Im Jugendstrafrecht existiert abweichend vom allgemeinen Strafrecht das Institut der Vorbewährung, welches gemäß §§ 61, 61a und b JGG die nachträgliche Entscheidung über Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluss zulässt.
Voraussetzung für einen solchen Vorbehalt der Entscheidung ist, dass zum einen keine günstige Legalprognose zum Urteilszeitpunkt vorliegt, aber bestimmte Umstände oder Ansätze in der Lebensführung des Jugendlichen in absehbarer Zeit zu einer solchen Prognose führen können, § 61 I JGG. Zum anderen ist der Aufschub möglich, wenn eine solche Prognose zwar eventuell schon zum Urteilszeitpunkt gerechtfertigt wäre, jedoch zunächst weitere Ermittlungen notwendig macht, § 61 II JGG.
In den letzten Jahren gab es kontroverse Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie der Prüfungsmaßstab der Prognose bei der Aussetzungsentscheidung nach Ablauf der Vorbewährungszeit gemäß §§ 61, 61a JGG auszusehen hat, die zum Teil auf große Kritik in der Literatur gestoßen sind.
Diese Arbeit beschäftigt sich u.a. mit dem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.12.2015, in dem der Senat maßgeblich zu entscheiden hatte, wie eine solche Prüfung zu erfolgen hat. Hierbei werden in dieser Arbeit die maßgeblichen Entscheidungsgründe im Hinblick darauf analysiert, ob diese im Einklang mit dem gesetzgeberischen Ziel der §§ 61ff. JGG stehen und jugendstrafrechtsdogmatischen und jugendkriminologischen Erkenntnissen gerecht werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung: Problemaufriss und Gang der Darstellung
2 Theoretische Grundlagen zur Vorbewährung
2.1 Alte Rechtslage bis 06.12.2012
2.2 Einführung der §§ 61, 61a und b JGG – Gesetzgeberische Intention
2.3 Formelle Voraussetzungen
2.3.1 Gewährung der Vorbewährung nach § 61 I JGG
2.3.2 Gewährung der Vorbewährung nach § 61 II JGG
2.3.3 Bestimmung einer Vorbewährungszeit und Zuständigkeit, § 61a JGG
2.3.4 Ausgestaltung der Vorbewährungszeit
2.4 Materielle Voraussetzungen
2.4.1 Eine Ansicht: Beurteilung nach den materiellen Voraussetzung des § 21 JGG
2.4.2 Andere Ansicht: Primäre Beurteilung nach den im Urteil festgestellten positiven Ansätzen i.S.d. § 61 JGG
3 Beschluss des Kammergericht Berlin vom 18.12.2015
3.1 Verfahrensgang
3.2 Entscheidung hinsichtlich der Gewährung der Vorbewährung, § 61 I JGG
3.2.1 Feststellungen des Senats
3.2.2 Stellungnahme
3.3 Entscheidung über die nachträgliche Bewährungsaussetzung
3.3.1 Feststellungen des Senats
3.3.2 Stellungnahme
3.4 Auswirkungen der (Nicht-) Befolgung von Auflagen und Weisungen
3.5 Heranziehung der Polizei zur Kontrolle der erteilten Weisung
3.6 Einordnung der Entscheidung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OLG Hamburg
3.7 Eigener Lösungsvorschlag
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18.12.2015 zur Vorbewährung im Jugendstrafrecht. Ziel ist es zu untersuchen, wie der Prüfungsmaßstab für die Prognoseentscheidung nach Ablauf der Vorbewährungszeit auszugestalten ist und ob die restriktive Rechtsprechung des Gerichts mit dem erziehungsrechtlichen Ziel des Jugendstrafrechts sowie jugendkriminologischen Erkenntnissen vereinbar ist.
- Grundlagen und formelle/materielle Voraussetzungen der Vorbewährung nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Die dogmatische Einordnung der Vorbewährungsentscheidung und das Problem der "Nova"
- Kritische Analyse des Kammergericht-Beschlusses (Fokus auf Prognosemaßstab und Bewährung)
- Die Rolle von Auflagen, Weisungen und der Jugendgerichtshilfe
- Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen und alternative Lösungsvorschläge
Auszug aus dem Buch
3.1 Verfahrensgang
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angeklagten mit Urteil vom 14. August 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer unbedingten Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Auf die vom Verurteilten eingelegte Berufung verhängte die Jugendkammer des Landgerichts Berlin am 4. Dezember 2014 Jugendstrafe der gleichen Höhe, stellte die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aber für eine Dauer von sechs Monaten gemäß §§ 61, 61a JGG zurück. Nach Ablauf der Vorbewährungsfrist entschied die Jugendkammer mit Beschluss vom 16. September 2015 die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Berlin die sofortige Beschwerde ein. Daraufhin hob das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 18. Dezember 2015 den Beschluss des Landgerichts auf und lehnte eine Bewährungsaussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe ab.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Problemaufriss und Gang der Darstellung: Diese Einleitung führt in das Institut der Vorbewährung ein und definiert die zentrale Fragestellung bezüglich der korrekten Prüfung der Legalprognose nach Ablauf der Vorbewährungsfrist.
2 Theoretische Grundlagen zur Vorbewährung: Hier werden die historische Entwicklung, die gesetzgeberische Intention hinter den §§ 61, 61a JGG sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts erläutert.
3 Beschluss des Kammergericht Berlin vom 18.12.2015: Dieses Kapitel analysiert das konkrete Urteil, die Feststellungen des Gerichts zu den Prognosevoraussetzungen sowie die Kritikpunkte und eigenen Lösungsvorschläge zur Rechtspraxis.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die restriktive Entscheidung des Kammergerichts vor dem Hintergrund des erzieherischen Auftrags im Jugendstrafrecht kritisch.
Schlüsselwörter
Vorbewährung, Jugendstrafrecht, Legalprognose, JGG, Strafaussetzung, Erziehungsgedanke, Kammergericht Berlin, Bewährungsentscheidung, Jugendgerichtshilfe, Prognosemaßstab, Kriminalpädagogik, Bewährung, Strafvollzug, Verhältnismäßigkeit, Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der "Vorbewährung" im Jugendstrafrecht und der Frage, wie Gerichte nach Ablauf dieser Zeit die endgültige Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung treffen sollen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die dogmatische Einordnung der Vorbewährung, die Anforderungen an die Prognoseprüfung, der Umgang mit neuen Tatsachen (Nova) sowie das Spannungsfeld zwischen formalen Auflagen und dem erzieherischen Ziel des Jugendstrafrechts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob die restriktive Handhabung des Prognosemaßstabs durch das Kammergericht Berlin den gesetzgeberischen Zielen des JGG sowie jugendkriminologischen Erkenntnissen gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die eine Kombination aus Gesetzesauslegung, dogmatischer Herleitung und kritischer Reflexion aktueller obergerichtlicher Rechtsprechung anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18.12.2015, prüft die verfahrensrechtlichen Grundlagen und diskutiert alternative Lösungsansätze unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Vorbewährung, Legalprognose, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Erziehungsgedanke und Strafaussetzung zur Bewährung geprägt.
Wie bewertet der Autor die Heranziehung der Polizei zur Kontrolle?
Der Autor lehnt die Heranziehung der Polizei zur Kontrolle von Weisungen ab, da hierfür eine gesetzliche Grundlage fehlt und dies den erzieherischen Zielen der Jugendgerichtshilfe entgegensteht.
Wie steht der Autor zur Berücksichtigung von "Nova" (neuen Tatsachen)?
Der Autor argumentiert, dass neue positive Entwicklungen (Nova) bereits bei der Bewährungsentscheidung nach der Vorbewährungszeit berücksichtigt werden sollten, um dem Ziel der frühen Rechtssicherheit und dem Erziehungsauftrag zu entsprechen.
- Arbeit zitieren
- Sebastian Graaf (Autor:in), 2016, Die Vorbewährung im Jugendstrafrecht. Umfang des Prognosemaßstabs nach Ablauf der Vorbewährungszeit gem. §§ 61, 61a JGG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417945