Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine der großen sozialpolitischen Reformen im Recht der Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den letzten 15 Jahren. Das Gesetz schafft mehr Rehabilitationsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung, die auf Eingliederungshilfe und Assistenz angewiesen sind, müssen die für sie notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr bei unterschiedlichen Leistungsträgern separat beantragen. Die frühzeitige Erkennung des Bedarfs an Rehabilitation wird verbessert und eine unabhängige Beratung hilft den Leistungsberechtigten, Entscheidungen bezüglich einer Maßnahme zu treffen. Kernpunkt des Gesetzes ist die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe, wodurch vor allem für Menschen mit psychischer Behinderung mehr Teilhabe und individuelle Selbstbestimmung ermöglicht wird. Die ersten Implikationen des Bundesteilhabegesetzes traten bereits 2017 in Kraft, die vollständige Umsetzung soll bis 2023 abgeschlossen sein. Der notwendige Umsetzungsprozess stellt alle Beteiligte vor eine große Herausforderung. Diese Bachelorarbeit setzt sich auf der Grundlage des BTHG mit den wesentlichen Änderungen im Rehabilitations- und Teilhaberecht auseinander.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Fragestellung
3. Methodisches Vorgehen
4. Theoretischer Hintergrund
4.1. Die UN - Behindertenrechtkonvention
4.2. Inklusion
4.3. Behinderung
4.4. Das Rehabilitationssystem
4.5. Besonderheiten der Teilhabe bei psychischen Erkrankungen
4.6. Die ICF
4.7. Teilhabe - ein komplexer Begriff
5. Das Bundesteilhabegesetz
5.1. Rehabilitation - und Teilhaberecht
5.1.1. Neuer Behinderungsbegriff
5.1.2. Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
5.1.3. Unabhängige Teilhabeberatung
5.1.4. Instrumente zur Bedarfsermittlung in der Rehabilitation
5.1.5. Koordinierung der Leistungen
5.1.6. Teilhabeverfahren
5.1.7. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
5.1.8. Rolle der Bundesarbeitsgemeinschaft
5.2. Eingliederungsrecht
5.2.1. Leistungsberechtigter Personenkreis
5.2.2. Instrumente zur Bedarfsermittlung
5.2.3. Gesamtplankonferenz in der Eingliederungshilfe
5.2.4. Assistenzleistungen
5.2.5. Pflegeleistungen
5.2.6. Wunsch und Wahlrecht
5.2.7. Einkommen und Vermögen
5.3. Modellhafte Erprobung
6. Diskussion
7. Fazit
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