steuersatz. Dies erhöht vorerst die angebotene Menge, wodurch die Knappheit des Gutes verringert wird, was wiederum dazu führt, dass die Nachfrager nicht bereit sind, einen hohen Preis dafür zu zahlen.
Somit sinkt der Preis wieder und eine erhöhte Produktion wirft für die Anbieter zunehmend Probleme auf. Man kann sich hier am Beispiel der Bestrafung von Kriminellen orientieren (was einer „Steuer“ auf kriminelle Handlungen gleichkommt). Eine Erhöhung der Strafe führt zu geringerer Kriminalität (geringerer Produktion).
[...]
[1] Arno Baruzzi: Philosophie der Lüge; Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1996 (im Vorwort)
[2] Kant und das Recht der Lüge/hrsg.u.eingel. von Georg Geismann und Hariolf Oberer. – Würzburg: Königshausen und Neumann, 1986, S. 86
[3] Kants gesammelte Schriften, Akademie Ausgabe, Bd. VIII, S.425 - 430
[4] Julius Ebbinghaus in Kant und das Recht der Lüge/hrsg.u.eingel. von Georg Geismann und Hariolf Oberer. – Würzburg: Königshausen und Neumann, 1986
[5] Benjamin Constant: Werke in vier Bänden, Dritter Band: Politische Schriften. Ausgewählt, eingeleitet, ergänzend übertragen und kommentiert von Lothar Gall, Berlin 1972, S.182 - 186
[6] Der Brockhaus: in 15 Bänden. Permanent aktualisierte Online-Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus 2002,2003,2004
[7] Die Bibel: 2.Buch Mose, Abs.16, Vers. 20
[8] Strafgesetzbuch; Deutscher Taschenbuch Verlag, 54.überarbeitete Auflage; München, 2003
[9] Asfa-Wossen Asserate: Manieren; Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2003, 12. Auflage 2004
[10] Gloria von Thurn und Taxis sowie Alessandra Prinzessin Borghese: Unsere Umgangsformen; Wilhelm Goldmann Verlag, München 2004
[11] Yvonne von Eichen: Der moderne Familienknigge; Sonderausgabe des Lingen Verlags; Köln 1969
[12] Asfa-Wossen Asserate: Manieren; Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2003, 12. Auflage 2004; S.74
[13] Asfa-Wossen Asserate: Manieren; Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2003, 12. Auflage 2004; S.73
[14] Aurelius Augustinus, Die Lüge und Gegen die Lüge, übertragen und erläutert von Paul Keseling, Würzburg 1953, Nachdruck 1986
[15] Gary S. Becker: „Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens“ 2. Aufl. Tübingen: Mohr Siebeck 1993
[16] vgl. Gary S. Becker: „Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens“ 2. Aufl. Tübingen: Mohr Siebeck 1993; S. 283
[17] Gary S. Becker: „Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens“ 2. Aufl. Tübingen: Mohr Siebeck 1993; S. 283
- Arbeit zitieren
- Markus Ringhofer (Autor:in), 2005, Die Rationalität der Lüge. "Gute Manieren" aus der Perspektive des Rational-Choice-Ansatzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41836
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